Was sind die 10 wichtigsten Punkte in der Vorbereitung der Praxisabgabe? Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte, die Sie bei einer Praxisabgabe beachten müssen:
1. Beschäftigen Sie sich schon frühzeitig mit dem Thema und gehen Sie an die Abgabe gezielt und strukturiert heran.
2. Erkundigen Sie sich bei Ihrer KV, ob Ihre Praxis in einem offenen oder gesperrten Planungsbereich liegt, und richten Sie danach Ihre Nachfolgersuche aus.
3. Sehen Sie sich frühzeitig nach einem potenziellen Nachfolger um; bei einer Landarztpraxis rund fünf Jahre vor geplanter Abgabe.
4. Klären Sie am besten schon einige Jahre vor der Praxisabgabe, wie Ihre Praxis aus betriebswirtschaftlicher Sicht dasteht.
5. Spätestens wenn es an die Übergabeformalitäten geht, müssen Sie den Praxiswert ermitteln (lassen).
6. Klären Sie wichtige Fragen (Personal, Praxisausrichtung, Mietvertrag …) mit Ihrem Nachfolger.
7. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig von der Praxisübernahme.
8. Informieren Sie Ihre Patienten über die Praxisübernahme.
9. Beachten Sie, dass Patientenakten nicht ohne Weiteres an Ihren Nachfolger übergehen dürfen. Holen Sie idealerweise rechtzeitig eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Patienten ein.
10. Besprechen Sie mit Ihrem Nachfolger, wie die Übergangsphase gestaltet werden soll.@istock/Jtasphoto
Was unterscheidet die Praxisabgabe in offenen und gesperrten Planungsbereichen? Zunächst müssen Sie klären, ob Ihre Praxis in einem offenen oder gesperrten Planungsbereich liegt. Die Auskunft darüber erhalten Sie bei Ihrer KV. Im offenen Planungsbereich ist keine Ausschreibung der Praxis erforderlich. Ihr Nachfolger kann seine kassenärztliche Zulassung beim Zulassungsausschuss beantragen.
Bei Praxen in gesperrten Gebieten gestaltet sich die Abgabe um einiges bürokratischer. Folgende Schritte müssen Sie beachten:
• Stellen Sie beim Zulassungsausschuss einen Antrag auf Nachbesetzung.
• Warten Sie anschließend auf die Ausschreibungsentscheidung und die Ausschreibung Ihrer Praxis auf der Webseite der KV.
• Nun können sich Interessenten um den ausgeschriebenen Praxissitz innerhalb der Ausschreibungsfrist bei der KV bewerben und die Übernahmeverhandlungen können beginnen.
• Haben Sie Ihren Nachfolger gefunden, muss dieser seinen Zulassungsantrag an den Zulassungsausschuss stellen.
• Sie beantragen Ihren Zulassungsverzicht beim Zulassungsausschuss.
Wichtig: Damit die Praxisübergabe reibungslos verläuft, müssen Praxisabgeber und -übernehmer ihre Erwartungen rechtzeitig definieren. Nur wenn sich beide Seiten darüber verständigt haben, ist ein Ausschreibungsverfahren sinnvoll und erfolgversprechend. Machen Sie sich daher als abgebender Arzt umfassend Gedanken zu allen Belangen der Praxisübergabe: von steuerlichen Vorgaben, Praxisversicherungen und Mietvertragsgestaltung über die Attraktivität Ihrer Praxis für Käufer (Standort, Wettbewerbssituation, Strukturwandel u. v. m.) bis hin zu Personalfragen.
Nur wenn Sie an die Abgabe gezielt und strukturiert herangehen, können Sie sicher sein, dass der Prozess reibungslos und letztlich für alle Beteiligten zufriedenstellend verläuft@istock/Eoneren
Wie funktioniert die Praxiswertermittlung? Idealerweise klären Sie schon einige Jahre vor der Praxisabgabe, wie Ihre Praxis aus betriebswirtschaftlicher Sicht dasteht. Der Umsatz, der Anteil an Privatpatienten, die Region und die Ausstattung bestimmen, wie viel Ihre Praxis wert ist.
Bei der Ermittlung des Praxiswerts unterstützen Sie beispielsweise Experten einer Steuerberater- oder Rechtsanwaltskanzlei, die auf das Gesundheitswesen spezialisiert ist. Diese ermitteln den Angebotspreis für Ihre Praxis.
Einen ersten Eindruck davon, in welche Richtung der Verkaufspreis gehen könnte, vermittelt der kostenlose mediorbis Online-Rechner. In weniger als drei Minuten liefert der anhand einiger wichtiger Kennzahlen ein Ergebnis.@Istock/Nuthawut Somsuk
Wie gehe ich bei der Suche nach einer Praxisnachfolge vor? Die Suche nach einer Praxisnachfolger für die eigene Praxis gestaltet sich nicht immer einfach. Beginnen Sie daher frühzeitig damit, sich nach einem potenziellen Nachfolger umzusehen. Praktizieren Sie im ländlichen Raum, sollten Sie die Suche am besten rund fünf Jahre vor der geplanten Abgabe Ihrer Praxis beginnen.
