Was ist die Ärztekammer?

Ärztekammer: Als Arzt sind Sie Pflichtmitglied Ihrer zuständigen Landesärztekammer. Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte in Deutschland. Eine Ärztekammer vertritt also die Interessen von Ärzten nach außen und unterstützt sie unter anderem bei der Fort- und Weiterbildung.

Auf dieser Seite finden Sie Obligatorisches & Wissenswertes – alle Informationen, die Sie brauchen, um die Ärztekammer und die relevanten Services für Sie und Ihre Praxis zu verstehen.

Struktur der Ärztekammer

Die Ärztekammer besteht aus 17 Landesärztekammern und der Bundesärztekammer.
Die Ärztekammer besteht aus 17 Landesärztekammern und der Bundesärztekammer.

Wer Medizin studiert, glaubt, dass man sich als Arzt prinzipiell täglich mit Medizin beschäftigt. Leider müssen sich Ärzte jedoch mit vielen anderen administrativen Angelegenheiten herumschlagen. Deswegen gibt es die Ärztekammer, die Ärzten mit Rat und Tat zur Seite steht. Aber selbst die Ärztekammer ist viel zu kompliziert. Immerhin ist es eine quasi-politische Einrichtung und als Arzt ist man doch nicht Politologe. Also, was soll das Ganze eigentlich?

Wie ist die Ärztekammer aufgebaut?

Der Aufbau der Ärztekammer ist regional organisiert und geregelt.
Der Aufbau der Ärztekammer ist regional organisiert und geregelt.

Die Ärztekammer ist die öffentliche Berufsvertretung der rund 430 000 Ärzte in Deutschland. Sie dient somit der Selbstverwaltung der Ärzteschaft, frei von Fremdbestimmung, als Ausdruck der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Offiziell gibt es insgesamt 18 Ärztekammern, die Bundesärztekammer und 17 Landesärztekammern. Pro Bundesland gibt es eine Landesärztekammer mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, denn da sind es zwei: die Ärztekammer für Nordrhein und die für Westfalen-Lippe. Dabei ist die Bundesärztekammer ein nicht-rechtsfähiger Verein, der als Zusammenschluss der 17 Landesärztekammern dient. Zusätzlich existieren unterhalb der Landesärztekammern noch die Bezirksärztekammern und Ärzteschaften bzw. die ärztlichen Bezirks- und Kreisverbände, die von ihren Landesärztekammern abhängig sind. Sie stellen jedoch eigene Körperschaften öffentlichen Rechts dar. Streng genommen gibt es also nur 17 selbstständige Rechtskörper der Ärztekammer Deutschlands, aber hunderte lokale Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Mit anderen Worten wird die Ärztekammer in Deutschland regional organisiert und geregelt. Speziell sind alle Länder für die medizinische Versorgung ihrer Bürger, die ärztliche Berufsausübung sowie Heilberufsgesetze zuständig, nicht aber für die Sozialgesetzgebung (Krankenversicherung), die beim Bund liegt.

Das heißt, dass es keine einheitlichen Regeln für ganz Deutschland gibt. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland müssen Sie sich mit den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes beschäftigen, da die Landesärztekammern zwar ähnlich organisiert sind, aber dennoch wichtige Unterschiede zueinander aufweisen können. Zum Beispiel sind Mitglieder der Berliner Ärztekammer verpflichtet, bei der Ärztekammer eine Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.

Sollten Sie einen Umzug in ein anderes Bundesland in Erwägung ziehen, melden Sie sich vorab bei der neuen Landesärztekammer, um sich über etwaige Unterschiede bei Rechten und Pflichten zu informieren.

Was ist die Bundesärztekammer?

Die Bundesärztekammer vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärzte.
Die Bundesärztekammer vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärzte.

Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern (kurz Bundesärztekammer oder ganz kurz BÄK) ist der Dachverband der Ärztekammern Deutschlands. Sie vertritt also die berufspolitischen Interessen der Ärzte deutschlandweit. Die BÄK ist an sich keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein nicht eingetragener Verein. Sie ist also ein freiwilliger Zusammenschluss der Landesärztekammern.

Die BÄK arbeitet am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft, z. B. durch Flugblätter, Fernsehwerbung und andere Informationskampagnen. Denn ein besonderes Anliegen der Bundesärztekammer ist die bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik. Ebenso unterstützt die BÄK auch die Landeskammern bei ihren jeweiligen gesetzlichen Aufgaben und setzt sich für die Berücksichtigung der überregionalen beruflichen Belange der Ärzteschaft bei politischen Entscheidungen ein. Mit anderen Worten lobbyiert die BÄK die Bundesregierung, den Bundesrat und die jeweiligen politischen Parteien.

