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Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Was Ärzte wissen müssen

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zum ärztlichen Bereitschaftdienst: Pflichten, Zuständigkeiten, Entlohnung etc.
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Was Ärzte wissen müssen

Christian Wagner
28.04.2022

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Pflicht und Mehrwert für alle

Dem ärztlichen Bereitschaftsdienst kommt in Deutschland eine wichtige Rolle zu, denn er stellt eine durchgängige und reibungslose Patientenversorgung im ambulanten Bereich sicher. Rechtlich begründet ist der ambulante Notdienst in der Berufsordnung der Ärztekammern und den kassenärztlichen Notdienstordnungen.

 

Kassenärztlicher Notdienst ist Pflicht für Vertragsärzte

Als in Deutschland zugelassener Vertragsarzt, niedergelassener Haus- und Facharzt sowie als Mediziner in einem zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) sind Sie demnach zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet – damit Patienten auch ambulant rund um die Uhr optimal versorgt werden.

Als Bereitschaftsarzt können Sie Ihren Notdienst in Form von Präsenz in einer Notfallpraxis, Telefonberatung sowie auch durch Hausbesuchsfahrten erbringen. Der Notdienst muss dabei nicht zwangsläufig als hausärztlicher Notdienst erbracht werden. Als Facharzt können Sie sich beispielsweise als HNO-Notdienst, kinderärztlicher Notdienst oder augenärztlicher Notdienst einteilen lassen. Auch für Zahnheilkunde und Psychotherapie werden fachlich ausgerichtete Notdienste angeboten.

Eine Befreiung vom Notdienst ist nur bei schwerwiegenden, etwa gesundheitlichen oder familiären Gründen, sowie in den ersten drei Jahren der Kindererziehung möglich.

Ob an Weihnachten, Neujahr oder anderen Feiertagen – immer dann, wenn die Praxen geschlossen haben, ist kassenärztlicher Dienst gefragt. Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zum Notdienst einmal nicht nachkommen können, besteht jedoch die Möglichkeit, diesen mit anderen Bereitschaftsärzten zu tauschen oder sich vertreten zu lassen.


Reibungslos versorgt durch die kassenärztliche Vereinigung

Die positive Kehrseite der Pflicht ist: Wenn Sie auf Grund von Urlaub oder Abwesenheit einmal Vertretung für Ihre Praxis benötigen, hilft Ihnen die kassenärztliche Vereinigung Ihres jeweiligen Bundeslandes dabei, schnell Unterstützung zu finden – unabhängig davon, ob Sie als niedergelassener Vertragsarzt oder an einem zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) als Mediziner tätig sind.

 

Den Patienten im Blick – als ärztlicher Notdienst
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist über die bundesweit einheitliche Nummer 116 117 für Patienten auch außerhalb Ihrer Sprechstunden erreichbar – rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche. So erhalten Patienten auch am Abend, in der Nacht oder am Wochenende schnellstmöglich eine Beratung und Behandlungsempfehlungen.

Als ärztlicher Bereitschaftsdienst tragen Sie somit dazu bei, dass Patienten sich durchgehend und zuverlässig betreut fühlen. Über die Telefonberatung durch Bereitschaftsärzte werden auch diejenigen Patienten optimal versorgt, die auf Grund ihres gesundheitlichen Zustands nicht in Ihre Praxis kommen können oder dürfen.

Weisen Sie Ihre Patienten darauf hin, dass sie außerhalb Ihrer Sprechzeiten über die Notarztnummer 116 117 und die gleichnamige App erfahren können, welche Notarztpraxen in Ihrer Stadt oder Region gerade geöffnet sind. So können diese bei dringenden medizinischen Fällen ohne vorherige Anmeldung direkt eine geeignete Notfallpraxis aufsuchen.

