Sehr viele medizinische Studien werden der Öffentlichkeit vorenthalten – mit teils gravierenden Folgen für die Patienten. Der Grund hat mit dem Markt der Aufmerksamkeit zu tun, dessen Gesetze die Wissenschaft oft sehr träge werden lassen. Zum Nachteil von uns allen.
Über negative Ergebnisse wird ungern gesprochen
Im Wesen einer wissenschaftlichen Studie liegt die Aufgabe, die Ergebnisse der Öffentlichkeit mitzuteilen. Viele Menschen gehen deswegen davon aus, dass alle Studien generell mit uns allen geteilt werden. Dem ist aber nicht so. Der Grund dafür liegt in den Regeln der Ökonomie der Aufmerksamkeit begründet: Fachzeitschriften, aber auch sonstigen Medien, berichten vor allem über Studien mit positiven Ergebnissen. Also z. B. wenn ein Medikament gefunden wurde, dass gegen ein menschliches Leiden weiterhilft. Studien mit negativem Ausgang bekommen dagegen wenig Aufmerksamkeit. Die Motivation, die Studienergebnisse zu veröffentlichen, ist also bei vielen Wissenschaftlern schon während der Studie eher gering, wenn sie merken, dass das Ergebnis negativ sein wird.
Viele Patienten sind auf dieses Wissen angewiesen
Was auf den ersten Blick zumindest aus Sicht der Wissenschaftler nachvollziehbar erscheint, hat in der Praxis für viele Menschen drastische Konsequenzen. So können unheilbar erkrankte Menschen ihre Hoffnung auf noch nicht veröffentlichte Studien setzen. Dabei wissen diese nicht, dass die Ergebnisse bereits eine negative Wirksamkeit belegt haben. Und selbst durch direktes Nachfragen ist es mehr als nur schwierig, irgendwie an diese wertvollen Ergebnisse zu kommen.
Eine weitere Problematik ist, dass andere Forschungsteams aus dem gleichen Fachbereich gleiche oder sehr ähnliche Studien durchführen. Leider ohne zu wissen, dass bereits zu dem Forschungsgegenstand aussagekräftige Daten vorliegen. Hierdurch entstehen vermeidbare Kosten, die an anderer Stelle in der Forschung fehlen.
Die EU bemüht sich um mehr Transparenz
Die Zurückhaltung bei der Veröffentlichung von Studiendaten ist kein deutsches Problem. Das Problem ist in ganz Europa, aber auch in Amerika anzutreffen. Großbritannien gilt in Europa als Musterschüler, der sich um eine konsequente Veröffentlichung bemüht. Europaweit versucht man mit einem EU-Studienregister den öffentlichen Zugang zu erleichtern. Das soll zur Transparenz beitragen und die Entwicklung geeigneter Therapien beschleunigen. Doch auch hier werden negative Studienergebnisse zurückgehalten.
Fast alle klinischen Studien der Universität Leipzig sind bereits in einer EU-Datenbank erfasst.
Universität Leipzig mit positivem Beispiel
Dass es aber auch sehr gute Ansätze gibt, zeigt die Universität Leipzig. So hat diese bereits 92 Prozent ihrer klinischen Studien in einer EU-Datenbank erfasst. Durch die gezielte Auseinandersetzung mit der angesprochenen Problematik verändert sich das Bewusstsein in der Forschungsumgebung allmählich. Weiterhin unterstützt eine bald gültige EU-Verordnung zu klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln diesen Trend.
Denn dann soll die Übermittlung in ein dafür eigens kreiertes EU-Portal für alle EU-Staaten verpflichtend sein. Bis das Defizit aufgearbeitet ist und eine zeitnahe Veröffentlichung stattfindet, bedarf es Geduld bei der Recherche nach geeigneten Ergebnissen. Eine Aufgabe, die uns so schnell wie möglich die Wissenschaft abnehmen sollte.
