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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

 

Wer braucht eigentlich eine Patientenverfügung? Jeder! Ja, auch Sie. Warum? Das erfahren Sie hier ...
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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Marcel Schuler
25.08.2022

 

Leistungserbringer: Die wichtigsten Fakten im Überblick

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zum Thema Leistungserbringer: gesetzliche Bestimmungen, die Beziehung zu Leistungsträgern etc.
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Leistungserbringer: Die wichtigsten Fakten im Überblick

Christian Wagner
01.06.2022

Definition: Leistungserbringer im Gesundheitswesen

Wer oder was ist eigentlich ein Leistungserbringer? Im deutschen Gesundheitswesen ist dieser Begriff synonym mit all denjenigen Personen- und Berufsgruppen, die im Rahmen einer Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen Leistungen für deren Versicherten erbringen. Dies sind z. B. Ärzte und Zahnärzte, aber auch Krankenhäuser und Apotheken zählen zu den Leistungserbringern im Gesundheitswesen.

Unter die Definition „sonstige Leistungserbringer“ fallen zusätzlich

  • Heilmittelerbringer (z. B. Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden, Ernährungsberater oder medizinische Fußpfleger)
  • Hilfsmittelerbringer (z. B. Sanitätshäuser oder Hersteller von Seh- oder Hörhilfen)
  • Krankentransport und Rettungsdienste
  • häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfen

 

Leistungserbringer versus Leistungsträger

Manche Erkrankungen lassen sich unkompliziert abklären und behandeln. Komplexere Fälle hingegen benötigen oftmals eine intensivere Betreuung, Nachbetreuung oder Rehabilitation.

Die Kosten der Leistungserbringung werden dabei nicht von den gesetzlich Versicherten selbst, sondern von den sogenannten Leistungsträgern (manchmal auch Leistungserbringer der sozialen Arbeit genannt), getragen. Je nach Art und Ausmaß der Erkrankung und den damit verbundenen, benötigten Leistungen kommen die Kranken- oder Pflegekasse, die Rentenversicherung, das Sozial-, Versorgungs- oder Integrationsamt, die Arbeitsagentur sowie ggf. die Unfallversicherung als zuständiger Leistungsträger im Gesundheitswesen in Betracht.

Die Koordination der sektorenübergreifenden Versorgung der Betroffenen ist Aufgabe der sozialen Arbeit, welche die involvierten Sektoren verknüpft und so die optimale Rundumversorgung der Patienten sichert.

 

Gesetzlicher Rahmen der Leistungserbringung

Die Ansprüche der Versicherten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialrecht verankert. Einen „Leistungskatalog“, der alle erstattungsfähigen Leistungen listet, findet man dort jedoch nicht. Vielmehr handelt es sich bei den Ausführungen des Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – kurz SGB V– um die Vorgabe eines rechtlichen Rahmens.

Versicherte haben demnach Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung. Bei der Wahl der Behandlung sind die Leistungserbringer (z. B. der behandelnde Arzt) aber an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden:

Die Versorgung der Versicherten muss ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen jedoch nicht überschreiten.

Zudem hält das SGB V die Krankenkassen und Leistungserbringer zum Handeln im Sinne von Humanität und Qualität an.

 

Erstattungsfähige Leistungen der Leistungserbringer

Der Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter auf bestimmte Leistungen wird in den verbindlichen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) näher beschrieben. Die vom G-BA erlassenen Richtlinien in den einzelnen Leistungsbereichen sind für Leistungsträger, Leistungserbringer und die Versicherten verbindlich.

Welche Leistungen im Einzelnen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden sowie die Höhe deren Vergütung legt wiederum der Bewertungsausschuss im Einheitlichen Bewertungsmaßstab fest.

Die Krankenkasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – kurz Knappschaft – vergütet über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus in einigen Bereichen Mehrleistungen, erhebt dafür aber auch einen Zusatzbeitrag.

Bayerische Ärzteversorgung: Was leistet sie?

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zur Bayerischen Ärzteversorgung: Was sie leistet und wann sie es leistet.
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Bayerische Ärzteversorgung: Was leistet sie?

