Haftpflicht für Ärzte: Gerichtskosten nicht vergessen

Augen-OP mit schwerwiegenden Folgen

Bei einer Augen-OP ist fast immer höchste Präzision entscheidend. Millimeterarbeit unterscheidet den erfolgreichen Eingriff vom folgenschweren Fehler. Ein Schlaganfall kann es einem Arzt unmöglich machen, derart präzise zu arbeiten. Operiert er dennoch weiter, gefährdet er die Gesundheit seiner Patienten. So wie ein Augenarzt aus Kempten. Vom Schlaganfall, den er 2009 erlitten hatte, erzählte er seinen Patienten nichts. Er operierte sie – mit schwerwiegenden Folgen in neun Fällen. Zwei Patienten erblindeten auf einem Auge, weitere sieben erlitten andere Augenschäden.

Das Amtsgericht Kempten wertete das Verhalten des Arztes als schwere, vorsätzliche Körperverletzung. Das Urteil: drei Jahre Freiheitsstrafe. Eine Instanz höher kam das Landgericht Kempten in einer Berufungsverhandlung zu einem anderen Urteil. Auch aus seiner Sicht hätte der Augenarzt keine Augenoperationen mehr durchführen dürfen. Aber das Landgericht verneinte einen nachweisbaren, direkten Zusammenhang zwischen den Folgen des Schlaganfalls und den Behandlungsfehlern. Deshalb verurteilte es den Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung nur noch zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Das ist allerdings noch nicht das Ende der Geschichte.

Arzt oder Ärztin operiert am Auge einer älteren Patientin

Eine Versicherungspflicht gibt es schon länger. Eigentlich …

Nicht jeder Behandlungsfehler eines Arztes hat Folgen. Aber auch nicht jeder bleibt folgenlos. 2020 gab es mehr als 1.700 Behandlungsfehler mit daraus resultierenden Schäden: 136-mal handelte es sich bei den Schäden um dauerhafte und schwere und in 104 Fällen verursachten Behandlungsfehler sogar den Tod des Patienten (Quelle). „Berufshaftpflichtversicherungen für Ärzte decken zumindest die finanziellen Folgen solcher Behandlungsfehler ab“, sagt mediorbis-Versicherungsexperte Sven Seiler. Deshalb verpflichtet die Musterberufsordnung (§21) Ärzte zum Abschluss einer Versicherung. Allerdings ist dort von keiner Mindestversicherungssumme die Rede. Und lange Zeit kontrollierte kaum jemand, ob die Pflicht eingehalten wurde. Das ist mittlerweile anders geworden.

Vertragsärzte: Ohne Versicherung keine Zulassung

Das Fünfte Sozialgesetzbuch verlangt heute bei Vertragsärzten für eine Zulassung den Versicherungsnachweis (Paragraf 95e). Diese Pflicht gilt zusätzlich für bereits zugelassene Ärzte. Die Zulassungsbehörden müssen bis spätestens zum 20. Juli 2023 von ihnen den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung verlangen. Versäumt der Arzt den Nachweis, ruht seine Zulassung oder wird ihm sogar entzogen. Das Gesetz nennt auch eine Mindestversicherungssumme. Bei Vertragsärzten beträgt sie drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Bei einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einer Berufsausübungsgemeinschaft liegt die Mindestsumme bei fünf Millionen Euro.

Der Versicherer darf auch die Versicherungsleistungen pro Jahr und Arzt nicht beliebig einschränken: mindestens das Zweifache der Mindestversicherungssumme muss möglich sein. „Noch wichtiger als hohe Mindestsummen ist aber ein erweiterter Strafrechtsschutz“, erklärt Sven Seiler. „Mit ihm übernimmt die Versicherung bei einem Strafrechtsprozess die Gerichtskosten sowie – falls nötig – erhöhte Kosten für die Verteidigung.“ Solche Leistungen können bei Fällen wie dem des Kemptener Augenarztes besonders wertvoll sein.

Der Augenarzt muss weiter zittern

Der Fall des Augenarztes aus Kempten ging bis vor das Bayerische Oberste Landesgericht. Es hob das mildere Urteil des Landesgerichts auf. Der Augenarzt hätte die Patienten über seinen Schlaganfall und die damit verbundenen Einschränkungen informieren müssen. Eine andere Kammer des Landgerichts Kempten wird sich nun mit dem Fall beschäftigen müssen. Ende offen.