Knapp achteinhalb Millionen Menschen gehören in Deutschland zur Generation Z. Das entspricht etwa jedem zehnten Deutschen (Quelle). Was für sie einen guten Arbeitsplatz ausmacht, verriet diese Generation 2021 in einer Studie. Ein gutes Arzt-Gehalt (Platz 2) sowie Möglichkeiten für Weiterbildung und professionelles Training (4) sind zwar weiter in den Top-5. Daneben zählen aber Werte wie nachhaltiges Handeln (5), Offenheit für neue Ideen und Konzepte (3) und – besonders wichtig und folgerichtig auf Platz 1: Ehrlichkeit und offene Kommunikation. Das bestätigt auch Anne Hätty, mediorbis-Headhunterin im medizinischen Bereich: „Ein wertschätzender Umgang, aber auch konstruktive Kritik sind für ein gutes Miteinander unumgänglich. Dadurch entstehen Loyalität und Mitarbeiterbindung.“
Die Generation Z ist begehrt
Der Wettbewerb um die Generation Z ist hart: auch auf dem Arbeitsmarkt der Gesundheitsbranche. Das zeigt sich z. B. bei den medizinischen Fachangestellten (MFA). Manche Arztpraxis kann bereits heute eine MFA-Stelle nicht besetzen. Und Zeichen für eine kurzfristige Entspannung sieht Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), aktuell keine: „Die Situation ist ein Versäumnis sehr vieler Jahre.“ Gegensteuern kann nur, wer die Generation Z für die Arztpraxen begeistert und dort hält. Dafür sei eine gute Unternehmenskultur sehr wichtig, sagt Anne Hätty. „Den Wert der Zwischenmenschlichkeit schätze ich dabei besonders hoch ein.“
Gemeinsame Ziele vereinbaren
65 Prozent der Generation Z befürworten ein „gesundes, konstruktives Arbeitsklima und eine gute Unternehmenskultur“ (Quelle). „Ist das nicht gegeben, leidet das wichtige Zusammenspiel aller Mitarbeiter in einer Praxis. Deshalb ist es für niedergelassene Ärzte wichtig, sich zunächst mit der konkreten IST-Situation in ihrer Praxis zu beschäftigen und zu reflektieren, wie hoch Fluktuation und Mitarbeiterzufriedenheit sind“, sagt Anne Hätty. „Wenn man hier Optimierungsbedarf feststellt, sollte unbedingt ein professioneller Coach mit an Bord genommen werden.“
Der Coach kann unter anderem dabei helfen, Mitarbeiter als Individuen mit eigenen Zielen und Motiven zu sehen. Auch die Generation Z ist keine homogene Gruppe. Der eine Mitarbeiter freut sich über einen optimierten Dienstplan. Der andere setzt einen Schwerpunkt bei persönlicher Weiterentwicklung und ein Dritter liebt finanzielle Anreize. „Ärzte sollten als Arbeitgeber deshalb mit allen Mitarbeitern gemeinsame Ziele vereinbaren, die die verschiedenen Ziele und Motive berücksichtigen“, rät Anne Hätty. „So lässt sich der Wunsch der Generation Z nach Ehrlichkeit und offener Kommunikation in den Praxen am besten umsetzen.“
Wo findet man die Generation Z?
Informationen aus sozialen Medien, Webseiten und Werbung beeinflussen etwa ein Drittel der Generation Z bei der Berufswahl. Hier können Unternehmen ansetzen, um junge Menschen für sich zu begeistern. Sie können sich als nahbar darstellen und Bewerber vom Teamspirit überzeugen, urteilt der Personaldienstleister Ranstad. Vom Wert der Social-Media-Kanäle fürs Recruiting ist auch Anne Hätty überzeugt, warnt jedoch: „Sie eignen sich nur dann wirklich gut, wenn man sie regelmäßig pflegt und neue Inhalte postet.“ Sehr wertvoll sind dabei Zitate zufriedener Mitarbeiter. Deren Meinung ist für eine Arztpraxis die beste Eigenwerbung, mit der man nicht nur, aber auch die Generation Z gut erreicht.
Nachweisgesetz: Auslöser für eine Vielzahl von Prozessen?
Sperriger Titel mit vielen kleinen Tretminen
Das sogenannte Nachweisgesetz ist im deutschen Recht im Prinzip kein neues, aber es wurde im Juni auf Grundlage der „Arbeitsbedingungenrichtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU“ neu gefasst. Die präzise Bezeichnung lautet dabei „Richtlinie (Eu) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union“.
„Hinter diesem sperrigen Titel lauern in unserem Land viele kleine Tretminen, die in Zukunft Auslöser für eine Vielzahl von Prozessen vor den Arbeitsgerichten sein können, wenn Praxisinhaber jetzt nicht schnell handeln“, sagt Christian Wagner, Gründer der Anwaltsplattform advomeda und Justiziar von mediorbis. Das gilt seiner Meinung nach vor allem, weil das neugefasste Gesetz einen sehr breiten Anwendungsbereich umfasst und die Rechte der Arbeitnehmer erweitert.
Bußgelder bis zu 2.000 Euro pro Vertrag
Auf die Frage, was Ärzte jetzt zu tun haben, hat der mediorbis-Justiziar einen klaren Rat – und eine Warnung: „Ich möchte allen Praxisverantwortlichen empfehlen, jetzt alle Arbeitsverträge ändern zu lassen und das aus zwei guten Gründen: Erstens werden bei Verstößen gegen das Nachweisgesetz Bußgelder von bis zu 2.000 Euro pro Vertrag fällig und zweitens schwächen unzureichende Arbeitsverträge die ohnehin schon schwierige Position des Arbeitgebers vor Gericht noch weiter.“
Christian Wagner weist zusätzlich daraufhin, dass Verträge, die vor dem 1. August 2022 in Kraft traten, nur dann geändert und ausgehändigt werden müssen, wenn dies vom Arbeitnehmer gefordert wird. Aber: „Die Frist, die damit verbunden ist, beträgt nur sieben Tage und das ist eine denkbar kurze Zeitspanne. Ich kann nur dringend empfehlen jetzt alles Verträge prüfen und ändern zulassen, um ein Bußgeld zu verhindern.“
Die Richtlinie im Überblick
Mit dieser Einschätzung könnte der Justitiar ziemlich richtig liegen. Das zeigt auch der Blick auf die Zusammenfassung zur Richtlinie, die sich auf der Website der Europäischen Kommission dazu findet:
• ausführlichere Unterrichtung über wesentliche Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses, frühzeitig und in schriftlicher Form;
• Höchstdauer für die Probezeit zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses;
• Möglichkeit der Mehrfachbeschäftigung, Verbot von Ausschließlichkeitsklauseln und Einschränkungen für Unvereinbarkeitsklauseln;
• Mindestplanbarkeit der Arbeit mit angemessenem Vorlauf für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeitplan unvorhersehbar ist (z. B. Arbeit auf Abruf);
• Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch für Null-Stunden-Verträge;
• Anspruch auf schriftliche Antwort auf Ersuchen um Übergang zu einer Beschäftigungsform mit sichereren Arbeitsbedingungen;
• Anspruch auf kostenlose obligatorische Fortbildung im Falle der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung einer solchen Fortbildung.
