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Praxiswertermittlung online

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Mit dem kostenfreien Praxiswertrechner können Sie in wenigen Minuten eine Preisspanne Ihres Praxiswertes ermitteln.

PRAXISWERTRECHNER

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Für die Praxisbewertung gibt es keine rechtlich verbindliche Methode. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist dasjenige Verfahren anzuwenden, das für die Wertermittlung geeignet scheint.

Fakten

  • Praxiswert = Grundlage für den Verkaufspreis, den Sie für Ihre Praxis erzielen werden
  • gängige Methoden für die Praxisbewertung: Ärztekammer-Methode und modifizierte Ertragswert-Methode
  • erste Einschätzung des Praxiswerts: mit dem mediorbis Online-Rechner in weniger als 3 min

Wie ist die Definition von Praxisbewertung?

Im Rahmen Ihrer Praxisabgabe müssen Sie eine Praxisbewertung vornehmen, um einen angemessen Verkaufspreis zu ermitteln. Dazu analysieren Sie die Faktoren, die Rückschlüsse auf die aktuelle Situation Ihrer Praxis zulassen, z. B. Umsatz, Gewinn, Rentabilität oder auch der Zulassungsstatus. Auf dieser Grundlage können Sie die Kaufpreisgestaltung vornehmen.

Definition von Praxisbewertung
Definition von Praxisbewertung

Der Kaufpreis einer Arztpraxis setzt sich aus
materiellen und immateriellen Praxiswerten zusammen.

  • Materielle Werte umfassen z. B. die Praxiseinrichtung (Möbel, EDV, Telefon usw.), medizinisch-technische Geräte, Verbrauchsmaterialien oder auch bauliche Veränderungen durch den Praxisverkäufer.
  • Immaterielle Praxiswerte (auch „ideeller Praxiswert“ oder „Goodwill“ genannt) werden aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Praxis berechnet.

Im untenstehenden FAQ-Bereich stellen wir Ihnen zwei Methoden vor, die üblicherweise angewandt werden, und erklären, wie sie den Praxiswert berechnen.

Damit Sie sich den Prozess der Praxiswertermittlung besser vorstellen können, haben wir eine Infografik erstellt. Darin erklären wir die Ermittlung des Praxisgesamtwerts Schritt für Schritt.

EXPERTENTEAM PRAXISBEWERTUNG

Praxisbewertung
Fabian Engelhardt
Sachverständiger
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Henry Engelhardt
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Christian Wagner
Fachanwalt Medizinrecht
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Steuerberater
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Steuerberater/Rechtsanwalt

FAQ

Wie funktioniert die Ärztekammer-Methode?

Die Bundesärztekammer veröffentlichte 1987 die sogenannte „Richtlinie zur Bewertung von Arztpraxen“, meist Ärztekammer-Methode genannt. Allerdings ist diese Methode nie verbindlich in Kraft gesetzt worden.

Praxiswertermittlung durch die Ärztekammer-Methode: Um den Gesamtwert einer Arzt- oder Zahnarztpraxis zu ermitteln, berücksichtigt die Ärztekammer-Methode sowohl den materiellen Praxiswert (den Substanzwert) als auch den immateriellen Praxiswert. Bei der Berechnung des immateriellen Praxiswerts konzentriert sich die Ärztekammer-Methode auf das Umsatzpotenzial der Praxis: Grundlage ist der durchschnittliche Jahresumsatz in den drei Jahren vor der Praxisübergabe.

Kritik an der Ärztekammer-Methode: Genau dies kritisieren Sachverständige aber an der Ärztekammer-Methode: Indem sie sich auf den Praxisumsatz, also die Einnahmen, konzentriert, ignoriert sie den tatsächlichen Ertrag einer Praxis. Um diesen zu ermitteln, müssten auch die Ausgaben ermittelt werden. Außerdem berücksichtigt die Ärztekammer-Methode lediglich die Umsätze der vergangenen Jahre. Welche künftigen Erträge der Praxisnachfolger erwarten kann, wird somit ignoriert.

©iStock.com/Nuthawut Somsuk

Was ist die Modifizierte Ertragswert-Methode?