Die BÄK hat mehrere unabhängige Fachausschüsse eingerichtet, die sich mit speziellen Themen befassen und sowohl die Bundesregierung als auch einzelne Ärzte bei gesetzlichen oder ethischen Fragen beraten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Wissenschaftlichen Beirat zu, der 37 Mitglieder der jeweiligen medizinischen Fachrichtungen umfasst. Denn der Beirat befasst sich mit medizinisch-wissenschaftlichen und ethischen Fragen und verfasst Richtlinien und Empfehlungen im Bereich Diagnostik und Therapie.

Diese Fachausschüsse können sich aber u. a. auch aus Nicht-Ärzten zusammensetzen. So gibt es z. B. die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Sie besteht aus 40 ordentlichen Mitgliedern (Ärzte) und 110 außerordentlichen Mitgliedern (aus der Pharmazie). Die Kommission beschäftigt sich u. a. mit Fragen der Arzneimittelsicherheit. Übrigens sind alle Ärzte verpflichtet, unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln bei der Kommission zu melden.

Was ist der Deutsche Ärztetag?

Der Deutsche Ärztetag ist im übertragenen Sinn das Ärzteparlament.
Der Deutsche Ärztetag ist im übertragenen Sinn das Ärzteparlament.

Die Bundesärztekammer organisiert jedes Jahr den Deutschen Ärztetag. Das ist die Generalsversammlung der BÄK, sozusagen das Ärzteparlament. Präsident und Stellvertreter werden bei dieser Versammlung für vier Jahre gewählt.

Der Vorstand der BÄK setzt sich aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, den 17 Präsidenten der Landesärztekammern und zwei weiteren vom Deutschen Ärztetag gewählten Ärzten zusammen. Letztere kümmern sich um die Geschäftsführung der Bundesärztekammer.

Der Deutsche Ärztetag funktioniert ähnlich wie die Europäische Union. Das heißt er verabschiedet Musterregelungen, die den Arztberuf bundesweit zu vereinheitlichen versuchen. Die Landesärztekammern müssen diese Regelungen dann umsetzen und die Landesregierungen müssen sie in ihren Landesgesetzen eingliedern. Diese Art föderale Struktur hat den Vorteil, dass die Länder und Landesärztekammern bei der Umsetzung auf ihre eigenen speziellen regionalen Unterschiede Rücksicht nehmen können. Dadurch bleibt die Diversität erhalten und es treten weniger lokale Probleme auf. Allerdings bedeutet das auch, dass es weiterhin keine deutschlandweiten Regelungen gibt. Die Gesetze und Praktiken bleiben nun mal von Land zu Land spezifisch, auch wenn sie sich sinngemäß einander annähern.

Ärztekammer international

Die Bundesärztekammer vetritt die deutsche Ärzteschaft im Weltärztebund.
Die Bundesärztekammer vetritt die deutsche Ärzteschaft im Weltärztebund.

Auf internationaler Ebene vertritt die Bundesärztekammer die Interessen der deutschen Ärzteschaft im Weltärztebund. Dort wird primär über ethische Themen diskutiert.

Auf europäischer Ebene ist die BÄK zudem Mitglied des Ständigen Ausschusses der Europäischen Ärzte (CPME). Dieser vertritt die berufspolitischen Belange der europäischen Ärzteschaft bei der Europäischen Union. Das heißt er koordiniert die nationalen Standpunkte der einzelnen Bundesärztekammern in Europa, um gemeinsame Standpunkte in den Themenbereichen Ausbildung, Berufsausübung, Migration und Gesundheitsversorgung in Europa zu finden. Diese Standpunkte fließen dann in den europäischen Gesetzgebungsprozess ein.

Mehr Informationen über die Bundesärztekammer und den Deutschen Ärztetag finden Sie unter: www.bundesaerztekammer.de

Was sind Landesärztekammern?

Als Mitglied können Sie an den Fort- und Weiterbildungsangeboten der Landesärztekammern teilnehmen.
Als Mitglied können Sie an den Fort- und Weiterbildungsangeboten der Landesärztekammern teilnehmen.

Für Sie als Arzt ist am interessantesten, was Ihre Landesärztekammer für Sie tun kann. Das heißt die Überwachung der Berufsausübung sowie die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement sind für Sie nur mäßig interessant und dienen mehr als Mittel, um Ihren Beruf zu regulieren.

Was für Sie interessant ist, ist z. B. die Bereitstellung von Fort- und Weiterbildungen für Mediziner. Denn dies ist ein wesentlicher Service der Landesärztekammern für approbierte Ärzte.

Services der Landesärztekammern: Die Kammern haben jeweils ihre eigenen Pressestellen, um die Öffentlichkeit wie auch die Medien mit Informationen über die Ärzteschaft zu versorgen. Das geschieht z. B. über Mitgliedermagazine, Newsletter, soziale Medien und die Internetseiten der Kammern.

Zudem kümmern sich die Kammern um die Organisation der Berufsbildung, Ethikkommissionen, Gutachter- und Schlichtungsstellen und vermitteln auch zwischen Mitgliedern untereinander und Dritten in Streitfällen. Zuletzt kümmern sich auch die Landeskammern um die beruflichen Interessen der Mitglieder und beraten die Landesregierungen bei der Gesetzgebung.