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Versicherungsschutz endet nach Feierabend

Jeder Arzt hat eine Berufshaftpflichtversicherung. Wenn die aber keinen Strafrechtsschutz beinhaltet, endet der Versicherungsschutz am Feierabend. Die Crux an der Sache aber ist, dass Ärzte 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche Ärzte sind. Und wenn sie in ihrer Freizeit ehrenamtlich helfen – was sie wie jeder andere auch müssen –, dann ist ein Behandlungsfehler ein Behandlungsfehler. Nur eben kein versicherter Behandlungsfehler.

Die Grenzen der Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht hilft bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf zwei Arten:

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Eintritt bei berechtigten Ansprüchen

Über diese klassischen Haftpflichtleistungen hinaus bietet der Strafrechtsschutz zusätzlich die Kostenübernahme bei Gerichtsverfahren.

Sven Seiler, Experte für Ärzteversicherungen beim Medizinerportal mediorbis, rät seinen Klienten, beim Abschluss genau hinzuschauen: „In einer guten Berufshaftpflicht ist der erweiterte Strafrechtsschutz bereits vorgesehen. Ist dies bei Ihrer Versicherung nicht der Fall, sollten Sie Ihren Berater unbedingt auf diese Zusatzleistung ansprechen, um sich wirklich hundertprozentig absichern zu können.“

Nur damit sind Ärzte auch im Rahmen eines Strafverfahrens und bei privaten Haftungsfällen rundum abgesichert.

Verlust der Approbation, Entzug der
Kassenzulassung – die Liste ist lang

Versicherungsexperte Sven Seiler nennt dazu zwei Beispiele:

  1. Ein angestellter Mediziner befindet sich auf einem Volksfest. Plötzlich ruft jemand nach einem Arzt, weil ein Besucher umgekippt ist. Natürlich zögert der anwesende Klinikarzt keine Sekunde und leistet erste Hilfe. Ab diesem Moment gilt er auch beim feierabendlichen Volksfestbesuch nicht mehr als Privatperson. Über seinen Arbeitgeber ist er jedoch in dieser Situation nicht haftpflichtversichert.
  2. Ein Behandlungsfehler kann nicht nur zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, sondern im schlimmsten Fall eine strafrechtliche Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung nach sich ziehen. Dann ist auch eine Freiheitsstrafe nicht mehr ausgeschlossen. Weitere gravierende Folgen könnten Widerruf der Approbation, Entzug der Kassenzulassung oder gar Berufsverbot sein. Hat der Arzt keinen Strafrechtsschutz in seiner Police, bleibt er auf den Anwalts- und Prozesskosten sitzen.

Die Sache mit der Berufshaftpflicht für Ärzte ist also komplizierter als sie auf den ersten Blick erscheint. Beratung ist wichtig, damit jede medizinische Lebenslage abgesichert ist.

Die Arzt-spezifischen Berufsrisiken:

  • Gesteigerte Ansprüche moderner Patienten
  • Erwartungen, alle Diagnosemöglichkeiten ausschöpfen zu können
  • Erweiterte Aufklärungspflichten, z. B. über Zuzahlungen
  • Rechtsprechung entwickelt sich zugunsten der Patienten
  • Höhere Lebenswartung bringt neue Herausforderungen mit sich
  • Sozialversicherungsträger forschen systematisch nach Haftungsfällen

Solche und andere Fehler

Ärzte sind auch Menschen. Und Menschen machen Fehler. Aus diesem Grund gibt es die Berufshaftpflichtversicherung.

Allerdings gibt es solche und andere Fehler:

Solche Fehler können z. B. gebrochene Rippen bei einem Wiederbelebungsversuch sein. Damit muss der Gerettete rechnen. Im Zweifel muss er froh sein, mit ein paar gebrochenen Rippen davongekommen zu sein.

Bei anderen Fehlern schwebt der Vorwurf der Fahrlässigkeit im Raum. Dann reicht die Berufshaftpflichtversicherung allein nicht mehr aus. Und das gilt nicht nur für grobe Behandlungsfehler mit schwerwiegenden physischen Folgen: Einem Arzt, der seine Patientin in die Psychiatrie eingewiesen hatte, wurden z.B. ein fehlerhaftes Gutachten und grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Gerichtliche Gutachter beurteilten den Fall anders als der einweisende Arzt, die Frau wurde daraufhin aus der Psychiatrie entlassen und klagte.

Ohne die Zusatzleistung Strafrechtsschutz in der Haftpflichtversicherung hätte der betroffene Arzt sämtliche Kosten rund um das Strafverfahren selbst tragen müssen.