Wegen der Defizite der Ärztekammer-Methode raten Experten dazu, den Praxiswert durch die modifizierte Ertragswert-Methode zu bestimmen. Diese berücksichtigt den tatsächlichen Ertrag einer Arztpraxis, indem sie neben den Einnahmen auch die Ausgaben einbezieht.

Betriebswirtschaftliche Grundsätze der Ertragswert-Methode: Die modifizierte Ertragswert-Methode geht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vor. Dazu analysiert sie vorrangig die Ertragszahlen der vergangenen drei Jahre und berücksichtigt dabei einen Risikoabschlag. Für die künftig zu erwartenden Erträge steht dem Verkäufer eine abgezinste Abstandssumme zu, die als Kaufpreis festgelegt wird.

Bei einer Praxisbewertung durch das Ertragswertverfahren werden zunächst die bisherigen Praxiseinnahmen und -ausgaben bereinigt (Eliminierung einmaliger oder nicht repräsentativer Umsätze und Kosten) und der zukünftige Praxisgewinn wird prognostiziert. Davon ausgehend wird analysiert, wie lange der Käufer vom Goodwill profitiert, da er ja eine bestehende Praxis übernimmt und nicht erst aufbauen muss.

Der ideelle Wert (Goodwill) ergibt schließlich zusammen mit dem Substanzwert den Gesamtwert der Praxis.

©iStock.com/ugde

Was gilt als belastbare Praxiswertermittlung?

Durch die betriebswirtschaftliche Herangehensweise ist mit der modifizierten Ertragswert-Methode eine fundierte und belastbare Berechnung des Goodwills und damit des Praxiswertes möglich. In Praxis-Gutachten wird daher das modifizierte Ertragswert-Methode besonders häufig angewandt. Auch das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil vom 14.12.2011, Az.: B 6 KA 39/10 die modifizierte Ertragswertmethode für die Praxiswertermittlung als geeignet anerkannt.

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Wer kann mich bei der Praxisbewertung unterstützen?

Um den Wert Ihrer Praxis zu ermitteln, sollten Sie sich professionelle Unterstützung holen, etwa von spezialisierten Niederlassungsberatern oder Steuerberatern.

Tipp: Wenn Sie den möglichen Abgabepreis für Ihre Arzt- oder Zahnarztpraxis zunächst schätzen möchten, empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Praxisschätzung mit dem mediorbis Online-Rechner.

Zur konkreten Praxiswertermittlung können Sie ein Gutachten bei einem Sachverständigen erstellen lassen. Ihr Vorteil: In unserer Praxisbörse schaffen Sie mit einem Gutachten eine wichtige Grundlage für den Praxisverkauf, welche bei Kaufinteressenten für zusätzliches Vertrauen sorgt. Denn Ihr Gutachten bestätigt, dass Ihre Wertermittlung auf gängigen Berechnungsmethoden basiert.

©iStock.com/AndreyPopov

Wann macht ein Praxisgutachten Sinn?

Ein Gutachten ist zwar vorteilhaft für den Abgabeprozess und schafft eine belastbare Abgabebasis, doch es sollte auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Bei allgemeinmedizinischen Praxen ist eine Berechnung des immateriellen Praxiswertes meist ausreichend, da gewöhnlich kein teures Inventar angeschafft worden ist.

Anders ist es bei zahnmedizinischen oder radiologischen Praxen, da sie wesentlich höhere Anschaffungskosten haben. Meist ist das Inventar dieser Praxen auch nach jahrelanger Abnutzung noch viel Wert und kann weitere Jahre genutzt werden. In solchen Fällen ist ein Sachverständigengutachten ausreichend, um den Wert des Praxisinventars zu ermitteln.

Ist das Praxisinventar noch viel wert, wird die Praxis zu einem hohen Preis gehandelt und die Kosten eines Gutachtens wirken sich anteilig gering aus. Ist das Praxisinventar nahezu wertlos, wird die Praxis meist zu einem geringen Preis verkauft, wodurch die Kosten des Gutachtens den Verkaufspreis um einen erheblichen Teil schmälern können.

Eine gutachterliche Ermittlung des Abgabepreises ist auch bei Praxen in gesperrten Zulassungsgebieten sinnvoll. Die Zulassungssperre sorgt für Konkurrenzschutz, was die Übernahmewahrscheinlichkeit des Patientenstammes deutlich erhöht. Bei einem hohen Anteil gesetzlich Versicherter wird die Wahrscheinlichkeit, dass die vergangenen Praxisumsätze fortgeführt werden können, relativ hoch. Auch das erhöht den Praxispreis.

