Was ist eine Videosprechstunde?

Videosprechstunde bedeutet, eine sichere und datenschutzkonforme videotelefonische Verbindung zwischen Arzt und Patient aufzubauen. In einer Videosprechstunde kann der Patienten sich beraten lassen, eine Zweitmeinung zu einem medizinischen Problem einholen und teils eine Ferndiagnose erhalten.

Die Videosprechstunde entlastet die Patienten und die Ärzte gleichermaßen. Dazu erreicht die Videosprechstunde Patienten, die sich nur schwer oder gar nicht auf den Weg in eine Praxis machen können. Aber die Videosprechstunde spricht auch neue Patienten an, die den großen Nutzen der digitalen Kommunikation schätzen. Dazu sorgt die Online-Sprechstunde für Sicherheit in pandemischen Zeiten.

Die Vorteile der Videosprechstunde oder Online-Sprechstunde liegen auf der Hand – für Patienten und Arzt. Das weiß auch Hubertus aus vielen Artikeln, die er in den vergangenen Monaten und Jahren gelesen hat. Patienten mit Mobilitätseinschränkungen, wenig Zeit oder schlechten Infrastrukturanbindung, können damit leichter ärztliche Beratung und Betreuung in Anspruch nehmen.

Aber: Der Psychotherapeut hat trotzdem lange an dieser Form der Digitalisierung im Gesundheitswesen gezweifelt. Ihm ist der persönliche Kontakt ohne den Umweg über die digitale Technik wichtig. Allerdings hat er während der Corona-Pandemie von vielen Kollegen gehört, die auf die Arzt-Online-Sprechstunde umgestiegen sind. Sie haben mit dieser Form der Telediagnostik und Telemedizin sehr gute Erfahrungen gemacht …

Was kann die Videosprechtsunde leisten?

Die Videosprechstunde oder Onlinesprechstunde lohnt für Ärzte und Patienten.
Für viele Patienten ist die Videosprechstunde bereits Alltag.

Die Videotherapie kann sowohl eine psychotherapeutische Praxis als auch Praxen anderer Fachrichtungen entlasten. Psychotherapeut Hubertus fängt gerade erst an, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Noch weiß er vor allem, dass er zu wenig weiß über die Digitalisierung der Medizin im Allgemeinen, über die Telematik oder E-Health.

Also gibt der Psychotherapeut in die Suchmaschine „Videosprechstunde Psychotherapie“ ein und ihm wird schnell klar, dass es sehr viel zu beachten gilt. Um sich einen Überblick nicht nur über die technischen Möglichkeiten zu verschaffen, sondern um auch Antworten auf Fragen der Abrechnung zu bekommen, tippt er entsprechend weiter „Abrechnung Videosprechstunde“ und „Videosprechstunde kbv“ in die Suchmaske ein.

Welche Vorteile haben Patienten bei einer Videosprechstunde?

Damit ist er einen ganzen Schritt weiter und erkennt, dass die Online-Betreuung von Patienten viele Möglichkeiten bietet. Dazu gehört aber ein ganzes Universum von Themen und Begriffen wie E-Health-Definition, E-Health-Gesetz, Arztkonsultations-App. Sie gehörten bisher nicht zu Hubertus Arbeitsalltag. Dazu kommen beim Thema „Telemedizin Deutschland“ auch ganz schnell eine Vielzahl verschiedener Telemedizin-Anbieter ins Spiel.

Kurz gesagt: Die Digitalisierung der Medizin im Allgemeinen, Telematik oder E-Health sind Alltag in deutschen Praxen und bieten Patienten wie Ärzten erhebliche Vorteile. Dieser Ratgeber bietet Ihnen viele interessante Fakten rund um die Videosprechstunde

Wieso die Videosprechstunde?

Die Videosprechstunde lohnt sich auch für die Arztpraxis – gerade wenn es um den Infektionsschutz geht.

Die Videosprechstunde oder Online-Sprechstunde bietet viele und zugleich auch sehr gewichtige Vorteile. Ein Beispiel: Eine Patientin auf dem Land kommt nach einer Operation aus dem Krankenhaus. Bettruhe ist in ihrem Fall vorgeschrieben. Ihr Facharzt hat seinen Sitz in der Kreisstadt, die mehr als 25 Kilometer entfernt ist. Hausbesuche sind vom Facharzt nicht vorgesehen, also müsste die Patientin mit einem Krankentransport zur Praxis gebracht werden – verbunden mit den Risiken, den Weg in einem Fahrzeug zurückzulegen. Die Arzt-Online-Sprechstunde macht das alles viel einfacher. Das Befinden der Patientin kann im Gespräch gut abgefragt werden. Und: Der Verlauf der Wundheilung bei der Operationswunde lässt sich in der Video-Sprechstunde per Video-Link übertragen.

Psychotherapie-Videosprechstunde sinnvoll?

Leicht zu erkennende Vorteile bietet auch die Psychotherapie-Videosprechstunde. Das hat sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt. Denn es braucht nicht mehr als einen Internetzugang und ein Endgerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher auf Seite der Patienten. Also genau die technische Ausstattung, die heute jedes Smartphone besitzt. Für die sichere und zertifizierte Arzt-Online-Sprechstunde ist technisch die Praxis zuständig.

