Patienten simulieren – mittels Hologramm

Lebensecht und doch nicht real

Zu den Partnern dieses Projekts gehören GigXR, ein Anbieter von Extended Reality-Lösungen aus den USA, der NHS Foundation Trust der University of Cambridge und Cambridge University Hospitals. Ziel des Projekts ist erstklassiges Lernen durch lebensechte holografische Patientenszenarien zu ermöglichen, die von überall auf der Welt zugänglich sind. Das erste existierende Modul konzentriert sich auf häufige Atemwegserkrankungen und Notfälle. Dazu gehören Hologramm-Patienten mit Asthma, gefolgt von Anaphylaxie, Lungenembolie und Lungenentzündung. Weitere Module aus den Bereichen Kardiologie und Neurologie sind in der Entwicklung. Einen schnellen Eindruck zum „Look and Feel“ des Mixed Reality Healthcare-Trainings zeigt ein YouTube-Video.

Lernende sehen echte Menschen – und nicht echte Menschen

Mit dem Training können Lernende, die ihre HoloLens Mixed Reality-Headsets tragen, sich im selben Raum gegenseitig sehen und gleichzeitig mit den medizinisch genau dargestellten holografischen Patienten interagieren. Das soll eine einzigartige Lernumgebung schaffen, um wichtige Entscheidungen in Echtzeit treffen zu können und Behandlungsentscheidungen zu üben. Das ist aber noch nicht alles: Die medizinischen Ausbilder können die Patientenreaktionen in Echtzeit ändern, Komplikationen initiieren sowie Beobachtungen und Diskussionen aufzeichnen. Dabei müssen sie selbst nicht vor Ort sein. Weitere Lernende können die holografischen Patientenszenarien ebenfalls mit dem Smartphone oder dem Tablet beobachten, dazu beitragen und diese bewerten.

Keine Schauspieler mehr 

Der Juniorarzt Aniket Bharadwaj ist einer der ersten, der an den Cambridge University Hospitals die neue Technologie ausprobieren konnte: „Einen Hologramm-Patienten zu haben, den man sehen, hören und mit dem man interagieren kann, ist wirklich aufregend und macht einen Unterschied im Lernen aus. Es macht das Training viel interaktiver und realistischer. Und: Es können Fehler gemacht werden, um daraus zu lernen.“ Bisher, so Bharadwaj, wurden vor allem Schauspieler zum Trainieren eingesetzt, aber nicht zuletzt die Pandemie habe diese Art des Lernens an ihre Grenzen gebracht, weil Probanden aus Angst vor einer Infektion ausblieben. Strenge Maßnahmen zum Infektionsschutz schränkten die Übungen zusätzlich ein.

Der Leiter des Projekts, Dr. Arun Gupta, beratender Anästhesist an den Cambridge University Hospitals und Direktor für postgraduale Ausbildung an der Cambridge University Health Partnership zeigt sich auch aus einer weiteren Perspektive überzeugt: „Wir helfen, die Ausbildung von einem Mentoring-basierten Modell zu einem Modell zu entwickeln, bei dem Studenten auf der ganzen Welt gleichberechtigten Zugang zu erstklassigem Fachwissen haben, um klinische Fähigkeiten zu beherrschen.“

Ein Fehler? Kein Problem!

Nabil Khayat, Founder des Ärzteportals mediorbis und Digitalexperte ist ebenfalls überzeugt von diesem neuen Ansatz in der Ausbildung: „Auf der einen Seite können risikolos Fehler gemacht werden und zum anderen verringern sich die Kosten enorm. Das kann vielen Studenten, Ärzten und auch dem Pflegepersonal weltweit zugute kommen.“ Zusätzlich begeistert sich Khayat dafür, dass die Ausbilder selbst teilnehmen und die Übungen in Echtzeit ändern können. „An diesem Projekt zeigt sich exemplarisch, wie IT dabei hilft, Menschen zu helfen, die anderen helfen wollen und das auch noch besser und kostengünstiger.“

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Parodontitis: Aufklärung gegen gefährlichen Mundgeruch

Auf Zahnärzte wirkt diese von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung veröffentlichte Zahl zunächst frustrierend. Schließlich sind die banalen Prophylaxe-Maßnahmen weithin bekannt. Die Volkskrankheit Parodontitis könnte also leicht vermieden werden.

Andererseits stellt gerade die große Zahl an Parodontitis-Erkrankten für jede Zahnarztpraxis eine große Chance dar: digitale Patientenakquise durch Aufklärung könnte das Motto lauten.

Die Praxis-Website als vertrauensbildende Maßnahme

Im Jahr 2019 haben ARD und ZDF in einer Studie ermittelt, dass 90 Prozent der Deutschen ab 14 das Internet nutzen. Man kann also davon ausgehen, dass auch Patienten auf Zahnarztsuche vor dem Erstkontakt die Praxis-Website besuchen.

Wer sich da fundiert und in verständlicher Ansprache informiert fühlt, wird eher Vertrauen fassen. Spartanisch ausgestattete Internetpräsenzen werden hingegen keinen Vertrauensvorschuss vermitteln.

Mira Ross-Büttgen ist leitende Redakteurin beim Medizinportal mediorbis und kennt sich mit Content-Marketing für Zahnärzte aus. Sie sieht die unterschätzten gesundheitlichen Folgen mangelnder Mundhygiene als effizienten Aufhänger für informative Inhalte auf der Zahnarzt-Homepage.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat diesen Missstand ebenfalls erkannt und als Aufhänger für eine Informationskampagne anlässlich des Tages der Zahngesundheit genutzt. Dabei ging es unter anderem um die neuen Regelungen zur Parodontitis-Behandlung. Die KZBV stellt dazu ein multimediales Informationsangebot zur Verfügung.

