Was ist eine Praxiseröffnung?

Praxiseröffnung – das kann zweierlei Bedeutungen haben: zum einen den Prozess der Gründung einer neuen Praxisniederlassung beziehungsweise der Übernahme einer bestehenden Praxis, zum anderen die Eröffnungsfeier anlässlich einer Praxisgründung oder Praxisübernahme.

Die eigene Praxis eröffnen – davon träumen viele ausgebildete Ärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten oder Zahnärzte. So auch meine Freundin Katharina, Kinderärztin aus Leidenschaft, die nach jahrelanger Tätigkeit in diversen Krankenhäusern immer häufiger über die eigene Praxiseröffnung nachdenkt. Bei unserem letzten Treffen erzählte sie mir von ihren beruflichen Wünschen, die sie sich mit der Gründung einer eigenen Praxis erfüllen will:

Sie will sich so vollumfänglich und professionell um ihre kleinen Patienten kümmern, wie sie es sich vorstellt. Sie möchte mit der Wahl eines passenden Standorts ihren Lebensmittelpunkt selbst bestimmen. Und sie möchte die Praxisräume so einrichten, dass sie ihr gefallen. Last but not least möchte sie selbst entscheiden, mit wem sie zusammenarbeitet, und bei der Gestaltung der Arbeitszeiten darauf achten, dass sie gut zu ihrem Lebensstil passen.

Denken auch Sie über die Eröffnung Ihrer eigenen Praxis nach? Eine Praxisgründung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, mit der Sie mindestens ein Jahr vor der geplanten Praxiseröffnung beginnen sollten. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen umfassenden Überblick, welche grundsätzlichen Entscheidungen bei der Gründung einer Arztpraxis anstehen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Praxis zu eröffnen, und welche Schritte nötig sind, um sich erfolgreich als Arzt niederzulassen.

Wer darf eine eigene Praxis eröffnen?

Praxiseröffnung: Nach der Approbation ist grundsätzlich die Gründung einer Praxis möglich.
Nach der Approbation ist grundsätzlich die Gründung einer Praxis möglich.

Eine eigene Praxis eröffnen dürfen Sie, wenn Sie im Besitz einer Approbation als Arzt oder Psychotherapeut sind. Dann können Sie grundsätzlich eine Privatpraxis eröffnen und dort Privatpatienten und Selbstzahler behandeln.

Möchten Sie auch Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, behandeln, benötigen Sie die Zulassung als Vertragsarzt durch die gesetzlichen Krankenkassen. Um diese zu erhalten, müssen Sie zunächst im Arztregister eingetragen sein und einen schriftlichen Antrag beim Zulassungsausschuss stellen. Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung und erfüllen die Voraussetzungen, um eine Praxis zu eröffnen.

Eigene Praxis gründen oder Praxis übernehmen – was ist besser?

Eine Praxis neu zu gründen ist nicht überall möglich.

Möchten Sie Ihre eigene Praxis gründen, stehen Sie vor der Wahl: Praxisneueröffnung oder Praxisübernahme? Dabei sollten Sie wissen, dass die Mehrzahl der Ärzte heute eine bereits bestehende Praxis übernimmt und nicht eine Praxis neu eröffnet. Eine Arztpraxis neu zu gründen ist nur noch eingeschränkt möglich und meist nur in Gebieten, in denen eine Unterversorgung besteht. Eine Ausnahme bilden Praxisgründungen von Zahnärzten und Fachzahnärzten wie z. B. Kieferorthopäden: Hier gibt es keine Zulassungsbeschränkungen.

Die Übernahme einer bestehenden Praxis bietet zunächst viele Vorteile, ist meist einfacher und häufig mit einem geringeren Risiko verbunden als eine neue Praxis zu eröffnen: Sie übernehmen z. B. einen bestehenden Patientenstamm, meist auch ein eingespieltes Team und können anhand vorjähriger Umsätze besser finanziell planen. Bei einer Praxisgründung fallen die Kosten meist höher aus. Trotzdem sollten Sie sowohl vor der Neueröffnung einer Praxis als auch einer Praxisübernahme eine Standortanalyse durchführen oder durchführen lassen, um den Bedarf und die Wettbewerbssituation vor Ort zu ermitteln.