Kassenärztliche Vereinigung (KV): Obligatorisches und Nützliches

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zur Kassenärztlichen Vereinigung (KV): Historie, Struktur, Aufgaben …
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Kassenärztliche Vereinigung (KV): Obligatorisches und Nützliches

Christian Wagner
07.06.2021

Kassenärztliche Vereinigung – ein Kurzüberblick

Die Kassenärztliche Vereinigung, kurz KV, vertritt die Interessen, Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen. Hierbei handelt es sich um etwa 172.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland.

Auf Bundesebene setzt sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung, kurz KBV, gesundheitspolitisch für

  1. die kontinuierliche Freiberuflichkeit,
  2. die Niederlassungsfreiheit für Ärzte,
  3. freie Arztwahl durch die Patienten ein und
  4. die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Arztberufs.

Zu Punkt 4 gehört u. a. der Abbau der Alltagsbürokratie für Ärzte und die Verbesserung der Familienverträglichkeit des Berufs – Stichwort Work-Life-Balance im Arzt-Dasein.

Daneben ist das primäre Anliegen der Kassenärztlichen Vereinigung ist die bessere Entlohnung von Ärzten und Psychotherapeuten. Dafür setzt sich die KBV z. B. in folgenden Gremien ein:

  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Bundesschiedsamt
  • Bewertungsausschuss

Darüber hinaus vertritt die Kassenärztliche Bundesvereinigung dieses Interesse in Verhandlungen mit den Krankenkassen.

KV – Ergebnis eines Streits mit Krankenkassen

Die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Krankenkassen in der Anfangsphase der Krankenversicherung waren gekennzeichnet durch Einzeldienstverträge zwischen den einzelnen Krankenkassen und abschlussbereiten Ärzten. Die Vertragsbedingungen wurden von den Krankenkassen vorgegeben. Die Ärzte gerieren dadurch zunehmend in eine finanzielle Abhängigkeit von den Krankenkassen.

Im Jahr 1900 schlossen Ärzte zu einem Kampfverband, den Hartmannbund zusammen, um ihre Rechtspositionen gegenüber den Krankenkassen wirksamer wahrnehmen zu können. Gemeinsam begannen sie, sich für Kollektivverträge, Honorierung nach Einzelleistung, Behandlungsfreiheit und freie Arztwahl einzusetzen. Mit dem Berliner Abkommen von 1913 wurden erstmals die Rahmenbedingungen für die Verträge zwischen Krankenkassen und niedergelassenen Ärzten festgelegt.

1931 wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) gegründet. Damit gab es erstmals eine Interessenvertretung für Kassenärzte und eine Verteilungsorganisation der Ärztehonorare. Den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben die Kassenärztlichen Vereinigungen seit 1955.

Struktur der Kassenärztlichen Vereinigungen

Es gibt in Deutschland eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) pro Bundesland. Einzige Ausnahme: In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Vereinigungen, eine für Nordrhein und eine für Westfalen-Lippe.

Ähnlich wie die Ärztekammer gliedert sich die Kassenärztliche Vereinigung in 17 regional organisierte Kassenärztliche Vereinigungen.

Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen sind:

  • die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich niedergelassenen zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten,
  • die bei Vertragsärzten und den zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mindestens halbtags tätigen angestellten Mediziner und die
  • die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden ermächtigten Krankenhausärzte.

Bedarfsplanung durch die KBV

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist verpflichtet, die ambulante vertragsärztliche Versorgung zu organisieren und zu verbessern. Dafür gibt es die sogenannte Bedarfsplanung.

Mithilfe der Bedarfsplanung wird flächendeckend der ambulant vertragsärztliche Bedarf geplant und reguliert. Dabei gibt es Abweichungsmöglichkeiten für die einzelnen Regionen, um spezifischen Besonderheiten Rechnung tragen zu können. Die Bedarfsplanung wird gemeinsam von der KBV und den Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss ausgearbeitet und in einer Richtlinie verschriftlicht.

Ärztekammer: Struktur, Wahlen, Bildung & Beschwerdeverfahren

 

Erfahren Sie in diesem Ratgeber alles Wissenswerte zur Ärztekammer: Struktur, Fortbildung, Beschwerdeverfahren ...
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Ärztekammer: Struktur, Wahlen, Bildung & Beschwerdeverfahren

Christian Wagner
07.06.2021

Ärztekammern: Brauchen wir die überhaupt?