Sebastian Hütter
11.03.2022

Wofür steht die Bayerische Ärzteversorgung?

Die Bayerische Ärzteversorgung ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist gleichzeitig auch Deutschlands größte berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung, die die Altersversorgung für Ärzte sicherstellt. Für die Ärzte im Bundesland Bayern bedeutet dies, dass sie beim Versorgungswerk für Ärzte automatisch pflichtversichert sind, d. h. eine Mitgliedschaft muss nicht extra beantragt oder per Vertrag abgeschlossen werden.

Zu den einzelnen Versorgungsleistungen im Rahmen der Aerzteversorgung gehören die Alters-, Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenversorgung. Das Versorgungswerk in Bayern bietet seinen mehr als 150.000 Mitgliedern bzw. den Hinterbliebenen sogar freiwillige Leistungen wie z. B. Unterhaltsbeiträge für Ehegatten und Kinder an. Als Bayerisches Versorgungswerk ist es neben Bayern zudem für die Bezirke Pfalz, Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz als auch für das Saarland (Tierärzte) zuständig.

 

Was ist die Aufgabe der Versorgungskammer Bayern?

Die Versorgungskammer Bayern übernimmt im Freistaat die Aufgaben einer staatlichen Oberbehörde und tritt zugleich geschäftsführend als modernes Wirtschaftsunternehmen für zwölf berufsständische, kommunale Altersversorgungseinrichtungen in Erscheinung. Die Bayerische Versorgungskammer mit Sitz in München verwaltet demnach neben der Ärzteversorgung Bayern u. a. auch die Bayerische Apothekerversorgung oder die Bayerische Architektenversorgung.

Als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt ist man natürlich auch bei der Bayerischen Versorgungskammer Pflichtmitglied. Dies ist immer dann der Fall, sobald der Arzt im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung die ärztliche Tätigkeit aufnimmt. So müssen sich die bayerischen Ärzte um ihre Versorgung keine Sorgen machen – auch wenn die bayrischen Sätze bei den Beitragszahlungen in den vergangenen Jahren etwas angehoben wurden.

 

Was sagt die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung aus?

Apropos Beitragszahlungen: Der vom Arzt an die Bayerische Ärzteversorgung zu zahlende Beitrag orientiert sich an der Bemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Damit hat auch für den Arzt die Beitragsbemessungsgrenze die Bedeutung wie für jeden angestellten Arbeitnehmer, dessen Einkommen bestimmt, welchen Beitrag er an die Rentenkasse zu zahlen hat.

Für den Arzt, der die Rente später von der Bayerischen Ärzteversorgung erhält, liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung Bund im Westen bei jährlich 84.600 € und im Osten bei 81.000 €. Auch wenn bayerische Sätze steigen mögen, so ist die Rente für den Arzt in Bayern ausreichend hoch, um den Lebensabend auch wirklich genießen zu können.

 

Wie hoch ist der Rentenversicherung Prozentsatz?        

Für das Jahr 2022 (und danach) ist bei der Rentenversicherung der Prozentsatz des Pflichtbeitrages bei 18 % festgelegt. Dies bedeutet, dass niedergelassene, selbstständige Ärzte 18 % des reinen Berufseinkommens an Beitrag zu zahlen haben. Dieser Prozentsatz der Rentenversicherung gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Ärzte, deren jährliches Einkommen darüber liegt, müssen für den übersteigenden Teil weitere 7 % des reinen Berufseinkommens Beiträge leisten.

Betrachtet man allerdings die umfangreichen Versorgungsleistungen der Bayerischen Ärzteversorgung, so ist auch bei vielleicht relativ hohen Beitragszahlungen durchaus der Wert der „Gegenleistungen“ z. B. in Form von freiwilligen Leistungen zu erkennen. So kann die Ärzteversorgung die Unterhaltsbeiträge für Ehegatten ohne Anspruch übernehmen. Bei der Deutschen Rentenversicherung wiederum kann ein Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten gestellt werden, um zusätzliche Rentenzahlungen in der erwerbslosen oder erwerbsgeminderten Zeit während Kindererziehung beanspruchen zu können.