Was sind Bezirksärztekammern?

Die Bezirksärztekammern kümmern sich um Aus-, Weiter- und Fortbildungsstätten.
Die Bezirksärztekammern kümmern sich um Aus-, Weiter- und Fortbildungsstätten.

Der Landesebene obliegt die Vertretung der ärztlichen Berufsinteressen gegenüber der Landes– und Bundespolitik. Dafür erlässt sie die grundsätzlichen Regelungen in Form von Satzungen und fungiert als Widerspruchsbehörde bei Entscheidungen der Bezirksärztekammern. Den Bezirksärztekammern obliegt dabei das vielfältige „operative Geschäft“ der ärztlichen Selbstverwaltung.

Mit anderen Worten kümmern sich die Bezirksärztekammern um das lokale Angebot der Services der Landesärztekammern, so z. B. auch Aus-, Weiter- und Fortbildungsstätten und -angebote sowie Gutachterstellen und -komissionen (beispielsweise bei Fragen der ärztlichen Haftpflicht) wie auch weiteren Beratungsstellen für Ärzte.

Was sind Ärzteschaften?

Die Ärztschaft ist die lokale Anlaufstelle für Ärzte ebenso wie für Patienten, z.B. in Streitfragen.
Die Ärztschaft ist die lokale Anlaufstelle für Ärzte ebenso wie für Patienten, z. B. in Streitfragen.

Unter dem Begriff der Ärzteschaft ist nicht nur die Gesamtheit der Ärzte bzw. der Beruf des Arztes in all seinen Ausformungen zu verstehen, sondern auch eine Form der beruflichen Selbstverwaltung. Denn unterhalb der Bezirksärztekammern gibt es noch eine Ebene der Stadt- und Landkreise, wo sich die Ärztekammern lokal als Ärzteschaften wiederfinden.

Speziell sind es oft die Einrichtungen der Ärzteschaften, die sich um ärztliche Fort- und Weiterbildungen kümmern und als lokale Anlaufstellen für Ärzte dienen. Außerdem dienen die Ärzteschaften auch der Beratung lokaler Patienten, z. B. in Streitfragen.

Muss ich Mitglied der Ärztekammer sein?

Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer ist für alle praktizierenden Ärzte Pflicht.
Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer ist für alle praktizierenden Ärzte Pflicht.

Ja. Das Gesetz besagt, dass alle praktizierenden Ärzte zur Mitgliedschaft in der Ärztekammer verpflichtet sind. Sollten Sie nicht mehr berufstätig sein, entscheidet das Heilberufe-Kammergesetz in ihrem Bundesland, ob Sie weiterhin verpflichtet sind, Mitglied zu sein. Außerdem besteht die Möglichkeit, freiwillig Mitglied zu werden bzw. zu bleiben. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Ärztekammer über die genauen Modalitäten.

Mit der Mitgliedschaft fällt indes auch immer ein Mitgliedsbeitrag an, durch den sich die Kammer finanziert. Jedes Mitglied ist automatisch bei der alle vier Jahre stattfindenden Delegiertenversammlungswahl stimmberechtigt.

Die Wahlen der Ärztekammer

Die Ärztekammerwahl findet alle vier Jahre statt.
Die Ärztekammerwahl findet alle vier Jahre statt.

Die Ärztekammerwahl findet i. d. R. alle vier Jahre statt und alle aktiven Mitglieder sind per Briefwahl stimmberechtigt. Allerdings gibt es Ausnahmen. In Bayern und Westfalen-Lippe findet die Wahl z. B. alle fünf Jahre statt. So weit, so gut – jetzt wird es kompliziert. Denn wir wählen zum einen die Mitglieder der Landeskammer, aber es gibt auch die Mitglieder der Bundesärztekammer. Dabei dürfen Personen, die im Vorstand der Kammern oder bei der Kammer angestellt sind, nicht mitwählen oder gewählt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Außerdem können wir bei den Ärztekammerwahlen zwischen Ärzten und Zahnärzten unterscheiden. Es gibt beispielsweise im Saarland zwei separate Wahlregister und Wahlvorgänge, die in der gleichen Landeswahlordnung geregelt werden und zu einer Delegiertenversammlung der Landeskammer gewählt werden.

Zu all dem kommt hinzu, dass sich die Wahlordnung auch wieder ändern kann, was immer wieder vorkommt. Das kann natürlich auch in jedem Bundesland passieren, wo ebenso eine jeweils unterschiedliche Anzahl an Delegierten gewählt wird. Insofern kann es schwierig sein, das System zu überblicken.

Wie funktionieren die Ärztekammerwahlen?

Die Wahl der Ärztekammer erfolgt mittels Briefwahl.
Die Wahl der Ärztekammer erfolgt mittels Briefwahl.

