Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Pflicht und Mehrwert für alle
Dem ärztlichen Bereitschaftsdienst kommt in Deutschland eine wichtige Rolle zu, denn er stellt eine durchgängige und reibungslose Patientenversorgung im ambulanten Bereich sicher. Rechtlich begründet ist der ambulante Notdienst in der Berufsordnung der Ärztekammern und den kassenärztlichen Notdienstordnungen.
Kassenärztlicher Notdienst ist Pflicht für Vertragsärzte
Als in Deutschland zugelassener Vertragsarzt, niedergelassener Haus- und Facharzt sowie als Mediziner in einem zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sind Sie demnach zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet – damit Patienten auch ambulant rund um die Uhr optimal versorgt werden.
Als Bereitschaftsarzt können Sie Ihren Notdienst in Form von Präsenz in einer Notfallpraxis, Telefonberatung sowie auch durch Hausbesuchsfahrten erbringen. Der Notdienst muss dabei nicht zwangsläufig als hausärztlicher Notdienst erbracht werden. Als Facharzt können Sie sich beispielsweise als HNO-Notdienst, kinderärztlicher Notdienst oder augenärztlicher Notdienst einteilen lassen. Auch für Zahnheilkunde und Psychotherapie werden fachlich ausgerichtete Notdienste angeboten.
Eine Befreiung vom Notdienst ist nur bei schwerwiegenden, etwa gesundheitlichen oder familiären Gründen, sowie in den ersten drei Jahren der Kindererziehung möglich.
Ob an Weihnachten, Neujahr oder anderen Feiertagen – immer dann, wenn die Praxen geschlossen haben, ist kassenärztlicher Dienst gefragt. Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zum Notdienst einmal nicht nachkommen können, besteht jedoch die Möglichkeit, diesen mit anderen Bereitschaftsärzten zu tauschen oder sich vertreten zu lassen.
Reibungslos versorgt durch die kassenärztliche Vereinigung
Die positive Kehrseite der Pflicht ist: Wenn Sie auf Grund von Urlaub oder Abwesenheit einmal Vertretung für Ihre Praxis benötigen, hilft Ihnen die kassenärztliche Vereinigung Ihres jeweiligen Bundeslandes dabei, schnell Unterstützung zu finden – unabhängig davon, ob Sie als niedergelassener Vertragsarzt oder an einem zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) als Mediziner tätig sind.
Den Patienten im Blick – als ärztlicher Notdienst
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist über die bundesweit einheitliche Nummer 116 117 für Patienten auch außerhalb Ihrer Sprechstunden erreichbar – rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche. So erhalten Patienten auch am Abend, in der Nacht oder am Wochenende schnellstmöglich eine Beratung und Behandlungsempfehlungen.
Als ärztlicher Bereitschaftsdienst tragen Sie somit dazu bei, dass Patienten sich durchgehend und zuverlässig betreut fühlen. Über die Telefonberatung durch Bereitschaftsärzte werden auch diejenigen Patienten optimal versorgt, die auf Grund ihres gesundheitlichen Zustands nicht in Ihre Praxis kommen können oder dürfen.
Weisen Sie Ihre Patienten darauf hin, dass sie außerhalb Ihrer Sprechzeiten über die Notarztnummer 116 117 und die gleichnamige App erfahren können, welche Notarztpraxen in Ihrer Stadt oder Region gerade geöffnet sind. So können diese bei dringenden medizinischen Fällen ohne vorherige Anmeldung direkt eine geeignete Notfallpraxis aufsuchen.