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Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Was Ärzte wissen müssen

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zum ärztlichen Bereitschaftdienst: Pflichten, Zuständigkeiten, Entlohnung etc.
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Was Ärzte wissen müssen

Christian Wagner
28.04.2022

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Pflicht und Mehrwert für alle

Dem ärztlichen Bereitschaftsdienst kommt in Deutschland eine wichtige Rolle zu, denn er stellt eine durchgängige und reibungslose Patientenversorgung im ambulanten Bereich sicher. Rechtlich begründet ist der ambulante Notdienst in der Berufsordnung der Ärztekammern und den kassenärztlichen Notdienstordnungen.

 

Kassenärztlicher Notdienst ist Pflicht für Vertragsärzte

Als in Deutschland zugelassener Vertragsarzt, niedergelassener Haus- und Facharzt sowie als Mediziner in einem zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sind Sie demnach zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet – damit Patienten auch ambulant rund um die Uhr optimal versorgt werden.

Als Bereitschaftsarzt können Sie Ihren Notdienst in Form von Präsenz in einer Notfallpraxis, Telefonberatung sowie auch durch Hausbesuchsfahrten erbringen. Der Notdienst muss dabei nicht zwangsläufig als hausärztlicher Notdienst erbracht werden. Als Facharzt können Sie sich beispielsweise als HNO-Notdienst, kinderärztlicher Notdienst oder augenärztlicher Notdienst einteilen lassen. Auch für Zahnheilkunde und Psychotherapie werden fachlich ausgerichtete Notdienste angeboten.

Eine Befreiung vom Notdienst ist nur bei schwerwiegenden, etwa gesundheitlichen oder familiären Gründen, sowie in den ersten drei Jahren der Kindererziehung möglich.

Ob an Weihnachten, Neujahr oder anderen Feiertagen – immer dann, wenn die Praxen geschlossen haben, ist kassenärztlicher Dienst gefragt. Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zum Notdienst einmal nicht nachkommen können, besteht jedoch die Möglichkeit, diesen mit anderen Bereitschaftsärzten zu tauschen oder sich vertreten zu lassen.


Reibungslos versorgt durch die kassenärztliche Vereinigung

Die positive Kehrseite der Pflicht ist: Wenn Sie auf Grund von Urlaub oder Abwesenheit einmal Vertretung für Ihre Praxis benötigen, hilft Ihnen die kassenärztliche Vereinigung Ihres jeweiligen Bundeslandes dabei, schnell Unterstützung zu finden – unabhängig davon, ob Sie als niedergelassener Vertragsarzt oder an einem zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) als Mediziner tätig sind.

 

Den Patienten im Blick – als ärztlicher Notdienst
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist über die bundesweit einheitliche Nummer 116 117 für Patienten auch außerhalb Ihrer Sprechstunden erreichbar – rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche. So erhalten Patienten auch am Abend, in der Nacht oder am Wochenende schnellstmöglich eine Beratung und Behandlungsempfehlungen.

Als ärztlicher Bereitschaftsdienst tragen Sie somit dazu bei, dass Patienten sich durchgehend und zuverlässig betreut fühlen. Über die Telefonberatung durch Bereitschaftsärzte werden auch diejenigen Patienten optimal versorgt, die auf Grund ihres gesundheitlichen Zustands nicht in Ihre Praxis kommen können oder dürfen.

Weisen Sie Ihre Patienten darauf hin, dass sie außerhalb Ihrer Sprechzeiten über die Notarztnummer 116 117 und die gleichnamige App erfahren können, welche Notarztpraxen in Ihrer Stadt oder Region gerade geöffnet sind. So können diese bei dringenden medizinischen Fällen ohne vorherige Anmeldung direkt eine geeignete Notfallpraxis aufsuchen.

Praxiseröffnung: Tipps zur Praxisgründung

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zur Praxiseröffnung: Praxisgründung versus Praxisübernahme.
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Praxiseröffnung: Tipps zur Praxisgründung

Sebastian Hütter
09.06.2021

Denken Sie an eine Praxisgründung? Hier einige Tipps zur Vorbereitung

 

Sie wollen ihre eigene Praxis eröffnen oder eine bestehende Praxis übernehmen? Zwischen der ersten Idee, eine Arztpraxis, eine psychologische Praxis oder eine Praxis als psychologischer Berater zu eröffnen bis zu den Glückwünschen und Gratulationstexten zur tatsächlichen Praxiseröffnung können schon mal ein paar Jahre vergehen. Viele Ärzte und Therapeuten haben sich noch nicht umfassend mit wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten einer Praxisgründung beschäftigt. Es gibt z. B. zahlreiche Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Landesebene. Etwa für eine Praxisgründung für Psychotherapie oder eine Praxisgründung im Bereich Logopädie.