Wie sag ich´s meinem Patienten?

Doch wie setzt der Zahnarzt die medizinischen Fakten in vertrauensbildende Informationen für den Patienten um? Am besten mit Hilfe von kompetenten Content-Experten.

Mira Ross-Büttgen rät zu umfassender Vorabinformation: „Wenn der Patient auf der Website schon verständliche Informationen erhält, die ihm vorher noch nicht bekannt waren, dann fasst er automatisch Vertrauen. Er geht davon aus, dass dieser Zahnarzt ihn auch im persönlichen Gespräch fundiert und umfassend informieren, ihm alles verständlich erklären wird.“

Überraschendes in Sachen Zahnfleischentzündung

Parodontitis ist die häufigste Ursache für Zahnverlust. Wie gefährlich diese Krankheit aber tatsächlich ist, und wie viele Folgeerkrankungen sie verursachen kann, ist vielen Patienten gar nicht bekannt.

Wichtige Fakten, die auf die Homepage gehören:

  • Immunsystem

Schwächung durch die Erhöhung systemischer Entzündungsmarker.

  • Diabetes

Einerseits erhöht die eingeschränkte Durchblutung peripherer Gewebe das Parodontitis-Risiko, andererseits schwächt die Bakterienbelastung die Insulin-Wirkung noch zusätzlich.

  • Herzinfarkt und Schlaganfall

Viele Studien beweisen das erhöhte Risiko koronarer Herzerkrankungen und die gesteigerte Gefahr, einen Schlaganfall zu erleiden.

  • Kinderwunsch und Schwangerschaft

Auch hier ist die Studienlage eindeutig. Parodontitis-Bakterien gelangen in den Uterus und erhöhen das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten. Diese Gefahren sollten Frauen bereits vorab ausschließen.

  • Arthritis

Die Krankheiten rheumatoide Arthritis und Parodontitis beeinflussen sich gegenseitig im negativen Sinne, da beide mit gesteigerten Entzündungsprozessen einhergehen.

Informationen dieser Art liefern unwiderlegbare Gründe für penible Mundhygiene und regelmäßige Prophylaxe. Der mündige Patient möchte aufgeklärt werden und eigene Entscheidungen treffen. Eine informative Website gibt ihm das Gefühl, mit seinen Fragen in der Praxis willkommen zu sein. Das fördert die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung.

Denn der aufgeklärte Patient geht nicht mehr einfach zum nächstbesten Zahnarzt am Ort. Er erwartet einen nachhaltigen Ansatz mit Aufklärung und Vorbeugung. Werden diese Erwartungen gleich auf den ersten Web-Eindruck erfüllt, verschafft sich der Zahnarzt mit strukturiertem Content-Management einen entscheidenden Vorteil gegenüber seinen digital weniger gut ausgestatteten Kollegen. Er stellt sich als Dienstleister dar, der Probleme benennt und adäquate Lösungen bereithält.

Aber: Nur eine ausgefeilte Technik schickt den User auf eine Patient Journey, die geradewegs in die Zahnarztpraxis führt. Gut, wenn der technische Hintergrund online genauso professionell ausfällt wie das medizinische Equipment der Praxis.

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Onboarding: neue Mitarbeiter erfolgreich integrieren

Wer kennt es nicht, das Gefühl am ersten Tag

Es ist eine Erkenntnis, die wohl die meisten schon gesammelt haben: Die ersten Tage im neuen Job sind entscheidend. Ob Ärztin, medizinisch-technischer Radiologieassistent oder Zahnmedizinische Fachangestellte – jeder Mensch will sich willkommen fühlen. Deshalb spielt das „An-Bord-Kommen“ neuer Mitarbeiter in sozialer und fachlicher Sicht eine große Rolle. Das gilt vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels, wie Anne Hätty, Headhunterin bei mediorbis, weiß: „Neue Mitarbeiter zu finden, kostet Zeit, Geld und nicht zuletzt auch Nerven. Dabei ist die beste Voraussetzung für ein gutes Onboarding immer, sich einfach in die Lage der „Neuen“ hinzuversetzen: Was wollen sie wissen? Was wollen sie sehen? Welche Atmosphäre passt?“

Kleinigkeiten – aber wichtige

Zum erfolgreichen Onboarding gehören aber selbstverständlich auch die Formalitäten – zum Beispiel das Aushändigen von Namensschildern, der Dienstkleidung, den Zutrittskontrollen und Schlüsseln oder die Übergabe von Passwörtern. Schön, wenn hier alles in einem Paket vorbereitet ist und die ersten Minuten und Stunden nicht mit Suchen und Zusammentragen beginnen.

Und: Eine kleine Aufmerksamkeit zur Begrüßung ist nie verkehrt. Blumen oder die eigene Kaffeetasse schaffen Bindung schnell und ohne großen Aufwand. Der nächste Schritt ist die Vorstellung im Team, die nicht unter Zeitdruck passieren sollte. Gut ist auch, wenn sich nicht alle selbst vorstellen müssen, sondern vorgestellt und dabei gleich die Arbeitsstrukturen erläutert werden: „Marion arbeitet schon seit vielen Jahren bei uns als ZFA und niemand weiß besser als sie, wie …“ Und: In großen Praxen sind Paten für die „Neuen“ hilfreich.

