Zu den Special Olympics World Games, die vom 17. bis zum 25. Juni 2023 in Berlin stattfinden, werden in der Hauptstadt 7.000 Athleten aus 190 Ländern erwartet. Begleitet wird die weltweit größte inklusive Sportveranstaltung von dem Gesundheitsprogramm Healthy Athletes. Diese Programm sorgt auch dafür, dass die Veranstaltung von etwa 20.000 Freiwilligen unterstützt werden kann.
Für das Untersuchungs- und Beratungsangebot werden dabei mehr als 400 Menschen mit medizinischem Hintergrund gesucht. Im Zentrum der Suche stehen vor allem ehrenamtliche Ärzte aller Fachrichtungen, insbesondere aber aus den Gebieten Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Augenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie. Aber: Auch Studenten und Auszubildende sind willkommen.
Rear view of man with prosthetic leg crouched in starting position on running track
Appell an Ärzte: Freistellen und mitmachen
„Wir freuen uns ganz besonders, dass die Special Olympics World Games im nächsten Jahr in Berlin stattfinden“, erklärte Dr. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin. Den Ärzten und anderen Helfern biete sich die einzigartige Chance, diese wichtige Veranstaltung, die sich für mehr Anerkennung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung einsetzt, zu unterstützen. Im Mittelpunkt der Spiele stehen nach Meinung des Ärztekammerpräsidenten nicht nur die sportlichen Wettkämpfe, ,,sondern vor allem auch Spaß, das gemeinsame Erleben und die gegenseitige Anerkennung. Dafür ist Berlin, die Stadt der Vielfalt, genau der richtige Ort.“ Und: „Wir würden uns wünschen, dass die ärztlichen Praxen den Medizinischen Fachangestellten und Auszubildenden, die das Programm unterstützen wollen, eine Freistellung gewähren. Eine Teilnahme und die damit verbundene investierte Zeit wird sich mit Sicherheit auszahlen – durch neue Erkenntnisse, aber auch durch viel Freude, gelebte Teilhabe und Sinnhaftigkeit“, so Bobbert.
Inklusion ist in der Medizin noch nicht wirklich angekommen
Nach Meinung des Sportbeauftragten der Ärztekammer Berlin, Prof. Dr. Bernd Wolfarth, „ist die Inklusion in der Medizin noch nicht wirklich angekommen“. Für Studierende und Ärzte bietet sich seiner Meinung nach bei den Spielen eine wunderbare Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln.
Eine Einschätzung, die Anne Hätty, Medical Headhunterin bei mediorbis, bestätigt. Ihrer Erfahrung nach kann das Ehrenamt eine große Bereicherung sein: „Zum einen lassen sich so neue Fähigkeiten erlernen und auch der Horizont erweitert sich, zum anderen lernt man häufig auch neue Menschen kennen, die dieselben Ziele teilen und nicht selten entstehen auch neue Freundschaften.“ Die Idee des Präsidenten der Ärztekammer Berlin, die Ehrenamtlichen der Special Olympics World Games, für die Zeit freizustellen, teilt die Headhunterin ebenfalls: „Ein fachnahes Event zu unterstützen, kann auch der Praxis neue Erfahrungen und einen Motivationsschub bringen. Wenn es der Alltag irgendwie erlaubt, würde ich eine Freistellung für die gute Sache auf jeden Fall empfehlen.“
Heizkosten für Arztpraxen: Manchmal wird’s bedrohlich
Besonders bedroht: Praxen älterer Ärzte
Probleme drohen nicht nur den einzelnen Ärzten, sondern auch dem Gesundheitswesen, weil die gestiegenen Heizkosten zu Praxisschließungen führen könnten. Davor warnte Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (2). Bedroht seien besonders Praxen älterer Ärzte, die ihre ärztliche Laufbahn ohnehin bald beenden möchten. Für manch einen älteren Arzt lohnen sich vielleicht nur noch kurzfristige Maßnahmen. „Alle anderen Ärzte sollten darüber hinaus über nachhaltige Kostensenkungen nachdenken“, sagt Mario Ammer, Ärzteberater und Mitgründer von mediorbis.
In Nebenräumen müssen auch mal 16 Grad reichen
Kurzfristig kann bereits ein geändertes Heizverhalten die Energiekosten senken. Eine nur um ein Grad Celsius reduzierte Heizungstemperatur spart bis zu sechs Prozent der jährlichen Heizkosten. Ärzte sollten sich aber an Mindesttemperaturen orientieren, die in der Arbeitsstätten-Richtlinie „Raumtemperatur“ (3) festgelegt sind. Energieexperten empfehlen für Wartezimmer 20 Grad Celsius. Kühler kann es in sporadisch genutzten Nebenräumen (16 Grad) ) sein. In Räumen, in denen sich Menschen viel bewegen (z. B. Empfang oder Küche) reichen 18 Grad.
Derartige Maßnahmen lösen angesichts der immens gestiegenen Energiepreise natürlich nicht alle Probleme. Einige Ärzte haben deshalb bereits mit Protesten reagiert. So startete die Ärztegenossenschaft Nord am 7. Dezember die erste mehrerer Aktionen. In vielen Praxen Schleswig-Holsteins blieben für eine Zeit das Licht und die Heizung aus. Aktionen gab es zuvor auch in anderen Bundesländern. Beispiel Hessen: Hier blieben viele Arztpraxen am 30. November bereits zum zweiten Mal aus Protest geschlossen. Beispiel Brandenburg: Hier absolvierten Ärzte eine Aktionswoche, die nur Dienst nach Vorschrift beinhaltete.