Aber auch ohne Pandemie bietet diese Form der Online-Sprechstunden oder Onlinetherapie den Patienten Vorteile. Möglicherweise lange Wege lassen sich sparen und in ihrer Mobilität eingeschränkte Patienten einer psychotherapeutischen Praxis können so einfach und risikolos an einer Psychotherapie-Videosprechstunde teilnehmen. Das gilt selbstverständlich auch für die Online-Sprechstunde beim Hausarzt, wenn es um die Therapiekontrolle oder Fragen zu Impfschutz auf einer Reise o. ä. geht.

Was hat Suchmaschinenoptimierung für Ärzte mit der Videosprechstunde zu tun?

Die Suchmaschinenoptimierung sorgt dafür, dass Arztpraxen mit Videosprechstunden besser im Netz gefunden werden.
Die Suchmaschinenoptimierung entscheidet über den Erfolg einer Ärzte-Webseite.

Suchmaschinen-Experten können anhand der Anzahl von Suchanfragen für bestimmte Schlüsselwörter ablesen, welche Fragestellungen User besonders interessieren. „sprechstunde arzt“, „wartezeit arzt“ oder auch „erklärung video“ gehören hier zu den Dauerbrennern. Ein wachsendes Interesse ist ganz klar für Themen wie „telematik“ und „E-Health“ (auch ehealth oder eHealth) im Allgemeinen sowie „videosprechstunde Arzt“ und „digitale arztsprechstunde“ zu verzeichnen.

Die Online-Kultur im Internet ist allerdings über lange Zeit auch eine Kostenlos-Kultur gewesen. Da wundert es nicht, dass viele User ganz gezielt Suchanfragen nach „online ärzte kostenlos“ oder „online Ärzte fragen kostenlos chat“ stellen. Warum ist das wichtig zu wissen? Weil eine Online-Sprechstunde auch zur Patientengewinnung über das Internet und Social-Media-Kanäle genutzt werden kann – für viele Patienten ist die Videosprechstunde ausgesprochen attraktiv. Dabei sollte proaktiv kommuniziert werden, dass die Videosprechstunde zum kassenärztlichen Leistungskatalog gehört und nicht vom Patienten selbst zu zahlen ist.


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Wie funktioniert eine Online-Sprechstunde?

Für die Online-Sprechstunde braucht es Videodienstanbieter, die für Videosprechstunden zertifiziert sind.
Zur Arzt-Online-Sprechstunde braucht es nicht viel, aber einen Telemedizin-Anbieter.

Für die Umsetzung seiner Online-Sprechstunde sucht sich der Arzt oder Psychotherapeut zunächst einen Videodienstanbieter für Videosprechstunden aus, der entsprechend zertifiziert ist. Der Videodienstanbieter sorgt dann dafür, dass die Praxis sich in den Dienst einwählen und ihn nutzen kann. Für den Patienten gibt es zwei mögliche Wege: Entweder stellt die Praxis selbst einen freien Termin für die Videosprechstunde zur Verfügung oder der Dienstanbieter übernimmt diese Aufgabe. In jedem Fall müssen die Patienten ausdrücklich einwilligen – entweder bei der Praxis oder beim Telemedizin-Anbieter.

Der Ablauf danach ist fast wie im „Real Life“: Die Patienten warten auf die Arzt-Sprechstunde für die Onlinetherapie oder Onlinediagnose im digitalen Wartezimmer. Ist die Video-Sprechstunde abgeschlossen, müssen sich beide Seiten von der Arzt-Online-Sprechstunde abmelden – fertig. Die Dokumentation der Arzt-Sprechstunde erfolgt auf den bekannten Wegen. Dazu gibt es nur sehr wenige – und naheliegende – Facharztgruppen, welche die Online-Sprechstunde nicht nutzen können. Dazu zählen z. B. Nuklearmediziner oder Laborärzte.

Videosprechstunde auch für neue Patienten?

Wichtig zu wissen ist, dass die Videosprechstunde sowohl bei bekannten Patienten als auch bei neuen Patienten eingesetzt werden kann. Bei neuen Patienten, die den Weg zur Praxis über eine Online-Sprechstunde suchen ist allerdings einiges zu beachten. So muss der Patient seine Gesundheitskarte bereithalten, um sie in die Kamera halten zu können. Die entsprechenden Daten werden vom Personal erfasst. Und: Die Patienten müssen mündlich versichern, dass sie tatsächlich versichert sind.

Im Rahmen des ersten Videosprechstunde-Online müssen die Ärzte über alle wichtigen Fragen zum Thema Online-Sprechstunden und Videotherapie aufklären. Von besonderer Wichtigkeit ist die Tatsache, dass eine Arzt-Online-Sprechstunde in keinem Fall aufgezeichnet werden darf!

Wie verläuft eine Videosprechstunde „Psychotherapie“?

Auch die Psychotherapie-Videosprechstunde ist möglich.
Die Psychotherapie-Videosprechstunde wird seit der Corona-Pandemie vermehrt in Anspruch genommen.

Die Psychotherapie-Videosprechstunde gleicht in vielen Regeln denen anderer Arztpraxen. Die wichtigste Ausnahme bezieht sich auf neue Patienten. Hier sehen die Regelungen vor, dass es ein persönliches Treffen – ohne digitale Umwege – zwischen Therapeuten und Patienten vor der Online-Sprechstunde-Arzt geben muss, zu dem Diagnose, Indikation und das Aufklärungsgespräch gehören. Dazu muss der Psychotherapeut gewiss sein, dass die Videosprechstunde online für den jeweiligen Patienten auch geeignet ist und auf den persönlichen Kontakt verzichtet werden kann. Die Sorgfaltspflichten und Vorschriften der geltenden Berufsordnung müssen genau beachtet werden.

