Wie hat sich die Arbeit von medizinischem Personal durch Corona verändert? COVID19 belastet das Gesundheitssystem und das medizinische Fachpersonal stark. Im Arbeitsalltag lässt es sich kaum vermeiden, dass medizinisches Personal auf Corona trifft. Die höhere Belastung und Gesundheitsgefährdung für das Fachpersonal sind anstrengend und nicht ungefährlich. Aufgrund des Personalmangels gab und gibt es diesbezüglich Empfehlungen vom RKI, was Quarantäne, Umgang mit Krankheitssymptomen und Corona-Tests angeht. Das verhindert wirkliche Erholungszeiten und erhöht die mentale wie körperliche Aus- und Belastung.
Vereinzelte Zwangsrekrutierungen medizinischen Personals kommen noch obendrauf. Je nach Stadt, Landkreis oder Bundesland kann ein Arzt für die Arbeit in Krankenhäusern etc. zwangsrekrutiert werden. In der eigenen Praxis müssen dann Stunden reduziert werden und angestellte Ärzte können zeitweise an eine Klinik verliehen werden. In Bayern wurde diese Möglichkeit sogar in das Landesgesetz aufgenommen. Das alles führt dazu, dass die aktuelle Lage für medizinisches Fachpersonal noch angespannter ist.
Daher gibt es finanzielle Ausgleichszahlungen als Corona-Zuschuss für medizinisches Personal oder einen kostenlosen Mietwagen des Bundesverkehrsministeriums. Eine kleinere Form der Anerkennung anlässlich der Corona-Pandemie: Ein Burger und ein Softdrink geschenkt bei Burger King. Auf diese Art kann der Corona-Zuschuss medizinisches Personal entlasten oder zumindest die harte Arbeit würdigen, die in dieser schwierigen Zeit vollbracht wird.
Für den gesundheitlichen Eigenschutz kann die Corona-App auch medizinischem Personal helfen. Allerdings gibt es hier eine Situation zu beachten: Medizinisches Personal kann bei seiner Arbeit in Kontakt mit Patienten kommen, die sich in der Corona-Warn-App als positiv verifiziert haben. Für einen solchen Fall rät das Robert
Koch-Institut (RKI) medizinischem Personal mit adäquater Schutzausrüstung zu bestimmten Vorkehrungen, damit der privaten Nutzung der Warn-App nichts im Wege steht. Für eine wahrheitsgemäße Risikoeinschätzung sollte die betroffene Person bei Bedarf die Bluetooth-Funktion ihres Mobiltelefons bzw. der App kurz deaktivieren. Nur so funktioniert die Corona-Warn-App für medizinisches Personal.
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Wie ist der Alltag mit Corona-Tests bei medizinischem Personal? Um die Kapazitäten von Arztpraxis etc. gut planen zu können und um das medizinische Kollegium zu schützen, ist es wichtig, das Infektionsrisiko wie den potenziellen Immunitätsstatus zu kennen. Daher ist eines genauso alltäglich wie der Umgang mit Corona: Medizinisches Personal kommt regelmäßig in Kontakt mit
Corona-Tests. Das bedeutet einerseits, dass medizinisches Personal Corona-Tests durchführt; andererseits gibt es auch Corona-Tests für medizinisches Personal, um sicherzugehen, dass im Patientenkontakt keine Ansteckung oder Verbreitung stattfindet.
Corona-Antikörpertests für Mitarbeiter können im Nachhinein überstandene Krankheiten nachweisen, indem sie Antikörper im Blut nachweisen. So lassen sich Aussagen über den Immunitätsstatus bezüglich einer bestimmten Krankheit treffen. Das heißt konkret: Wenn der Arbeitgeber Corona-Antikörpertest für sein medizinisches Personal verordnet, wird sichtbar, wer bereits eine Corona-Erkrankung hinter sich hat.