Onboarding endet nicht am ersten Tag

Ebenfalls sehr wichtig ist aus der Sicht von Anne Hätty, dass so früh wie möglich konkrete Vorstellungen beider Seiten zum Start formuliert werden. So kann im Lauf der Zeit geprüft werden, ob die Einarbeitung wie gewünscht funktioniert. In diesem Zusammenhang verläuft ein guter Onboarding-Prozess am besten in Stufen, die alle wichtig und – gut gemacht – auch nachhaltig sind. Hätty: „Am ersten Tag, nach dem Ende der ersten Woche, dem ersten Monat und zum Ende der Probezeit sollte das Gespräch gesucht werden: Welche Fragen gibt es? Was läuft gut? Was läuft vielleicht nicht so gut und wie es soll es weitergehen?“ Die Antworten auf diese Fragen sind ihrer Meinung nach nicht nur im individuellen Fall wichtig, sie können auch gute Hinweise für kommende Onboardings sein.

Wer sich wohlfühlt, ist schneller produktiv

Eine faire Bezahlung ist wichtig, doch neben der finanziellen Honorierung hatten viele der befragten MFAs durchaus noch andere Wünsche. Für Anne Hätty ist deswegen klar: „Wer sagt, dass das vielleicht alles ein bisschen viel des Kümmerns ist, darf nicht vergessen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich gut aufgenommen fühlen, wesentlich schneller selbstständig und vor allem produktiv arbeiten.“ Dazu sollte jede Praxisleitung immer eine Zahl aus einer Umfrage im Kopf haben, die im Frühjahr vom PKV-Institut veröffentlicht wurde: Unter 200 Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten waren 45 Prozent unzufrieden mit ihrem Arbeitsplatz. Ein zu geringes Gehalt und fehlende Wertschätzung waren die wichtigsten Gründe. Ein Umstand, den Anne Hätty mit den Worten „Wertschätzung beginnt am ersten Arbeitstag“ kommentiert.

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Noch wenige Tage – der Countdown läuft

Die Impfquote in den Praxen? Regional sehr unterschiedlich

Es ist also nicht mehr lange hin und trotzdem sind nach einer Umfrage des Südwestrundfunks „noch mehrere zehntausend Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen ohne Impfschutz“. Dabei sei die Impfquote unter den Pflegekräften in Rheinland-Pfalz mit 92 Prozent am höchsten, während sie in Sachsen und Thüringen nur zwischen 60 und 70 Prozent liegt. Vielerorts ist es also an der Zeit, sich mit den wichtigsten Fragen zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 zu beschäftigen.

Welche Mitarbeiter sind betroffen?

Alle, die nicht nur wenige Minuten in einer Praxis oder Einrichtung beschäftigt sind: Ärzte, MFA, Pflegekräfte, Reinigungskräfte, Küchen- und Transportpersonal, Hausmeister, Lehrkräfte oder Praktikanten gehören dazu. Ausgenommen sind aber die Patienten und mögliche Begleitpersonen. Zu den Orten, in denen die Impfpflicht gilt, gehören

  • Arzt- und Psychotherapeutenpraxen
  • medizinische Rehabilitationseinrichtungen
  • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
  • ambulante Pflegedienste und Einrichtungen
  • voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen

Eine noch differenziertere Darstellung findet sich auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Was muss nachgewiesen werden? 

Alle Mitarbeiter in Praxen, Kliniken, Reha- und Pflegeeinrichtungen müssen ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 entweder einen Nachweis über die vollständige Schutzimpfung gegen COVID-19 oder einen Genesenennachweis auf den Tisch legen. Alternativ reicht auch ein ärztliches Attest für alle, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das Gesundheitsamt kann in diesem Zusammenhang Nachweise anfordern, um zu kontrollieren, ob die Regelungen eingehalten werden.

Was gilt bei Mitarbeitern ohne Nachweis?

Die Praxis muss die Mitarbeiter ohne Impf- oder Genesenennachweis, die schon vor dem 16. März 2022 angestellt waren, ab dem 16. März 2022 an namentlich dem Gesundheitsamt melden. Sollte das Gesundheitsamt ein Beschäftigungsverbot verhängen, darf die Praxis den jeweiligen Mitarbeiter nicht mehr beschäftigen. Dabei gilt das Beschlussdatum. Aber: Die betroffenen Mitarbeiter müssen nicht zwangsläufig gekündigt werden. Dabei kann aber das Gesundheitsamt die Beschäftigung untersagen und auch ein Betretungsverbot verhängen, wenn die notwendigen Unterlagen nicht vorliegen.

Wann muss ein neuer Nachweis vorgelegt werden?

Nach Ablauf der Gültigkeit. Genesenennachweise sind zum Beispiel zurzeit drei Monate gültig. Ein neuer Nachweis muss innerhalb der ersten vier Wochen nach dem Ablauf auf den Tisch. Passiert das nicht, muss wiederum eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen.

Was gilt bei Neueinstellungen?

Den Fokus auf die Arztpraxen gelegt, sagt die neue Regel, dass der Praxisinhaber ab dem 16. März 2022 keine Mitarbeiter einstellen darf, die keine Impfung haben oder zu den Genesenen gehören.

Was droht bei Verstößen?

Sowohl bei der Nichtmeldung an das Gesundheitsamt wie auch bei der Beschäftigung von Mitarbeitern, für die kein Nachweis einer Impfung oder Genesung vorliegt, droht ein Bußgeld. Dazu Christian Wagner, Co-Founder und Justiziar von mediorbis: „Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass nicht nur den Mitarbeitern eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro droht. Sie droht auch den Einrichtungen, die Ungeimpfte beschäftigen oder ihrer Meldepflicht an das Gesundheitsamt nicht nachkommen.“

Und was ist bei einem Verdacht auf einen gefälschten Impfpass?

