Vitamin-D-Day in Konstanz

Vitamin-D-Mangel: 60 bis 90 Prozent der Deutschen betroffen

Der Tag steht in keinem Kalender, hat aber eine wichtige Bedeutung für unsere Gesundheit. Strahlt die Sonne nicht mindestens in einem Winkel von 45 Grad vom Himmel, wird die für die Vitamin-D-Produktion wichtige UV-B-Strahlung zu stark gefiltert, um sich für das Sonnenvitamin nützlich machen zu können. Dieser Winkel wird in Konstanz am 28. März um 13 Uhr Sommerzeit zum ersten Mal erreicht. Flensburg hoch im Norden muss dagegen noch bis zum 16. April ausharren.

Der Norden muss warten: Während die Sonne in Konstanz schon am 28. März mittags auf über 45 Grad klettert, dauert es in Flensburg bis zum 16. April – und dann auch nur bis zum 27. August.

Je nach zitierter Studie leiden 60 bis 90 Prozent der Deutschen zumindest im Winter unter chronischem Vitamin-D-Mangel. Ein dauerhaft niedriger Vitamin-D-Spiegel im Blut kann aber schwerwiegende Folgen haben: „Früher dachte man, Vitamin D spielt nur für die Gesundheit der Knochen eine Rolle“, sagt Professor Clemens von Schacky, Leiter der präventiven Kardiologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Geschäftsführer der Omegametrix® GmbH. „Heute wissen wir aber, dass es im Körper an sehr, sehr vielen Prozessen beteiligt ist. Das bedeutet, bekommen wir nicht genug Vitamin D, steigt das Risiko für zahlreiche gesundheitliche Beschwerden stark an.“

Vitamin-D-Mangel: dreifach erhöhtes Brustkrebsrisiko

Studien, wie die des Deutschen Krebsforschungszentrums, belegen zum Beispiel ein dreifach erhöhtes Risiko für Brustkrebs. „Die Gefahr, an Darmkrebs zu erkranken, verdoppelt sich. Auch das Risiko für Demenz, Multipler Sklerose, Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes und Osteoporose nimmt nachweislich erheblich zu“, sagt Professor Jörg Spitz, Facharzt für Nuklear-, Ernährungs- und Präventionsmedizin („Krebszellen mögen keine Sonne. Vitamin D – der Schutzschild gegen Krebs, Diabetes und Herzerkrankungen“).

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Die Halbwertzeit des aktiven Vitamin D im Körper beträgt nur etwa zwei bis drei Wochen. Das heißt, in diesem Zeitraum halbiert sich der Vitamin-D-Spiegel im Blut. Im Sommer ist das kein Problem, es reicht in der Regel, entblößte Arme und Gesicht 20 bis 30 Minuten zu exponieren, also direktem Sonnenlicht auszusetzen. Sonnenschutzcreme ist dabei nur in Maßen erlaubt: ab Lichtschutzfaktor 15 wird die UV-B-Strahlung aus dem Sonnenschein herausgefiltert.

Ist der Schatten kürzer als der Mensch, produziert der Körper Vitamin D

In der Zeit zwischen 16. September und 28. März aber gibt’s in ganz Deutschland keinen Ort, an dem die Sonne mittags hoch genug steht, um die Vitamin-D-Produktion anzukurbeln – nicht einmal, wenn man sich bei strahlendem Winterwetter nackt in den Schnee legt.

Es gibt übrigens einen einfachen Trick, um zu bestimmen, ob die Sonne hoch genug am Firmament steht, also in einem Winkel von mehr als 45 Grad auf den Körper scheint: ist der Schatten höchstens genauso lang, wie das Objekt, das den Schatten wirft, können die Ärmel hochgekrempelt werden.

Eine Vitamin-D-Überdosierung muss niemand befürchten, wenn er seinen Körper lange der Sonne aussetzt. Der Körper stoppt die Vitamin-D-Produktion dann einfach. Problematischer ist dann die Haut. Die bekommt bekanntlich schnell eine Überdosis Sonne.