                                                                                                                                    

Wer die eigene Praxis eröffnen möchte, muss erst ein paar "Hausaufgaben" erledigen

Wenn Sie eine bereits bestehende Praxis übernehmen, wird zunächst der aktuelle Wert bestimmt. Hier ist eine professionelle Analyse durch einen Berater hilfreich. Außerdem erwartet die Bank einen überzeugenden Businessplan für die weitere Finanzierung. Das beinhaltet eine genaue Kostenaufstellung ebenso wie die Errechnung realistischer Umsätze. Wer eine Praxis eröffnen will, muss auch bestimmte formelle Voraussetzungen nachweisen, z. B. die Facharztanerkennung. Wer als Heilpraktiker eine Praxis eröffnen möchte, muss u. a. den Abschluss der Heilpraktikerprüfung nachweisen. Um eine Physiotherapie-Praxis zu eröffnen, gehört natürlich der Nachweis einer anerkannten physiotherapeutischen Ausbildung zu den Voraussetzungen.

 

Strukturiertes Vorgehen bei der Praxisgründung

Egal ob Sie einer ärztliche Privatpraxis oder eine Psychologie-Praxis eröffnen wollen: Schon während des Studiums können Sie mithilfe einer fachlichen Spezialisierung die Grundlage dafür legen, eine spätere Gründung zu erleichtern. Zu der üblichen Checkliste für die Praxisgründung zählt die Wahl des richtigen Standortes. Hier sind nicht nur professionelle Fragen entscheidend, sondern auch private Aspekte. Zum Beispiel die vorhandene Infrastruktur mit Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen.

 

Die eigene Praxis gründen – welche Varianten gibt es?

Praxis ist nicht gleich Praxis. Wer ökonomisch und organisatorisch sein eigener Boss sein möchte, wird mit der Einzelpraxis gut beraten sein. Man genießt zum einen volle Gestaltungsfreiheit, zum anderen trägt man auch das alleinige geschäftliche Risiko. In einer Praxisgemeinschaft hingegen hat man die Möglichkeit, Ressourcen gemeinsam mit Partnern zu nutzen – bleibt aber in seinem Bereich wirtschaftlich autonom. Eine weitere Variante wäre die Gemeinschaftspraxis, sie kann auch von Ärzten verschiedener Fachrichtungen betrieben werden. Manche Ärzte sind z. B. halbtags in einem Krankenhaus tätig, die andere Zeit arbeiten sie selbstständig in einer eigenen Praxis. Diese Variante wird als Teilzulassung bezeichnet. Sie fördert u. a. die Vereinbarkeit von Familie und Job. Für welche Variante Sie sich auch entscheiden: Das schönste Geschenk zur eigenen Praxiseröffnung ist die Freude auf den neuen Abschnitt in Ihrem beruflichen Leben.

Work-Life-Balance: Selbstständig als Arzt in Maßen

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zur Work-Life-Balance als Arzt: dank Teilzulassung, Jobsharing oder Anstellung.
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Work-Life-Balance: Selbstständig als Arzt in Maßen

Mario Ammer
07.06.2021

Work-Life-Balance als Arzt

Vollbremsung! Der Coffee-to-Go-Becher kippt auf die Hose. „Warum ist hier denn jetzt Stau? Die Teambesprechung ist in 15 Minuten. Gerade heute stehen die aufwendigen Untersuchungen an. Sind die Laborproben gestern noch rechtzeitig rausgegangen? Vielleicht schaffe ich es heute Abend endlich mal wieder zu kochen. Ich sollte auch nochmal zum Yoga, sind ja nur 45 Minuten. Es stimmt eindeutig etwas nicht mit meiner Work-Life-Balance. Was machen die Kollegen bloß anders?“

Work-Life-Balance oder Life-Work-Balance?

Egal wie man es betrachtet: So wie in diesem Beispiel geht es vielen Ärztinnen und Ärzten auf der Suche nach dem Gleichgewicht zwischen ihren unterschiedlichen Lebensbereichen. Gerade beim Start in die Selbstständigkeit ist es wichtig, sich über die gewünschte Gestaltung der Arbeitszeit und Freizeit Gedanken zu machen. Und einen Plan zu haben.

Die Generation Y zeigt bei Umfragen, dass Familienleben und Partnerschaft für sie den höchsten Stellenwert haben, gefolgt von finanzieller Sicherheit und ideellen Werten. Aber was ist Work-Life-Balance eigentlich ganz genau? Wann stimmt die Balance? Eine eindeutige Definition und ein treffendes deutsches Synonym gibt es tatsächlich nicht. Aber im Grunde geht es immer um die Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben und das Bestreben, die verschiedenen Lebensbereich im Gleichgewicht zu halten. Welche Faktoren das Gleichgewicht bestimmen, ist dabei offen.