Energieanalyse für größere Sparpotenziale
Den Forderungen nach mehr staatlicher Hilfe für Arztpraxen kommt das dritte Entlastungspaket des Bundes mit der Gaspreisbremse entgegen (4). Sie gilt ab dem ersten März 2023, rückwirkend zum Januar 2023. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauch wird der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, während der Deckel bei Fernwärme bei 9,5 Cent / Kilowattstunde liegen wird.
Das gilt für Privathaushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr. „Die Gaspreisbremse kann Ärzte bei Heizkosten spürbar entlasten“, sagt Mario Ammer. Wer seine Praxis langfristig halten möchte, sollte sich aber nicht damit begnügen. Er sollte zusätzlich analysieren, ob sich eine energetische Sanierung der Praxis oder der gesamten Immobilie lohnt und ob sie machbar ist.
Ist der Arzt Eigentümer der Praxisimmobilie? Falls ja, kann er zumeist alleine über Sanierungen entscheiden. Bei der Frage nach der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen können neben Kosten und Einsparungen Fördermittel wichtig werden. Sie reduzieren den Eigenanteil des Arztes an den Kosten. Welche Förderprogramme greifen, hängt von Antworten auf Fragen ab wie :
Ist die Arztpraxis in einer ansonsten als Wohnhaus genutzten Immobilie oder in einem Geschäftshaus untergebracht?
Sind Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen geplant?
Der Standort der Immobilie kann ebenfalls eine Rolle spielen. Neben potenziellen Geldgebern auf Bundesebene wie der KfW-Gruppe und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es oft interessante Förderprogramme auf Landes- und teils auf kommunaler Ebene. Mario Ammer empfiehlt deshalb eine intensive Finanzierungsberatung vor der Auswahl. „Oft lassen sich Förderungen miteinander kombinieren, um Sanierungskosten bestmöglich abzufedern“, sagt er.
Neuer mediorbis-CEO: Unternehmensberater Sebastian Pötzsch
Neu gedachte Produkte für exponentiell wachsende Teilmärkte
„Die Nachfrage nach Produkten und Services im Gesundheitssektor wird in manchen Teilbereichen exponentiell zunehmen“, sagt Sebastian Pötzsch. Der 37-jährige Münchner Unternehmensberater ist besonders optimistisch für die Bereiche Telemedizin und medizinisches Cannabis. Beste Voraussetzungen, um mit neu gedachten Produkten und Dienstleistungen, Geschäftsfelder zu betreten, die es vorher noch nicht gab.
Sebastian Pötzsch hat sich an der renommierten European Business School im Schnelldurchlauf mit Master-Abschluss die fachlichen Grundlagen für seine unternehmerischen Aktivitäten angeeignet. Die begannen 2015 mit der Gründung der Praetorius Capital GmbH, mit der Pötzsch drei Business-Sektionen bedient: Finanzierungen aller Art, Immobilien und Transaktionsberatung.
Sebastian Pötzsch: Neuer Geschäftsführer der mediorbis GmbH.
Ausbau zum digitalen Verlag
Die mediorbis GmbH soll unter Führung von Sebastian Pötzsch zu einem digitalen Verlag ausgebaut werden. Geschäftszweck: „Redaktionelle Herstellung und Herausgabe von Online-Publikationen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens; Planung, Entwicklung und Vermarktung von digitalen Anwendungen im medizinischen Bereich; Online-Nachrichten aus den Sektoren Gesundheitswesen und Forschung.“
Relevante Inhalte für gezielte Telemedizin. Weltweit.
„Wir platzieren die Telemedizin nicht nur dort, wo sich Patienten Informationen zu Symptomen und Krankheiten suchen.“, erklärt Sebastian Pötzsch und ergänzt: „Wir bilden auch das Umfeld für Ernährungs-Coaches und weitere Spezialisten, die Ihre Dienstleistung über die Videosprechstunde anbieten möchten.“ Dazu starten wir 2023 mit einem Verzeichnis für Ärzte, die Ihre telemedizinische Dienstleistung in einem relevanten Umfeld auf mediorbis einbetten möchten.
„Unsere redaktionellen Inhalte werden bereits in sieben Sprachen entwickelt und decken einen Sprachraum von ca. einem Drittel der Erdbevölkerung ab. Darunter Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch und Holländisch.“, setzt Sebastian Pötzsch nach.