Allerdings gibt bei neuen Patienten Ausnahmen in Einzelfällen, die das persönliche Kennenlernen in der Praxis obsolet machen. Das ist dann der Fall, wenn den Patienten das Aufsuchen der Praxis nicht zuzumuten ist. Im Zweifel gelten immer die Regeln der zuständigen Landeskammer.

Innerhalb der Videosprechstunde „Psychotherapie“ sind die Einzelpsychotherapie sowie fachgruppenspezifische Einzelgesprächsleistungen zugelassen. Die Onlinesprechstunde darf der Arzt nicht für Gruppentherapien nutzen. Gleiches gilt für die Akutbehandlung, die ebenfalls nur in der Praxis durchzuführen ist.

Was ist zu beachten bei der Videosprechstunde mit Blick auf die KBV?

Videosprechstunde-KBV: Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt es weitere Informationen.

Wer in der eigenen Praxis noch keine Erfahrungen mit der Videosprechstunde gemacht hat, erhält auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – kurz KBV – weiterführende Informationen zum Thema „Videosprechstunde Arzt“. Den Unterpunkt Videosprechstunde hat die KBV im Bereich Service unter Praxis-IT angesiedelt. Interessierte werden feststellen, dass die KBV online weitere praktische Informationen bereithält. Neben der Online-Sprechstunde behandelt die KBV Datenschutz beispielsweise sehr ausführlich.

Wer lieber auf das Informationsangebot seiner regional zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zurückgreifen möchte, kann auch einfach googlen: In die Suchmaske z. B. „kvbw videosprechstunde“ oder „kvno videosprechstunde“ eingeben und Sie landen schnell bei den Informationen zur Arzt-Online-Sprechstunde der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein – um nur zwei Beispiele zu nennen.

Zurück zur KBV und der Videodiagnose beziehungsweise der Videotherapie im Rahmen der KBV. Hier finden sich aktuell gehaltene Übersichten, Listen und Hinweise zum Download, z. B.:

  • Corona-Virus und Videosprechstunden
  • Vergütungsübersichten zu Videosprechstunde
  • zertifizierte Videodienstanbieter
  • Patienteninformation zur Videosprechstunde

Aus der Analyse von Suchbegriffen im Internet lässt sich schließen, dass für viele Patienten der Datenschutz eine große Rolle spielt und entsprechend häufig die Frage „Welche Daten bekommt die Krankenkasse vom Arzt?“ in die Suchmaske getippt wird. Die Antwort für Patienten ist einfach: Es sind die gleichen wie auch bei einem herkömmlichen Arztbesuch. Die Verbindungsdaten für die Videosprechstunde online und die Inhalte bekommen die Krankenkassen nicht. Sie liegen nur dem Arzt und dem Dienstanbieter vor.

Was benötigt die Praxis für die Videotherapie?

Für die Videosprechstunde reicht eine kleine Ausstattung mit Technik aus.
Für die Videotherapie braucht es wenig Technik.

Die Videosprechstunde oder Videotherapie ist heute für die meisten Ärzte, aber auch Patienten technisch betrachtet keine große Herausforderung. Die Technik für die Videosprechstunde ist vielfach vorhanden, sie kann mit dem Begriff „Standard“ charakterisiert werden und wird entsprechend routiniert genutzt.

Aber es gibt auch Ausnahmen. Das können zum einen Patienten sein, die auf Grund ihres Alters oder durch Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art nicht in der Lage sind, einen Computer, ein Smartphone oder ein Tablet im Rahmen der Videosprechstunde zu bedienen.

Ein anderer Grund liegt in der manchmal noch mangelhaften Ausstattung vor allem ländlicher Regionen mit schnellen Internetverbindungen. Geringe Bandbreiten können die Videosprechstunde ausbremsen. Dies ist jedoch die Ausnahme und nicht die Regel. Hier ein kurzer Überblick, was auf beiden Seiten – Praxis und Patient – notwendig ist, um Online-Sprechstunden oder Videosprechstunden durchzuführen:

Videosprechstunde – PraxisVideosprechstunde – Patient
ein zertifizierter Videodienstanbieter für die technische Abwicklung (Bescheinigung nach § 5 Absatz 4 Anlage 31b BMV-Ä)Smartphone oder Tablet
sichere Internetanbindung (Stichwort Firewall)alternativ: Computer, Monitor, Kamera, Mikrofon, Lautsprecher bzw. Headset
Computer, Monitor, Kamera, Mikrofon, Lautsprecher bzw. Headsetwichtig: eine zusätzliche Software zur Grundausstattung ist nicht notwendig.
Die technischen Voraussetzungen für die Online-Sprechstunde im knappen Überblick

Wo erhalten Ärzte eine Übersicht zertifizierter Videodienstanbieter?

Zertifizierte Videodienstanbieter für die Online-Sprechstunde stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Website vor.
Eine Übersicht zertifizierter Videodienstanbieter stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung zur Verfügung.