Dazu kommt auch eine neue Informationspflicht der Arbeitgeber über das korrekte Vorgehen im Kündigungsfall – mit Kündigungsfrist und Angabe des Zeitraums, in dem eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann.
Auswirkungen auf eine Vielzahl anderer Gesetze
„Die Übernahme der Arbeitsbedingungenrichtlinie in deutsches Recht hat auch Folgen für eine ganze Reihe anderer Gesetze, wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Berufsbildungsgesetz oder auch die Gewerbeordnung“, erläutert Christian Wagner. Und was ist mit den Altverträgen? „Arbeitnehmer mit Verträgen, die vor dem 1. August dieses Jahres geschlossen wurden, können eine Aktualisierung verlangen.“ Als nur ein Beispiel zum Umfang der Änderungen nennt er, dass Angaben zu Ruhepausen, Ruhezeiten oder auch Schichtsystemen und Schichtrhythmen schriftlich festzuhalten sind. Dazu kommen Schichtänderungen oder detaillierte Angaben zu Überstunden oder die Zusammensetzung und Höhe des Entgelts.
Ende 2020 gab es laut Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 3.846 Medizinische Versorgungszentren in Deutschland. Im Vergleich zu 2019 war das ein Anstieg um 9 Prozent. In Hamburg (20,6 Prozent) und Thüringen (23,5 Prozent) arbeitet inzwischen etwa jeder fünfte Vertragsarzt in einem MVZ. In keinem anderen Bundesland ist der Anteil höher. Besonders niedrig liegt er mit 7,6 Prozent in Baden-Württemberg. Bei 42 Prozent aller MVZ gehört ein Krankenhaus zu den Trägern des Versorgungszentrums. Ebenfalls bei 42 Prozent sind Vertragsärzte an der Trägerschaft beteiligt. In 16 Prozent aller Medizinischen Versorgungszentren gibt es weitere Träger.
Rettet das Versorgungszentrum das Privatleben?
„Inhaber eines MVZ zu sein, kommt den Wünschen vieler Ärzte nach einem gesunden Verhältnis von Arbeit und Privatleben entgegen“, sagt Anne Hätty, Medical Headhunterin bei mediorbis. Der Arzt kann als Inhaber zugleich Angestellter des MVZ sein. So lässt sich seine Pflichtarbeitszeit im Vergleich zum Betrieb einer Einzelpraxis deutlich reduzieren. Als Arbeitgeber hat der Arzt mit dem MVZ weitere Vorteile. Mit einer Einzelpraxis dürfte er maximal drei Angestellte in Vollzeit beschäftigen. Als alleiniger Gesellschafter eines MVZ kann er dagegen beliebig viele Angestellte beschäftigen. Zugleich kann sein MVZ bei Bedarf mit anderen MVZ eine Berufsausübungsgemeinschaft (früher Gemeinschaftspraxis) bilden. Dann hat er die Möglichkeit, an jedem Standort eines Mitglieds der Gemeinschaft zu arbeiten.
MVZ werden für das Gesundheitssystem wichtiger
Vorteilhaft sind Medizinische Versorgungszentren möglicherweise nicht nur für die Ärzte, sondern auch für das Gesundheitssystem. „Für die medizinische Versorgung in Deutschland werden MVZ künftig viel wichtiger“, ist sich Christian Wagner sicher. Als Vorsitzender der SGB V-Kommission beim Deutschen Sozialgerichtstag begleitet der Fachanwalt für Medizinrecht Vorhaben wie die Krankenhausstrukturreform in Deutschland. Wenn sich die Zahl der Klinken aufgrund der Reform reduziert, könnten gut ausgestattete MVZ Versorgungsengpässe verhindern und bestenfalls zugleich Kosten sparen. Die Sache mit den reduzierten Kosten funktioniert möglicherweise aber nicht immer.
Sind die Versorgungszentren Kostenfallen?
Zumindest in Bayern rechnen MVZ „bei gleicher Patientenstruktur, gleichen Vorerkrankungen und gleichen Behandlungsanlässen“ höhere Honorarvolumina ab. Im Vergleich zu Einzelpraxen liegt ihr Honorarvolumen um 5,7 Prozent höher. Bei Versorgungszentren im Besitz von Finanzinvestoren waren es sogar 10,4 Prozent. Das ergab eine Studie des IGES-Instituts für die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB). Kritik an der Studie kam zum Beispiel von der Ärzte-Zeitung. Diese Kritik wurde anschließend wiederum von der KVB kritisch beantwortet.