Medizinisches Cannabis bringt starkes Wachstum
„Medizinalcannabis und CBD-Produkte spielen in der Medizin eine immer größere Rolle“, sagt Sebastian Pötzsch, der Gesundheitsthemen quasi mit der Muttermilch aufgenommen hat: Beide Eltern sind Mediziner. „Trotzdem gibt es gerade vonseiten der amerikanischen Großkonzerne große Vorbehalte gegen diesen Markt. Google, Facebook, Instagram & Co. platzieren keine Werbung für Hanfprodukte. Mit mediorbis wollen wir das redaktionelle Umfeld dafür schaffen und können so Cannabis-Unternehmen direkt in eine dafür affine Zielgruppe bringen. Schon jetzt erreichen wir mit unseren medizinischen Ratgebern bei relevanten Keywords wie Dronabinol Top-Platzierungen bei Google. mediorbis ist jetzt schon die Nummer 1 auf der Informationsseite des Cannabis-Sektors.“
Apothekenfinder für bessere Sichtbarkeit bei Cannabis-Patienten
mediorbis versteht sich auch als Dienstleister für medizinische Einrichtungen. Dazu gehören auch Ärzte und Apotheker. „Mit unserem neuen Apothekenfinder bieten wir Cannabis-Apotheken die Möglichkeit, sich auffindbar und sichtbar zu machen“, sagt der mediorbis-Geschäftsführer. „Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit, als Einkaufgemeinschaft auf der B2B-Plattform cannorbis.de gemeinsam als Käufer aufzutreten und so Mengenrabatte bei Herstellern zu bekommen, die sie als Einzelabnehmer nicht erreichen würden.“
Im Juni 2022 veröffentlichte die Stiftung Warentest (1) Ergebnisse eines Tests von vier telemedizinischen Plattformen für Videosprechstunden. Sechs Tester haben die Plattformen getestet. Zwei Tester gaben vor, an einer Blasenentzündung zu leiden. Zwei gingen aufgrund einer angeblichen Migräne in die Sprechstunde und zwei weitere wegen Bluthochdrucks. Bei jeder der drei Krankheiten simulierte einer der beiden Tester einen leichteren, der andere einen schwereren Fall.
Die Qualität der medizinischen Behandlung floss mit 55 Prozent in die Bewertung der Stiftung Warentest ein. Der Basisschutz persönlicher Daten stand für fünf Prozent. Jeweils 20 Prozent kamen durch Service (z. B. Terminservice, Rechnungsservice) und Handhabung in die Wertung. Der letztgenannte Bereich umfasst u. a. die intelligente Nutzerführung auf der Internetseite: von der Buchung bis zur eigentlichen Sprechstunde.
Uwe Brandt, UX/UI Designer und Art-Director bei mediorbis, weiß, dass sie für verschiedenste Nutzer gleich gut funktionieren muss: „Junge, Ältere, technikaffine und technikferne Menschen sollten auf der Plattform schnell und einfach eine Videosprechstunde buchen und nutzen können“, sagt Brandt.
Testsieger mit der Note „gut“ wurde bei der Stiftung Warentest die Plattform Telemedic. Die drei anderen Plattformen (Fernarzt, Kry und Zava) erhielten jeweils ein „befriedigend“. Zu den beanstandeten Mängeln gehörten Störungen beim Registrierungs- und Buchungsvorgang, fehlende Vorabinfos für den Arzt und mangelhafte Videotechnik.
Videosprechstunde: 69 Prozent würden sie weiterempfehlen
Aufgrund der beschriebenen Mängel ließe sich vermuten, dass Nutzer von Videosprechstunden mehrheitlich unzufrieden sind. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. In einer Umfrage von Bitkom Research (2) beurteilten 71 Prozent die Videosprechstunde als gut oder eher gut. 69 Prozent empfanden sie sogar als ebenso gut wie eine Sprechstunde in der Praxis. Und ebenfalls 69 Prozent würden sie Freunden oder der Familie empfehlen. Allerdings hat die Sache einen Makel. Die Zahl der Nutzer von Videosprechstunden ist noch immer relativ gering.
In der oben zitierten repräsentativen Bitkom-Umfrage aus dem März 2022 gaben insgesamt 18 Prozent der Befragten an, Videosprechstunden bereits genutzt zu haben. Das waren immerhin vier Prozentpunkte mehr als 2020 und 13 im Vergleich zu 2019. Trotzdem: Sehr viel ist das trotzdem noch nicht. Ähnliche Werte ergaben sich bei einer anderen Umfrage (3), deren Ergebnisse der Digitalverband Bitkom Ende November veröffentlicht hat. Die Gesamtquote lag hier bei 17 Prozent. Bei den Jüngeren (16 bis 29 Jahre) war es bereits jeder Vierte.
Ton- und Bildqualität sind entscheidende Kriterien
36 Prozent der Befragten aus der im November veröffentlichten Bitkom-Studie haben Videosprechstunden für sich grundsätzlich ausgeschlossen. Ärzte werden sie bis auf weiteres nicht für diese Art der Konsultation begeistern können. 43 Prozent der bisherigen Nichtnutzer gehören dagegen zu denen, für die eine Videosprechstunde künftig zumindest in Frage kommt.
Ideen, was Unentschlossene überzeugen könnte, lieferte die repräsentative Umfrage „Datapuls 2021“ (4) von Socialwave. Für knapp acht von zehn Befragten (79,1 Prozent) war eine für sie kostenlose Videosprechstunde Grundvoraussetzung. Fast ebenso viele (76,6 Prozent) legten Wert auf eine gute Bild- und Tonqualität. Neben der technischen Seite waren Patienten aber auch kritisch, wenn es um Diagnose und ärztliche Beratung am Bildschirm ging. Etwa drei Viertel (77,5 Prozent) glaubten, dass Ärzten über die Videosprechstunde kein vollumfängliches Bild von einer Krankheit möglich wird. Und 61,9 Prozent hielten die Arzt-Patienten-Beziehung in einer Videosprechstunde für unpersönlich.
In diesen Fällen sind Ärzte gefragt, Zweifel durch gute Videosprechstunden zu beseitigen. Sind die Praxen voll, sodass viel Zeitdruck herrscht, ist das mitunter nicht einfach. Fazit: Um die Beliebtheit der Videosprechstunde steht’s besser als vorher – aber noch nicht wirklich gut.