Grundsätzlich wird eine freiwerdende Praxis, die in einem überversorgten Gebiet liegt, bei der jeweiligen Landes-KV offiziell ausgeschrieben. Es kann sich aber für Sie durchaus lohnen, auf mehr als ein Pferd zu setzen, und selbst die Initiative zu ergreifen.
Bei der Nachfolgersuche stehen Ihnen vielfältige Wege offen: Hören Sie sich bei Ihren Kollegen und bei Kliniken um, die möglicherweise einen potenziellen Praxiserwerber kennen. Lassen Sie Ihre Praxis in der mediorbis Praxisbörse inserieren und / oder schalten Sie eine Anzeige in einer Fachzeitschrift, um Interessenten zu erreichen.
Haben Sie auch ein Auge auf Praxisgesuche in Praxisbörsen und Fachzeitschriften. Und: Holen Sie sich Unterstützung von einem Berater (z. B. spezialisierte Kanzleien, Landes-KV).
Gut zu wissen: In einem zulassungsgesperrten Planungsbereich müssen Sie Ihre Praxis auch dann bei der KV ausschreiben lassen, wenn Sie bereits einen Wunschnachfolger oder eine Wunschnachfolgerin im Auge haben. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um Ihren Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ihr Kind handelt.@istock/LeoWolfert
Wie wichtig ist ein Praxisexposé? Für den Erfolg Ihrer Nachfolgersuche ist es wichtig, dass sich übernahmewillige Ärzte ein möglichst genaues Bild von Ihrer Praxis machen können. Verfassen Sie daher ein Kurzexposé, in dem Sie die Praxis vorstellen.
Eine aussagekräftige Beschreibung wird bei Praxiserwerbern mehr Interesse erwecken als ein anonymisiertes Angebot. Es empfiehlt sich die Erstellung eines 1 – 2seitigen Kurzexposés, das mit Bildern der Praxisräume sowie dem eigenen Foto illustriert und ansprechend gestaltet wird lässt. Einige Ausfertigungen dieses Exposés werden idealerweise dem Berater des Vertrauens an die Hand gegeben, der einen bei allen Fragen rund um Praxisabgabe und Wertermittlung unterstützen kann.@istock/Chainarong Prasertthai
Was passiert bei der Praxisübergabe mit dem Praxispersonal? Haben Sie einen Käufer für Ihre Praxis gefunden, gilt es, mit ihm weitere relevante Fragen zu klären.
Welche Folge hat die Praxisübernahme beispielsweise für Ihr Personal? Möglicherweise sorgen Sie sich um die Zukunft Ihres Personals, nachdem Sie Ihre Praxis abgegeben haben. Die Gesetzeslage sieht vor, dass Mitarbeiter nicht wegen eines Betriebsübergangs – wie der größtenteils unveränderten Fortführung der Praxis – gekündigt werden dürfen. Der Erwerber Ihrer Praxis tritt bei der Übergabe in alle Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.
Ihr Nachfolger darf Ihrem Personal nicht aus Gründen der Praxisübernahme kündigen. Sie sollten Ihre Mitarbeiter natürlich rechtzeitig vor der Praxisübernahme informieren. Diese Information muss laut BGB in Textform erfolgen und folgende Inhalte aufweisen:
• geplanter Zeitpunkt der Praxisübergabe (Betriebsübergang)
• Grund des Übergangs der Arbeitsverhältnisse
• rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen für die Arbeitnehmer
• für die Mitarbeiter in Aussicht genommene Maßnahmen
Möchte oder kann Ihr Nachfolger nicht alle Ihre Mitarbeiter weiterbeschäftigen, dann müssen Sie als Praxisabgeber diesen rechtzeitig vor der Übergabe kündigen. Falls Sie ein bis zwei Jahre vor der geplanten Praxisabgabe neue Mitarbeiter einstellen, sollten Sie nur noch befristete Arbeitsverträge abschließen.
Tipp: Um Verunsicherung Ihrer Mitarbeiter entgegenzutreten, sollten Sie sie frühzeitig zur Praxisübergabe informieren – am besten bereits gemeinsam mit Ihrem Nachfolger.@Istock/CasarsaGuru
Wann ist das Praxispersonal über den Praxisverkauf zu informieren? So unangenehm es scheinen mag: Früher oder später kommen Sie nicht umhin, auch Ihre Mitarbeiter und Ihre Patienten über die geplante Praxisabgabe zu informieren. Wenn Sie kurz vor dem Ruhestand stehen und Ihre Praxis aus Altersgründen abgeben wollen, werden Ihr Personal und der Patientenstamm vermutlich schon mit diesem Schritt rechnen. Möglicherweise werden Ihnen auch diesbezüglich Fragen gestellt.