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16 Euro pro Monat für die private BU-Versicherung

Heißt berufsunfähig gleich, der Arzt kommt mit dem Kopf unter dem Arm?

Über das Versorgungswerk haben Ärzte eine Berufsunfähigkeitsabsicherung. Diese greift aber erst bei 100 Prozent Berufsunfähigkeit und Rückgabe der Approbation. Das heißt, das Versorgungswerk zahlt erst, wenn der Arzt quasi mit dem Kopf unter dem Arm ankommt und zu keiner anderen Tätigkeit im medizinischen Bereich mehr zu gebrauchen ist.
Mal abgesehen davon reicht die abgesicherte BU-Rente vom Versorgungswerk nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Deshalb sollte man sich dazu entschließen, die BU-Rente privat abzusichern.

Diskutieren, ob ich berufsunfähig genug bin? Nein danke!

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt der Arzt bereits mit 50 Prozent Berufsunfähigkeit die volle BU-Rente – und zwar bis zum vertraglich festgelegten Alter.
Die Kriterien einer privaten BU-Rente greifen schneller und im Krankheitsfall werden weniger Steine in den Weg gelegt als bei der Absicherung über das Versorgungswerk. Niemand hat Lust, sich im Krankheitsfall mit dem Versorgungswerk darüber streiten zu müssen, ob und wann die Rente entrichtet wird.
Außerdem entscheiden die Privatanbieter einer BU nach eigenem Ermessen, ob Nebenverdienste in geringem Umfang möglich sind oder nicht.

Der BU-Stempel bleibt auch nach Genesung

Wer einmal berufsunfähig war, dessen Vertrag wird der Versicherer nach Genesung höchstwahrscheinlich auflösen. Dann besteht in der Regel keine Chance mehr auf eine neue, private BU-Absicherung. Denn diese ist an Gesundheitsfragen gekoppelt.
Mit etwas Glück bekommt man noch einen Vertrag mit Risikoerhöhungen im Zahlbeitrag oder einem Ausschluss in der Vertragspolice. Ein reales Beispiel von Gabriel Gutekunst, unabhängiger Versicherungsmakler aus Stuttgart: „Ich hatte einen Kahnbeinbruch, der verheilt ist. Dennoch sichert der Versicherer keine Schäden ab, die mit meinem genesenen Kahnbeinbruch in Verbindung stehen. Sprich Komplikationen.“
Daher gilt: Je früher man die BU-Absicherung angeht, desto besser für den eigenen Geldbeutel. Denn ein junger Arzt ohne Vorerkrankungen bekommt die bestmöglichen Konditionen. Mit steigendem Alter steigt auch der Beitrag – von dazukommenden, unvorhersehbaren Krankheiten mal abgesehen.

Von Steuertricks profitieren

In der Regel hat ein Arzt ein hohes Grundeinkommen. Um den Lebensstandard zu halten, sollten rund 80 Prozent des Netto-Einkommens über die private BU-Versicherung abgesichert sein. Diese Rente ist steuerfrei. Eine hohe BU-Absicherung ist natürlich auch gekoppelt mit einem dementsprechenden monatlichen Beitrag.
„Man kann die Berufsunfähigkeit mit der Basis-Rente koppeln. Der Staat fördert eine BU mit Basis-Rente, wenn der Zahlbeitrag für die Rente 1 Euro höher ist als der Beitrag für die BU-Versicherung“, erklärt Gutekunst.

Mit monatlich 16 Euro gegen Berufsunfähigkeit abgesichert

Ein Rechenbeispiel: 100 Euro BU monatlich plus 101 Euro Basis-Rente machen einen Zahlbeitrag von 201 Euro monatlich. Und jetzt der steuerliche Trick: Basis-Renten sind im Jahr 2021 zu 92 Prozent steuergefördert. Bis zum Jahr 2025 wächst diese Steuerförderung auf 100 Prozent an. Die Steuerersparnis erfolgt durch den individuellen Steuersatz. Da Ärzte in der Regel Gutverdiener sind, ist eine Steuerförderung von 42 Prozent Stand heute keine Seltenheit.

Weiter beim Zahlbeitrag von 201 Euro und einer Steuerförderung von 42 Prozent. In dem Fall bekommt der Arzt über die Steuer monatlich ca. 84 Euro vom Staat zurück. Die 101 Euro gehen in die private Rentenvorsorge. Dank der 84 Euro staatlichen Förderung amortisiert sich der Zahlbeitrag der BU beinahe. Unterm Strich bleibt in unserer Beispielrechnung also eine Aufwendung von 16 Euro pro Monat für die private BU-Versicherung und gleichzeitig 101 Euro Sparrate für die private Rentenvorsorge. „Genialer Punkt, um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen“, fasst Gutekunst zusammen.