… so lässt sich – ganz grob – der E-Health Monitor 2022 von McKinsey auf den Punkt bringen. Die Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen, den DiGA, und Anwendungen der Telemedizin nimmt zu. Zu den stolzen Zahlen gehört auch, dass 96 % der Arztpraxen und 99 % der Apotheken an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Aber: Jede zweite Praxis beklagt mindestens einmal wöchentlich einen technischen Fehler. Trübselig wird der Blick, wenn die elektronische Patientenakte – kurz ePA – in den Fokus kommt: Weniger als 1 % der gesetzlich Versicherten nutzen die ePAs.
Das E-Rezept zündet nicht
Dabei steht die ePA seit Januar 2021 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Die Versicherten besitzen dabei die „Datenhoheit“ über ihre ePA und entscheiden, welche Leistungserbringer Zugriff auf die hochgeladenen Befunde, Therapiemaßnahmen oder Behandlungsberichte erhalten sollen. Bislang ist die Nutzung für Versicherte freiwillig und in Summe wurden nur 135.000 Dokumente in die ePA geladen. Ähnlich sieht es beim E-Rezept aus. Bis Anfang November 2022 sind rund 550.000 E-Rezepte verschickt worden. Eine Zahl, die bei 760 Millionen pro Jahr kaum nennenswert ist.
„Die ePA und das E-Rezept sind die beiden Beine, auf denen die Digitalisierung des Gesundheitswesens stehen muss. Wenn die Patienten sie nicht nutzen wollen oder nutzen können, dann stimmt etwas nicht – entweder an den Lösungen, an der Kommunikation oder an beidem“, kommentiert Nabil Khayat den neuen E-Health Monitor 2022. Und der Founder von mediorbis ergänzt: „Datenschutz und technische Sicherheit sind absolut wichtig – keine Frage. Was mir aber vor allem fehlt, ist die Begeisterung für neue und digitale Lösungen, weil sie geeignet sind, vielen Menschen besser und einfacher zu helfen als bisher.“
Digitale Services: Es geht bergauf
Besser sieht die Entwicklung in anderen Bereichen aus, denn insgesamt bietet weit mehr als die Hälfte der Hausarztpraxen in Deutschland digitale Services an. Der Großteil entfiel 2021 auf Videosprechstunden (37 %) und Online-Terminvereinbarungen (21 %). Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 3,5 Millionen Videosprechstunden von Vertragsärzten abgerechnet – ein Anstieg von 29 % gegenüber dem Vorjahr. Dazu stehen in Deutschland mehr digitale Gesundheits-Services zur Verfügung als im vergangenen Jahr. Beispiele sind Online-Apotheken-Services, Gesundheitsportale oder Apps zur Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten. Der Anteil der Nutzer von Online-Gesundheitskursen hat sich etwa im vergangenen Jahr auf 31 % nahezu verdoppelt.
Der eHealth Monitor
Ergänzend zu seinen Analysen bietet der E-Health Monitor zahlreiche Gastbeiträge zum Thema E-Health in Deutschland an. Thematisiert werden die vielfältigen Chancen, aber auch die Herausforderungen, die mit dem digitalen Wandel verbunden sind. Der Input kommt dabei von Institutionen wie der AOK Bayern, der gematik oder dem Bundesverband Managed Care und dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung.Der „E-Health Monitor 2022“ mit seinen weit über 200 Seiten erscheint auch in diesem Jahr wieder als gebundenes Buch bei der Medizinisch Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft (ISBN 978-3-95466-759-8) und lässt sich als eBook gratis herunterladen: mck.de/ebook.
Apothekenfinder für mehr Medizinalcannabis-Patienten
40.000 Patienten-Views pro Monat
mediorbis ist Dienstleister für Apotheken, Ärzte und Kliniken und setzt einen Schwerpunkt seiner Arbeit auf Medizinalcannabis. Rund um dieses Thema hat mediorbis zahlreiche Ratgeber mit Informationen zu verschiedenen Aspekten von Cannabis als Medizin ins Netz gestellt.
Sowohl die Informationen als auch der Apothekenfinder erfreuen sich wachsender Beliebtheit. So steigerte mediorbis die Leserzahlen für die Ratgeber innerhalb von nur zehn Wochen um 100 Prozent: auf 20.000 pro Monat. Mittlerweile wird der Apothekenfinder innerhalb von vier Wochen etwa 40.000-mal gesehen.
„Mit Ratgebern und dem Apothekenfinder bieten wir Cannabis-Patienten zwei große Vorteile“, sagt Sebastian Pötzsch, Geschäftsführer von mediorbis. „Sie erhalten wertvolles Wissen und den Zugriff auf eine Apotheke, die ihnen gutes Medizinalcannabis anbietet, ihre Anliegen versteht und zuverlässig umsetzt.“
Der Apothekenfinder lässt sich einfach bedienen und führt Interessenten direkt auf die passende Landingpage der Apotheke, wo Bestellungen mit gültigem BtM-Rezept ohne Umwege möglich sind. Zugleich gibt er Apotheken die Chance, ihr wertvolles Engagement für die Zukunft der Gesundheitsbranche auf ein wirtschaftlich noch solideres Fundament zu stellen.