Ärzte müssen für ihre Online-Sprechstunde Produkte zertifizierter Videodienstanbieter nutzen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt auf ihrer Website eine aktuelle Liste geeigneter Anbieter für die Videosprechstunde zur Verfügung. Nicht vergessen werden darf dabei, dass Ärzte meist ihrer Kassenärztlichen Vereinigung Kenntnis geben müssen, dass sie Arzt-Online-Sprechstunden anbieten. Dafür braucht es vom zertifizierten Videodienstanbieter für Videosprechstunden einen Nachweis.

Noch ein paar Worte zu Themen, die zwar nichts mit der eigentlichen Technik zu tun haben, aber trotzdem erwähnt werden müssen: Die Videosprechstunde muss vom Arzt genauso vertraulich gehandhabt werden wie eine herkömmliche Konsultation. Störungen sind auszuschließen. Entsprechend ruhig muss z. B. der Raum für die Online-Sprechstunde beim Hausarzt gewählt werden. Und ganz wichtig: Eine Aufzeichnung von Onlinediagnose, Videotherapie und auch einer Videosprechstunde im Bereich Psychotherapie kommt genauso wenig infrage wie die Einblendung von Werbung.

Hinweis: Sie möchten ihre digitale Sichtbarkeit mit dem Angebot von Videosprechstunden erhöhen? Die mediorbis IT-Experten für digitale Patientenakquise unterstützen Sie gerne: Hier kostenlosen Beratungstermin vereinbaren!

Welchen Service bieten Online-Ärzte kostenlos an?

Online-Ärzte kostenlos? Nein, die Videosprechstunde ist eine Regelleistung.
Keine WWW-Umsonst-Mentalität: Online-Ärzte kostenlos gibt es i. d. R. nicht. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt eine Kostenübernahme durch die Kasse.

Die Arzt-Online-Sprechstunde war bisher eine neue, noch nicht so ganz angekommene Art im Austausch zwischen Arzt und Patient – auch wenn die Videosprechstunde schon seit Juli 2017 den Rang einer Regelleistung einnimmt und entsprechend von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Die Verbreitung von Online-Sprechstunden bzw. Videosprechstunde und Onlinetherapien hat mit der weltweiten Epidemie durch SARS-CoV-2 nochmal entscheidend an Zuspruch gewonnen. Wie geht es nach der Eindämmung der Epidemie weiter? In der ÄrzteZeitung gab es dazu die passende Headline: „Videosprechstunde: Gekommen, um zu bleiben“. Für viele mit der Online-Sprechstunde noch unerfahrene Patienten stellen sich vor allem Fragen monetärer Art: Ist die Videosprechstunde kostenlos? Oder wie wird die Online-Sprechstunde vom Arzt abgerechnet?

Die Frage kann von den Arztpraxen, die eine Arzt-Sprechstunde online anbieten, klar beantwortet werden: Die Kosten für die Online-Videosprechstunde übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn die Online-Sprechstunden oder Videosprechstunde im Rahmen der normalen Praxis-Öffnungszeiten erfolgen. Grundlage ist – wie im herkömmlichen Praxisbetrieb auch – die Versichertenkarte.

Videosprechstunde: Wie nachhaltig ist eine Videotherapie?

Wie nachhaltig die Videotherapie ist, wird sich in ein paar Jahren genau sagen lassen.
Die Videotherapie macht auch in der Psychotherapie manches leichter.

Wie nachhaltig wirksam eine Videotherapie ist, lässt sich in vielen Bereichen noch nicht abschließend beurteilen. Ganz einfach weil die Erfahrungen im großen Maßstab über lange Zeiträume fehlen. Dabei hat die Corona-Pandemie gerade da gezeigt, wie wirkungsvoll das Ärzte-Video sein kann, wo man es am wenigsten vermuten würde: beispielsweise in der Psychotherapie.

Bei Psychotherapeuten hat sich in der Praxis gezeigt, dass für Patienten die Videosprechstunde den Alltag viel leichter macht – ganz unabhängig von Corona. Einen wöchentlichen Psychotherapie-Termin mit Beruf und Familie unterzubringen ist einfacher, wenn die Fahrzeit durch die Videosprechstunde entfällt. Der Besuch beim Therapeuten führt so zu weniger zusätzlichem Stress und das unterstützt die Therapie positiv. Das lässt sich mittlerweile auch wissenschaftlich belegen. Eine neue Metaanalyse US-amerikanischer Wissenschaftler kommt zu dem Schluss, dass die Videotherapie oder Videosprechstunde ähnlich gute Erfolge zeitigt, wie die Face-to-Face-Sitzung in der Praxis. Auf der anderen Seite scheint es aber auch Hinweise zu geben, dass in einzelnen und besonderen Fällen die Videotherapie nicht ganz so nachhaltig wie die Face­to­Face­Therapie ist. Das gilt z. B. bei Logopäden.

In anderen Bereichen kann die Videosprechstunde Therapien auch dadurch effizienter und wirkungsvoller machen, weil Folgetermine nach dem Arztbesuch per Videosprechstunde viel einfacher sind und deshalb von den Patienten auch eingehalten werden. Das gilt z. B. auch für die Vergabe von Folgerezepten.

Wie nachhaltig – wirtschaftlich betrachtet – die Videosprechstunden-Abrechnung für die Praxis ist, behandeln wir weiter unten im Text. Eine kurze Vorwegnahme: Die Videotherapie und Videosprechstunden haben auch für die Ärzte Vorteile, die es zu betrachten lohnt.