Natürlich sollten auch private Überlegungen nicht zu kurz kommen: Mit der Wahl Ihres Praxisstandorts binden Sie sich meist auch an ein privates Lebens- und Wohnumfeld – dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine eigene Praxis gründen oder übernehmen. Die Praxisadresse muss auf jeden Fall zu ihren Bedürfnissen passen. Eine weitere zentrale Frage bei einer Praxiseröffnung ist: Möchten Sie wirklich allein eine eigene Arztpraxis eröffnen oder eine Praxisgemeinschaft gründen? Neben sachlichen und finanziellen Argumenten spielen bei der Frage, ob Sie eine Gemeinschaftspraxis gründen sollten, zunächst Ihre persönlichen Bedürfnisse eine Rolle.

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Praxisgemeinschaft gründen oder eigene Praxis eröffnen?

Ob Sie eine Einzelpraxis oder lieber eine Gemeinschaftspraxis gründen, hängt von Ihren Bedürfnissen ab.
Ob Sie eine Einzelpraxis oder lieber eine Gemeinschaftspraxis gründen, hängt von Ihren Bedürfnissen ab.

Ist es Ihnen wichtig, alle Aspekte der Praxisführung – vom Personal über die Einrichtung bis zu den gesundheitsmedizinischen Angeboten – selbst zu entscheiden? Sind Sie eher ein Einzelkämpfer oder eine Einzelkämpferin, dann ist eine eigene Praxis zu eröffnen wahrscheinlich für Sie geeigneter.

Ist Ihnen die Arbeit im Team wichtig und möchten Sie von den Vorzügen einer Gemeinschaftspraxis wie den geteilten Ausstattungs- und Personalkosten profitieren? Dann sind Sie wahrscheinlich mit einer „Berufsausübungsgemeinschaft“, so der offizielle Begriff für eine Praxisgemeinschaft, erfolgreicher. Denn eine Gemeinschaftspraxis zu gründen bietet in der Tat wichtige Vorteile.

  • Personalkosten: Egal ob Praxisneueröffnung einer Berufsausübungsgemeinschaft oder Einstieg in eine selbige, die schon besteht – in einer Gemeinschaftspraxis teilen Sie sich die Kosten für das Praxispersonal. Sie können mehr Personal einstellen, längere Öffnungszeiten abdecken und auf Personalausfälle flexibler reagieren. Auch Sie als Arzt profitieren von Kollegen, die Sie bei Krankheit oder während Ihres Urlaubs vertreten können.
  • Ausstattungs- und Unterhaltungskosten: Die Kosten für die Praxisräume, die medizinischen Geräte und die Ausstattung können Sie sich in einer Gemeinschaftspraxis mit Ihren Partnern teilen. Die Praxisräume können zudem in einer Praxisgemeinschaft umfänglicher genutzt und Leerzeiten vermieden werden.
  • professionelle Unterstützung: Eine Vertretung lässt sich in einer Praxisgemeinschaft wesentlich einfacher organisieren als in einer Einzelpraxis. Das bedeutet für Sie: mehr Möglichkeiten, um Fortbildungen zu besuchen (die wichtig sind für Ihr berufliches Fortkommen). Auch das Einholen einer Zweitmeinung ist mit Kollegen in einer gemeinsamen Praxis wesentlich einfacher.

Im Allgemeinen sind Gemeinschaftspraxen also kosteneffizienter und flexibler sowohl was die Nutzung der Räume als auch die Personalplanung betrifft. Gründen Sie eine Praxisgemeinschaft, haben Sie als Arzt mehr Freiheiten, wenn es um berufliche Fortbildungen und den fachlichen Austausch geht.

Praxiseröffnung: Was gehört auf eine Checkliste zur Praxisgründung?

Praxiseröffnung:
Dem Antrag auf Praxisgründung sind jede Menge Unterlagen beizufügen.
Dem Antrag auf Praxisgründung sind jede Menge Unterlagen beizufügen.

