Welche Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Praxisnachfolge gibt es? Irgendwann kommt der Tag, an dem Praxisinhaber ihre Praxistätigkeit beenden wollen – sei es aus gesundheitlichen oder privaten Gründen oder weil man sich in den Altersruhestand begeben möchte. Vor dem Verkauf einer Arzt- oder Zahnarztpraxis gilt es steuerliche und rechtliche Fragen zu klären. Aber auch die Suche nach dem Nachfolger ist ein sehr wichtiges Thema. Gerade bei Allgemeinarztpraxen sind je Standort meist mehr Kaufobjekte im Angebot, als es kaufinteressierte Ärzte gibt. Das Angebot ist also größer als die Nachfrage. Das wiederum schmälert den Preis.
Unabhängige Praxisberatungen können den Wert der Praxis berechnen und gleichzeitig die Chancen auf dem Markt abschätzen. Durch ihre langjährige Erfahrung und einen großen Pool an Interessenten und möglichen Investoren vermitteln sie die optimalen Partner. Je nach Fachrichtung, Größe, Wert und Standort der Praxis kommen so ärztliche Nachfolger, Teilhaber oder ein Zusammenschluss mit einem Medizinischen oder Zahnmedizinischen Versorgungszentrum (MVZ) infrage.
Bei Praxen mit einem großen Umsatz oder mit besonderen Gerätschaften oder Leistungen und Wachstumspotenzial sind häufig auch nichtärztliche Investoren als Käufer interessiert. Das kann für Ärzte finanziell besonders lukrativ sein oder auch eine gute Möglichkeit, wenn sie ihre Praxistätigkeit nicht komplett aufgeben oder expandieren wollen.
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Welche Kriterien sind aus Sicht des Verkäufers bei Praxisabgabe wichtig? Für den Inhaber einer Praxis ist der Verkaufspreis natürlich ein wichtiger Punkt. Viele Ärzte und Zahnärzte geben an, dass es ihnen auch wichtig ist, die Praxis und ihre Patienten in gute Hände abzugeben. Den geeigneten Nachfolger zu finden, ist jedoch nicht ganz einfach. Denn junge Ärzte bevorzugen heute häufig ein Angestelltenverhältnis, statt sich mit einer eigenen Praxis selbstständig zu machen. Praxisbörsen und unabhängige Praxisberater bieten einen guten Überblick über Interessierte auf beiden Seiten und können so bei der Suche nach dem geeigneten Käufer und dem besten Angebot helfen.
Auch eine Partnerschaft mit einem Investor kann eine attraktive Lösung sein. Der erzielte Verkaufspreis liegt meist höher, als bei der Praxisübernahme durch einen Arzt. Außerdem wird der Verkauf der Praxisanteile bei einem gemeinsam eingetragenen Medizinischen Versorgungszentrum steuerbegünstigt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt aus Sicht des Verkäufers ist der organisatorische Aufwand und die Angst vor eventuellen finanziellen, steuerlichen oder rechtlichen Stolperfallen. Mit unabhängigen Branchen-Experten sowie spezialisierten Steuerberatern oder Rechtsanwälten gehen Ärzte hier auf Nummer sicher.
Wichtig ist auf jeden Fall der sogenannte Praxisübernahmevertrag zwischen Verkäufer und Nachfolger. Darin sind Details zur Abrechnung bis zur Übernahme geregelt; eventuell gibt es Miet- oder Versicherungsverträge, die der Käufer übernimmt; auch Praxisgegenstände und Apparate, die der Käufer mit der Praxis kauft, sind aufgelistet. Weitere Punkte im Vertrag sind Zeitpunkt des Übergangs, Zulassung des Nachfolgers, Kaufpreis und Regelungen zur Haftung. Außerdem sind die Arbeitsverträge der Angestellten sowie – bei Übernahme der Patientenakten – eine Einwilligung der Patienten zu klären.
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Welche Kriterien sind einem Investor beim Praxiskauf wichtig? Für Investoren sind Arztpraxen interessant, die einen starken Umsatz haben und möglichst über Jahre nachhaltig wachsen. Sie achten also auf die Stabilität des Geschäftsmodells und der Finanzen.
Ein besonderes Augenmerk fällt häufig auf Praxen mit einem hohen Apparateeinsatz wie beispielsweise Praxen aus der Radiologie oder auch Zahnarztpraxen. Wichtige Kriterien sind außerdem eine moderne Ausstattung der Praxis, das individuelle Geschäfts- und Leistungsmodell, die Anzahl der dort beschäftigten Ärzte und der Standort.
Damit Finanzinvestoren eine Praxis kaufen oder sich daran beteiligen können, ist es aus rechtlichen Gründen notwendig, ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in Form einer GmbH zu gründen. Viele Investoren wünschen sich, dass der verkaufende Arzt und sein Praxisteam auch nach der Abgabe für einen bestimmten Zeitraum als Angestellte im MVZ verbleiben. Häufig wird der ehemalige Praxisinhaber dann Geschäftsführer.