Welche Vorteile hat eine Arzt-Online-Sprechstunde?

Bei der Arzt-Online-Sprechstunde haben auch die Patienten viele Vorteile, wie wegfallende Anfahrtszeiten.
Face-to-Face-Kommunikation geht auch bei der Videosprechstunde.

Auf den ersten Blick sorgt die Arzt-Online-Sprechstunde auf Seite der Patienten nicht ausschließlich für Begeisterung. Das wundert auch nicht, denn der Arzt zählt zu den Berufsgruppen, die erheblich vom persönlichen Kontakt und vom Vertrauen leben und da scheint die Face-to-Face-Kommunikation unersetzlich. Aber: Sieht man sich entsprechende Untersuchungen genauer an, dann lässt sich schnell erkennen, dass die Arzt-Online-Sprechstunde in den Augen der Patienten durchaus Vorteile bietet:

  • Ärzte – und besonders Fachärzte – lassen sich per Videosprechstunden schneller erreichen
  • lange Anfahrten entfallen bei Videosprechstunden
  • Bettlägerigkeit bzw. Mobilitätseinschränkungen spielen eine kleinere Rolle
  • die Wartezeit im Wartezimmer entfällt
  • die Infektionsgefahr im Wartezimmer entfällt durch die Videosprechstunde
  • Fahrtkosten entfallen

Inwieweit ist eine Videosprechstunde für Arztpraxen und Kliniken weisend?

Auf der anderen Seite ist die Arzt-Online-Sprechstunde auch für die Arztpraxen bzw. Kliniken interessant:

  • Videosprechstunden sparen Zeit
  • Termine können flexibler gehandhabt werden
  • Investitionskosten für Videosprechstunden sind überschaubar
  • Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Videosprechstunde
  • Patienten können teils auch ohne erstmaligen persönlichen Besuch an der Arzt-Online-Sprechstunde teilnehmen

Und eines darf dabei nicht vergessen werden: Die Attraktivität einer Videosprechstunden-Praxis für online-affine Patienten steigt stark an. Es sind vor allem die sogenannten Digital Natives, die langsam älter werden und es für selbstverständlich erachten, ihre Einverständniserklärung zur Videosprechstunde abzugeben, um online Arztdiagnosen einzuholen. Sie sind es auch, die gerne Arzt-Videos über Social-Media-Kanäle konsumieren. Im Sinne von Cross Marketing entdecken tatsächlich immer mehr Ärzte das Medium Video für sich.

Wie erfolgt die Abrechnung einer Videosprechstunde?

Die Abrechnung einer Videosprechstunde folgt bekannten Wegen.
Die Abrechnung einer Videosprechstunde unterscheidet sich nicht grundsätzlich von einer herkömmlichen Konsultation.

Die Vergütungsübersicht der KBV (auch Psychotherapie) listet alle relevanten Pauschalen und Zuschläge zur Abrechnung einer Videosprechstunde auf. Es sind immer die gleichen Dinge, die bei der Abrechnung wichtig sind: Bei Videosprechstunden rechnen Ärzte und Psychotherapeuten zunächst einmal die Grund- oder Versichertenpauschale ab. Speziell in der Psychotherapie ist für die Videotherapie-Abrechnung wichtig, dass zuvor i. d. R. ein persönlicher Arzt-Patienten-Termin stattgefunden haben sollte.

Weiter können bei Ärzten allgemeine Zuschläge erfolgen wie z. B. für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags oder für die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten. Die früher geltende Regelung, dass nur 20 % der Behandlungen über die Videosprechstunde erfolgen darf, gilt seit der Corona-Pandemie nicht mehr. Abschläge werden geltend gemacht, wenn der Patient im Quartal nicht mehr selbst in die Praxis kommt und nur noch die Onlinesprechstunde in Anspruch nimmt (Quelle für die Tabelle: Kassenärztliche Vereinigung, Stand Juli 2021).

Gruppe 1: Abschlag von 20 %Gruppe 2: Abschlag von 25 %Gruppe 3: Abschlag von 30 %
HausärzteChirurgieAnästhesie
Kinder- und JugendmedizinDermatologieAugenheilkunde
Kinder- und Jugendpsychiatrie / -psychotherapieGynäkologieHals-Nasen-Ohrenheilkunde / Phoniatrie
Neurologie / NeurochirurgieHumangenetik
Psychosomatik / Psychotherapie / PsychiatrieInnere Medizin
SchmerztherapieMund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Strahlentherapie (nur GOP 25214)Orthopädie
Ermächtigte ÄrztePhysikalische und Rehabilitative Medizin
Urologie
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung (Stand Juli 2021)

Übrigens: Auch für Fallkonferenzen in der Pflege kann jetzt häufiger die Videosprechstunde genutzt und abgerechnet werden.

Benötigt der Patient für die Online-Arztkonsultation eine App?

Ob die Videosprechstunde über ein Web-Portal oder eine eigene Software wie eine Arztkonsultations-App geführt wird – es braucht immer zertifizierte Anbieter.
Arztkonsultation per App: Eine Zertifizierung ist Pflicht.

Ob eine Praxis eine Videosprechstunde über ein Web-Portal oder eine eigene Software wie eine Arztkonsultations-App bzw. eine Online-Sprechstunden-App anbietet – es muss stets sichergestellt sein, dass es sich um zertifizierte Videodienstanbieter handelt. Bekannte Plattformen wie Skype, Webex, Zoom oder Teams von Microsoft sind indes nicht zugelassen.