Offen bleibt, ob die bayerischen Ergebnisse auf das gesamte Bundesgebiet übertragbar sind. Selbst, wenn dem so wäre, spräche das aber nicht grundsätzlich gegen Medizinische Versorgungszentren. Es spräche aber eventuell für einen Regulierungsbedarf, damit wirtschaftliche Interessen nicht auf Kosten der medizinischen Versorgung bedient werden.
Regulierung ist wichtig. „Aber die Hürden für eine MVZ-Gründung dürfen dabei nicht zu hoch werden, um die Vorteile für die Gesellschaft zu erhalten“, sind sich Anne Hätty und Christian Wagner sicher. Für die Politik könnte das zu einem Balanceakt werden. Ihn zu meistern, wäre eine schwierige Aufgabe und zugleich ein wichtiger Schritt für die Zukunft medizinischer Versorgung in Deutschland. Dass die Politik nötige Veränderungen initiieren kann, hat sie beispielsweise mit dem neuen Gesellschaftsrecht bewiesen, das Anfang 2024 in Kraft tritt. Es bietet Chancen für Praxen und MVZ, sich vertraglich besser aufzustellen.
Die Vorgeschichte des OLG-Urteils beginnt beim Münchner Landgericht mit der Klage von drei Ärzten. Sie forderten die Löschung ihrer Jameda-Basisprofile. Jameda legt solche Profile von Ärzten an, ohne deren Einverständnis einzuholen. Patienten können die Mediziner dort anhand verschiedener Kriterien wie Behandlung, Aufklärung und Freundlichkeit bewerten. Tatsächlich verurteile das Landgericht Jameda schon 2019 dazu, die Basisprofile zu löschen (Quelle).
Einem der Ärzte reichte dieses Urteil allerdings nicht. In einem Berufungsverfahren verlangte er ein weiterreichendes Verbot für Jameda, zukünftig ein neues Profil von ihm anzulegen. Und tatsächlich verbuchte er beim OLG München zusätzliche Erfolge. Das Urteil des OLG listet viele der Vorteile auf, die Jameda zahlenden Kunden, nicht aber den Inhabern eines Basisprofils gewährt. Und solange diese Vorteile bestehen, darf Jameda kein neues Basisprofil des Arztes ohne sein Einverständnis anlegen. Damit entfällt auch die Basis für eine Bewertung auf Jameda.
Bewertungen beeinflussen die Arztwahl
Bewertungen sind relevant für Patienten. Laut einer Studie sind sie im Durchschnitt für 34 Prozent ein wichtiges Kriterium bei der Arztwahl. Besonders wichtig sind sie bei den 16- bis 29-Jährigen (40 Prozent), aber auch 25 Prozent der über 65-Jährigen vertrauen auf sie. Ein Problem sind gekaufte Bewertungen, von denen unter anderem Portale zur Ärztebewertungen wohl nicht immer frei sind. Das lässt zumindest ein Radiofeature aus dem Februar 2021 vermuten. Jameda widerspricht möglichen Vorwürfen auf seiner Internetseite zur Qualitätssicherung. Man veröffentliche und prüfe Bewertungen auf Basis rechtlicher Vorgaben, heißt es dort.
Ärzte erhalten die Hoheit über ihre Daten zurück
Christian Wagner begrüßt das Urteil des OLG München. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und Vorsitzender der SGB V-Kommission beim Deutschen Sozialgerichtstag. Aus seiner Sicht trägt die Entscheidung des Gerichts dazu bei, dass Ärzte die Hoheit über ihre Daten zurückerhalten. Jameda darf laut OLG-Urteil zum Beispiel kein Profil ohne Einwilligung des Klägers veröffentlichen, wenn zahlende Premiumkunden (in der Art und Weise wie bisher) in ihrem Profil mehr Leistungen angeben können als nicht zahlende. Allerdings veraltet das Urteil möglicherweise bereits durch kleinere Änderungen in den Jameda-Leistungen für Premiumkunden. Darüber hinaus muss man abwarten, ob das Verbot bestehen bleibt. Die Sache liegt jetzt beim Bundesgerichtshof.
Völlig neu ist der Streit um das Bewertungsportal nicht
Der Bundesgerichtshof hatte Ende 2021 bereits einen ähnlichen Fall beurteilt. Auch in ihm ging es unter anderem um unterschiedliche Möglichkeiten der Leistungspräsentation für zahlende und nicht zahlende Kunden auf Jameda. Damals begründete diese Ungleichbehandlung aus Sicht des BGH keinen Unterlassungsanspruch. Jameda muss den Basiseintrag eines Arztes deshalb also nicht löschen, wenn der Arzt es verlangt. Wie wird der BGH das Urteil des OLG München bewerten? Ähnlich? Anders? Es bleibt schwierig. Bis auf Widerruf ist es wohl abhängig vom individuellen Fall, wann Ärzte die Löschung ihres Profils bei Jameda einfordern können. Christian Wagner sieht in den bisherigen Urteilen des Landgerichts und Oberlandesgerichts München dennoch positive Signale. Sie könnten Ärzten durchaus Mut machen, gegen unerwünschte Einträge in Bewertungsportalen vorzugehen.