Entscheidender Faktor: das passende Arbeitszeitmodell

Work-Life-Balance-Coachings findet man zahlreiche, ebenso wie Tipps und Tricks im Allgemeinen. Doch was können konkrete Maßnahmen speziell für einen Arzt sein? An erster Stelle steht die Wahl des Arbeitszeitmodells. Wenn Sie nicht in Vollzeit in der Praxis arbeiten möchten, können eine Teilzulassung oder Jobsharing gute Work-Life-Balance-Modelle sein. Möchten Sie sich in einen gesperrten Planungsbereich niederlassen, kann Ihnen die Beratung der Kassenärztlichen Vereinigungen wichtige Hinweise geben. Auch Anstellungen in einer Praxis oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum können Ihnen Flexibilität bieten, gerade wenn Sie für Ihre später geplante Selbstständigkeit zunächst Erfahrung sammeln möchten.

Ein gutes Zeitmanagement sichert Ihnen mehr Freiraum

Für welches Modell Sie sich auch immer entscheiden: Maßgeblich ist ein gutes Zeitmanagement. Wenn Sie eine klare Linie finden, wie Sie Sprechzeiten, Zeit für Fortbildungen und Präsentationen bis hin zu Verwaltungsaufgaben einplanen, sichert Ihnen das Ihre persönliche Work-Life-Balance-Quote, mit der Sie sich identifizieren und wohl fühlen.

Kassenzulassung: Alle wichtigen Infos rund um Ihre kassenärztliche Zulassung

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zur Kassenzulassung: Voraussetzungen, Rechte, Pflichten ...
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Kassenzulassung: Alle wichtigen Infos rund um Ihre kassenärztliche Zulassung

Christian Wagner
07.06.2021

Kassenzulassung: Was heißt KV?

Die Kassenzulassung (kassenärztliche Zulassung) berechtigt den Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten zum Honorarausgleich seiner Leistungen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen. Abgewickelt wird dies über die Kassenärztliche Vereinigung, kurz KV, bzw. die Kassenzahnärztliche Vereinigung, kurz KZV.

Die nach Bundesländern strukturierte KV erfüllt diverse administrative Funktionen. Unter anderem bestimmt sie die zulässige, im Sinne der KV berechtigte Anzahl an Haus- und Fachärzten in einer Region. Entsprechend erteilt sie Auskunft über vorhandene Arztsitze oder Zulassungssperren.

Analog zur Zulassung zum KV-Arzt gestaltet sich die Kassenzulassung für Psychotherapeuten. Allerdings sind Therapie-Angebote in Richtlinienverfahren Voraussetzung für die Psychotherapie-Kassenzulassung. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ohne Zulassung sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Wie werde ich Vertragsarzt?

Als sogenannter Vertragsarzt verfügt man über eine Kassenzulassung. Diese kann bei der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Grundvoraussetzungen sind:

  • Eintrag in das Arztregister der KV
  • Freier Arztsitz im gewünschten Planungsbereich

Zum Eintrag in das Arztregister ist die Urkunde Ihrer Approbation als Arzt erforderlich und der erfolgreiche Abschluss einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet (Facharzt).

Das Recht, als Vertragsarzt Leistungsvergütungen von gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten, geht einher mit folgenden Pflichten:

  • Einhaltung vertraglicher Rahmen hinsichtlich vertragsärztlicher Versorgung
  • Präsenzpflicht am Praxisstandort (regelmäßige Sprechstunden)
  • persönliche Leistungserbringung
  • ärztlicher Bereitschaftsdienst für die KV

Sicher zum Ziel trotz knapper KV-Sitze

Kein Kassensitz frei in der bevorzugten Region? Auch dann gibt es Wege zur eigenen Kassenzulassung. Ist aus privaten Gründen keine geografische Flexibilität hinsichtlich Standortwahl gegeben, so können ggf. folgende Umwege ans Ziel führen:

  • Anstellungsverhältnis bei einem Vertragsarzt
  • Juniorpartnerschaft / Job-Sharing

Es kann sich lohnen proaktiv Kontakt zu Vertragsärzten des eigenen Fachbereichs aufzunehmen, denen altersbedingt eine berufliche Entlastung entgegenkommen könnte. Aus dem Anstellungsverhältnis oder der Juniorpartnerschaft (Teilzulassung) bei einem ansässigen KV-Arzt kann auf lange Sicht der eigene KV-Sitz erwachsen. Denn bei späterer Praxisübernahme ist man aus einem solchen Status heraus von der KV bei der Vergabe der Zulassung bevorzugt zu behandeln.