Die KBV oder der GKV-Spitzenverband prüfen die Anbieter nicht selbst. Diese Prüfung wird von unabhängigen Stellen übernommen. Hinzu kommen eine Selbstauskunft bei KBV und GKV. Die einzelne Praxis erhält dann einen Nachweis nach Anlage 31b zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz. Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Videosprechstunde verschlüsselt ist – von Ende-zu-Ende.

Wie die Einwahl vorzunehmen ist, gibt der zertifizierte Videodienstanbieter für die Videosprechstunde vor. Die Patienten erhalten dann entweder von der Praxis oder vom Anbieter den Termin. Bevor es das erste Mal online geht, muss der Patient noch eine Einverständniserklärung zur Videosprechstunde abgeben. Das kann über zertifizierte Videodienstanbieter für die Videosprechstunde erfolgen oder über die Praxis. Nach Abschluss der Konsultation brechen beide Seiten – Arzt und Patient – die Videosprechstunde ab.

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Was beinhaltet Telemedizin?

Zur Digitalisierung im Gesundheitswesen gehört auch die Telemedizin.
Telemedizin ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Anwendungen.

Die Videosprechstunde ist nur ein kleiner Teil aus der Begriffswolke, mit deren Hilfe die moderne – und vor allem IT-gestützte – Medizin bzw. die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschrieben wird. Denn die Digitalisierung der Medizin umfasst so viel mehr als nur die Arzt-Online-Sprechstunde. Schlagworte wie E-Health (auch eHealth), Telematik, Telediagnose, Gesundheitstelematik und Telemedizin-Apps sind in aller Munde. Allerdings ist dabei nur weniges trennscharf definiert, manches wirkt auf den ersten Blick verwirrend. Über allem steht der Begriff der Telemedizin und deshalb soll im Folgenden eine kurze und schnelle Einordnung zu einer ersten Orientierung versucht werden, wie die verschiedenen Technologien, deren Anwendungsgebiete, die entsprechenden Gesetze und die Vorteile für Patienten und Ärzte im Zusammenhang stehen.

Am Anfang steht also die Frage. Was ist Telemedizin? Schon im Jahr 2015 hat die AG Telemedizin der Bundesärztekammer ein Papier mit dem Titel „Telemedizinische Methoden in der Patientenversorgung – Begriffliche Verortung“ veröffentlicht. Einer der Kernpunkte ist der Versuch einer Definition des Begriffs der Telemedizin:

„Telemedizin ist ein Sammelbegriff für verschiedenartige ärztliche Versorgungskonzepte, die als Gemeinsamkeit den prinzipiellen Ansatz aufweisen, dass medizinische Leistungen der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie bei der ärztlichen Entscheidungsberatung über räumliche Entfernungen (oder zeitlichen Versatz) hinweg erbracht werden. Hierbei werden Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt.“

AG Telemedizin der Bundesärztekammer: „Telemedizinische Methoden in der Patientenversorgung – Begriffliche Verortung“

In der Praxis bedeutet diese Definition, dass Anwendungsgebiete unter den Stichworten „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ und „Digitalisierung der Medizin“ zur Telemedizin gehören, solange sie der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation und der ärztlichen Entscheidungsberatung dienlich sind.

Nachgetragen sei noch, dass der Begriff der Gesundheitstelematik, der in dieser „Blase“ auch genutzt wird, i. d. R. vor allem IT-Anwendungen meint, die zur Administration genutzt werden. Und: Belastbar trennscharfe Definitionen wird es im Bereich der Telemedizin wohl nie vollständig geben können, weil die Überschneidungen zwischen den Anwendungsgebieten einfach zu groß sind.

Wie ist der Stand der Telemedizin in Deutschland?

Der technische Stand der Telemedizin  entwickelt sich laufend weiter.
Telemedizin: Deutschland liegt zurück, auch wenn die Zahl der Videosprechstunden zunimmt.

Telemedizin – Definition: Nachdem klar ist, dass es sich bei der Telemedizin um einen Sammelbegriff handelt, fällt eine entsprechende Bestandsaufnahme nicht leicht. Dazu kommt, dass z. B. nicht nur die Videosprechstunde damit gemeint ist, sondern noch weitere Anwendungsgebiete, auch mit einem administrativen Charakter wie …

Zum Stand hier gibt es Zahlen aus dem Jahr 2020: Nach Deloitte gaben im Rahmen einer europaweiten Umfrage 30 Prozent der befragten deutschen Ärzte und Krankenschwestern an, dass sie mit der elektronische Gesundheitsakte arbeiten. Zum Vergleich: In Großbritannien waren es 47 Prozent und in Dänemark 61 Prozent. Deutschland war unter den beteiligten acht Ländern das Schlusslicht.

Dazu kommt, dass laufend neue technische Innovationen immer neue Anwendungsgebiete erschließen und eine umfassende Bilanz zum augenblicklichen Stand verhindern. Auf der anderen Seite gibt es dazu auch noch teilweise Vorbehalte in der Bevölkerung und die speisen sich wohlmöglich aus mehreren Quellen. Zum einen kann die Telemedizin mit der Videosprechstunde gleichgesetzt werden und die Konsultation per Videosprechstunde wird von manchen Menschen noch als unpersönlich eingeschätzt. Bedenken aus Datenschutzgründen können die andere Seite bilden.