Wahrscheinlich haben Sie schonmal von der Schenkungsgrenze oder dem steuerlichen Freibetrag gehört. Das Tolle daran: Der Mitarbeiter erhält pro Monat 50 Euro für einen bestimmten Zweck. Der Arbeitgeber holt sich das Geld ganz einfach über die Steuer zurück. Viele Unternehmen nutzen die 50 Euro für einen Fahrtkostenzuschuss, Gutscheine oder kleinere Mitarbeiterevents. Der Geldbetrag kann aber auch für andere Dinge eingesetzt werden wie eine betriebliche Krankenversicherung.
Von Kontaktlinsen bis Zahnersatz
Diese BKV funktioniert ähnlich wie eine betriebliche Altersvorsorge: Der Mitarbeiter erhält Förderung – unabhängig davon, wie er privat vorsorgt oder versichert ist. Entscheiden Sie, dass Ihre Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung nutzen können, dann ist dies eine Option, die unabhängig von der bisherigen Krankenversicherung Ihrer Mitarbeiter ist. Es handelt sich somit um ein Zusatzangebot, das Sie nichts kostet, aber den Mitarbeitern Mehrwert verspricht.
Natürlich arbeiten Sie auch bei der BKV mit einem Versicherungsanbieter zusammen. Hier ist es wichtig, die Angebote zu vergleichen. Dafür lohnt es sich, einen unabhängigen Versicherungsmakler hinzuzuziehen. Finanzcoach Gabriel Gutekunst aus Stuttgart erklärt warum: „Es gibt Unterschiede, wie lang die angesparte BKV-Summe zur Verfügung steht und für was sie eingesetzt werden darf. Gerade bei Letzterem gibt es diverse Möglichkeiten wie Massage, Kontaktlinsen, Naturheilkunde-Behandlungen etc.“
Versicherer geben noch Geld dazu
Sie bestimmen also durch die Anbieter-Auswahl, für was der Mitarbeiter sein Zusatzbudget nutzen kann. Was 2021 noch 44 Euro pro Monat waren, sind jetzt maximal 50 und wenn Sie als Arbeitgeber monatlich diese Summe einzahlen, kommen stolze 600 Euro pro Jahr zusammen. Diesen Betrag kann der Mitarbeiter dann nutzen für Extrawünsche oder Behandlungen, die die eigene Krankenkasse nicht übernimmt. Und jetzt aufgepasst: Die maximal 50 Euro sind nicht nur steuerfrei und stehen dem Mitarbeiter zur Verfügung, die Versicherer legen – je nach Vertrag – sogar noch Geld obendrauf. „Bei einem Zahlbetrag von beispielsweise 50 Euro können Sie pro Monat und Mitarbeiter auf ein Budget von 70 Euro oder mehr kommen“, so Gutekunst.
Rückerstattung über die Steuer
Um die steuer- und sozialversicherungsfreie Summe zurückzubekommen, ist es wichtig, dass Sie den maximalen Geldbetrag von 50 Euro nicht überschreiten. Unter der Summe zu bleiben, ist dagegen in Ordnung: „Leistungen von den Versicherern gibt es auch schon ab 15 Euro pro Monat. Auch hier ist wieder auf die richtige Anbieter-Auswahl zu achten.“ Die Durchführung der Rückerstattung übernimmt Ihr Steuerberater für Sie. Wichtig ist übrigens auch, dass nur echte Zusatzleistungen steuerbegünstigt werden. Das heißt, die 50 Euro dürfen nicht mit dem Gehalt etc. verrechnet werden.
Mitarbeiter-Benefits sind das neue ausschlaggebende Kriterium
Wenn Sie neue Mitarbeiter kriegen wollen, müssen Sie überzeugen. Um zu überzeugen, müssen Sie als potenzieller Arbeitgeber im Gedächtnis bleiben. Bieten Sie etwas Besonderes und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie sich um ihr Wohlergehen kümmern. Natürlich ist die betriebliche Krankenversicherung nur eine Möglichkeit, die 50-Euro-Grenze zu nutzen und Bewerber zu überzeugen. Weitere Ratschläge finden Sie in unserem Bereich für Medical Headhunting.
Ein kleines Rätsel: Was wird mit Passwörtern gemacht?
Die richtige Antwort: Oft das, was nicht damit gemacht werden sollte. Oder ernsthaft betrachtet: Wer eine Haftnotiz mit der Aufschrift „Passwort: hallo123“ an den Monitor klebt, hat womöglich schnell ein großes Problem – vor allem, wenn der Monitor in einer Arztpraxis steht.
Die Liste der Schande, die Daniels und Mark Zuckerberg
Alle Jahre wieder stellt das Hasso-Plattner-Institut im Dezember seine Liste der Schande ins Netz: Die beliebtesten deutschen Passwörter. Und jedes Jahr mit dem gleichen und schlechten Ergebnis: Passwörter wie „123456“, „ichliebedich“ oder „lol123“ liegen ganz weit vorne. Gut, es gibt auch immer wieder Ausreißer, die überraschen. In der vergangenen Aufstellung fand sich zum Beispiel der Name „Daniel“ auf Platz 20 der beliebtesten Passwörter. Gibt es so viele Daniels in Deutschland? Haben so viele Menschen ihr Herz an einen Daniel verloren? Es bleibt ein Rätsel. Dabei ist die Datenbasis der Untersuchung mit 3,1 Millionen Zugangsdaten breit und damit ein guter Spiegel.