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Nach welchen Kriterien erfolgt eine Praxisbewertung? Vor dem Verkauf einer Arztpraxis sollte der Inhaber den genauen Wert seiner Praxis kennen. Praxisberater prüfen dafür die Umsatzentwicklung und die Kosten der letzten Jahre. Auch der Kapitalbedarf aus Investitionen und eventuelle Vorfinanzierungen sind wichtige Kriterien. Für die Bewertung von Arztpraxen und Zahnarztpraxen gibt es dann insbesondere zwei Möglichkeiten.
Experten unterscheiden dabei den sogenannten Substanzwert, also den materiellen Wert der Praxis, der wichtigen Apparate und Gegenstände, vom immateriellen oder ideellen Wert. Der immaterielle Wert berechnet sich aus den zu erwartenden Umsätzen oder Gewinnen. Den ungefähren ideellen Praxiswert kann man mit einer Art Faustformel berechnen, bei der man den durchschnittlichen Umsatz mit einem branchentypischen Multiplikator multipliziert. Bei Arzt- oder Zahnarztpraxen liegt der meist zwischen 0,2 und 0,6. Verwendet man den durchschnittlichen Gewinn zur Berechnung, liegt der Multiplikator etwa zwischen 0,5 und 1,5.
Ein anderes Verfahren zur Praxiswertermittlung ist die sogenannte modifizierte Ertragswertmethode. Dabei ermittelt man den in den nächsten Jahren erwarteten Gewinn, zieht einen Unternehmerlohn und die Einkommensteuer ab, korrigiert den Betrag hinsichtlich der Zinsen und Abschreibungen und erhält so einen theoretischen Nettobetrag. Man legt anschließend einen Kapitalisierungszeitraum und einen Kalkulationszins fest und erhält so den ideellen Wert der Praxis. Zum Schluss wird dieser Wert mit dem materiellen Wert der Praxis zusammengeführt, um mit dem modifizierten Ertragswertverfahren den Gesamtwert zu berechnen.
Eine erste Schätzung des Praxiswerts können Sie online und kostenfrei in nur wenigen Minuten mit dem mediorbis Praxiswertrechner vornehmen.
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Wie können Landarztpraxen ihren Wert steigern? Junge Ärzte entscheiden sich heute oft für eine Stelle im Angestelltenverhältnis. Praxen in Städten und Ballungszentren sind auch bei Ärzten mit Kaufinteresse beliebter als Praxen auf dem Land. So ist es in ländlichen Regionen oft besonders schwer, einen geeigneten Nachfolger für die Praxis zu finden. Und wenn sich ein Interessent findet, liegt der gebotene Kaufpreis in vielen Fällen eher niedrig.
Dabei haben auch Landarztpraxen entscheidende Vorteile. Sie sind sehr abwechslungsreich, häufig persönlicher und müssen sich nicht mit der Konkurrenz messen. Um den Wert ihrer ländlichen Praxis zu steigern, sollten Ärzte und Zahnärzte auf jeden Fall digital gut ausgerüstet sein. Eine Praxis, die nicht modern ist und eventuell sogar Renovierungsbedarf zeigt, sinkt dagegen enorm in ihrem Wert. Wer Patientenakten beispielsweise noch auf Karteikarten führt, sollte dringend auf ein EDV-System umrüsten. Gibt es eine Online-Terminvergabe oder einen guten Webauftritt? Investitionen dafür sollten Ärzte und Zahnärzte also nicht scheuen, wenn sie beabsichtigen, ihre Praxis zu verkaufen.
In Gegenden, in denen Kassensitze der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) rar sind, kann es sich eventuell auch lohnen, den KV-Sitz an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu verkaufen. Dazu muss der Arzt anschließend drei Jahre für das MZV tätig sein, damit die Zulassung auf das MVZ übergeht. Gegenwärtig ist der Appetit der Investoren auf Landarztpraxen gering, doch erste Konzepte zielen bereits auf Zahnarztpraxen außerhalb der Ballungsgebiete ab.
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Wann ist eine Praxisbeteiligung sinnvoll? Einige Ärzte und Zahnärzte wollen nicht ihre ganze Praxis verkaufen, sondern nur Praxisanteile. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Ärzte expandieren wollen oder der Patientenstamm zu groß geworden ist beziehungsweise das Arbeitspensum sinken soll.
Wer keinen angestellten Arzt einstellen möchte, sondern einen selbstständigen Partner sucht, plant dann eventuell eine Gemeinschaftspraxis mit Praxisbeteiligung. Das sorgt für fachkräftige Unterstützung und eröffnet die Möglichkeit, die Praxis mit fremdem Kapital weiterzuentwickeln. Eine Praxisbeteiligung kann also persönliche Freiheiten, Sicherheiten und auch neue Chancen schaffen.