Was macht Telediagnostik aus?

Bei der Telediagnostik sind Arzt und Patient nicht am selben Ort – wie bei der Videosprechstunde.

Die Telediagnostik zeichnet sich schlicht dadurch aus, dass sich zur Diagnose Arzt und Patient nicht am selben Ort befinden müssen. Gleiches gilt für die Videosprechstunde. Die Online-Arztdiagnose als Ferndiagnose des Arztes ist aber ein eigenes Anwendungsgebiet der Telemedizin. So wurde bereits 2012 in Bayern ein Telemedizin-Projekt zum Thema „Telediagnostik dysarthrischer Störungen mittels akustischer Sprachsignalanalysen – MAP-Online“ ins Leben gerufen.

Weitere Beispiele sind die Telekardiologie, die Teleneurologie oder die Teledermatologie. Im letztgenannten Bereich spielt z. B. die Behandlung von Schlaganfällen eine Rolle. So können Neurologen ihr Wissen per Videokonferenz an Kliniken weitergeben, die selbst keine Experten beschäftigen.

Wie findet man den richtigen Telemedizin-Anbieter?

Eine Liste mit zertifizierten Videodienstanbietern liegt bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vor.
Telemedizin Anbieter für die Videosprechstunde in Deutschland finden sich auf Listen der KBV.

Die Frage taucht häufig auf und ist vielleicht nicht falsch, aber doch meist unpräzise gestellt, weil mit Telemedizin-Anbieter häufig eigentlich ein zertifizierter Videodienstanbieter für die Videosprechstunde gemeint ist. Zu Telemedizinanbietern in Deutschland in Bezug auf die Videosprechstunde gibt es eine zentrale Anlaufstelle und das ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Zwar führen weder KBV noch GKV-SV Zertifizierungen selber durch, aber dennoch findet sich bei der KBV eine entsprechende Liste auf der Website. Dabei sollte ein sehr wichtiger Hinweis unter der Liste wahrgenommen werden:

Ärzte oder Psychotherapeuten können Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde erst dann abrechnen, wenn sie ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zuvor angezeigt haben, einen zertifizierten (Anlage 31b zum BMV-Ä) Anbieter für Videosprechstunden zu nutzen. In einigen KV-Regionen ist diese Regelung zurzeit ausgesetzt. Praxen sollten sich dazu bei ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung informieren. Praxen erhalten von den zertifizierten Videodienstanbietern nach Vertragsschluss eine Bescheinigung, dass der Videodienst gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä zur Informationssicherheit, zum Datenschutz und zu den Inhalten zertifiziert ist.

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Weshalb Telematik?

Die Telematik-Definition beschreibt, dass mittels Informationstechnologien alle Stationen einer Patient Journey verbunden sind.
Telematik verbindet Daten, Stationen und Menschen auf der Patient Journey.

Durch diese reibungslose Vernetzung gehen Informationen nicht verloren und stehen bereit, wo sie gebraucht werden. Dabei ist es tatsächlich wichtig, nicht nur von Telematik zu sprechen, sondern auch von Medizintelematik oder Gesundheitstelematik, weil die Telematik noch in vielen anderen Bereichen als Informationssystem auf Basis datenverarbeitender Systeme eingesetzt wird. Der Güterverkehr ist dafür ein sehr gutes Beispiel, auch hier müssen alle Beteiligten wissen, wo sich das einzelne Gut zurzeit befindet und wo es hin soll.

Was ist Telematik? Eine kurze und knappe Telematik-Definition oder genauer Gesundheitstelematik-Definition kann so aussehen: Sie verbindet über Informationstechnologien alle Stationen, die ein Patient auf seiner Patient Journey zurücklegt. Von der Diagnose über Laboranalyse und Apotheke bis zur Heilbehandlung – um nur vier Beispiele zu nennen. Entsprechend können auch verschiedene medizinische Disziplinen über die Telematik verbunden werden.

Durch diese reibungslose Vernetzung gehen Informationen nicht verloren und stehen bereit, wo sie gebraucht werden. Dabei ist es tatsächlich wichtig, nicht nur von Telematik zu sprechen, sondern auch von Medizintelematik oder Gesundheitstelematik, weil die Telematik noch in vielen anderen Bereichen als Informationssystem auf Basis datenverarbeitender Systeme eingesetzt wird. Der Güterverkehr ist dafür ein sehr gutes Beispiel, auch hier müssen alle Beteiligten wissen, wo sich das einzelne Gut zurzeit befindet und wo es hin soll.

Eine sehr menschliche Haltung ist es, bei der Beurteilung von Innovationen zu denken, dass es „bisher doch auch ohne gut ging“. Ein Beispiel ist die Videosprechstunde. Wie bei vielen, vielen anderen technischen Innovationen ist es so auch bei der Telematik, dass sich erhebliche Vorteile erst Stück für Stück erschließen.

Was bedeutet eigentlich ehealth, E-Health oder eHealth?