Weniger schleierhaft dürften die Gründe für Simpel-Passwörter und Aufbewahrungsorte wie der Zettel unter dem Mauspad sein: Bequemlichkeit und Ignoranz. Aber damit jetzt wieder alle den Kopf heben können, die gerade daran denken, dass sie seit Jahren immer „Passwort“ als Passwort nutzen und der Zugangs-Pin zum Praxis-Handy in der obersten Schublade gleich vorne liegt, wollen wir kurz daran erinnern, dass auch die Großen der Faulheit nachgeben. Einer davon ist Mark Zuckerberg. In einer von Hackern gestohlenen Datenbank von LinkedIn wurde „dadada” als das Passwort des Facebook-Chefs identifiziert. So weit, so schlecht.
Die Haftung macht schnell Schluss mit lustig
Zugegeben, das ist alles auch ein bisschen unterhaltsam. Aber mit dem Sprung in den Praxisalltag ist schnell Schluss mit lustig. „Ein Arzt, der die Daten seiner Patienten nicht bestmöglich schützt, könnte unter Umständen datenschutzrechtlich, zivilrechtlich, strafrechtlich und berufsrechtlich belangt werden.“ Das sagt Christian Wagner, Co-Founder und Justiziar von mediorbis und ein Experte auf dem Gebiet des Datenschutzes.
Das ist auch richtig so, denn Daten über die Gesundheit gehören zu den schützenswertesten überhaupt. Ärzte wie Psychotherapeuten müssen die personenbezogenen Daten ihrer Patienten also mit allen Mitteln vor fremdem Zugriff bewahren. Ein wichtiger Basisbaustein dazu sind sichere Passwörter.
Sie mögen Pizza, die mit Grottenolmen belegt ist? Super!
Ein sicheres Passwort kann zum Beispiel so aussehen: u4dD!7.8FJRdMPt9A@pAinH4. Wer sich das merken kann? Keine Ahnung … Aber es gibt einen sehr guten Weg, sich schwer knackbare Passwörter auszudenken, die trotzdem als Satz oder Sätze im Gedächtnis bleiben. Beispiel: „Drei Pizzen mit jeweils vier Grottenolmen bitte! Geht das schnell?“ Als Passwort liest sich das dann so: „3Pmj4Gb!Gds?“. Sie mögen es lieber vegan? Kein Problem: „Achtung: In meinen Kuchen kommen nur vier Äpfel und auf die drei Eier verzichte ich lieber!“ macht „A:ImKkn4Äuad3Evil!“.
Wem jetzt immer noch der Angstschweiß vor dem Vergessen auf der Stirn steht, der schreibt das Passwort auf. Achtung, jetzt kommt ein so großes wie dickes „Aber“: und bewahrt diese Notiz räumlich weit getrennt und verschlossen auf.
Eine kleine Anmerkung der Redaktion …
Bitte benutzen Sie „3Pmj4Gb!Gds“ und „A:ImKkn4Äuad3Evil!“ nicht selbst als Passworte. Die nutzen schon Autor und Redaktion und wir wollen ja alle nicht auf der Liste des Hasso-Plattner-Instituts am Jahresende auftauchen 😉
Medizinische Fachangestellte ist der beliebteste Ausbildungsberuf bei jungen Frauen in Deutschland. Auf Platz 3 folgt – fast auf dem Fuße – der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten. Trotzdem: Den Arzt- und Zahnarztpraxen droht der Fachkräftemangel. Die Auszubildenden wechseln nach Abschluss lieber ins Krankenhaus oder orientieren sich gleich ganz neu. Die, die schon länger im „Job“ sind, hält es vielfach auch nicht mehr. Sie wechseln in andere Praxen oder ins Krankenhaus, wo die Bezahlung besser ist. Das PKV Institut, ein Anbieter von Online-Seminaren und Fernlehrgängen für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte in Deutschland, hat nachgefragt: Wie attraktiv ist der Beruf derzeit? Und was können Praxen tun, um gute MFAs und ZFAs zu halten?
Kündigungen gehören vielfach zum Alltag
45 % der im Rahmen der Studie befragten MFAs und ZFAs haben in den vergangenen zwölf Monaten Kündigungen von Teamkolleginnen miterlebt. 45 % der Befragten gaben außerdem an, selbst unzufrieden im Job zu sein. Warum das so ist, beantwortete eine der Befragten aus einer Praxis für Strahlentherapie und Radioonkologie in Hildesheim so: „Unser Beruf war schon immer stressig. Aber seit Beginn der Pandemie arbeiten MFAs und auch ZFAs an der Grenze der Belastbarkeit. Dafür wünsche ich mir mehr Wertschätzung aus der Politik und auch innerhalb der Gesellschaft.“
Ein Problem: das liebe Geld
Die Bezahlung von Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten bei niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten ist dabei ein zentrales Problem: MFAs und ZFAs in Kliniken verdienen oft mehr. Und: Auch Verwaltungsberufe im Gesundheitswesen werden allgemein höher vergütet. Damit nicht genug, tritt ab September 2022 der neue Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung in Kraft. Auch diese Absolventen werden ein besseres Einstiegsgehalt haben als manche MFA.