Als Faustregel lässt sich zusammenfassen: Je teurer eine Praxis eingeschätzt wird, desto sinnvoller ist die Beauftragung eines Sachverständigen / Gutachters.

©iStock.com/hocus-focus

Welche 3 Vorteile bietet ein Praxisgutachten?

Überzeugen Sie sich von den Vorteilen eines Wertgutachtens.

1. Unterstützung bei der Abgabe Ihrer Praxis
Mit dem Praxisgutachten erhalten Sie eine belastbare Bewertungsgrundlage. Sie und der potenzielle Käufer können sicher sein, dass der Verkaufspreis Ihrer Praxis für beide Seiten fair ist. Erfahrungsgemäß sorgt ein Gutachten für Vertrauensvorschuss und nimmt die Unsicherheit, möglicherweise einen zu hohen Preis zu bezahlen.

2. Präzise Preisfindung
Sie erhalten einen präzisen Verkaufswert Ihrer Zahnarzt- oder Arztpraxis. Bei der Erstellung Ihres Gutachtens berücksichtigt ein Gutachter alle wesentlichen Kennzahlen und ermittelt den Praxiswert im Rahmen der gängigen Methoden. Besonders bei gesperrten Fachrichtungen und hohen Anschaffungskosten einer Arztpraxis ist eine gutachterliche Preisfindung zu empfehlen.

3. Offizielles Praxisgutachten
Ihre Verkaufsanzeige in der mediorbis Praxisbörse profitiert ebenfalls von einem Gutachten: Der Verweis auf ein offizielles Gutachten sorgt bei Kaufinteressenten für Vertrauen. Denn die fundierte Praxisbewertung gibt ihnen die Sicherheit, dass die Preisfindung auf einem Gutachten basiert. So erhöht sich die Anzahl ernsthafter Interessenten und Sie können die Übergabe Ihrer Praxis beschleunigen.

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Wie bekomme ich eine kostenfreie Praxisschätzung meines Praxiswerts?

Die Schätzung Ihres Praxiswerts ist für Sie bei mediorbis kostenlos. Wir fragen dazu Daten der Praxis ab, wie z. B. Gewinn, Zulassungsstatus, Mitarbeiteranzahl und Praxiszustand. So erhalten Sie einen ersten Anhaltspunkt über den Abgabepreis, den Sie für Ihre Arzt- oder Zahnarztpraxis erzielen können.

Die Schätzung Ihrer Praxis bei mediorbis ist nicht nur kostenlos, sondern auch ganz unkompliziert und das macht den Unterschied. Profitieren Sie von diesen Vorteilen:

• kurze Einstellungsdauer, schnelles Ergebnis: Bei der Schätzung beschränken wir uns auf die nötigsten Daten Ihrer Praxis – die Eingabe dauert nur rund drei Minuten! So sparen Sie wertvolle Zeit und erhalten zudem Ihr Ergebnis sehr schnell.
• einzigartiger Algorithmus: Wir verwenden einen Algorithmus, der speziell für Arztpraxen entwickelt wurde.
• realistischer Annäherungswert: Eine Schätzung ist weniger präzise als ein ausführliches Gutachten. Es hat sich aber gezeigt, dass der Schätzwert meist nahe am Gutachtenwert liegt. So können Sie den Wert Ihrer Praxis realistisch einordnen.

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Macht nun Schätzung oder Gutachten mehr Sinn?

Ob Sie zunächst eine Schätzung oder gleich ein Praxisgutachten erstellen lassen, bleibt letztlich natürlich Ihnen überlassen. Wenn Sie gerade erst beginnen, Ihre Praxisabgabe zu planen, kann Ihnen eine Schätzung einen wertvollen ersten Hinweis auf den erzielbaren Verkaufspreis geben. Die Dateneingabe ist für Sie mit wenig Aufwand verbunden und das Ergebnis sehen Sie sofort.

Wünschen Sie eine präzise Praxiswertermittlung und konkrete Angaben zu einem möglichen Verkaufspreis, empfehlen wir Ihnen, ein fundiertes Praxisgutachten erstellen zu lassen.

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