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Weltweites Klinik-Ranking: Scholz-Klinikum nicht dabei

Mehr als 2.300 Kliniken im Check

Klinik der Zukunft“, unter diesem Claim investierte das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein an seinen beiden Standorten in Kiel und Lübeck fast 1 Milliarde Euro für Neubauten und Renovierungen. Bis zur Eröffnung 2019 war das UKSH die größte Medizin-Baustelle Europas. Ins Ranking der besten 250 Kliniken weltweit hat es die „Klinik der Zukunft“ unter ihrem Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Jens Scholz (in Personalunion seit 1. Juli 2021 auch Vorsitzender der Universitätsklinika Deutschland e. V.) trotzdem nicht geschafft.

Das Ranking der besten Kliniken weltweit wurde jetzt vom angesehenen US-amerikanischen Nachrichten-Magazin „Newsweek“ in Zusammenarbeit mit dem globalen Datenunternehmen Statista zum fünften Mal veröffentlicht. Bewertet wurden mehr als 2.300 Kliniken in 28 Ländern.

Neue Qualitätskriterien aus Israel und Dänemark

Prof. Dr. Jens Scholz ist Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH).
Prof. Dr. Jens Scholz, seit 2009 Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH). © UKSH

Newsweek schreibt: „Ziel dieser Studie ist es, einen datengestützten Vergleich der Reputation und Leistung von Krankenhäusern in verschiedenen Ländern zu ermöglichen. Wir hoffen, dass dies für Patienten und Familien, die die beste Pflege für sich selbst und ihre Angehörigen suchen, sowie für Krankenhäuser, die sich mit anderen Krankenhäusern vergleichen wollen, von Nutzen sein wird.“

2023 wurden deswegen weitere Qualitäts-Indikatoren für Krankenhäuser wie das Israeli National Program for Quality Indicators (INPQ) und das Danish Clinical Quality Program bei dem Vergleich berücksichtigt.

Seriensieger Mayo Clinic in Rochester (USA)

Sieger, wie schon in den Vorjahren, wurde die berühmte Mayo Clinic in Rochester im Bundesstaat New York. Beste deutsche Klinik ist die Berliner Charité auf Platz 7 und damit zwei Plätze unter der Vorjahresplatzierung. Die Berliner sind auch die am besten bewertete europäische Klinik vor dem Hôpital Universitaire Pitié Salpêtrière in Paris. Zweitbestes deutsches Klinikum ist das Universitätsklinikum Heidelberg auf Platz 13 und damit im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze besser.

Schwacher Trotz für den gelernten Anästhesisten Scholz: In der Gesamtwertung nicht in den Top 250 gelistet zu sein, bedeutet nicht, dass in einzelnen Kliniken des UKSH keine herausragende medizinische Arbeit geleistet wird. Es hat nur in der Gesamtnote nicht gereicht.

Deutsche Kliniken im Ranking

Die Platzierungen deutscher Kliniken unter den Newsweek Top 250

7. Charité – Universitätsmedizin Berlin

13. Universitätsklinikum Heidelberg

20. Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München

31. LMU Klinikum

32. Medizinische Hochschule Hannover

43. Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

70. Uniklinik Köln

76. Universitätsklinikum Freiburg

87. Universitätsklinikum Essen

88. Universitätsklinikum Tübingen

94. Universitätsklinikum Erlangen

100. Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

129. Universitätsklinikum Bonn

131. Universitätsklinikum Düsseldorf

145. Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

148. Universitätsklinikum Würzburg

167. Universitätsklinikum Ulm

172. Universitätsklinikum Münster

183. Universitätsklinikum Leipzig

197. Universitätsklinikum Frankfurt

204. Universitätsmedizin Göttingen

213. Universitätsklinikum Jena

226. Universitätsklinikum Regensburg

240. Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttart

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Apotheken-App: Payback muss weg

Neue Geschäftsmodelle, knapp am Heilmittelwerbegsetz vorbei

Das Angebot klang verlockend: Über eine neue App konnten sich Kunden mit teilnehmenden Apotheken nicht nur per Chat austauschen, sie konnten per App gleichzeitig Medikamente vorbestellen und dafür eine Belohnung kassieren. 50 Payback-Punkte, etwa 50 Cent wert, Belohnung waren pro Tag möglich. Einzige Bedingung: Die beauftragte Apotheke musste den Auftrag angenommen und als „abholbereit“ deklariert haben. Ob die Ware dann tatsächlich abgeholt wurde, spielte keine Rolle bei der Punktevergabe.