Patientenkreis für Medizinalcannabis vergrößern
Die Medizinalcannabis bereitstellenden Apotheken leisten wichtige Beiträge für eine flächendeckende Versorgung von Patienten mit Cannabis. Ohne engagierte Apotheker ließe sich das große Potenzial der Cannabispflanze für diese Menschen kaum nutzbar machen. Aber das Engagement hat seinen Preis, weil die Zubereitung von Cannabis-Medizin oft zeitaufwendiger ist als der Verkauf verschriebener Fertigarzneimittel ohne Cannabis. Wirtschaftlich lohnt sich der Aufwand oft nicht, wenn nur wenige Patienten im unmittelbaren Umfeld der Apotheke medizinisches Cannabis bestellen. Der mediorbis Apothekenfinder steigert den Kreis der Cannabiskunden für eine Apotheke schnell und nachhaltig, damit das Engagement für Cannabis-Patienten auch wirtschaftlich zu einer attraktiven Option wird.
Weihnachtsaktion: ein Jahr zahlen, drei Jahre dabei
Die aktuelle mediorbis-Weihnachtsaktion bringt Apotheken Zusatzvorteile. Sie zahlen für ein Jahr Präsenz im Apothekenfinder und sind dort anschließend für die kommenden drei Jahre auffindbar. Bei den beiden Leistungspaketen Medium und Large ist zudem eine zeitlich befristete Mitgliedschaft auf dem Marktplatz cannorbis inklusive. Sie beträgt beim Medium-Paket ein Jahr und beim Paket „Large“ zwei Jahre. Cannorbis ermöglicht Apotheken gemeinsame Cannabis-Bestellungen, um von Großkundenrabatten zu profitieren. Durch niedrige Einkaufspreise können sie Selbstzahlern unter den Cannabis-Patienten auch preislich besonders attraktive Angebote machen.
„Wir von mediorbis glauben grundsätzlich an das medizinische Potenzial von Medizinalcannabis für einige Indikationen“, sagt Sebastian Pötzsch. „Und wir möchten, dass Cannabis-Patienten schnell Ärzte und Apotheken finden, die sie bei ihrer Therapie unterstützen“, fährt er fort. Der Apothekenfinder ist eines der Instrumente dafür. Indem er Angebot und Nachfrage nach Medizinalcannabis zusammenbringt, trägt er dazu bei, dass sich der Markt weiter etabliert und niemanden ausschließt, der auf medizinisches Cannabis angewiesen ist. Ein Gewinn für alle Beteiligten.
54,2 Jahre ist das Durchschnittsalter der Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland. 2012 waren es erst 53 Jahre (Quelle: Gesundheitsdaten KBV). Die gute Nachricht: Möglicherweise greifen aktuell bereits Maßnahmen, um einen drohenden Ärztemangel zu stoppen. Zwischen 2019 und 2020 ist das Durchschnittsalter der Ärzte um den Wert 0,1 gesunken und blieb zwischen 2020 und 2021 unverändert. Die Trendumkehr könnte aber zu langsam sein. Fraglich bleibt auch, wie nachhaltig sie ist.
Die Situation bei den Hausärzten ist noch etwas problematischer. Zwar gab es auch hier zuletzt einen leichten Rückgang des Durchschnittsalters. 2021 lag es aber noch immer bei 55,3 Jahren und damit über dem Gesamtdurchschnitt für Ärzte und Therapeuten. Darüber hinaus ist der Anteil der Über 60-Jährigen bei den Hausärzten mit 36,1 Prozent besonders hoch. Die mögliche Folge: Laut der Studie „Fachkräftemangel im Gesundheitswesen“ von PwC fehlen bis 2035 in der Human- und Zahnmedizin in Deutschland 99.900 Ärzte.
Ein Instrument, um dem entgegenzuwirken, ist die Landarztquote im Medizinstudium. „Sie ist grundsätzlich ein gutes Instrument“, urteilt Fabian Engelhardt, „aber ihre positiven Effekte werden erst in einigen Jahren nachhaltig zu sehen sein“. Engelhardt ist Co-Founder von mediorbis, Ärzteberater sowie Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger e. V. und Geschäftsführer der Beratungsgemeinschaft für Ärzte und Zahnärzte.
Extra Studienplätze für Freiwillige
Jüngere Ärzte müssen also her. Es gibt mehr als nur eine Maßnahme, um dem Hausarztmangel in ländlichen Regionen zu begegnen. Und wahrscheinlich sind alle Maßnahmen nötig, um das Ziel erreichen: eine flächendeckend gute ärztliche Versorgung in Deutschland. Eine dieser Maßnahmen ist die Landarztquote, die bereits in diversen Bundesländern umgesetzt wurde. Ein Teil der Medizinstudienplätze wird für diejenigen reserviert, die sich zu vielen Jahren Tätigkeit als Landarzt verpflichten. Das erste Bundesland mit Landarztquote war Nordrhein-Westfalen, wo 7,6 Prozent der Medizinstudienplätze für künftige Landärzte reserviert sind.
Die Landarztquote erweitert den Kreis der Studienberechtigten. Die konkreten Bedingungen für solch ein Quotenstudium unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Bundesländern, die es schon eingeführt haben. Bisher darauf verzichtet haben neben den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen die Länder Schleswig-Holstein und Brandenburg.
Eine weitere sinnvolle Maßnahme, die bereits im Medizinstudium ansetzt, ist für Fabian Engelhardt eine verpflichtende Vorlesung zum Aufbau des Gesundheitswesens in Deutschland. Durch sie verstehen Medizinstudenten von Anfang an, wie wichtig es ist, sowohl genügend Ärzte im stationären Bereich als auch im ambulanten Bereich zu haben.