Zunächst müssen Sie nach der Bekanntgabe der Wahlordnung dafür sorgen, dass die Ärztekammer Ihre aktuellen Daten (z. B. Adresse) hat, damit Sie in das Wahlregister aufgenommen werden können. Im Anschluss können Sie entweder als Einzelperson sich selbst oder als Teil einer Liste von anderen eine Bewerbung (genannt Wahlvorschlag) bei der Kammer einreichen. Die jeweiligen Modalitäten werden mindestens vier Monate vor dem Wahltermin von der Kammer bekanntgegeben und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Somit können Sie in Bremen z. B. einen Einzelvorschlag oder Listenvorschlag abgeben, im Saarland hingegen sind nur Listenvorschläge für Ärzte und nur Einzelvorschläge für Zahnärzte zulässig.

Da die einzelnen Landesärztekammern recht unterschiedlich sind und sich die Anzahl der Vertreter der Landeskammern laufend ändert, ist es hilfreich und ermunternd, zu wissen, dass sich der Deutsche Ärztetag der Bundesärztekammer immer gleich zusammensetzt. Denn die 17 Landesärztekammern entsenden genau 250 Abgeordnete zum Deutschen Ärztetag. Dieser tagt einmal jährlich. Das heißt, die Landeskammern wählen nochmals Delegierte, die den Deutschen Ärztetag der Bundesärztekammer bilden. Die lokalen Delegierten, die so gewählt wurden, vertreten nicht nur ihr Bundesland, sondern die gesamte Ärzteschaft auf der Bundesebene in dieser Wahlperiode.

Zu den Aufgaben des Deutschen Ärztetages gehören die Erarbeitung und Verabschiedung der Regelung des länderübergreifenden Berufsrechts sowie die Formulierung von Standpunkten der Ärzteschaft zu aktuellen gesundheits- und sozialpolitischen Diskussionen, die sie an die Öffentlichkeit tragen.

Welche ehrenamtlichen Rollen gibt es?

Die ärztliche Selbstverwaltung ist auf ehrenamtliche Rollen angewiesen.
Die ärztliche Selbstverwaltung ist auf ehrenamtliche Rollen angewiesen.

Die ärzt­li­che Selbst­ver­wal­tung lebt vom ehren­amt­li­chen Enga­ge­ment vieler Ärzte. Ärzte können sich dementsprechend bei den lokalen Bezirksärztekammern und Ärzteschaften als Dele­gierte zur Landesärztekammerversammlung oder als Abge­ord­nete zum Deut­schen Ärzte­tag enga­gie­ren.

An der Spitze der Landesärztekammer im Ehren­amt steht das Präsi­dium um den Präsi­den­ten, den 1. Vize­prä­si­den­ten sowie den 2. Vize­prä­si­den­ten. Weitere Ehren­amts­trä­ger sind die 15 Mitglie­der des Vorstan­des. Der Präsi­dent führt zusam­men mit den beiden Vize­prä­si­den­ten und dem Vorstand die Geschäfte der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer.

Was machen gewählte Ärztekammervertreter?

Ärztekammervertreter gestalten die Arbeit als Delegierte aktiv mit.
Ärztekammervertreter gestalten die Arbeit als Delegierte aktiv mit.

Als Delegierter gestalten Sie die Arbeit der Ärztekammer aktiv mit und platzieren und diskutieren die Inhalte, die Ihnen im Berufsalltag wichtig sind.

Die Themen werden auf Ausschüsse und Arbeitskreise verteilt, in denen sie dann diskutiert werden. Schließlich werden sie von der gesamten Versammlung verabschiedet. Diese Ausschüsse und Arbeitskreise können Sie individuell je nach eigenem Interesse begleiten. Dabei arbeiten Sie mit Kollegen aus allen Fachbereichen zusammen. Sie bleiben somit nahe an der Politik, wodurch Sie über alle tagesaktuellen Themen informiert bleiben.

Die Aufgabe ist mit nur wenig Aufwand verbunden. Die Landesärztekammerversammlungen finden nur ein paar Mal im Jahr statt und Sie erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung.

Ärztekammer: Das Präsidium

Das Präsidialamt ist ein Ehrenamt. Demzufolge wird es neben der ärztlichen Tätigkeit ausgeübt.

Der Präsident vertritt die Landesärztekammer nach außen und auch bei den Gerichten. Er führt zudem die Geschäfte der Landesärztekammer. Im Falle seiner Verhinderung wird der Präsident durch den 1. Vizepräsidenten, bei dessen gleichzeitiger Verhinderung durch den 2. Vizepräsidenten vertreten. Das Präsidium trifft sich wöchentlich zu einem Präsidiums-Jour-fixe. Hier werden die aktuellen Themen besprochen und außerdem Termine koordiniert. Denn es stehen jedes Jahr viele Termine auf der Agenda. Sie rangieren beispielsweise von:

  • Sitzungen des Weltärztebundes,
  • Treffen von Fachausschüssen auf Bundesebene
  • bis hin zu Gesprächsrunden mit Abgeordneten und weiteren Interessenvertretern.
    • Dazu gehören der Austausch mit Gesundheitspolitikern der verschiedenen Landtagsfraktionen,
    • regelmäßige Treffen mit den Vorsitzenden der Ärztlichen Bezirksverbände,
    • den Repräsentanten der örtlichen Heilberufekammern,
    • der Krankenkassen,
    • der ärztlichen Berufsverbände,
    • der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Universitäten,
    • Sitzungen des Krankenhausplanungsausschusses und
    • ebenfalls Besuche von ausländischen Gesundheitspolitikern.