Gerade für unternehmerisch denkende Praxisinhaber kann auch die Zusammenarbeit mit einem nichtärztlichen Investor eine interessante Option sein, bei welcher der verkaufende Arzt beteiligt bleibt. Eine Partnerschaft mit dem Investor beginnt mit der Gründung eines gemeinsamen Medizinischen Versorgungszentrums. Der verkaufende Arzt wird dort angestellter Geschäftsführer und Arzt. Er erhält dann sein vereinbartes Arzt-Gehalt wie auch die Gewinnausschüttung gemäß seiner Gesellschaftsbeteiligung.
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Welchen Zeitraum sollte man für einen Praxisverkauf planen? Generell gilt, Ärzte sollten mit der Planung des Praxisverkaufs nicht so lange warten, bis sie in den wohlverdienten Ruhestand gehen wollen. Die Abgabe einer Praxis sollte man stattdessen strategisch und langfristig planen und durchführen. Experten raten je nach individuellen Wünschen und Vorstellungen zu einer Planungszeit von circa drei bis fünf Jahren.
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Wie kann ein langsamer Übergang in den Ruhestand gelingen? Viele Ärzte wünschen sich keinen abrupten Übergang in den Ruhestand, sondern eher einen Übergangszeitraum, in dem sie als Praxisteilhaber oder als angestellter Arzt ihr Arbeitspensum reduzieren. Solche Vereinbarungen können sie vertraglich mit ihrem Nachfolger aushandeln.
Ärzte und Zahnärzte haben aber auch die Möglichkeit, ihre Praxen an nichtärztliche Investoren zu verkaufen. Sie bringen ihre Zulassung dann in ein gemeinsames Medizinisches oder Zahnmedizinisches Versorgungszentrum (MVZ / ZMVZ) ein und arbeiten dort für eine vereinbarte Zeit mit dem gewünschten Arbeitspensum als Angestellte weiter.
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Welche Begriffe sollte ein Praxisverkäufer kennen? Zu Verhandlungsgesprächen mit potenziellen Inverstoren nehmen verkaufsbereite Ärzte und Zahnärzte am besten einen erfahrenen Praxisberater mit, um so zum bestmöglichen Ergebnis zu kommen. Einige Fachbegriffe sollten sie zur Vorbereitung dennoch unbedingt kennen …
EBIT (Earnings before interest and taxes): Diese Zahl ist eine Art Zwischenergebnis und beschreibt den Gewinn der Arztpraxis ohne Ausgaben und Einnahmen durch Zinsen und Steuern.
EBITDA (Earnings before interest, tax, depreciation, and amortization): Die Kennzahl ist der Zwischenstand des Gewinnes der Arztpraxis vor Ausgaben und Einnahmen durch Zinsen, Steuern und Abschreibungen.
Earn-Out: Das ist eine zusätzliche erfolgsabhängige Zahlung eines Investors an den verkaufenden Arzt, wenn er während eines bestimmten Zeitraums den Praxisgewinn steigern konnte. Den Zeitraum bezeichnet man auch als Earn-Out-Periode.
Goodwill: Das ist der immaterielle Praxiswert, der vom Käufer über den Wert der reinen Vermögensgegenstände hinau bezahlt wird.
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Welche Vorteile bietet die mediorbis-Plattform bei der Suche nach einem Investor für die eigene Arztpraxis? mediorbis verfügt über einen bundesweiten Pool an kompetenten unabhängigen Praxisberatern mit langjähriger Erfahrung in der Vermittlung von Praxen und Zahnarztpraxen. Das erspart Verkäufern wie Käufern immens viel Aufwand. Die Experten in der Praxisberatung bieten außerdem zahlreiche Kontakte zu seriösen Finanzinvestoren, die an attraktiven Objekten auf dem Gesundheitsmarkt interessiert sind.
Auf den medizinischen und zahnmedizinischen Bereich spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater können rechtliche und steuerliche Fragen individuell klären, die Möglichkeiten sowie jeweilige Vor- und Nachteile aufzeigen und so den besten Weg für den einzelnen Arzt oder den Käufer empfehlen. Je nachdem an wen der Arzt oder Zahnarzt seine Praxis abgeben möchte, gilt es, die optimale Abgabestrategie zu entwickeln und schließlich auf Augenhöhe mit dem Partner zu verhandeln.
Wer eine Zahnarztpraxis oder Arztpraxis erwerben möchte, profitiert ebenfalls vom umfassenden Pool an Experten. Sie kennen die Bedürfnisse der Kaufinteressenten und können so bei der individuellen Gestaltung von Praxiskooperationen helfen.
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