Wenn tatsächlich gefälschte Nachweise vorgelegt werden, dann liegt eine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vor, die auch sofort dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss. Meist dürfte dann auch eine fristlose Kündigung ohne eine vorherige Abmahnung möglich sein. Wie sich Fälschungen auf die Spur kommen lässt und welche Schritte einzuleiten sind, ist in einem eigenen Beitrag zusammengestellt.

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Nocebo-Effekt: Krank durch Ärzte-Latein

Behandlungsfehler durch schlechte Kommunikation

Den bangen Moment kennt wahrscheinlich jeder, der schon einmal beim Zahnarzt war. Der Mund ist weit geöffnet und dann beginnt der Dentist nacheinander jeden Zahn zu analysieren. Die Ergebnisse teilt er seiner Stuhlassistenz in einer Geheimsprache mit: „Eins acht f. Eins sieben c okklusal. Eins sechs o. B.“ Großes Fragezeichen beim Patienten.

„Mediziner-Latein“ ist präzise und international. Deswegen wird es gesprochen und in Befunden niedergeschrieben. Problematisch wird es aber, wenn Patienten den Inhalt nicht verstehen. Laut WHO basieren bis zu 80 Prozent der Behandlungsfehler auf schlechter oder mangelhafter Kommunikation zwischen Arzt und Patient.

Diagnose dem Bildungsniveau anpassen

Volles Wartezimmer, eng getaktete Termine und immer wieder Akut-Patienten. Das Leben eines Arztes kann nervenaufreibend sein. Da bleibt oft nicht genug Zeit, die Diagnose dem Bildungsniveau des Patienten anzupassen und allgemein verständliche Zusammenhänge zu erklären. Das Ergebnis ist ein verunsicherter Patient. Und genau da beginnt die Crux: Der Nocebo-Effekt setzt ein.

Nocebo ist das Gegenteil von Placebo und bedeutet „Ich werde schaden“. Beide Effekte beschreiben eine psychische Reaktion des Körpers. Beim Placebo-Effekt begünstigt sie die Heilung. Beim Nocebo-Effekt führt sie zu einer Verschlechterung. Voodoo-Zauberei nutzt den Nocebo-Effekt übrigens schon seit mehr als 2000 Jahren.

Verständliche Diagnosen sind ein Qualitätsmerkmal für gute Ärzte

In der Bielefelder Studie zur Gesundheitskompetenz der Deutschen haben mehr als 70 Prozent der Befragten angegeben, sie finden es schwierig, unterschiedliche Behandlungsoptionen einzuschätzen. Der Grund ist die schlechte Kommunikation mit dem Arzt. Verständliche Diagnosen und Therapievorschläge sind ein Qualitätsmerkmal für gute Ärzte.

Wer als Mediziner den Nocebo-Effekt ernst nimmt und ihn vermeiden will, sollte daher von Bluthochdruck statt Hypertonie sprechen. 46,5 Prozent der Deutschen bemängeln in der Studie die Verständlichkeit von medizinischen Begriffen.

Wenn der Patient dann noch erfährt, dass er seinen Blutdruck nicht nur medikamentös verbessern kann, sondern auch mit einer Umstellung seines Lifestyles, hat er nach dem Arztbesuch mehr als ein Rezept in der Tasche. Im günstigsten Fall setzt dann der Placebo-Effekt ein.

Schlechte Kommunikation macht krank.

47,5 Prozent der Deutschen fühlen sich beim Arztbesuch gestresst

Ein guter Arzt nimmt sich Zeit für seine Patienten und gibt ihnen nicht das Gefühl, dass sie ihm seine wertvolle Zeit stehlen. Ist der Patient gestresst, versteht er tendenziell noch weniger und die Chance ist gut, dass er beim Verlassen der Praxis alles schon wieder vergessen hat. Beste Voraussetzungen für den Nocebo-Effekt. 47,5 Prozent der Deutschen verbinden mit dem Arztbesuch zeitlichen Stress.

Bei der Zahnarzt-Analyse ist der Fall etwas anders. Hier spart der Code bei der Bestandsanalyse enorm viel Zeit. „Eins acht f“ bedeutet: Im oberen rechten Kiefer (Quadrant 1) fehlt (f) der Weisheitszahn. Der Weisheitszahn ist, wenn man vorne am Schneidezahn zu zählen beginnt, der achte Zahn im Quadranten.
„Eins sieben c okklusal.“ Hier hat der siebte Zahn rechts oben Karies (c) an der Kaufläche (okklusal).
„Eins sechs o. B.“ Ist eine prima Diagnose. „O. B.“ steht für ohne Befund.

So wird jeder Zahn im System registriert und der Zahnarzt kann sich immer ein schnelles Bild machen. Für das Gespräch mit dem Patienten sollte er dann aber wieder verständlicher werden: „Sie haben im Backenzahn eine kleine Karies. Nichts schlimmes. Wir machen jetzt eine kleine Füllung und dann ist wieder alles gut.“

Unterstützung zum Thema Patientenkommunikation bietet Ihnen Dr. med. Fabian Stehle. Er und sein Team sind auf das Coachen von Praxen spezialisiert.

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Neulandmethoden können juristisch dünnes Eis bedeuten

Fünf OPs, um eine OP zu korrigieren

Belastungsharninkontinenz, mit dieser Diagnose kam eine heute 65-jährige Frau im April 2008 aus der urodynamischen Sprechstunde einer Klinik in Siegen. Die Ärzte schlugen ihr die Implantation eines Netzes zur Stabilisierung des Beckenbodens bei Senkungsbeschwerden vor. Die Frau willigte ein und wurde noch im selben Monat operiert.