KV-Sitz kaufen – geht das überhaupt?

Der KV-Sitz als solcher kann insofern nicht verkauft werden, als dass er grundsätzlich von der KV vergeben wird. Da eine Praxisübernahme in zulassungsbeschränkten Bereichen aber normalerweise direkt an den gleichzeitigen Erhalt der Zulassung geknüpft ist, wird diese bei der Berechnung des Praxiswerts durchaus berücksichtigt. Und auch steuerlich spielt der KV-Sitz eine Rolle: Richtungsweisend sind dabei entsprechende finanzgerichtlichen Urteile, nach denen die KV-Zulassung als immaterielles Wirtschaftsgut steuerlich nicht absetzbar ist, da sie keiner Abnutzung unterliege – sofern es dem Käufer primär um den Erwerb des Vertragsarztsitzes gehe. Jedoch bei Fortführung der Praxis kann der gesamte Praxiswert im üblichen betrieblichen Abschreibungsmodus von drei bis sechs Jahren steuerlich geltend gemacht werden.

 

 

Experteninterview: Wege in die Selbstständigkeit als Arzt

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zur Selbstständigkeit als Arzt: strategische Praxisplanung im Überblick.
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Selbständiger Arzt

Experteninterview: Wege in die Selbstständigkeit als Arzt

Mario Ammer
07.06.2021

Arztpraxis gründen: Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit

Wie gelingt der Start in die Selbstständigkeit? Wer weiß, worauf es bei der Praxisgründung ankommt, kann eventuelle Zweifel ausräumen und mit der richtigen Planung eine erfolgreiche Arztpraxis eröffnen.

Vielen jungen Ärzten fehlen betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Und so schrecken Themen wie der Kauf von Kassenverträgen, die Kassenzulassung oder das KV-System generell einige Mediziner ab. Andere scheuen sich vor der Abrechnung über eine Praxissoftware oder auch vor der Akquise von medizinischem Personal und Patienten.

Aber mit der richtigen Unterstützung muss Ärzten die Lust auf Unternehmertum nicht vergehen. Unternehmensberatungen für Ärztinnen und Ärzte können juristische und betriebswirtschaftliche Informationen bieten und helfen, berufliche Ziele zu entwickeln und mit den persönlichen Zielen in Einklang zu bringen.

Strategische Praxisplanung: Raus aus der toten Mitte

Niedergelassene Ärzte, die ihre Praxis strategisch entwickeln, sind deutlich erfolgreicher als Unternehmer, die sich auf die sogenannte „tote Mitte“ ausrichten, also auf die durchschnittliche Masse. Ein strategisches Unternehmen setzt auf Besonderheiten, die es von anderen Praxen abheben. Das betrifft die Ausbildung der Mitarbeiter, das Leistungsspektrum, aber z. B. auch das Design der Praxis und der Praxis-Website. Die Praxis wird als Marke aufgebaut; und mit dem richtigen Marketing wird sie so schneller zum Erfolg.

Praxisgründung: Übergangsphase sinnvoll nutzen

In der Phase zwischen Anstellung und Selbstständigkeit ist es wichtig, sich auf die Praxisgründung vorzubereiten. In Form von Fortbildungen und Workshops können sich junge Ärzte die nötigen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse aneignen und Wichtiges über Mitarbeiterführung lernen.

Zur Gründungsphase gehört zudem der Businessplan, mit dem man zum Beispiel die zu erwartenden Kosten und Umsätze kalkuliert. Es gilt zu entscheiden, ob man mit Kassenvertrag oder als Privatarzt arbeitet. Möchte man eine bestehende Praxis übernehmen? Gibt es eventuell ein Nachbesetzungsverfahren? Oder möchte man eine neue Praxis aufbauen? Dann kann möglicherweise eine Standortanalyse sinnvoll sein.

Eventuell benötigt man einen Kredit bei der Bank, um finanziellen Engpässen während der ersten Monate entgegenzuwirken. Dazu ist der Businessplan unerlässlich.

Arztpraxis eröffnen, dann Patientenakquise? Gerne andersherum!

Ärzteberater empfehlen auch, bereits in der Gründungsphase eine Praxismarke aufzubauen. Durch geschickte Unternehmenskommunikation geht die Praxis als Marke dann schon vor der Praxiseröffnung auf den Markt.

Durch besondere Expertise oder Leistungen hebt man sich deutlich von anderen niedergelassenen Ärzten ab und kann so seine Termine bereits einige Wochen vor der Eröffnung ausbuchen. In diesem Fall ist auch die Standortanalyse nicht so entscheidend wie bei Ärzten, die sich im Durchschnitt bewegen.

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