Aufgrund fehlender Symptome ist eine Ansteckung mit Corona nicht immer eindeutig identifizierbar.
Nach dem Corona-Antikörpertest kann medizinisches Personal den Status „genesen“ bekommen und es ist erkennbar, wer ein geringeres (Wieder-)Ansteckungsrisiko aufweist. Das ist eine wichtige Information, denn insgesamt hat medizinisches Personal ein erhöhtes Risikopotenzial für eine Corona-Erkrankung. Das hat Ende
2020 eine Studie von T. Finkenzeller et al. gezeigt.
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Welche Priorität haben Impfungen bei medizinischem Personal? Impfungen sind kein rein positives Thema. Es gibt Impfgegner und Impfverweigerer, die vor allem in aktuellen Corona-Zeiten wieder mediale Aufmerksamkeit bekommen. Wie sollte man damit umgehen, wenn sich unter dem medizinischen Personal im Team Impflücken offenbaren?
Bereits seit Weihnachten 2020 wird gegen Corona geimpft. Als systemrelevante Berufsgruppe gehörten medizinisches Personal und Pflegekräfte zur ersten Priorisierungsgruppe, die die Impfung bekommen konnte. Eine eventuelle Auffrischungsimpfung ist bereits im Gespräch. Diese Priorisierung ist dadurch bedingt, dass sich das medizinische Fachpersonal durch eine entsprechende Impfung nicht nur selbst schützt, sondern auch die Menschen, mit denen sie täglich Umgang haben. Das gilt nicht nur für Angestellte in Krankenhäusern und Arztpraxen, sondern auch für medizinisches Personal in Impfzentren.
In einer Studie untersuchten Malte Ziemann und Siegfried Görg vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein die Erstimpfung mit AstraZeneca bei medizinischem Personal. Dabei fanden sie heraus, dass diese Erstimpfung bei 65,3 % eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit verursachte. Das wirft die Frage auf: Wie sieht es eigentlich allgemein aus mit Impfungen für medizinisches Personal? Ist die Impfbereitschaft bei medizinischem Personal höher als in der restlichen Bevölkerung?
Das scheint nicht der Fall zu sein, denn die Impfungen medizinischen Personals sind nach RKI-Aussage leider häufig ungenügend und es bestehen einige Impflücken. Dabei gibt es bestimmte Impfungen, die häufiger fehlen als andere. Zum Beispiel zeigt die Grippe-Impfung des medizinischen Personals gravierende Lücken auf, da viele die jährliche Impfung nicht wahrnehmen. Des Weiteren sind die Impfquoten bei Standardimpfungen wie Tetanus und Diphtherie i. d. R. höher als z. B. die der Masern-Impfung des medizinischen Personals. In diese Kategorie der beruflich indizierten Impfungen gehören neben Masern auch noch Mumps und Röteln oder Hepatitis B.
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Welche Impfungen sind Pflicht in Deutschland? In Deutschland gibt es aktuell keine Impfpflicht. Das beeinflusst – ganz unabhängig von den Zahlen beim medizinischen Personal – natürlich die Impfquote. Es gibt verschiedene Impfungen – manche einmalig, manche mehrmals mit bestimmtem zeitlichem Abstand. Der Impfstatus sollte regelmäßig überprüft werden.
Neben den allseits bekannten Standardimpfungen können u. U. weitere Impfungen nötig werden. Das kann von bestimmten Situationen, einem Berufsrisiko oder einer Auslandsreise abhängen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt je nach Altersgruppe verschiedene Impfungen. Die STIKO am staatlichen Robert Koch-Institut besteht überwiegend aus Ärzten von Universitätskliniken. Diese werden vom Bundesministerium für Gesundheit berufen.
Mehr zu aktuellen Impfempfehlungen und -quoten gibt es auf der Homepage des RKI.