Unmittelbar darauf begannen die Beschwerden. Schmerzen beim Geschlechtsverkehr (Dyspareunie) und restliche Harninkontinenz. Was die Ärzte der Patientin verschwiegen hatten: die Netz-Implantation war 2008 noch eine Neulandmethode. Fünf weitere Operationen, in denen große Teile des Netzes wieder entfernt wurden, waren nötig. Trotzdem blieben chronische (persistierende) Schmerzen. Die Frau verklagte die Klinik, weil sie sich nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt fühlte.

Ohne Neulandmethoden droht Stillstand in der Medizin

Neulandmethoden sind wichtig, ohne sie gäbe es Stillstand in der Medizin. Aber gerade weil noch nicht alle Langzeitfolgen und Risiken einer OP bekannt sind, muss der Patient wissen, worauf er sich einlässt. „Wer von vorneherein umfänglich aufklärt, muss auch keine Schmerzensgeldforderungen befürchten“, sagt Christian Wagner, Fachanwalt für Medizinrecht beim Ärzteportal mediorbis.

Jurist Wagner empfiehlt, auf folgende Punkte besonders zu achten:

  • Weisen Sie Ihre Patienten explizit darauf hin, dass bei Neulandmethoden noch keine langfristigen Erkenntnisse über Erfolge und Risiken vorliegen.
  • Machen Sie darauf aufmerksam, dass eine eindeutige Abwägung von Nutzen und Risiken der Methode noch nicht abschließend möglich ist.
  • Machen Sie den Unterschied zu einer allgemein anerkannten Standardbehandlung klar und betonen Sie, dass die Neulandmethode noch nicht flächendeckend eingeführt ist.
  • Erklären Sie Ihren Patienten, dass bei der Behandlung auch Risiken in Betracht kommen, die Sie vorher nicht abschätzen können.
  • Beleuchten Sie die Unterschiede zur Standardalternative genau und verdeutlichen Sie die Abwägung zwischen Sicherheit der bewährten Methode und Chancen der Neulandmethode.
Neulandmethoden

Aufklären, auch wenn der Patient nicht explizit fragt

Die Aufklärungspflicht von Seiten des Arztes besteht übrigens auch dann, wenn der Patient nicht explizit nachfragt. Rechtsexperte Christian Wagner: „Jeder Patient muss in die Lage versetzt werden, Chancen und Risiken einer Behandlung selbst abwägen zu können.“

Ein neuer Trend in der Medizin geht sogar noch weiter: Shared Decision Making (SDM). Das bedeutet so viel wie gemeinsam entscheiden. Der Arzt versucht, den Patienten so weit zu informieren, dass der in der Lage ist, gemeinsam mit dem Fachmann eine Entscheidung über die zu wählende Therapie zu fällen. Dafür müssen beide Seiten dazu bereit sein, die übliche Ebene der Arzt-Patienten-Kommunikation zu verlassen.

Kennt der Patient Chancen und Risiken einer Neulandbehandlung, kann er selbst entscheiden, ob er sich den unbekannten Risiken einer neuen Behandlungsmethode aussetzen möchte oder ob er mit einer vielleicht weniger vielversprechenden Standardmethode auf Nummer Sicher gehen will.

Neulandmethoden: OP ohne hinreichende Aufklärung rechtswidrig

Kein Arzt ist dazu verpflichtet, immer auf den Behandlungspfaden der altbewährten Standardmethoden zu wandern. Er darf seinen Patienten Neulandmethoden empfehlen, wenn er diese für vielversprechender hält. Die Einwilligung zu so einer Behandlung ist jedoch nur dann rechtskräftig, wenn der Patient hinreichend aufgeklärt wurde. Auch über die möglichen Risiken.

35.000 Euro Schmerzensgeld

Der Frau mit der Inkontinenz wurden deswegen in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Hamm 35.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen (Az. 26 U 76/17). In erster Instanz waren es sogar 50.000 Euro.

 Das Gericht befand, dass

  • die Klägerin nicht ausreichend darauf hingewiesen worden war, dass es sich um ein Verfahren gehandelt hatte, dass 2008 nicht abschließend beurteilbar war.
  • sie nicht umfänglich über eventuelle auftretende, unbekannte Komplikationen aufgeklärt worden war.
  • die Patientin nicht in die Lage versetzt worden war, selbst die Chancen und Risiken der OP abwägen zu können.
  • die Einwilligung zur Behandlung deshalb unwirksam und somit rechtswidrig gewesen sei.

Der Siegener Klinik hatte auch nicht geholfen, dass die Ärzte der Frau eine alternative Methode vorgeschlagen hatten.

Netz-Implantationen sind übrigens auch heute noch eine große OP, die nur in darauf spezialisierten Kliniken vorgenommen werden sollte.