Praxisplanung: Praxisorganisation im Fokus

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zur Praxisplanung und Praxismanagement: vom Bestellsystem über Terminplanung und fitte Mitarbeiter bis hin zum Dienstplan.
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Praxisplanung: Praxisorganisation im Fokus

Sebastian Hütter
03.02.2022

Was bedeutet Praxisplanung bzw. Praxisorganisation?

Praxisplanung umfasst grundsätzlich alles, was mit Ihrer Praxis zu tun hat. Das geht beispielsweise bei der Auswahl des Standorts los und reicht über die Raumplanung bis hin zur Farbauswahl von Wänden und Mobiliar. Weiter bei der Anzahl der benötigten Mitarbeiter und einer effektiven Terminplanung bis hin zu einem Marketingplan. Also jegliche Planung.

Bei der Praxisorganisation geht es dann um die Ausführung und Überprüfung. Ist alles dem Plan gemäß ausgeführt, hat sich etwa die Anordnung der Räume bewährt und passen die Time Slots für die vergebenen Termine. Oft wird die Praxisorganisation einem speziell in Praxismanagement ausgebildeten Mitarbeiter übergeben.

 

Warum brauche ich einen Praxismanager?

Der Praxismanager hat weit mehr Aufgaben als Patienten am Empfang der Arztpraxis zu begrüßen. Es ist eine Führungsposition mit viel Verantwortung. Die Ziele der Praxisplanung und Praxisorganisation werden in regelmäßigem Abstand überprüft. Eine besondere Erleichterung für Ärzte, die i. d. R. lieber behandeln, als sich um „das ganze Drumherum“ zu kümmern.

Außerdem ist er mittelndes Bindeglied zwischen Praxisinhaber und allen weiteren Mitarbeitern. So hat jede Seite einen verantwortlichen Ansprechpartner. Da dieser Job durchaus Konfliktpotenzial in sich trägt, ist eine hohe Kommunikations- und Organisationsfähigkeit Voraussetzung.

 

Was sind Ziele der Ablauforganisation?

Die Ablauforganisation plant effektives Arbeiten. Also kurze Wege zwischen den Behandlungsräumen und eine sinnvolle Anordnung von Materialien und Geräten. Aber auch eine adäquate Anzahl an Mitarbeitern und eine gut getaktete Terminplanung gehören dazu.

Für eine erfolgreiche Praxisplanung ist eine gute Ablauforganisation also essenziell. Doch keine Sorge, auch die beste funktionierende Ablauforganisation wird regelmäßig angepasst. Und natürlich kann auch eine Praxis, bei deren Planung die Ablauforganisation vernachlässigt wurde noch optimiert werden. Schließlich ist es nie zu spät!

 

Wie sieht ein guter Dienstplan aus?

Ein stimmiger Dienstplan und eine gute Terminplanung für Patienten gehören eng zusammen. Beides sind, Sie ahnen es bereits, Bestandteil einer vorausschauenden Praxisplanung und funktionierenden Praxisorganisation. Natürlich wird auch der Urlaub Ihrer Mitarbeiter hier berücksichtigt, doch vor allem geht es um eine angemessene Auslastung Ihrer anwesenden Mitarbeiter.

Sind Mitarbeiter etwa für spezielle Aufgaben besonders geschult wie OP-Assistenz, dentale Prophylaxe oder Röntgen, müssen Dienst- und Terminplanung auch darauf abgestimmt sein. Sind nicht alle Behandlungsräume identisch ausgestattet bzw. gibt es Räume für spezielle Behandlungen, muss auch die Raumplanung berücksichtigt werden. Es geht immer um das große Ganze!