Ärztekammer: Der Vorstand

Zu den Aufga­ben des Vorstands der Landesärztekammer zählt eine ganze Reihe von Tätig­kei­ten:

  • Die Befas­sung mit berufs­po­li­tisch rele­van­ten Themen,
  • die inhalt­li­che Vorbe­rei­tung von Entschlie­ßungs­an­trä­gen zu den regionalen und Deut­schen Ärzte­tagen,
  • Landesärztekammer-Finan­zen (Rech­nungs­ab­schluss und Haus­halts­plan).

Ein wich­ti­ger Teil sind zudem die Ange­le­gen­hei­ten der ärzt­li­chen Weiter­bil­dung. Hier­bei geht es beispiels­weise um:

  • die Neube­stel­lung von Fach­prü­fern und Vorsit­zen­den der Prüfungs­gre­mien für die laufende Amts­pe­ri­ode
  • die Neube­stel­lung von Fach­be­ra­tern
  • die Beschlüsse über Anträge auf Weiter­bildungs­be­fug­nisse.

Des Weiteren werden berufs­recht­lich rele­vante Beschlüsse gefasst:

  • Beschwer­den gegen Rügen
  • die Verab­schie­dung gewis­ser Regu­la­rien
  • Ernen­nung von Gremien­mit­glie­dern
    • Beset­zung der Ethik-Kommis­sion
    • Ernen­nung von Mitglie­dern von Kommissionen
    • Besetzung einer der ärztlichen Stellen bei einer Ände­rung im Vorsitz der fach­li­chen Leitung

Bildungsmöglichkeiten bei der Ärztekammer

Die Ärztekammer bietet verschiedene Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten.
Die Ärztekammer bietet verschiedene Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten.

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich auf dem neuesten Stand der Medizin zu halten. Einerseits fordert dies die Berufsordnung der Kammer. Andererseits bieten die Heilberufsgesetze den Patienten das Recht auf die höchstmögliche Fürsorge und medizinische Versorgung.

Die Zertifizierung der Weiterbildungen erfolgt durch die jeweilige Landesärztekammer, wobei auf administrativer Ebene oft die Bezirksärztekammern diese Aufgabe lokal übernehmen, wie auch die Ausstellung von Arztausweisen. Dementsprechend ist es sinnvoll, sich zuerst bei Ihrer Bezirksärztekammer darüber zu informieren, ob sie diese Services lokal anbietet.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die Kammer?

Die Ausbildung eines Arztes hört nicht mit der Approbation auf.
Die Ausbildung eines Arztes hört nicht mit der Approbation auf.

Die Approbation ist nicht der letzte Schritt in der Ausbildung des Arztes. Man kann immer noch weitere Qualifikationen hinzugewinnen, z. B. Facharzttitel. Die Weiterbildungsordnung verfügt darüber, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um einen solchen Titel zu erlangen. Dafür wurde wurde vom Deutschen Ärztetag eine Musterordnung verabschiedet, die mit einigen Abweichungen in den einzelnen Bundesländern umgesetzt wurde.

Sollten Sie im ambulanten Bereich tätig sein, ist eine Facharztausbildung unabdingbar, um Kassenzulassung zu erhalten. Die Fachweiterbildung erfolgt in theoretischen Kursen, gekoppelt mit praktischer ärztlicher Arbeit unter Anleitung erfahrener Fachkollegen. Auf der Facharztweiterbildung aufbauend gibt es zudem Spezialisierungen in Schwerpunkten und Zusatz-Weiterbildungen, die Sie zusätzlich erwerben können.

In der Regel dauert diese Weiterbildung fünf Jahre. Mit einer Zusatz-Weiterbildung kann sich die Dauer indes um ein Jahr auf sechs Jahre erhöhen. Als niedergelassener Facharzt dürfen Sie Ihren Fachtitel auch ausschildern, was zusätzlich zur Orientierung für Patienten dienen kann. Außerdem dürfen Sie nur nach Erwerb Ihres Kompetenznachweises bei der Kammer diese entsprechenden Kompetenzen ausüben und abrechnen.

Ärztekammer: Welche Fortbildungsmöglichkeiten bietet die Kammer?

Ärztekammer:  Ärzte sind zur Fortbildung verpflichtet.
Ärzte sind zur Fortbildung verpflichtet.