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Gibt es eine Impfpflicht für medizinisches Personal? Auch wenn es keine allgemeine Impfpflicht gibt, empfiehlt die Ständige Impfkommission für medizinisches Personal in Arztpraxen, Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen die folgenden Impfungen:
• Hepatitis A und B
• Influenza
• Masern, Mumps und Röteln
• Meningokokken
• Pertussis
• Poliomyelitis
• Varizellen
Die STIKO berücksichtigt bei der Einschätzung zwei Faktoren: 1.) das erhöhte arbeitsbedingte Expositionsrisiko und 2.) den Schutz Dritter. Die grundsätzliche Empfehlung lautet überdies, dass medizinisches Personal mit den Standardimpfungen versorgt sein sollte, die für das jeweilige Alter empfohlen werden. Außerdem sind bei bestimmten Tätigkeiten spezifische Impfungen erforderlich wie z.B. der Impfschutz gegen Varizellen im Bereich der Geburtshilfe.
Bei den oben aufgelisteten STIKO-Angaben handelt es sich nur um Empfehlungen. Eine allgemeine Impfpflicht für medizinisches Personal gilt ebenso wenig wie für andere Berufsgruppen – auch wenn das Thema in der Politik immer wieder rege diskutiert wird. Ein weiterer Streitpunkt ist die Pflicht der Grippeimpfung für Angestellte in der medizinischen Versorgung. Aktuell besteht auch hier keine Pflicht, sodass viele das alljährliche Impfangebot nicht wahrnehmen – auch wenn das Risiko einer Grippeerkrankung im Krankenhaus besonders hoch ist. Genauso ist die Hepatitis-B-Impfung nicht Pflicht für medizinisches Personal und wird nur allgemein empfohlen. Das Gleiche gilt auch für die aktuelle Situation, da die Corona-Impfung für medizinisches Personal keine Voraussetzung für das Beschäftigungsverhältnis ist. Nicht vorhandene Impfungen können aber trotzdem Folgen haben. Diese können von Tätigkeitseinschränkungen bis hin zum Einstellungsverzicht durch den Arbeitgeber reichen.
Aus diesen Gründen bleibt es spannend, ob und wann auf politischer Ebene eine Impfpflicht für medizinisches Personal beschlossen wird.
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Gelten für medizinisches Personal andere Quarantäne-Regeln? Laut RKI kann die Quarantäne von medizinischem Personal früher aufgehoben werden, wenn dies nötig ist, um die Fortsetzung der medizinischen Versorgung sicherzustellen. Die Ausnahme betrifft aber nur die Arbeitssituation. Das heißt z. B.: Wenn medizinisches Personal mit einem Corona-positiven Patienten Kontakt hatte, muss es in Quarantäne. Wird die Kompetenz des Mitarbeiters im Krankenhaus aber dringend gebraucht, ist in der Quarantänezeit die Fahrt zur Arbeit in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt. Es dürfen aber in der Freizeit keine Veranstaltungen oder Restaurants besucht werden.
Somit kann bei medizinischem Personal die Quarantäne anders geregelt werden, sofern das zumutbar und notwendig ist. Mehr zur jeweils aktuellen Verordnung finden Sie auf der Homepage des RKI.
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Ist medizinisches Personal von einer Zeitarbeitsfirma eine Option, wenn Personal fehlt? Gerade bei einer Pandemie oder einer Grippewelle kann es zu einer schnellen Krankheitsausbreitung und somit zu Personalengpässen kommen. Das kann wiederum die bereits bestehenden Personalengpässe noch zusätzlich verstärken und somit – je nach Arbeitsbereich – schlimme Auswirkungen haben. Fehlt das medizinische Personal aus Krankheitsgründen etc., ist ausgebildeter und erfahrender Ersatz schwer zu finden. Daher gewinnt im medizinischen Bereich ein bereits bekanntes Modell an Beliebtheit: Zeitarbeitsfirmen für medizinisches Personal.