Ein weiteres Problem: die Patienten
Eine faire Bezahlung ist wichtig, doch neben der finanziellen Honorierung wünschen sich viele der befragten MFAs und ZFAs – wie beschrieben – vor allem mehr Wertschätzung. Während 52 % der Befragten angaben, Wertschätzung innerhalb ihres Teams zu erfahren, erleben mit 35 % deutlich weniger der Befragten auch ihre Praxisleitung als wertschätzend. Viele MFAs und ZFAs berichten im Rahmen der Umfrage auch von zunehmend respektlosem Verhalten durch Patienten.
Und was können die Praxisleitungen tun?
Etwa die Hälfte der Befragten gaben an, Zusatzleistungen in Form von betrieblicher Altersvorsorge, Gesundheitsförderung, Fahrtkostenzuschüssen und Ähnlichem zu erhalten. Nur 35 % arbeiten laut Umfrage in Praxen, die mit flexiblen Arbeitszeitmodellen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. 37 % der Befragten haben eine Praxisleitung, die sie in ihrer gezielten individuellen Fort- und Weiterbildung unterstützt.
Für kaum ein Drittel der Befragten stehen regelmäßige Teamevents auf dem Plan. „Zusätzliche Leistungen, Work-Life-Balance und mehr Geld sind wichtig, aber bei weitem nicht alles: Es kommt vor allem auch auf den guten und respektvollen Umgang miteinander an“, sagt Anne Hätty. Die Headhunterin im medizinischen Bereich bei mediorbis weiß, dass es auch gelebte Loyalität ist, die Mitarbeiterbindung schafft. Und: „Wenn die Fluktuation hoch ist, sollte zuerst eine Analyse der IST-Situation in der Praxis erfolgen, denn ein häufiger Wechsel weist zumeist auf strukturelle Probleme hin. Sollte sich hier Handlungsbedarf ergeben, dann helfen professionelle Coaches gezielt weiter.“
Ein Tipp zum Schluss: In diesem thematischen Zusammenhang lohnt auch ein Blick in die Auswertung der Mitglieder-Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin: „2 Jahre Corona-Pandemie in den Berliner Praxen„.
Mehr Spielraum: Videosprechstunde in der Psychotherapie
Einigung zwischen Krankenkassen und der KBV
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen haben sich im Bewertungsausschuss im Rahmen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs darauf geeinigt, dass ab dem 1. Juli die Videosprechstunde beweglicher eingesetzt werden kann. Die vereinbarte Obergrenze von 30 Prozent umfasst dann alle Leistungen, die nach der Richtlinie für die Psychotherapie für die Videosprechstunde abgerechnet werden können.
Auf die Summe kommt es an
Mit anderen Worten: Für einzelne Bereiche kann häufiger auch die Videokamera eingesetzt werden, wenn in Summe die 30-Prozent-Marke nicht gerissen wird. Es können also Patientinnen und Patienten, wenn nach den Richtlinien grundsätzlich möglich, ganze Leistungsbereiche vollständig per Video in Anspruch nehmen, wenn andere dafür weiter persönlich in die Praxis kommen. So kann auf Menschen Rücksicht genommen werden, denen Wege schwerfallen oder die wegen Corona, Impfauflagen oder Vorerkrankungen keine normalen Psychotherapie-Sitzungen besuchen können. Welche Leistungen in einer Videosprechstunde berechnungsfähig sind, fasst diese Übersicht der KBV zusammen.
Es gibt Ausnahmen – wichtige
Unter die neuen Regelungen fallen ausdrücklich einige Bereiche nicht: die psychotherapeutische Akutbehandlung, die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen. Bei diesen dreien dürfen weiterhin nur bis 30 Prozent online stattfinden. Diese Einzelleistung darf je Psychotherapeut beziehungsweise Psychotherapeutin patientenübergreifend weiterhin nur zu 30 Prozent per Video stattfinden. Hier gelten also die Regelungen weiter, die seit dem Ende der Pandemie-Sonderregelungen am 1. April gelten.
Druck vom Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk
Zum Hintergrund der neuen Regelungen gehört, dass nach dem Wegfall der coronabedingten unbegrenzten Videosprechstunde, sich unter anderem das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk dafür ausgesprochen hatte, die Sonderregelung zum unbegrenzten Einsatz von Videosprechstunden in der Psychotherapie fortzuführen. Der DPNW-Vorsitzende, Dieter Adler: „Wir haben in den letzten zwei Jahren ein neues Kapitel aufgeschlagen durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten. Damit haben wir Strukturen im Patienten-Behandler-Verhältnis geschaffen, die sich nicht einfach so von jetzt auf gleich zurückdrehen lassen.“
Gute Erfahrungen – gute Zahlen
Eine repräsentative Befragung unter 1.003 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren des BITKOM ist ebenfalls Spiegel dafür, dass die Videosprechstunde angekommen ist: „Schon 18 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben mindestens einmal per Video-Sprechstunde mit Ärztinnen oder Ärzten bzw. Therapeutinnen oder Therapeuten kommuniziert. Das sind 4 Prozentpunkte mehr als 2021, als es 14 Prozent waren und fast vier Mal so viele wie 2019 (5 Prozent).“ Rund 70 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer der Video-Sprechstunde haben dabei überwiegend positive Erfahrungen gemacht. Etwa 30 Prozent beurteilen sie als „gut“, 40 Prozent als „eher gut“. Insgesamt fordern der Studie nach acht von zehn Nutzerinnen und Nutzern, das Angebot an Video-Sprechstunden solle ausgebaut werden. Mehr als zwei Drittel haben die Behandlung in der Video-Sprechstunde als ebenso gut wie in der Praxis erlebt. Aussagen, die Nabil Khayat, Founder mediorbis, nachvollziehen kann: „Die Videosprechstunde hat die Behandlung von Menschen verändert – zum Guten. Ich bin mir sicher, dass die Zahlen in den kommenden Jahren noch deutlich nach oben gehen werden und wir hier einen Siegeszug sehen werden, der dem der Videokonferenzen in der freien Wirtschaft vergleichbar ist.“
Medizinalcannabis: Großkundenrabatte auch für Kleinstabnehmer
Das Produkt: Medizinalcannabis – ein Umsatzbringer mit exorbitantem Wachstumspotenzial.