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Praxis kaputt, aber keiner zahlt

Mehr als 100 Arztpraxen sind beim Hochwasser regelrecht abgesoffen und jetzt gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt brauchbar, um Patienten zu versorgen. Zwar ist die Hilfsbereitschaft groß, unbürokratische Lösungen werden von wahlkämpfenden Politikern in Aussicht gestellt – und doch ist oft völlig unklar: Wer soll das alles bezahlen?

Elementarversicherung heißt die Police, von der sich viele wünschten, sie vor dem Hochwasser abgeschlossen zu haben. Eine Versicherung, die durch Naturereignisse wie Waldbrände, Erdbeben, Schneelast ober eben Hochwasser entstandene Schäden übernimmt.

Klimawandel begünstigt Elementarschäden

„Zu einer Praxisinhaltsversicherung gehört grundsätzlich eigentlich auch zusätzlich eine Elementarversicherung“, sagt Sebastian Hütter, Experte für Ärzteversicherungen. „Viele Praxisinhaber verzichten darauf, weil sie ihr Risiko gering einschätzen.“ Aber Hütter warnt:

„In Zeiten des Klimawandels werden Elementarschäden immer häufiger vorkommen.“

Für Versicherungen ist das ein zunehmend unkalkulierbares Geschäft. Experten wie Hütter halten es deswegen für wahrscheinlich, dass schon bald keine Elementarversicherungen mehr angeboten werden.

Wer aktuell eine Praxis in einem potenziell Hochwasser-gefährdeten Gebiet betreibt, dürfte schon jetzt kaum noch eine Chance haben, sich gegen über Ufer tretende Fließgewässer neu zu versichern. Hütter rät deswegen:

„Zugreifen, solange es noch geht. Wer jetzt zögert, kann eine wichtige Chance zur Absicherung verpassen.“

In Sachen Hochwasser ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Noch läuft die Prüfung inwiefern die Schutzschirmregelung des Sozialgesetzbuchs (SGB) im Fall des Hochwassers greift und die Kassenärztlichen Vereinigungen Kompensationszahlungen leisten dürfen.

Es bleibt der ratlose Blick auf die Trümmer der Existenz

Parallel ruft die Bundesärztekammer zu Spenden für die betroffenen Ärzte auf und die Apobank leistet einen Beitrag von 250.000 Euro. Nur Tropfen auf die heißen Steine bei den Schadensummen, die die Katastrophe verursacht hat. Viele Ärzte schon Post von ihren Versicherungen bekommen, dass sie ohne den Zusatz „Elementarversicherung“ kein Recht auf Schadensersatz haben. Ihnen bleibt der ratlose Blick auf die Trümmer ihrer Existenz.

Corona hat gezeigt: Versicherer werden vorsichtiger

Schon während der Corona-Pandemie war eine solche Reaktion auf dem Versicherungsmarkt sichtbar: Praxisausfallversicherungen, die einspringen, wenn Ärzte ihren Praxisbetrieb aufgrund von Quarantäne oder Krankheit einstellen müssen, wurden nicht mehr angeboten. Mit der Klimakrise könnte es jetzt ähnlich laufen.

„Zu einer Praxisinventarversicherung gehört unbedingt auch der Baustein Betriebsunterbrechung.“

Dies rät Versicherungs-Experte Hütter.

„Die springt dann ein, wenn zum Beispiel ein Wasserschaden den Praxisbetrieb lahmlegt. Auch eine Krankentagegeld-Versicherung ist ratsam. Nicht nur, weil jeder mal krank werden kann, sondern weil Naturkatastrophen eben auch Menschen verletzen können.“

Fest steht, dass der Klimawandel auch unser Gesundheitssystem vor strukturelle Herausforderungen stellen wird. Wer jetzt die notwendigen – und noch verfügbaren – Versicherungen abschließt, kann zumindest das in seiner Macht Stehende noch finanziell absichern.

Erfahren Sie mehr auf unserer Informationsseite zu Ärzteversicherungen.

5.000 Euro sparen – weil Ärzte Ärzte sind

Ärzte werden nicht so schnell zu offiziellen Patienten

Wie oft geht ein Arzt zum Arzt? Häufiger als ein Nicht-Mediziner? Genauso oft oder seltener? Rein rhetorische Frage. Jeder Arzt weiß, er sitzt seltener in den Praxen der Kollegen. Warum auch? Für eine erste Diagnose braucht er in den allerseltensten Fällen die Hilfe seines Hausarztes. Und wenn es die Diagnose zulässt, stellt er sich selbst ein Rezept aus und geht damit zur Apotheke.