Ein Dorf ist nicht nur doof
Auch die Attraktivität der Arbeit und des Lebens auf dem Land sind ein Ansatzpunkt, um mehr junge Hausärzte fürs Landleben zu gewinnen. Hier gilt es einerseits, vorhandene Vorzüge der ländlichen Region besser als bisher herauszustellen. Andererseits muss die Attraktivität der Region und der Arbeit gesteigert und den Bedürfnissen der jüngeren Generation angepasst werden. Wie diese Bedürfnisse aussehen, verrät das „Berufsmonitoring Medizinstudierende 2022“. Dessen Ergebnisse werden im Detail zwar erst 2023 veröffentlicht. Bereits jetzt ist aber klar, dass wesentliche Forderungen dieselben sind wie in vorherigen Berufsmonitorings: flexible, geregelte Arbeitszeiten und eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die klassische Landarztpraxis gilt nicht unbedingt als der Ort, um so etwas umzusetzen.
Probearbeiten in der Landarztpraxis
Um dem Landarztmangel entgegenzuwirken, sind auch auf regionaler Ebene viele gute Ideen und Initiativen gefragt. Eine davon ist das Portal „Landarzt werden“ des nordhessischen Landkreises Waldeck-Frankenberg. Es stellt unter anderem verschiedene Hausarztmodelle vor und hält für angehende Landärzte viele Beratungsangebote bereit. Eine andere Initiative ist das Landarztnetz Lahn-Dillin der Region Mittelhessen. Junge Ärzte können hier das Landarztleben im Angestelltenverhältnis testen. Ist es interessant, können sie langfristig als angestellter Arzt auf dem Land arbeiten oder eine Praxis übernehmen. So bleiben den jungen Ärzten alle Optionen.
Internet-Vertrieb: DocMorris vs. Apothekerkammer Nordrhein
Entscheidung des Landgerichts wird mit großer Spannung erwartet
Gegner im Rechtsstreit sind DocMorris und die Apothekerkammer Nordrhein. DocMorris betreibt eine Onlineplattform, die Apotheken für ihren Vertrieb nutzen. Über die Plattform liefern sie Kunden rezeptpflichtige Arzneimittel und sogenannte OTC-Produkte (over the counter) ohne Rezeptpflicht. Für die Präsenz auf der Plattform erhält DocMorris von den Apotheken eine Monatsgebühr. Darüber hinaus zahlen die Apotheker an DocMorris einen bestimmten Anteil vom Umsatz, den sie mit ihren OTC-Produkten auf der Plattform generieren.
Die Apothekerkammer mahnte DocMorris im Herbst 2021 ab. Sie forderte das Unternehmen auf, das Plattformkonzept aufzugeben, und drohte mit einer Klage. Dann wurde tatsächlich Klage eingereicht – allerdings von DocMorris. Die Versandapotheke will erreichen, dass das Gericht Ansprüche der Apothekerkammer auf eine Unterlassungsforderung verneint. Die Apothekerkammer Nordrhein antwortete ihrerseits mit einer angedrohten Klage, um den Onlinemarktplatz verbieten zu lassen.
„Viele erwarten die Entscheidungen des Landgerichts mit großer Spannung“, sagt Christian Wagner. Der Fachanwalt für Medizinrecht ist zugleich Mitgründer von mediorbis und Vorsitzender der SGB V-Kommission beim Deutschen Sozialgerichtstag. „Es gibt einige Anbieter von Leistungen für Apotheken, deren Modelle dem von DocMorris ähneln. Für deren Modelle könnte das Urteil ebenfalls relevant sein.“
DocMorris-Klage betrifft auch andere Online-Partnerschaften
Im Netz gibt es ähnliche Kooperationen wie die von DocMorris mit den Apotheken. So kooperiert Knuspr, Online-Supermarkt mit ökologischem Anspruch und Lebensmittel-Lieferdienst, mit der Delphin-Apotheke aus Oberschleißheim. Sie nutzt die Lieferdienste und Logistik von Knuspr, wobei Knuspr einen Link zur Apotheke in seine Seite integriert hat. Wiederum ein anderes Modell bietet die MAYD Group aus Berlin. Kunden können mithilfe der MAYD-App Medikamente und andere Produkte aus Partnerapotheken des Unternehmens bestellen, die anschließend innerhalb kurzer Zeit von MAYD geliefert werden.
Das sind unterschiedliche Modelle, aber abhängig von den konkreten Vertragsbedingungen zwischen Anbieter und Apotheke könnte ein Urteil gegen DocMorris auch das Geschäftsmodell anderer Unternehmen erschweren. Die Apothekerkammer Nordrhein moniert bei DocMorris unter anderem einen Verstoß gegen Paragraph 8, Satz 2 des Apothekengesetzes.
„Beteiligungen an einer Apotheke in Form einer Stillen Gesellschaft und Vereinbarungen, bei denen die Vergütung für dem Erlaubnisinhaber gewährte Darlehen oder sonst überlassene Vermögenswerte am Umsatz oder am Gewinn der Apotheke ausgerichtet ist, insbesondere auch am Umsatz oder Gewinn ausgerichtete Mietverträge sind unzulässig.“ (Paragraph 8 ApoG)
Verstößt DocMorris auch gegen Paragraph 11?