„Die App ist eines mehrerer Geschäftsmodelle aus letzter Zeit, mit denen Unternehmer sich als Bindeglied zwischen Kunde und Apotheke schalten“, sagt Christian Wagner, Fachanwalt für Medizinrecht, Vorsitzender der SGB V-Kommission beim Deutschen Sozialgerichtstag und Mitgründer von mediorbis. Aber: „Oft verstoßen solche Modelle gegen Gesetze“, sagt Wagner.

Ofenkrusti und Wasserwecken als Giveaway zum Blutdrucksenker

Paybackpunkte-Apotheke-Heilmittelwerbegesetz: Frau mit Blister und Smartphone

So urteilte in diesem Fall auch das Oberlandesgericht Karlsruhe und verwies auf das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Darin heißt es: „Es ist unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen (…)“ (HWG, §7, Abs. 1).

Das HWG soll u. a. verhindern, dass die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten durch Boni unterlaufen wird. Duldeten die Gerichte lange noch kleine Geschenke in einem Wert von weniger als einem Euro, gilt inzwischen eine Null-Toleranz-Justiz, an der in Darmstadt auch ein Apotheker scheiterte, der Gutscheine für Wasserwecken und Ofenkrusti beim Bäcker nebenan über den Tresen reichte.

Verstoßen Apotheken gegen Wettbewerbsrecht?

Entscheidend für das Urteil war auch die Frage, ob die in Aussicht gestellten Bonuspunkte den Arzneimittelverkauf ankurbeln sollen oder eher als allgemeine Unternehmensdarstellung zu verstehen sind. Für die Richter war die Sache klar: „Bei der gewährten Vergünstigung in Form von Punkten gehe es weder um die Anpreisung der Leistungen der Apotheken noch um eine Zuwendung aus anderen unternehmensbezogenen Gründen. Vielmehr schaffe sie einen Anreiz mit dem Ziel, die Abgabe von (u. a. rezeptpflichtigen) Arzneimitteln zu fördern.“ (Akz. 6 U 108/21)

Weiter heißt es in der Urteilsbegründung: „Das Verhalten der Beklagten weise den für die Anwendung des Heilmittelwerbegesetzes erforderlichen Produktbezug auf und sei auf die unzulässige Zuwendung einer Werbegabe gerichtet.“ Dabei war es für das Urteil unerheblich, ob es tatsächlich zu einem Verkauf gekommen ist.

Eine andere, für Apotheken wichtige Frage blieb in dem Prozess unbeantwortet: Verhalten sich Apotheken wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Kooperation mit einem Anbieter wie diesem App-Betreiber einlassen. Anwalt Wagner: „Es ist zumindest möglich. Apotheker sollten sich deshalb beraten lassen, bevor sie sich für derartige Kooperationen entscheiden.“

Nebenwirkungen gut sichtbar ins Schaufenster

Apotheker müssen viele Regeln aus dem Heilmittelwerbegesetz beachten, wenn es um eine öffentlichkeitswirksame Präsentation des eigenen Angebots geht. Das betrifft nicht nur ein mögliches Onlinemarketing, sondern auch Offlinewerbung wie die Gestaltung des Apotheken-Schaufensters. Wie bei anderen Varianten der Werbung sind Apotheker hier zu einigen Angaben verpflichtet, die das HWG ihnen vorschreibt. Dazu gehören Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen und Nebenwirkungen präsentierter Arzneimittel. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt’s nur bei Erinnerungswerbung.

Handelt es sich nicht um eine Erinnerungswerbung, müssen Nebenwirkungen & Co. ins Schaufenster. Natürlich nicht irgendwie. Laut Apothekenkammer Berlin müssen die Pflichtangaben im Schaufenster in einer „gut sichtbaren Höhe“ angebracht werden und zwar so, dass sie sich dem jeweiligen Arzneimittel klar zuordnen lassen, zu dem sie gehören.

Auch hier ist der Grat zwischen wettbewerbskonform und wettbewerbswidrig oft schmal. Fachanwalt Wagners Empfehlung: „Apotheker sollten sich für Werbemaßnahmen gut beraten lassen oder sich zumindest intensiv selbst mit dem gesetzlichen Rahmen beschäftigen, in dem sie sich bewegen dürfen. Ansonsten kann es sehr schnell Konflikte mit dem Gesetzgeber geben.“

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