Ärzte werden nicht so schnell zu offiziellen Patienten. Die privaten Krankenversicherer wissen das und locken mit vergünstigten Sondertarifen.

Im Klartext: Wie viel können Ärzte sparen?

Der Höchstbeitrag für kinderlose Ärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt 929,80 Euro pro Monat (Stand 2021). In der PKV werden je nach Gesundheitszustand ca. 300 bis 900 Euro pro Monat fällig.

Wenn sich ein Arzt für einen Tarif im mittleren Bereich entscheidet, macht das etwa 500 Euro PKV-Beitrag pro Monat. Daraus ergibt sich eine monatliche Ersparnis von mehr als 400 Euro.


Zum Vergleich: Bei identischen Lebensbedingungen, Vorerkrankungen und dem gleichen Versicherungstarif zahlt ein Arzt durch seine Sonderrolle in der PKV rund 10 Prozent weniger als ein Rechtsanwalt.

In der GKV zahlen Besserverdiener drauf

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt ein Arzt den gleichen Preis wie ein Nicht-Mediziner. Eine echte Verlustrechnung, denn die GKV kostet einen prozentualen Anteil des Brutto-Einkommens. So zahlt der gutverdienende Chefarzt in der GKV viel Beitrag und die Aushilfskraft wenig. Im Krankheitsfall bekommen aber beide dieselbe Leistung.

In der PKV ist der Verdienst nicht ausschlaggebend. Für den monatlichen Preis ist neben dem eigenen Gesundheitszustand die Versicherungsleistung entscheidend.


„Bei der PKV entscheidet man sich für oder gegen bestimmte Tarifbausteine und kreiert sich sozusagen einen Maßanzug für die eigene Gesundheitsversorgung. Dieser Maßanzug ist optimal auf einen abgestimmt und dabei sogar günstiger als der Anzug von der Stange“, erklärt Gabriel Gutekunst, unabhängiger Versicherungsmakler aus Stuttgart. „Der günstigste PKV-Vertrag hat dabei bessere Leistungen als die GKV.“

Ärzte können bessere Leistungen erhalten und trotzdem weniger zahlen.

Mehr Leistung für weniger Geld

Egal welcher Versicherer: Beim Vergleich der ärztlichen Leistungen hat die PKV die Nase vorn. Im Vergleich zur gesetzlichen bietet die private Krankenversicherung mehr Leistungen, Flexibilität und Freiheit.

Beim Thema Beitragsanpassungen gibt es aber keine Unterschiede bei den Versicherungssystemen. Es gibt sie in der GKV wie in der PKV. Das liegt vor allem an der allgemein steigenden Lebenserwartung sowie der stetigen Verbesserung und Erweiterung des Gesundheitssystems, was die Personalkosten in die Höhe treibt.

Der Türsteher der PKV: Gesundheitsfragen und Beitragsbemessungsgrenze

Für den Eintritt in die PKV gibt es bestimmte Bedingungen wie z. B. die Gesundheitsfragen. Diese klären neben dem BMI und dem Alter auch, ob man in ärztlicher Behandlung ist oder war. Dazu zählen beispielsweise chronische Krankheiten, Burn-out und Krebserkankungen. Daher können Ärzte mit einem gesunden Lebensstil noch mehr sparen.

Zusätzlich gilt: Wer viel sparen möchte, sollte sich möglichst in jungen Jahren für die PKV entscheiden. Als selbstständiger Mediziner ist der Weg in die PKV einfach. Im Angestelltenverhältnis ist es abhängig vom Arzt-Gehalt: Im Jahr 2021 ist ein Brutto-Gehalt von mindestens 64.350 Euro nötig, um überhaupt in der PKV mitmischen zu können. Das ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.

Das heikle Thema PKV im Alter

Man hört immer wieder, dass eine PKV im Alter mit horrenden Kosten überrascht. Ja, die PKV ist im Alter etwas teurer. Dafür spart man in jungen Jahren und hat genug Zeit, sich auf die späteren Kosten vorzubereiten. Am besten die gesparten Beiträge gewinnbringend investieren – z. B. in Immobilien. So amortisieren sich die höheren PKV-Beiträge im Alter.

Bild 1: ©iStock / redcarpett, Bild 2: ©iStock / simarik

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