Vor allem im Bereich Pflege sind Festanstellungen und gute Arbeitskonditionen keine Selbstverständlichkeit, weshalb das Thema Zeitarbeit für medizinisches Personal attraktiver wird. Kurzfristige Einsätze bringen dem Fachpersonal mehr Vergütung; für den Arbeitgeber ist es wirtschaftlicher und flexibler. So kann für beide Seiten – Arbeitgeber wie medizinisches Personal – Zeitarbeit eine lohnende Überlegung sein, die gerade in Corona-Zeiten noch wichtiger ist.
Andere Optionen zur Personalsuche bieten spezielle Jobportale und Services, die sich um die Vermittlung von Fachpersonal im Medizinsektor kümmern. Diese sind spezialisiert auf die jeweilige Berufsgruppe, sodass solche Personalvermittlungen für medizinisches Personal Jobsuchende mit Personalsuchende zusammenbringen. Auch eine gute Möglichkeit: Medical Headhunting von mediorbis. Eine weitere Alternative für eher langfristigere Personalgewinnung von medizinischem Personal sind Private Medizinische Hochschulen.
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Wie können private Medizinische Hochschulen und ausländische Pflegekräfte die Personalgewinnung unterstützen? Private Medizinische Hochschulen gibt es bereits seit einigen Jahren und es werden immer mehr. Beispiele für private „medical schools“ sind die private Medizinische Hochschule Brandenburg oder der Nürnberger Standort der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg (PMU). Diese Schulen bieten Medizin-Studienplätze an, für die kein Einser-Abitur notwendig ist. Die Studiengebühren sind hoch, aber es wird das Ziel verfolgt, den Ärztemangel zu bekämpfen.
Studenten erhalten nach Abschluss einer privaten medizinischen Hochschule die Lizenz zur ärztlichen Berufsausübung – und zwar in dem Land, in dem sie eingeschrieben sind. Das medizinische Personal ist laut Definition der Richtlinie 2005/36/EG berechtigt, ohne nochmalige Prüfung in jedem EU-Land als Arzt zu praktizieren.
Das Studium an einer privaten Medizinischen Hochschule dauert natürlich einige Jahre. Häufig muss das Personal aber schneller verfügbar sein und eine Ausbildung auf ärztlichem Niveau ist nicht zwingend notwendig. Kurzfristige Unterstützung, wenn im Krankenhaus medizinisches Personal und vor allem Pflegekräfte fehlen, können daher auch ausländische Pflegekräfte sein. Diese sind bereits seit einigen Jahren
beliebt für die Pflege in Privathaushalten. Aber was kostet eine Pflegekraft aus dem Ausland? Für eine private Vollzeitpflege werden schätzungsweise zwischen 2.000 – 3.000 Euro pro Monat fällig.
Bei Einsatz in Arztpraxen und Krankenhäusern kann ausländische Unterstützung während Corona medizinisches Personal entlasten. Probleme vor dem Arbeitsstart sind dabei noch die Themen Visum, Anerkennungsprüfung und Integration im Arbeitsalltag. Auch wenn häufig ein B2-Sprachzertifikat (nach europäischem Referenzrahmen) verlangt wird, ist Sprache eher weniger ein Problem. Für medizinisches Personal mit Englisch-Kenntnissen gibt es z. B. bestimmte Sprachkurse wie „Deutsch für Ärzte“ oder „Deutsch für Pflegekräfte“.
Spricht Fachpersonal im Gesundheitswesen mehrere Sprachen, wird dies häufig positiv bewertet, da sich manche Patienten in ihrer Muttersprache ebenfalls wohler fühlen. Solche Informationen machen sich gut in Lebensläufen und Stellenanzeigen.
Um Ihre Sichtbarkeit im Netz zu erhöhen und das passende Personal anzusprechen, können Sie sich auch Tipps von den mediorbis-Experten für Suchmaschinenoptimierung geben lassen.
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