Ratgeber
Praxisformen

Weitere Ratgeber suchen

Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bis Praxisgemeinschaft – Welche Praxisform passt?

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zu Praxisformen: ob Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft ...
Kompletter Ratgeber
Berufsausübungsgemeinschaft_Praxisgemeinschaft_Titel

Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bis Praxisgemeinschaft – Welche Praxisform passt?

Mario Ammer
07.06.2021

Praxisformen: Welche Art Arztpraxis soll es werden?

Wenn Sie sich als Arzt niederlassen wollen, ist die Wahl der Praxisform entscheidend. Dabei spielt nicht nur Ihre persönliche Vorliebe eine Rolle: Mit der Definition Ihrer Praxis legen Sie den Grundstein für die Verwaltung, Ihre Arbeitszeit und die Rechtsform der Arztpraxis. Damit der Eröffnung Ihrer Arztpraxis nichts im Weg steht, finden Sie hier die wichtigsten Praxis-Definitionen:

  1. Einzelpraxis – hier sind Sie Ihr eigener Chef.
  2. Die Praxisgemeinschaft definiert sich durch das Teilen der Ressourcen.
  3. Die Berufsausübungsgemeinschaft ist per Definition eine Kooperation. Synonym wird die „BAG Praxis“ auch Gemeinschaftspraxis genannt.
  4. Ein MVZ definiert sich ähnlich wie eine Gemeinschaftspraxis, die Rechtsform hat jedoch andere Merkmale.

Unterschied zwischen Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft

In der Praxisgemeinschaft arbeiten Sie höchst eigenständig und flexibel. Sie profitieren vom finanziellen Vorteil, denn Sie nutzen gemeinsame Ressourcen. Konkret heißt das:

  • selbstständig arbeiten
  • eigene Abrechnung machen
  • einen eigenen Patientenstamm betreuen
  • Kosten für Räume, Personal und Geräte teilen

Die Gemeinschaftspraxis definiert sich durch gemeinsames Wirtschaften und eigenverantwortliches Arbeiten. Das heißt:

  • im Team arbeiten
  • gemeinsamen Patientenstamm betreuen
  • gemeinsam abrechnen
  • Ressourcen teilen

Diese Praxisform hat viele Vorteile. Trotzdem kann die Berufsausübungsgemeinschaft auch Nachteile haben. Diese entspringen nicht selten Schwierigkeiten zwischenmenschlicher Natur.

Was heißt eigentlich MVZ?

Falls Ihnen dieses Akronym unbekannt ist: MVZ bedeutet Medizinisches Versorgungszentrum. Im Grunde ist es eine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft oder auch Gemeinschaftspraxis, jedoch mit einigen gesellschaftsrechtlichen und strukturellen Unterschieden. Markant ist dabei die Vergabe der Zulassung.

Hier zeigt sich ein Vorteil des MVZ gegenüber der Gemeinschaftspraxis: Während in der BAG-Praxis jeder zugehörige Arzt eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) benötigt, wird beim MVZ die Zulassung direkt der Gesellschaft erteilt. Das bedeutet, Ärzte können in einem MVZ angestellt werden und praktizieren unter diesem „Zulassungsschirm“.

 

Rechtsform Ihrer Arztpraxis

Vor der Gründung einer eigenen Arztpraxis müssen Sie sich die Frage beantworten: Welche Rechtsform möchte ich wählen? Die Antwort orientiert sich u. a. an der Wahl Ihrer Praxisform.

  • Einzelpraxis: Sie ist am häufigsten vertreten und wird fast immer als Einzelunternehmen geführt.
  • Gemeinschaftspraxis bzw. Berufsausübungsgemeinschaften: BAG Ärzte wählen für Ihre Arztpraxis oft die Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder sie gründen eine Partnergesellschaft.
  • Praxisgemeinschaft: Häufig wird jede an der Gemeinschaft beteiligte Praxis einzeln geführt. Auch eine GbR ist denkbar, aber seltener.

Unabhängig davon können Ärzte eine GmbH gründen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sogar eine Aktiengesellschaft (AG) ist möglich. Tatsächlich umgesetzt wird das aber kaum.

Ausführlichere Informationen vermittelt der Ratgeber „Praxisformen: Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft?“.

Suche