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Neues Gesellschaftsrecht, ganz neue Chancen für Arztpraxen

Zwei neue Regelungen sind besonders von Vorteil für Praxen

Beschlossen wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – kurz MoPeG oder „Mauracher Entwurf“ genannt – schon im vergangenen Jahr. Endlich – werden viele Juristen gedacht haben, denn Teile des alten Personengesellschaftsrechts stammten tatsächlich noch aus dem 19. Jahrhundert. Das hatte zur Folge, dass in den Gesellschaftsverträgen von heute oft individuelle Anpassungen und Regelungen vorgenommen werden mussten, die ihrerseits zu Streit – auch vor Gerichten – geführt haben. Mit dem MoPeG sollte sich vieles leichter und juristisch auf der Höhe der Zeit regeln lassen.

female doctor and nurse meet with administrator

Gut Ding will Weile haben

In Kraft tritt es erst im Januar 2024. Warum es schon heute wichtig sein kann, sich mit dem MoPeG intensiv auseinandersetzen, weiß Christian Wagner, Co-Founder und Justiziar von mediorbis: „Das neue Personengesellschaftsrecht schafft neue Chancen für Praxen und MVZ, sich vertraglich besser aufzustellen. Dabei sind wichtige Entscheidungen zu treffen und dabei sollte man sich Zeit nehmen, sich gründlich beraten lassen und abwägen. Das gilt zum Beispiel für Ärzte, die ihren Praxen oder ihren Anteil aus Altersgründen übergeben wollen.“

Die beiden wichtigsten Neuerungen:

1. Die Einführung eines neuen Gesellschaftsregisters für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch als GbR bekannt, und

2. Die Öffnung des Umwandlungsrechts für die GbR.

Was erst einmal kompliziert klingt, hat einen direkten praktischen Nutzen, vor allem für die Ärzte, denn hinter Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren steht oft eine GbR.

Mehr Vertrauen von Banken und Geschäftspartnern – aber keine Pflicht 

Die benannten Gesellschaftsregister gibt es für Partnerschaftsgesellschaften und GmbHs schon lange. Mit dem Register wird öffentlich gemacht, wer zum Beispiel in einer GmbH haftet und das Unternehmen nach außen vertreten darf. Diese Form des öffentlichen und vertrauenswürdigen Registers, das einen transparenten und vollständigen Überblick über Aufbau und Rechtsverhältnisse gibt, existierte bisher für eine GbR nicht. Mit der neuen Regelung ist das anders, aber es ist eine Einschränkung zu nennen: Die „eingetragene GbR“ ist keine Pflicht. Wer sich nicht öffentlich transparent machen will, muss es auch nicht.

Mehr Ärzte in der Praxis und weniger Haftung

In der Praxis hat das neue Personengesellschaftsrecht erhebliche Auswirkungen, wie Christian Wagner an einem Beispiel deutlich macht: „Durch die neuen rechtlichen Möglichkeiten können Ärzte, die bisher in einer Berufsausübungsgemeinschaft in der Rechtsform der GbR tätig sind, ihre Tätigkeit in einer MVZ GmbH fortführen, indem sie die GbR direkt in eine GmbH umwandeln. Diese Möglichkeit ist deutlich effizienter und nur unwesentlich aufwendiger als eine GmbH-Gründung.“


Dieser Schritt – von der GbR zur GmbH – sorgt dafür, dass unter Umständen mehr Ärzte angestellt werden können. Dazu braucht es bei der GmbH nur einen Gesellschafter. Das ist gerade dann von Bedeutung, wenn ein Teilhaber ausscheidet und nur noch ein weiterer Gesellschafter bleibt, dieser aber mehr als drei angestellte Kollegen hat. Nicht zuletzt senkt die GmbH die Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Stammkapitals.

Überschaubarer Aufwand

Die notwendigen Schritte sind dabei überschaubar. Es sind im Wesentlichen:

Die Aufstellung der steuerlichen Schlussbilanz der bisherigen Gesellschaft, ein Gesellschafterbeschluss zur Umwandlung.

  • Die Feststellung des GmbH-Gesellschaftsvertrages.
  • Der Nachweis über die Einzahlung des GmbH-Stammkapitals.
  • Die Gesellschafterliste und Handelsregisteranmeldung beim zuständigen Amtsgericht.

Was ist jetzt zu tun?

Den eigenen Gesellschaftervertrag noch einmal gründlich prüfen und sich dabei auf den Rat von Juristen wie Christian Wagner verlassen, denn mit dem MoPeG erschließen sich unter Umständen ganz neue Möglichkeiten.

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Neuer mediorbis-CEO: Unternehmensberater Sebastian Pötzsch

Neu gedachte Produkte für exponentiell wachsende Teilmärkte

„Die Nachfrage nach Produkten und Services im Gesundheitssektor wird in manchen Teilbereichen exponentiell zunehmen“, sagt Sebastian Pötzsch. Der 37-jährige Münchner Unternehmensberater ist besonders optimistisch für die Bereiche Telemedizin und medizinisches Cannabis. Beste Voraussetzungen, um mit neu gedachten Produkten und Dienstleistungen, Geschäftsfelder zu betreten, die es vorher noch nicht gab.

Sebastian Pötzsch hat sich an der renommierten European Business School im Schnelldurchlauf mit Master-Abschluss die fachlichen Grundlagen für seine unternehmerischen Aktivitäten angeeignet. Die begannen 2015 mit der Gründung der Praetorius Capital GmbH, mit der Pötzsch drei Business-Sektionen bedient: Finanzierungen aller Art, Immobilien und Transaktionsberatung.

Sebastian Pötzsch, neuer Geschäftsführer der mediorbis GmbH.
Sebastian Pötzsch: Neuer Geschäftsführer der mediorbis GmbH.

Ausbau zum digitalen Verlag

Die mediorbis GmbH soll unter Führung von Sebastian Pötzsch zu einem digitalen Verlag ausgebaut werden. Geschäftszweck: „Redaktionelle Herstellung und Herausgabe von Online-Publikationen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens; Planung, Entwicklung und Vermarktung von digitalen Anwendungen im medizinischen Bereich; Online-Nachrichten aus den Sektoren Gesundheitswesen und Forschung.“

Relevante Inhalte für gezielte Telemedizin. Weltweit.