 

Praxispersonal: Expertentipps für Ihre erfolgreiche Mitarbeiterführung

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zu Praxispersonal: Personalbedarf, Mitarbeiterführung, Konfliktbewältigung …
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Praxispersonal: Expertentipps für Ihre erfolgreiche Mitarbeiterführung

Anne Hätty
07.06.2021

Praxispersonal: Was Sie als Arzt bei der Personalführung beachten sollten

Unternehmensziele für eine Arztpraxis sollten Sie frühzeitig vor der Praxiseröffnung festlegen. Auf dem Weg in die Selbstständigkeit als Arzt in eigener Niederlassung gilt es vieles zu beachten. Eine strategische Praxisplanung für Ärzte ist zu empfehlen. Auch in Sachen Praxispersonal.

Bei der Praxisplanung ist das Praxispersonal eine wichtige Kennziffer. Ob Übernahme einer Arztpraxis oder Neugründung: Sie müssen sich Gedanken zum Thema Praxispersonal machen. Wenn Sie eine Praxis neu gründen, stehen Sie vor der Herausforderung neues Praxispersonal, speziell Medizinische Fachangestellte bzw. Zahnmedizinische fachangestellte, zu finden. Qualifizierte Bewerber für MFA-Jobs oder ZFA-Jobs für sich zu gewinnen, war nie so schwer wie heute. Beim Praxiskauf hingegen sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, das Praxispersonal zu übernehmen.

Personalführung: Auf Mitarbeitermotivation und Teamgeist setzen!

Mitarbeitermotivation ist entscheidend für den Erfolg Ihrer Praxis. Denn nur wenn das gesamte Praxispersonal an einem Strang zieht, kann eine Praxis wirtschaftlich arbeiten. Effektiv an einem Strang ziehen, können Ihre Medizinischen Fachangestellten bzw. Zahnmedizinischen Fachangestellten aber nur, wenn Sie Ihnen deutlich machen, in welche Richtung es gehen soll. Auch für die Personalführung und Mitarbeitermotivation ist die Formulierung einer klaren Zielsetzung für die Arztpraxis demnach enorm wichtig.

Wenn Sie Ihre Praxis strategisch organisieren und das Praxispersonal angemessen in die Unternehmenszielplanung einbinden, fördert das zudem den Teamgeist. Die Mitarbeiter müssen wissen, welches Ziel die Praxis verfolgt, und was sie dazu beitragen können, dieses Ziel zu erreichen. Richtig gefordert und gefördert wollen und können sich MFA und ZFA durch aktive Arbeit und entsprechende Fortbildungen am Erreichen dieses Ziels beteiligen.

Jahreszielplan für das Praxispersonal

Die Aufgaben einer MFA-Stelle oder ZFA-Stelle innerhalb einer Praxis müssen klar vorgegeben werden. Ob Rechnungswesen, medizinische Assistenz oder Marketing – jeder Praxismitarbeiter muss genau wissen, was seiner Verantwortung obliegt.

Natürlich ist auch ein wenig Fingerspitzengefühl bei den Personalentscheidungen gefragt. Schließlich hat jede Arzthelferin ihre ganz persönlichen Stärken. Kurzum: Die richtigen Mitarbeiter müssen in den richtigen Abteilungen mit den richtigen Aufgaben betraut werden. Das Ganze kann man in einem Jahreszielplan mit den Mitarbeitern festhalten.

Ob der Jahreszielplan umgesetzt wurde, kann bei einem festen Jahresbesprechungstermin geprüft werden. Keine herkömmliche Dienstbesprechung, sondern mehr eine Arbeitsbesprechung für das Praxisteam im Rahmen des Praxis-Controlling.

Mitarbeitergespräch in der Arztpraxis

Einmal im Jahr ein rund einstündiges Mitarbeitergespräch zwischen Arzt und Praxispersonal statt. Solche Mitarbeitergespräche zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern dienen grundsätzlich der Reflektion, ob das Unternehmensziel erreicht wurde, was der jeweilige Mitarbeiter dazu beigetragen hat und was der Mitarbeiter in Zukunft beitragen kann. Die Gespräche mit Ihren MFA bzw. ZFA führen Sie stets unter vier Augen und niemals zwischen Tür und Angel.