Umsatzentwicklung: fast Faktor 10 in nur vier Jahren
Die Ausgangslage dürfte bekannt sein: Medizinalcannabis oder medizinisches Cannabis darf seit 2017 in medizinisch indizierten Fällen von Ärzten verschrieben werden. Bei einem ärztlichen Privatrezept zahlen Patienten das Medizinalcannabis in der Apotheke selbst. Beim klassischen Rezept für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Der Absatz von Medizinalcannabis in deutschen Apotheken hat sich in den vergangenen Jahren steil nach oben entwickelt: Seit der Einbindung von Medizinalcannabis ins Arzneirecht 2017 stieg der jährliche Umsatz von 994 Kilogramm auf 9.007 Kilogramm im Jahr 2021, also mehr als neun Tonnen und damit fast eine Verzehnfachung der Absatzzahlen in vier Jahren.[1]
Fast Market Access in weniger als 24 Stunden
Fast Market Access: Anbieter bekommen ein Apotheken-Netzwerk
Die rasant steigende Akzeptanz von Medizinalcannabis im Gesundheitswesen stellt viele, vor allem kleinere Apotheken vor zumindest ein Problem: Aufgrund ihrer relativ überschaubaren Abnahmezahlen kommen sie kaum in den Genuss von Rabatten. Diese Lücke füllt die cannorbis-Handelsplattform – und schafft gleichzeitig lizensierten Produzenten von medizinischem Cannabis einen Fast Market Access.
cannorbis ist vergleichbar einer digitalen Marktfläche, die lizensierte Produzenten von Medizinalcannabis nutzen können, um auf dieser ihre Produkte anzubieten. Vorteil: Anbieter müssen die Apotheken nicht mühsam einzeln über den eigenen Vertrieb kontaktieren und für ihre Produkte gewinnen. Cannorbis garantiert die gesetzliche Legitimationder Anbieter.
Im Detail sieht das so aus: Ein Anbieter wie Bavaria Weed, stellt seine Angebote für verschiedene Sorten online. Dann können alle Apotheken im cannorbis-Verbund diese Produkte zu den gleichen Konditionen einkaufen und profitieren dabei von den Rabatten, die der Anbieter für verschiedene Milestones oder Liefermengen in seinem Angebot fixiert hat. Das können bis zu 70 Prozent sein. Teurer als der Ausgangspreis wird es nie. Jedes Angebot gilt mindestens vier Wochen. In dieser Zeit kann jede teilnehmende Apotheke zu den vorher angebotenen Konditionen das Medizinalcannabis beliebig oft bestellen. Geliefert wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Alle Einkäufe der auf der cannorbis-Handelsplattform zusammengeschlossenen Apotheken werden bei Angebotsende zusammengerechnet. So kommt jede Apotheke an Rabatte für Großkunden, selbst wenn sie im Angebotszeitraum nur wenige Gramm bestellt hat.
Exklusive Teilnahme von Apotheken in jedem PLZ-Gebiet
Gebietsschutz für 10 bis 24 Cent pro Einwohner
cannorbis-Apotheken erwerben darüber hinaus einen Gebietsschutz für einen bestimmten Postleitzahlen-Bereich. Es kann also nicht im selben Viertel eine neue Apotheke eröffnen, die Medizinalcannabis über die cannorbis-Handelsplattform bezieht. Für diesen Gebietsschutz und für die Beteiligung an der cannorbis-Handelsplattform zahlen Apotheken eine einmalige Lizenzgebühr. Die Höhe der Gebühr hängt vom Postleitzahlen-Bereich und der Einwohnerzahl ab. Die Kosten liegen bei 10 bis 24 Cent je Einwohner.
Das Risiko einer Fehlinvestition in den neuen Produktzweig Medizinalcannabis ist denkbar gering. Abgesehen von den beeindruckenden Wachstumszahlen, kann die cannorbis-Lizenz nach zwei Jahren ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Apotheken erhalten dann 80 Prozent des Kaufpreises zurück.
Für Anbieter ist die cannorbis-Handelsplattform kostenlos. Gebühren oder Provisionen fallen nicht an. Das gibt Händlern mehr Spielraum für attraktive Rabatte im Apotheken-Netzwerk. So hat Genossenschaft früher schon funktioniert.