Schnelle Antwort: Ja, brauchen wir. Die spannende Frage lautet vielmehr: Warum brauchen wir eine Bundesärztekammer, Landesärztekammern, Bezirksländerkammern und eine Zahnarztkammer?

Ärztekammern sind laut Definition für die Verwaltung der beruflichen Angelegenheiten der Ärzte zuständig. Klingt nach viel Bürokratie für den Beruf des Arztes, der eigentlich eines soll, Menschen heilen und helfen.

Doch damit er das kann, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehören Medizinrecht (u. a. Vertragsarztrecht, Arzthaftung sowie fachliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung), die medizinische Fortbildung, Qualitätssicherung, die Abnahme von Facharztprüfungen und nicht zuletzt die Errichtung von Ethikkommissionen.

All diese Aufgaben laufen zentral in den verschiedenen Ärztekammern zusammen, die sich auf Bundesebene in einer Arbeitsgemeinschaft, der Bundesärztekammer, gemeinsam abstimmen. Das Heilberufe-Kammergesetz regelt die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte etc.

Medizinische Fortbildung: Zuständig sind die Landesärztekammern

Die moderne Medizin kennt keinen Stillstand. Alle Leitlinien müssen permanent neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Ärzte müssen in die Weiterbildung und Fortbildung, um diese Erkenntnisse in der Berufsausübung umsetzen zu können. Das gilt für Fachärzte im Klinikalltag ebenso wie für den niedergelassenen Facharzt der Allgemeinmedizin.

Dafür hat sich das Punktesystem für zertifizierte Fortbildungs- und Seminarangebote etabliert. Die Qualitätssicherung liegt in der Hand der 17 Landesärztekammern (Nordrhein-Westfalen hat zwei Landeskammern). Jede von ihnen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechtsaufsicht obliegt dem jeweiligen Landesministerium. Jeder praktizierende Arzt ist deswegen Pflichtmitglied in der für ihn zuständigen Landesärztekammer oder Zahnarztkammer.

Qualitätsmanagement: Verbesserung der ärztlichen Versorgung

Mehr als 65 % der deutschen Vertragsärzte arbeiten bundesweit in einer Einzelpraxis. Anders als die Kollegen im Klinikalltag, die im Team arbeiten, haben sie niemanden, der ihnen bei der Arbeit „auf die Finger schaut“. Gefühlt immer neue Bestimmungen zum Qualitätsmanagement durch die Ärztekammern mögen auf den ersten Blick einschränkend und belehrend wirken. Sie können aber auch eine Chance sein, Praxisabläufe anhand der gesammelten Erfahrungen zu optimieren. Nicht alles ist gut, weil es schon immer so war. Davon profitiert besonders die ärztliche Versorgung auf dem Land, wo Mediziner oft weniger Gelegenheit zum Austausch mit Kollegen haben.

Ärztekammern definieren das medizinische Miteinander

Als Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern ist die Bundesärztekammer die herausragende Schnittstelle zu wissenschaftlichen Fach- und ärztlichen Berufsverbänden sowie der kassenärztlichen Vereinigung. Grundlage dafür ist das Berufsrecht, eine wichtige Säule im Tätigkeitsfeld der Ärztekammern.

Die angeschlossenen Gutachter-Kommissionen entscheiden im Zweifel bei einer Beschwerde über einen Arzt bzw. ärztliche Fehler. Auf Medizinrecht spezialisierte Anwälte kommen spätestens dann ins Spiel, wenn es ans Eingemachte geht, und ein Arzt seine Zulassung zu verlieren droht.

Die Ärztekammern sorgen für Rechtssicherheit bei ihren Mitgliedern. Sie definieren das medizinische Miteinander zwischen Ärzten und Patienten. Das ist der Grund, warum wir sie brauchen.

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