„Wir platzieren die Telemedizin nicht nur dort, wo sich Patienten Informationen zu Symptomen und Krankheiten suchen.“, erklärt Sebastian Pötzsch und ergänzt: „Wir bilden auch das Umfeld für Ernährungs-Coaches und weitere Spezialisten, die Ihre Dienstleistung über die Videosprechstunde anbieten möchten.“ Dazu starten wir 2023 mit einem Verzeichnis für Ärzte, die Ihre telemedizinische Dienstleistung in einem relevanten Umfeld auf mediorbis einbetten möchten.

„Unsere redaktionellen Inhalte werden bereits in sieben Sprachen entwickelt und decken einen Sprachraum von ca. einem Drittel der Erdbevölkerung ab. Darunter Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch und Holländisch.“, setzt Sebastian Pötzsch nach.

Medizinisches Cannabis bringt starkes Wachstum

Medizinalcannabis wird mit Pinzette aus Glas gehol

„Medizinalcannabis und CBD-Produkte spielen in der Medizin eine immer größere Rolle“, sagt Sebastian Pötzsch, der Gesundheitsthemen quasi mit der Muttermilch aufgenommen hat: Beide Eltern sind Mediziner. „Trotzdem gibt es gerade vonseiten der amerikanischen Großkonzerne große Vorbehalte gegen diesen Markt. Google, Facebook, Instagram & Co. platzieren keine Werbung für Hanfprodukte. Mit mediorbis wollen wir das redaktionelle Umfeld dafür schaffen und können so Cannabis-Unternehmen direkt in eine dafür affine Zielgruppe bringen. Schon jetzt erreichen wir mit unseren medizinischen Ratgebern bei relevanten Keywords wie Dronabinol Top-Platzierungen bei Google. mediorbis ist jetzt schon die Nummer 1 auf der Informationsseite des Cannabis-Sektors.“

Apothekenfinder für bessere Sichtbarkeit bei Cannabis-Patienten

mediorbis versteht sich auch als Dienstleister für medizinische Einrichtungen. Dazu gehören auch Ärzte und Apotheker. „Mit unserem neuen Apothekenfinder bieten wir Cannabis-Apotheken die Möglichkeit, sich auffindbar und sichtbar zu machen“, sagt der mediorbis-Geschäftsführer. „Gleichzeitig haben sie die Möglichkeit, als Einkaufgemeinschaft auf der B2B-Plattform cannorbis.de gemeinsam als Käufer aufzutreten und so Mengenrabatte bei Herstellern zu bekommen, die sie als Einzelabnehmer nicht erreichen würden.“

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Neue Konnektoren, neue Kosten

Kostenübernahmen werden verhandelt

Die Kosten von rund 1.000 Euro für das einzelne Gerät müssten aber nicht von den Praxen gestemmt werden, sagt die Kassenärztliche Bundesvereinigung – kurz KBV. Sie geht davon aus, dass die Ausgaben „vollumfänglich“ von den Krankenkassen übernommen werden. Entsprechende Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen fänden bereits statt. In dieselbe Kerbe schlägt auch Dr. Karl-Georg Pochhammer als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung: „Das muss natürlich komplett finanziert sein und kann nicht zulasten der Zahnärzte gehen.” Aber sei bisher auch nicht strittig, so Pochhammer.

Warum ist der Tausch notwendig?

Weil für viele der Konnektoren in diesem und im kommenden Jahr die Nutzungszeit abläuft. Dabei geht es nicht um die eigentliche Hardware, sondern um die fest verbauten Schlüssel-Zertifikate nach dem RSA-Verfahren. Sie laufen festgelegt nach fünf Jahren ab. RSA ist ein kryptographisches Verfahren, das sowohl zum Verschlüsseln als auch zum digitalen Signieren verwendet werden kann. Die ersten betroffenen Konnektoren sollen ab dem kommenden Herbst ausgetauscht werden, weil die ersten Zertifikate ab Januar 2023 auslaufen. Der Austausch dürfte sich bis zum Jahr 2025 ziehen, bis alle Arztpraxen und Kliniken erreicht worden sind.

Bis Ende 2022 werden 15.000 Geräte gewechselt 

Für alle Praxisinhaber, die sich jetzt am Kopf kratzen und fragen, wann denn das Schlüssel-Zertifikat in ihrem Konnektor konkret abläuft, hat die KBV auf ihrer Website einen Tipp: „Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten wird geraten, sich mit ihrem IT-Dienstleister in Verbindung zu setzen, sobald die Finanzierung geklärt ist … Dieser kann auch dabei behilflich sein, das Ablaufdatum auszulesen, das im Konnektor hinterlegt ist.“ Karl-Georg Pochhammer von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung geht sogar davon aus, dass die Praxen in den meisten Fällen selbst gar nicht tätig werden müssten, weil entweder der Hersteller der Praxisverwaltungssoftware oder der IT-Servicedienstleister weiß, wann welcher Schlüssel ausläuft.

Übergangslösung zur TI 2.0

Das Überraschende ist dabei für viele Beteiligte nicht, dass die genannten Zertifikate auslaufen. Das Überraschende ist, dass nach dem Zeitplan der Gematik die neuen Konnektoren gar nicht notwendig sein sollten, weil die „Telematikinfrastruktur 2.0“ vor dem Ablauf der Zertifikate zu Verfügung stehen sollte. Zur „TI 2.0“ gehört unter vielem anderen der Plan, dass im Zentrum das mobile Endgerät der Patienten steht und die Konnektoren überflüssig macht.

Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, fand auf der Vertreterversammlung seiner Interessenvertretung deutliche Worte: „Wie die Dinge liegen, wird die TI 2.0 allerdings frühestens in zwei bis drei Jahren an den Start gehen. Deshalb hat die Gematik in dieser Woche angekündigt, dass faktisch vorerst nur die Möglichkeit bleibt, die Hardware durch Hardware auszutauschen, also Konnektoren gegen Konnektoren. Eine gigantische Menge an Elektroschrott und leider wohl auch technischer Stillstand.“

Dass in den Arztpraxen Unverständnis über diese unnötige Generation von Konnektoren herrscht, kann der Co-Founder von mediorbis, Fabian Engelhardt, bestätigen. Als Ärzteberater und Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger e. V. ist er unter anderem als Geschäftsführer für die Beratungsgemeinschaft für Ärzte und Zahnärzte (BAZ) tätig und hält Kontakt zu vielen Praxen. Er kommt zu dem Schluss: „Alle reden von der Digitalisierung und ihren großen Vorteilen, aber wenn es in die Umsetzung geht, dann beginnt in Deutschland oft das große Stolpern. So schaffen wir kein Vertrauen – weder bei den Patienten noch bei den Ärzten.“

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Neu in Deutschland: IT-Konzept zur Schlaganfall-Nachsorge

Ziele: mehr Lebensqualität, weniger Risiko

Entwickler des innovativen Konzepts für die Schlaganfall-Nachsorge sind Forschende an der Universität Leipzig. Ihre digitalen Lösungen ergänzen die Arbeit von Schlaganfall-Lotsen, die Patienten nach der Akutphase beraten – für eine möglichst hohe Lebensqualität und ein reduziertes Risiko von Folge-Ereignissen. Das Konzept besteht aus Portalen für Therapeuten, einer Begleitung der Patienten durch Schlaganfall-Lotsen und einer Patienten-App. Mit ihr kann ein Patient seinen Lotsen und den behandelnden Hausarzt direkt kontaktieren. Die App informiert ihn zusätzlich über rehabilitative Maßnahmen und erinnert ihn an die Einnahme von Tabletten.

Wichtig ist bei solch einer App der Fokus auf mögliche Handicaps eines Erkrankten. „Gesundheitliche Probleme wie Lähmungen und Sehstörungen des Nutzers muss man beim App-Design immer berücksichtigen“, sagt Uwe Brandt, UX/UI Designer und Art Director beim Health-Tech-Unternehmen mediorbis. Gesprochene Versionen von Inhalten sind eine der möglichen Lösungen für diese Herausforderungen.

Wearables können Körperfunktionen überwachen

Arzt bespricht mit Patientin Daten aus einem Wearable

Das digitale System zur Schlaganfall-Nachsorge leistet noch mehr und kann nach Absprache mit Patienten wichtige Körperfunktionen überwachen. Der Patient trägt dafür sogenannte Wearables (mobile Sensoren). Sie messen und überwachen Werte wie Herzfrequenz und Blutdruck und zeichnen darüber hinaus bei Bedarf Armbewegungen auf. So kontrollieren sie die Beweglichkeit beider Körperhälften bei einer halbseitigen Lähmung. Die aufgezeichneten Werte dienen unter anderem dem Hausarzt für eine optimierte Nachsorge-Therapie.

Schlaganfälle sind in Deutschland keine Seltenheit. Etwa 200.000-mal pro Jahr erkranken Menschen, die nie zuvor einen Schlaganfall erlitten haben. In weiteren 70.000 Fällen kommt es zu einem erneuten Schlaganfall (Quelle).

Die gute Nachricht: Die Neuerkrankungs- und Sterberate ist rückläufig. Die Chancen auf eine gute Genesung sind bei einem Schlaganfall jedoch abhängig von diversen Faktoren: Man muss die Krankheit möglichst schnell diagnostizieren und optimal therapieren. Das kann das Risiko eines erneuten Schlaganfalls um 80 % senken.

Aktuell ist der PostStroke-Manager in der Testphase

Der PostStroke Manager kann ein sehr wichtiger Schritt für die optimale Nachsorge-Therapie sein. „Das Konzept ist einzigartig in Deutschland“, sagt Professor Dominik Michalski. Michalski ist Oberarzt der Schlaganfall-Spezialstation an der Universitätsklinik Leipzig. Er gehört zu den drei Fachleuten, die das Projekt leiten. „Wegen der vielen Alleinstellungsmerkmale des Systems gibt es jetzt bereits großes, auch überregionales Interesse an dem Konzept“, ergänzt Professorin Galina Ivanova, die ebenfalls zum leitenden Team gehört.

Nach einem etwa dreimonatigen klinischen Vortest startete das Projekt Anfang 2022 in eine einjährige Machbarkeitsstudie. Sie soll die Praxistauglichkeit des digitalen Systems testen. Abhängig ist der Erfolg auch von der Frage, wie gut die Patienten die Patienten-App annehmen. Uwe Brandt weiß, was solch eine App leisten muss, um akzeptiert zu werden: dem Patienten Sicherheit und Hilfe im alltäglichen Gebrauch bieten, ohne dabei zu komplex zu sein. Wenn sie das schafft, steigert sie die Chancen auf ein erfolgreiches Projekt. Den Schlaganfall-Patienten in Deutschland wäre das sehr zu wünschen.

Bild 1: ©iStock / Dkosig, Bild 2: ©iStock / powerofforever

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