Die Möglichkeit, auf dem DocMorris-Marktplatz rezeptpflichtige Medikamente zu bestellen, verstößt nach Ansicht der Apothekerkammer Nordrhein zudem gegen Paragraph 11, Absatz 1a:
„Es ist für die in Absatz 1 Satz 1 genannten Dritten unzulässig, Verschreibungen, auch Verschreibungen in elektronischer Form oder elektronische Zugangsdaten zu Verschreibungen in elektronischer Form, zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten und dafür für sich oder andere einen Vorteil zu fordern, sich einen Vorteil versprechen zu lassen, anzunehmen oder zu gewähren.“
Sinn und Zweck der DocMorris-Plattform sei es, „Verschreibungen – künftig insbesondere in elektronischer Form – zu sammeln und diese an Apotheken zu vermitteln“. Mit diesen Worten zitiert die Deutsche Apotheker Zeitung den Rechtsanwalt Morton Douglas.
Douglas vertritt die Apothekerkammer Nordrhein vor Gericht und argumentiert zusätzlich, dass DocMorris den Apotheken durch die vermittelten Bestellungen einen Zusatzumsatz in Aussicht stelle. Zugleich lässt sich das Unternehmen durch den von Apotheken zu leistenden Beitrag für die Vermittlung einen Vorteil versprechen. Das könnte zum Verstoß gegen Paragraph 11 ApoG führen. DocMorris soll dagegen argumentiert haben, dass die Apothekerkammer durch die Einführung des E-Rezepts erhebliche Veränderungen fürchte und Mitglieder vor Wettbewerb schützen möchte (Quelle: Apotheke Adhoc).
Legal: Apotheken-Einkaufsgemeinschaft für Medizinalcannabis
„Herausfordernd sind alle Arten von Kooperationen mit Apotheken in Deutschland. Sie können relativ schnell zu Gesetzesverstößen führen, wenn man nicht aufpasst“, sagt Christian Wagner. Das gilt auch für Einkaufsgemeinschaften. Wagner verweist dabei als Positivbeispiel auf cannorbis.de, einem B2B-Online-Handelsplatz für lizensierte Produzenten und Großhändler auf der einen und Apotheken auf der anderen Seite. Apotheken können hier beim Kauf von medizinischem Cannabis gemeinsam wie Großkunden auftreten und sich dadurch Rabatte sichern. „Das Konzept ist im Einklang mit allen für Apotheker in Deutschland relevanten Gesetzen“, sagt Jurist Wagner. Dafür ist aber bereits im Vorfeld eine intensive juristische Beratung nötig. Möglicherweise hat die bei einigen Online-Vertriebsplattformen für Apotheken gefehlt.
Das Urteil im Prozess DocMorris vs. Apothekerkammer Nordrhein ist für Dezember 2022 angekündigt.
Preisgebundene Arzneien: Rabatt-Bons nicht zulässig
50 Cent als Treue-Dankeschön
Das System war pfiffig und gut um die Ecke gedacht – auch wenn es jetzt verboten wurde: Ein niedersächsischer Apotheker hatte an seine Kunden Bonus-Bons im Wert von 50 Cent als Treue-Dankeschön ausgegeben. Die Gutscheine konnten beim Kauf nicht preisgebundener Medikamente eingelöst werden. Dagegen wäre nichts einzuwenden. Problematisch wurde es aber, weil Kunden die Bonus-Cent auch bekamen, wenn sie verschreibungspflichtige, also preisgebundene Medikamente kauften.
2017 verbot die Apothekenkammer Niedersachsen dem Apotheker mit einer Untersagungsverfügung die Abgabe der Bons beim Verkauf rezeptpflichtiger Arzneimittel. Der Apotheker wehrte sich mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg und scheiterte. Der Rechtsstreit zog sich bis zu einem Urteil im Juni 2022. Mit ihm lehnte das Oberverwaltungsgericht den Antrag des Apothekers ab, eine Berufung zuzulassen.
„Die Gerichte haben die Arzneimittelpreisbindung mit ihren Urteilen gegen Versuche verteidigt, sie mit Wertbonsystemen auszuhöhlen“, urteilt Christian Wagner, Mitgründer von mediorbis, Fachanwalt für Medizinrecht und Vorsitzender der SGB V-Kommission beim Deutschen Sozialgerichtstag. „Allerdings festigen die Urteile auch einen Nachteil der Apotheken mit Sitz in Deutschland in der Konkurrenz zu Versandapotheken aus dem EU-Ausland.“
In Deutschland verboten, im EU-Ausland nicht
Die Urteile aus dem Jahr 2017 fielen in eine Zeit, in der Versandapotheken aus dem EU-Ausland etwas durften, was deutschen Apothekern verboten war: Preisnachlässe auf verschreibungspfichtige Arzneimittel gewähren. Für deutsche Apotheken galt damals das Arzneimittelgesetz, das in Paragraph 78 die Möglichkeit einer Arzneimittelpreisbindung regelt. Für Versandapotheken, die ihren Sitz außerhalb von Deutschland im EU-Ausland haben, gelte die Arzneimittelpreisbindung aber nicht. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19. Oktober 2016 in einem vielbeachteten Urteil (Aktenzeichen: C-148/15). Die Arzneimittelpreisbindung erschwere ausländischen Versandapotheken den Zugang zum deutschen Markt und sei nicht durch Gründe des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, argumentierte der EuGH damals. Im preislichen Wettbewerb sah er die einzige Möglichkeit für ausländische Anbieter, mit deutschen Apotheken zu konkurrieren.