Datenschutz-Praxis: Was Ärzte beachten müssen?

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zum Praxis-Datenschutz: Ersteinrichtung und fortlaufende DSGVO-Betreuung.
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Datenschutz-Praxis: Was Ärzte beachten müssen?

Torsten Doppler
31.05.2021

Damit Datenschutz Praxis macht!

Datenschutz in der Gesundheitsbranche ist wichtig und unerlässlich. Leider wird Thema immer noch häufig von Praxis-Inhabern unterschätzt. Es handelt sich um einen sehr komplexen Bereich, der in der Tat für praktizierende Ärzte nur schwer einzuordnen ist.

Sind Datenschutz und Datensicherheit Ihrer Praxis auf dem Stand, auf dem sie sein sollten? Hinterfragen Sie doch einfach mal, ob Sie sich mit folgenden exemplarischen Bereichen bereits adäquat auseinander gesetzt haben:

  • Welche Software wird in der Arztpraxis eingesetzt?
  • Welche Personen / Dienstleister haben Zugriff auf die verarbeiteten Daten?
  • Ist die interne IT-Struktur in Sachen Sicherheit gut aufgestellt?
  • Sind die Mitarbeiter entsprechend geschult und unterwiesen?
  • Liegen Lösch- und Berechtigungskonzepte vor?
  • Liegen Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung vor?
  • Wurden TOMs erstellt und werden diese laufend angepasst und aktualisiert?

Web-DSGVO? Das sind die häufigsten Fehler!

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) macht klare Vorgaben für den Internetauftritt einer Arztpraxis. Leider wird die DSGVO in diesem Bereich sehr oft unterschätzt. Häufige Fehler sind:

  • kopierte Datenschutzerklärungen
  • generierte Datenschutzerklärungen unter Einsatz von Tools deren Anwendung fraglich ist bzw. deren Ergebnisse nicht DSGVO-konform sind
  • fehlende Verträge zur Auftragsdatenvereinbarung
  • fehlende Verarbeitungsverzeichnisse

Checkliste: Web-DSGVO für die Arztpraxis

Damit Ihre Praxis-Website die gesetzlichen Anforderungen erfüllt müssen folgende Aspekte DSGVO-konform umgesetzt sein:

  • Hosting und Domain
  • E-Mail und Kontaktformular
  • Impressum auf der Website
  • Datenschutzerklärung auf der Website
  • Nutzungsrechte der Bilder, Texte & Videos
  • Newsletter und E-Mail-Marketing
  • Social-Media-Einbindung und -Profile
  • Tracking und Marketing (externe Tools, Plug-Ins, Cookies)
  • Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung
  • Erstellung und Aktualisierung vom Verfahrensverzeichnis
  • Dokumentation der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
  • Erstellung vom Lösch- und Berechtigungskonzept

Wie hoch sind die Kosten für Datenschutz-Dienstleister?

Professionelle Unterstützung in Datenschutz-Fragen für die Praxis zeichnet sich dadurch aus, dass sie unkompliziert, fachkundig, beratend und stimmig ist. Große Unternehmen haben natürlich interne Datenschutzbeauftragte. Einer Praxis kann man nur raten, für den richtigen Datenschutz externe Dienstleister hinzuziehen.

Hinsichtlich der Kosten bei Umsetzung der DSGVO-Vorgaben für eine Praxis-Website durch entsprechende IT-Dienstleister muss man in zwei Kategorien denken:

  1. die Ersteinrichtung der Umsetzung aller DSGVO-Bestimmungen für den Internetauftritt der Arztpraxis
  2. die fortlaufende Betreuung aller DSGVO-Elemente, um mit der Praxis-Website up do date zu bleiben

Die Kosten für die einmalige Ersteinrichtung aller wesentlichen Elemente zur Erfüllung der Webseiten-DSGVO sind schon zum Pauschalpreis von 300 Euro zzgl. MwSt. erhältlich.

Die Kosten für eine solche monatliche Betreuung für den Datenschutz Ihrer Praxis-Website betragen 59 Euro zzgl. MwSt.

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