Um dafür zu sorgen, dass Sie auf dem neuesten Stand der Medizin bleiben, organisiert die Ärztekammer regelmäßig Fortbildungskurse, bei denen Sie auch entsprechende Zertifikate erlangen können. Auch für Arzthelfer und medizinische Fachangestellte bietet die Kammer Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an.

Fortbildungsmöglichkeiten werden grundsätzlich von den Landesärztekammern organisiert. Wobei diese öfters Fortbildungstätigkeiten ausgliedern und ihren Bezirksärztekammern und Ärzteschaften überlassen. Zum Beispiel bietet im Land Baden-Württemberg die Bezirksärztekammer Nordbaden die Akademie für Ärztliche Fortbildung an, während die Ärzteschaften in Baden-Baden und Mannheim, um zwei zu nennen, ihre eigenen Vorträge in ihren Städten anbieten.

Die Bundesärztekammer bietet außerdem eine hilfreiche Suchmaschine, um das bundesweite Angebot abzufragen und nach Kriterien wie z. B. Ortschaft und Themengebiet zu filtern. Dabei sollten Sie beachten, dass die Suchmaschine nicht immer das gesamte Fortbildungsangebot abdecken kann. So ist es ratsam, dass Sie sich laufend mithilfe der Suchmaschine sowie auf den Seiten Ihrer Ärzteschaften, Bezirks- und Landesärztekammern darüber informieren, was angeboten wird.

Interview mit Frau Dr. Arezu Dezfuli

Erfahrungen, niedergelassene Ärztin, Ärztekammer
Eine niedergelasssene Ärztin berichtet von ihren Erfahrungen mit der Ärztekammer.

Frau Dr. Arezu Dezfuli ist Nephrologin in Hamburg und leitet eine Praxis für ganzheitliche Innere Medizin. Im Interview erzählt sie von ihren Erfahrungen mit der Ärztekammer.

Frau Dr. Dezfuli, nutzen Sie das Fortbildungsangebot der Ärztekammer und wenn ja, wie oft?

Arezu Dezfuli: Ich verhalte mich hier eher passiv. Regelmäßig erhalte ich Einladungen der Ärztekammer für diverse Fortbildungsveranstaltungen. Man kann durchaus sagen, dass ich mindestens einmal im Jahr davon Gebrauch mache.

Wie informiert Sie die Kammer über das bestehende Fortbildungsprogramm bzw. wie informieren Sie sich selbst?

Arezu Dezfuli: Dazu besuche ich das Online-Portal der Ärztekammer Hamburg. Interessante Angebote, z. B. Vorträge namhafter Wissenschaftler, nehme ich regelmäßig wahr. Doch die meisten Fortbildungen, die ich besuche, resultieren aus persönlichen Einladungen und haben keinen Bezug zur Ärztekammer.

Empfehlen Sie Fortbildungsprogramme der Kammer Ihren Mitarbeitern?

Arezu Dezfuli: Bei meinen Mitarbeitern lege ich großen Wert auf Weiterbildung. Der medizinische Fortschritt nimmt im Zeitalter der Digitalisierung rasant Fahrt auf. Hier muss man dafür Sorge tragen, dass man nicht den Anschluss verliert. Deshalb suche ich für meine Mitarbeiter gezielt nach passenden Veranstaltungen oder meine Mitarbeiter selbst finden für sich etwas Interessantes.

Gibt es Punkte, wo die Fortbildungsmöglichkeiten noch Ausbau- bzw. Verbesserungsbedarf haben?”

Arezu Dezfuli: Viele der Fortbildungen sind für bestimmte Ärztegruppen verpflichtend. So manches Standardwissen wiederholt sich fortwährend. Aktuelle wissenschaftliche Neuerungen sollten mehr Platz finden. Auch moderne medizinische Verfahren aus dem ganzheitlichen Bereich finden meines Erachtens zu wenig Raum. Mehr Onlineprogramme würde ich aufgrund der höheren Flexibilität auch absolut begrüßen.”

Abseits des Angebots der Ärztekammer, wie bilden Sie sich fort?

Arezu Dezfuli: Vornehmlich nehme ich an Kongressen mit für mich relevanten Schwerpunkten teil. Über die Jahre ist ein Netzwerk an Kollegen entstanden, die aktuelles Wissen auch online teilen und vermitteln. Daher nehme ich immer mehr an Webinaren und Onlinekursen teil.  

Die mediorbis-Redaktion bedankt sich sehr herzlich bei Dr. Arezu Dezfuli für das freundliche Interview!

Wie geht die Ärztekammer mit Beschwerden um?

Vor einer Beschwerde versuchen Beratungs- oder Beschwerdestellen zu vermitteln.
Vor einer Beschwerde versuchen Beratungs- oder Beschwerdestellen zu vermitteln.