E-Health meint Anwendungen, die Patienten bei der Behandlung und Betreuung unterstützen.
E-Health umfasst Anwendungen zur Unterstützung der Behandlung und Betreuung von Patienten – auch die Videosprechstunde.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen und E-Health bzw. E-Health-Anwendungen gehen Hand in Hand. Aber wie lautet eigentlich die E-Health-Definition? Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit heißt es dazu:

„Unter E-Health fasst man Anwendungen zusammen, die zur Unterstützung der Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die Möglichkeiten nutzen, die moderne Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bieten. Dies betrifft beispielsweise die Kommunikation medizinischer Daten, die mit der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar gemacht werden, wie z.B. Notfalldaten, Medikationsplan oder elektronisch dokumentierte Hinweise auf das Vorliegen einer schriftlichen Erklärung zur Organspende sowie zu deren Aufbewahrungsort, aber auch Anwendungen der Telemedizin …“.

Quelle: Webseite Bundesministerium für Gesundheit (Stand Juli 2021)

Dazu wird ergänzt, dass E-Health auch E-Health-Anwendungen meinen kann. Damit ist dann der Einsatz z. B. einer Krankheitsdiagnose-App gemeint. Von Seiten der Politik, genauer des Bundesministeriums für Gesundheit, sind es drei Säulen des Gesundheitssystems, die alle Akteure im Gesundheitswesen und die Digitalisierung der Arztpraxis im Rahmen von digital health betreffen:

  • schnellstmöglicher Aufbau der Infrastruktur und die elektronische Patientenakte
  • Ausbau der Telemedizin und weitere digitale Anwendungen in der Versorgung
  • Integration von BigData und KI im Gesundheitswesen

Bei allem spielt selbstverständlich die Datenhoheit eine große Rolle: Wem gehören die Daten und wer hat Zugriff darauf. Ein Punkt, der gerade bei der Videosprechstunde eine Rolle spielt. Diese Diskussion wird die Akteure im Gesundheitswesen noch lange beschäftigen.

Wie bedeutend ist das E-Health-Gesetz?

Das Kürzel E-Health-Gesetz steht für das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze“.
Basis der heutigen Regelungen ist das E-Health-Gesetz aus dem Jahr 2015.

Die Frage lässt sich leicht beantworten: sehr! Ganz einfach weil telemedizinische Anwendungsgebiete wie die Videosprechstunde oder das Nutzen der elektronischen Gesundheitsakte nicht ohne E-Gesetze denkbar sind. Und: Auch ein solches Gesetz kann den Einsatz der Telemedizin fördern oder hemmen. Wie ist es also um das E-Health-Gesetz oder Telemedizingesetz in Deutschland bestellt?

Basis ist das E-Health-Gesetz aus dem Jahr 2015, das in den Jahren 2016 und 2017 aktualisiert wurde. Aber: Wer das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze“ zur Hand nimmt, wird schnell feststellen, dass es kein einzelnes Telemedizingesetz gibt, das alles allumfassend regelt. Wikipedia bringt die Bestandteile gut auf den Punkt:

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze regelt die Einführung digitaler Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen durch die schrittweise Ablösung bislang papierbasierter Prozesse durch IT-unterstützte Verfahren … Das Gesetz sieht die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur vor, insbesondere durch Neuerungen bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Zu den Kernpunkten gehören:

  • Medikationspläne,
  • elektronische Arztbriefe,
  • Versichertenstammdatenmanagement,
  • Videosprechstunden,
  • Notfalldatenspeicherungen,
  • elektronische Patientenakten und elektronische Patientenfächer.

Dazu muss an dieser Stelle auch noch das Digitale-Versorgung-Gesetz aus dem Jahr 2019 genannt werden, das Gesundheitsversorgung durch Digitalisierung und Innovation verbessern helfen soll. Das Gesetz fördert u. a.:

  • den Zusammenschluss von mehr Leistungserbringern und Telematikinfrastrukturen,
  • z. B. die Ausweitung von Telekonsilien und Videosprechstunden,
  • die Digitalisierung von Verwaltungsaufgaben,
  • die Unterstützung von Krankenkassen im Rahmen der Entwicklung von digitalen Innovationen
  • und vieles mehr.

Welche Vorteile bietet die Digitalisierung im Gesundheitswesen?

Gerade im Rahmen von Corona hat sich gezeigt, wieviele Vorteile die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat auch durch Corona zugenommen.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet große Vorteile – das hat gerade die Corona-Pandemie gezeigt. Die Videosprechstunde hatte hier ihre große Stunde. Dazu ein paar Zahlen:

  • Vor der Corona-Pandemie fanden rund 20 % der Teilnehmer einer Umfrage die Videosprechstunde sinnvoll. In der Pandemie (2020) waren es schon ein Drittel.
  • Von 100 Befragten wollten 93 einen stärkeren Ausbau der digitalen Gesundheitsversorgung.
  • In einer Umfrage im Jahr 2020 unter Ärzten gaben rund 52 % der Teilnehmer an, Videosprechstunden durchzuführen. 2017 waren es nur 2 %.

Bei der Akzeptanz spielen selbstverständlich viele Faktoren eine Rolle. Ein Beispiel ist das Patientendaten-Schutzgesetz, denn der Datenschutz ist – leicht nachvollziehbar – gerade hier von großer Bedeutung. Ein weiteres Beispiel aus diesem Bereich ist die Elektronische Gesundheitsakte, deren Einführung zu großen Diskussionen geführt hat. Hinter all dem steht immer auch die Frage nach unserer Gesundheitssystem-Definition im Zusammenhang mit der Digitalisierung.


Bildquellen zum Ratgeber „Videosprechstunde – was müssen Ärzte wissen?

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