Höhe des Rabatts spielt keine Rolle
Deutsche Apotheken und Versandapotheken aus dem EU-Ausland werden ungleich behandelt. Das sahen auch die deutschen Gerichte in ihren Urteilen. Sie verneinten jedoch eine unrechtmäßige Diskriminierung und urteilten, dass die Arzneimittelpreisbildung Apotheken mit Sitz in Deutschland auch indirekte Preisnachlässe über Wertbons verbietet. Bedeutungslos ist dabei der Name der Bons. Dass sie zwischenzeitlich Wege-Bons genannt wurden, war der gescheiterte Versuch, sie als legale Belohnung für den Weg des Kunden zur Apotheke zu etablieren. Auch ihr vergleichsweise geringer Wert von 50 Cent spielte bei den Urteilen keine Rolle.
Heute einheitlicher Preis für alle
Der deutschen Politik blieb die Ungleichbehandlung von deutschen Apotheken und Apotheken aus dem EU-Ausland ein Dorn im Auge. Sie reagierte 2020 mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Es verankerte die Arzneimittelpreisbindung mit einem Zusatz zu Paragraph 129 im Fünften Sozialgesetzbuch und etablierte verbindliche Preise erneut für alle Apotheken: auch für Versandapotheken aus dem EU-Ausland. Unklar blieb jedoch, wie die Europäische Union darauf reagiert, jedenfalls bis zum September 2021. Damals stellte sie das gegen Deutschland wegen der Arzneimittelpreisbindung laufende Vertragsverletzungsverfahren ein. Sie habe damit Jens Spahns Trick akzeptiert, die „Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr im Arzneimittelrecht, sondern im Sozialrecht zu verankern“, urteilt die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ).
Die EU verlangt die Arbeitszeiterfassung schon seit 2019
„Auf europäischer Ebene wird die verbindliche Arbeitszeiterfassung bereits seit einigen Jahren von den Mitgliedsstaaten gefordert, also auch von Deutschland“, sagt Christian Wagner, Mitgründer von mediorbis, Fachanwalt für Medizinrecht und Vorsitzender der SGB V-Kommission beim Deutschen Sozialgerichtstag. Geschehen ist in Deutschland aber bisher nichts.
Den Stein ins Rollen gebracht hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Der Betriebsrat einer stationären Wohneinrichtung hatte vom Betreiber vergeblich gefordert, dass dieser ein System zur Arbeitszeiterfassung installieren solle und hat im nächsten Schritt die betriebsinterne Einigungsstelle hinzugezogen. Das aber durfte der Betriebsrat gar nicht, entschied der BAG. Die Begründung klingt bizarr, konnte aber nicht anders ausfallen, weil europäisches Recht in diesem Fall bindend für deutsches Arbeitsrecht ist.
Laut Paragraph 87 des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat nur ein Mitspracherecht, wenn es keine gesetzliche oder tarifliche Regelung gibt. Die aber gab es – und zwar spätestens seit 2019. Damals fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, in dem er die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtete, Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen zu lassen.
Bundesarbeitsgericht: Politik muss reagieren
Das heißt nichts anderes, als dass auch in Deutschland „der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen.“ So formuliert es das Bundesarbeitsgericht in seiner Pressemitteilung zum Urteil und spricht von einer „unionsrechtskonformen Auslegung“. Mit der „unionsrechtskonformen Auslegung“ bezieht sich das Gericht auf das erwähnte Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Das aktuelle BAG-Urteil wiederum setzt die Politik jetzt unter Druck, der Forderung aus Europa nachzukommen und einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen.
Bußgelder sind noch nicht in Sicht
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt prinzipiell ab sofort und ist unabhängig von der Größe des Betriebs, betrifft also auch kleinste Arztpraxen. Irrelevant ist dabei, wo die Arbeitsleistung erbracht wird. Sind zum Beispiel telemedizinische Leistungen im Angebot, arbeiten Mitarbeiter remote von zu Hause aus, muss ebenfall ein brauchbares System zu Arbeitszeiterfassung installieren.
Medizin-Anwalt Christian Wagner sieht für Arbeitgeber aktuell trotzdem noch keinen Grund zur übersteigerten Eile: „Wer jetzt noch kein System zur Arbeitszeiterfassung installiert, wird aktuell nicht mit einem Bußgeld bestraft. Erst wenn eine vollstreckbare Anordnung der Arbeitsschutzbehörde existiert, sind solche Strafen möglich.“
„Früher oder später werden höchstwahrscheinlich selbst kleine Praxen Lösungen für eine Arbeitszeiterfassung ohne allzu großen bürokratischen Aufwand finden müssen“, sagt Christian Wagner. „Deshalb ist es sinnvoll, sich schon einmal nach einem passenden System umzusehen.“ Viel mehr müsse im Moment nicht geschehen. In Zukunft folgen wahrscheinlich verbindlichere Vorgaben. Die Politik möchte dabei allzu viel Bürokratie vermeiden. Konkrete Schritte plant sie laut eigener Angaben aber erst, wenn die detaillierte Begründung des BAG-Urteils vorliegt. Mit dieser Begründung wird im November 2022 gerechnet.
Überstunden werden künftig besser dokumentiert
Viele medizinische Fachangestellte, Pfleger und Ärzte arbeiten derzeit am Limit. Für sie kann die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit durchaus Vorteile bringen. Laut MB-Monior 2022 des Marburger Bundes leisten zum Beispiel Ärzte pro Woche durchschnittlich 6,2 Überstunden. Fast drei von zehn Befragten gaben dabei an, dass ihre Arbeitszeit nicht erfasst wird und mehr als jeder Vierte (26 Prozent) erhielt keinen Ausgleich für geleistete Mehrarbeit. Ein Teil von ihnen wird es künftig zumindest einfacher haben, Mehrarbeit zu dokumentieren.