Zuallererst berät die entsprechende Patientenberatungs– und Patientenbeschwerdestelle bzw. die Krankenkasse die Patienten. Sie bezwecken damit, dass Beschwerden wirklich nur dann eingebracht werden, wenn eine ernstzunehmende Vermutung auf Behandlungsfehler besteht. Somit entsteht ein Puffer zwischen Ärzten und Patienten, der dafür sorgt, dass Ärzte nicht pausenlos mit allerlei Beschwerden konfrontiert (und überlastet) werden.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern kümmern sich auch darum, auftretende Streitigkeiten beizulegen, bevor es zu Gerichtsprozessen kommt. Sollten beide Parteien damit einverstanden sein, kann auch ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Beim Erhalt einer tatsächlichen Beschwerde in schriftlicher Form leitet die Ärztekammer eine Untersuchung ein. Sollten sich dabei Fragen stellen, werden beide Beteiligten zu einer Stellungnahme eingeladen.

Ärztekammer: Welche Art der Beschwerden wird überhaupt erfasst?

Ärztekammer: Es werden nur Beschwerden erfasst, die zu Gesundheitsfehlern führen.
Es werden nur Beschwerden erfasst, die zu Gesundheitsfehlern führen.

Die Kammer geht allen schriftlich oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereichten Hinweisen und Beschwerden nach, macht sie aktenkundig und versendet hierzu auch entsprechende Eingangsbestätigungen an die Einbringer dieser Beschwerden.

Nur solche Beschwerden werden erfasst, bei denen eine Vermutung auf Behandlungsfehler besteht, die zu Gesundheitsschäden bei den behandelten Patienten geführt haben.

In welcher Form werden Beschwerden an mich als Arzt herangetragen?

Vor jeglichen Maßnahmen, werden Ärzte zuerst zu einerStellungnahme gebenten.
Vor jeglichen Maßnahmen werden Ärzte zuerst zu einer Stellungnahme gebeten.

In aller Regel wird die Beschwerde an den betreffenden Arzt oder die jeweilige Gesundheitseinrichtung mit dem Ersuchen weitergeleitet, innerhalb einer Frist eine Stellungnahme abzugeben.

Stellt sich im Rahmen der Untersuchung ein Berufsrechtsverstoß heraus, wird geprüft, ob eine berufsrechtliche Maßnahme erforderlich ist. Ist dies der Fall, kann die Ärztekammer:

  • eine Rüge erteilen,
    • die mit einer Geldauflage von bis zu 10.000 Euro
    • sowie mit der Weisung verbunden werden kann, an einer bestimmten Maßnahme oder Fortbildung teilzunehmen.
  • Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann die Ärztekammer zudem mit der Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens reagieren.
  • Bei weniger schwerwiegenden Verstößen erteilt die Ärztekammer hingegen Hinweise zur ordnungsgemäßen Berufsausübung und zu den Berufspflichten.

Auch weniger schwerwiegende Pflichtverstöße, auf die zunächst nur mit berufsrechtlichen Hinweisen reagiert worden ist, können im Wiederholungsfall zu einer berufsrechtlichen Maßnahme führen.

Wird ein berufsgerichtliches Verfahren eingeleitet, so wird dies vor dem lokalen Verwaltungsgericht geführt. Das Verwaltungsgericht kann dann:

  • Verweise erteilen,
  • zu Geldbußen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verurteilen,
  • die Weisung erteilen, an einer bestimmten Maßnahme oder Fortbildung teilzunehmen,
  • zum Entzug des aktiven und passiven Kammerwahlrechts verurteilen,
  • oder, als schwerste Sanktion, die Berufsunwürdigkeit des Arztes feststellen. Dies führt i. d. R. zum Entzug der Approbation durch die zuständige Approbationsbehörde.

Wie soll ich als Arzt angemessen darauf reagieren?

Bei einer Beschwerde gilt ruhig und überlegt zu reagieren.
Bei einer Beschwerde gilt es ruhig und überlegt zu reagieren.

Es ist wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und sich nicht persönlich angegriffen fühlen. Ihr Ziel ist es, den Streit beizulegen und das Vertrauen zu Ihrem Patienten wiederherzustellen. Legen Sie alle möglichen Dokumente und sonstiges Beweismaterial zurecht. Wenn Sie zu einer Stellungnahme eingeladen werden, legen Sie den Tatbestand so genau und objektiv wie möglich dar, und vertrauen Sie darauf, dass die Kammer keine unrechtmäßigen Entscheidungen trifft.

Legen Sie besonderes Augenmerk darauf, falls es Praxisunterschiede bzw. besondere Umstände gibt, über die der Beschwerdeausschuss informiert werden sollte. Lassen Sie sich im Vorhinein von Ihrer Landesärztekammer rechtlich beraten. Kontaktieren Sie hierfür die zuständige Rechtsabteilung der Kammer.

Ärztekammer: Was muss passieren, damit ich meine Zulassung verliere?

Ärztekammer: Seine Zulassung als Arzt verliert man nur bei grober Fahrlässigkeit.
Seine Zulassung als Arzt verliert man nur bei grober Fahrlässigkeit.

Die Zulassung / Approbation wird nur im Extremfall entzogen, also bei grober Fahrlässigkeit. Es müssen dafür Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten. Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Arztes und seiner Lebensumstände.