Hier ist ein wenig Fingerspitzengefühl gefragt: Solange Sie noch keine konkreten Schritte unternommen und keine Bewerber kontaktiert haben, können Sie solchen Fragen durchaus ausweichen. Die Nachfolgersuche gestaltet sich ohnehin nicht immer leicht und kann sich, etwa im ländlichen Raum, über Jahre hinziehen.
Nimmt Ihr Praxisverkauf bereits konkrete Züge an, sollten Sie Ihr Praxispersonal rechtzeitig informieren, um keine Gerüchte und Verunsicherungen zu fördern. Wenn möglich, stellen Sie Ihrem Team bereits Ihren Nachfolger vor.
Auf Fragen von Patienten können Sie nun offen antworten. Es bietet sich an, über Aushänge in der Praxis, ein Rundschreiben an Ihre (Stamm-)Patienten oder eine Zeitungsannonce über die Praxisübergabe zu informieren. Sprechen Sie sich dazu am besten mit Ihrem Nachfolger ab.
Das Fazit: Diskretion ist wichtig, Offenheit gegenüber allen Beteiligten aber auch. Nur so kann sich Ihre Suche nach einem Praxiskäufer für alle Beteiligten erfolgreich gestalten.@Istock/35mmf2
Was passiert bei der Praxisabgabe mit den Patientenakten? Generell gilt: Nach Paragraf 10 der Berufsordnung für Ärzte müssen Patientenakten zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Die Fristen können aber länger oder kürzer ausfallen, je nach Art der Unterlagen, der Krankheit und der Therapie.
Auch wenn Sie einen Nachfolger gefunden haben, gilt für Sie weiterhin die ärztliche Schweigepflicht. Erst wenn der Patient eingewilligt hat, darf Ihr Praxisnachfolger auf die Patientenakten zugreifen. Daher sollten Sie idealerweise rechtzeitig eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Patienten einholen.
Da dies mit sehr hohem Zeit- und Organisationsaufwand verbunden wäre, hat sich das sogenannte Zwei-Schrank-Modell etabliert: Danach können Sie nach und nach das Einverständnis Ihrer laufenden Patienten einholen und deren Unterlagen an den Praxiserwerber beim Verkauf übertragen. Alle weiteren Patientenakten verbleiben in einem geschlossenen Schrank und werden Ihrem Nachfolger erst dann zugänglich, wenn die betreffenden Patienten die Praxis aufsuchen und ihm ihr Einverständnis geben.@Istock/metamorworks
Wie führe ich meinen Praxisnachfolger ein? Um zu verhindern, dass Patienten über Gerüchte von einer Praxisabgabe erfahren, sollte zu gegebener Zeit proaktiv gehandelt werden. Rund drei Monate vor der Praxisübergabe beispielsweise könnten Patienten darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass bald ein junger Kollege die Praxis übernehmen wird und man sich freut, ihn schon bald vorstellen zu dürfen.
Gerade Patienten, welche die Praxis in den letzten Jahren regelmäßig aufgesucht haben, können in einem Brief über die Übergabe informiert werden. Stellen Sie darin Ihren Praxisnachfolger bereits kurz vor. Auch über eine Anzeige in der Lokalzeitung, Aushänge in der Praxis und im persönlichen Gespräch können Sie Ihren Patienten mitteilen, dass Sie bald in den Ruhestand gehen bzw. Ihre Praxis an einen jüngeren Kollegen abgeben.
Möglich ist auch ein weicher Übergang, bei dem Sie die ersten Monate nach der Übergabe noch in der Praxis mitzuarbeiten. Auch in dieser Zeit können Sie Patienten den Nachfolger vorstellen.
Eine Alternative ist, dass Ihr Praxisnachfolger schon vor der Übergabe im Rahmen einer temporären Anstellung in Ihrer Praxis mitarbeitet und der Übergang somit wesentlich sanfter verläuft. Viele junge Ärzte schätzen es, wenn sie durch ihren Vorgänger eingearbeitet werden, und Sie selbst können so Ihre Tätigkeit als Arzt allmählich ausklingen lassen.@Istock/syahrir maulana
Was ist in der Übergangsphase wichtig? Bevor die Praxisabgabe erfolgen kann, ist Folgendes zu klären:
• Ist die Übernahme des Praxismietvertrags gewährleistet? Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Vermieter.
• Bestehen Leasingverträge für medizinische Geräte, die der Nachfolger übernimmt?
• Wird der Telefonanschluss inklusive bisheriger Telefonnummer und Internet übernommen?
• Bestehen weitere Verträge, die übernommen oder gekündigt werden sollen?
• Welche Versicherungen für die Praxis müssen gekündigt, angepasst oder erneuert werden?
• Wie und wann informieren Sie die Patienten?
• In welchem Übergangszeitraum stehen Sie Ihrem Nachfolger als Berater oder Vertreter zur Verfügung?@istock/Eoneren