Der Arzt muss langanhaltend in gravierender Weise gegen seine Berufspflichten verstoßen haben, sodass er bei der Bevölkerung nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist. Bezüglich der Beurteilung der Unwürdigkeit stellen Gerichte u. a. auf das durch die Berichterstattung in der Öffentlichkeit zerstörte Ansehen und Vertrauen des Arztes in der Bevölkerung ab.

Ärztekammer: Welche Rechtsmittel stehen mir als Arzt zur Verfügung?

Ärztekammer: Bei einer Anklage ist unbedingt ein Anwalt hinzuzuziehen.
Bei einer Anklage ist unbedingt ein Anwalt hinzuzuziehen.

Die Mitarbeiter der Rechtsabteilung stehen den Kammermitgliedern zur telefonischen und schriftlichen Beratung in berufsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Zudem beraten sie Behörden sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens in berufsrechtlichen Fragen.

Die Gutachter- und Schlichtungsstelle wird auf schriftlichen Antrag eines der Beteiligten tätig. Nachdem die vollständigen Krankenunterlagen vorliegen, werden die Sachverhalte einem erfahrenen, fachspezifischen Sachverständigen zur Begutachtung übergeben. Ist die Patientin oder der Patient oder einer der Beteiligten dann nicht mit dessen Gutachten einverstanden, entscheidet die Ethik-Kommission. Zur Beurteilung durch die Kommission werden neben einem der juristischen Mitglieder der Gutachterstelle als Vorsitzendem ebenso mehrere Fachgutachter aus dem Gebiet, dem der Schadensfall zuzuordnen ist, hinzugezogen. Der Sachverständige, der das zu überprüfende Gutachten erstattet hat, ist dabei nicht stimmberechtigt.

Bei berufsgerichtlichen Verfahren vertritt die Kammer sich selbst. Als angeklagter Arzt sollten Sie sich auf jeden Fall an den Anwalt Ihres Vertrauens wenden. Für Ärzte empfiehlt sich in allen Lebenslagen ein entsprechend spezialisierter Fachanwalt für Medizinrecht.

Kontaktdaten der Ärztekammern in Deutschland

Adressen der Ärztekammern in Deutschland.
Adressen der Ärztekammern in Deutschland.

Im folgenden finden Sie die Adressen und Kontaktdaten der Bundesärztekammer und der Landesärztekammern.

Bundesärztekammer

Herbert-Lewin-Platz 1
10598 Berlin
Tel.: 030 / 400456-0
Fax: 030 / 400456-388

info@baek.de

zur Website

Landesärztekammer Baden-Württemberg

Jahnstr.40
70597 Stuttgart
Tel.: 0711 / 76989-0
Fax: 0711 / 76989-50

info@laek-bw.de

zur Website

Bayerische Landesärztekammer

Mühlbaurstr. 16
81677 München
Tel.: 089 / 4147-0
Fax: 089 / 4147-280

info@blaek.de

zur Website

Ärztekammer Berlin

Friedrichstraße 16
10969 Berlin
Tel.:030 / 40806-0
Fax: 030 / 40806-3499

kammer@aekb.de

zur Website

Landesärztekammer Brandenburg

Dreifertstr.12
03044 Cottbus
Tel.: 0355 / 78010-0
Fax: 0355 / 78010-1145

post@laekb.de

zur Website

Ärztekammer Bremen

Schwachhauser Heerstr. 30
28209 Bremen
Tel.: 0421 / 3404200
Fax: 0421 / 3404209

info@aekhb.de

zur Website

Ärztekammer Hamburg

Humboldtstr. 56
22083 Hamburg
Tel.:040 / 2022990
Fax: 040 / 202299400

post@aekhh.de

zur Website

Landesärztekammer Hessen

Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt
Tel.: 069 / 97672-0
Fax: 069 / 97672-128

info@laekh.de

zur Website

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock
Tel.: 0381 / 49280-0
Fax: 0381 / 49280-80

info@aek-mv.de

zur Website

Ärztekammer Niedersachsen

Berliner Allee 20
30175 Hannover
Tel.: 0511 / 380-02
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Ärztekammer Nordrhein

Tersteegenstr. 9
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Tel.:0211 / 43020
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Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Deutschhausplatz 3
55019 Mainz
Tel.: 06131 / 28822-0
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Ärztekammer des Saarlandes

Faktoreistr. 4
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 / 4003-0
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Sächsische Landesärztekammer

Schützenhöhe 16
01099 Dresden
Tel.: 0351 / 8267-0
Fax: 0351 / 8267-412

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Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
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Ärztekammer Schleswig-Holstein

Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 / 803-0
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Landesärztekammer Thüringen

Im Semmicht 33
07751 Jena-Maua
Tel.: 03641 / 614-0
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Ärztekammer Westfalen-Lippe

Gartenstr. 210-214
48147 Münster/Westfalen
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