Eine Praxisgründung ist hochkomplex. Suchen Sie sich also frühzeitig professionelle Unterstützung, wie

  1. fachliche Beratung zur Niederlassung und Gründung (Ärzteberater)
  2. rechtliche Beratung (Fachanwalt für Medizinrecht)
  3. steuerliche Beratung (Steuerberater für Ärzte)

Eintragung in das Arztregister

Für die Eintragung ins Arztregister bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Approbation
  • abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt bzw. praktischen Arzt
  • zusätzlich für Psychotherapeuten: Abschluss an einem anerkannten Institut oder ein staatlicher Abschluss in einem der drei Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)

Dem Antrag auf Eintrag ins Arztregister müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Geburtsurkunde, Passbild, ggf. Heiratsurkunde (Nachweis über Namensänderung)
  • ggf. Einbürgerungsurkunde und Kopie des Personalausweises
  • Urkunde über die Approbation als Arzt bzw. als Psychotherapeut
  • Urkunde über die Facharztanerkennung bzw. über die Qualifikation im Richtlinienverfahren
  • Nachweise über bisherige ärztliche Tätigkeit und bestandene Prüfungen
  • Urkunde über abgeschlossene Weiterbildungen

Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

Für die Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Zulassungsausschuss stellen, der folgende Unterlagen enthalten muss:

  • formloses Schreiben mit Praxisadresse und Arztbezeichnung
  • ggf. Nachweis über gezahlte Antragsgebühr Kopie aus dem Arztregister
  • aktueller und unterschriebener Lebenslauf
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 12 Monate)
  • aktuelle unterschriebene Drogen- und Trunksuchterklärung

Institutionen informieren

Ist Ihre Praxisgründung erfolgt, müssen Sie darüber folgende Institutionen informieren: Ärztekammer, Gesundheitsamt, Versorgungswerk / Ärzteversorgung.

Die Praxiseröffnung sollte zudem von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen begleitet sein wie z. B.: Eintrag ins Telefonbuch, Schaltung einer Anzeige zur Praxiseröffnung in lokalen Zeitungen, Veröffentlichung einer Website und eventuell Nutzung geeigneter Social-Media-Kanäle, Eintragung in Google Maps (Google My Business).

Was steht außerdem auf der Checkliste Praxisgründung?

Sobald Sie nicht mehr als angestellter Arzt tätig sind, sondern selbstständig, müssen Sie oder Ihr Steuerberater dies dem Finanzamt mitteilen.

Denken Sie zudem an die TÜV-Abnahme medizinischer Geräte wie z. B. von Röntgengeräten.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist das Personalmanagement. Lassen Sie sich rechtlich zu den Vertragsdetails und zur Gestaltung der Arbeitsverträge beraten und vergessen Sie nicht die:

  • Anmeldung von Personal bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen und der Rentenversicherung
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Diese Checkliste zur Praxisgründung soll Ihnen einen ersten Überblick über nötige Schritte und Formulare verschaffen. Für weitere Details informieren Sie sich auf jeden Fall vor Ort bei den zuständigen Behörden wie der Kassenärztlichen Vereinigung. Tatkräftige Unterstützung bietet auch ein Unternehmensberater für Ärzte. Werfen Sie doch mal einen Blick in das mediorbis-Verzeichnis Ärzteberater.

Was ist bei „Praxisgründung Psychotherapie“ zu beachten?

Praxisneugründung: Bei der Psychotherapie-Praxisgründung sollten Sie auch über eine Kassenzulassung nachdenken.
Bei der Psychotherapie-Praxisgründung sollten Sie auch über eine Kassenzulassung nachdenken.

Was muss man noch wissen zur „Praxisgründung Psychotherapie, Logopäde, Physiotherapie“ bzw. zur Gründung einer Zahnarztpraxis? Möchten Sie eine Fachpraxis gründen, z. B. eine logopädische Praxis oder psychologische Praxis eröffnen bzw. eine Physiotherapiepraxis oder Zahnarztpraxis gründen? Dann gibt es noch einiges Wissenswerte, das Sie beachten sollten:

Denken Sie über eine Praxisgründung im Bereich Psychotherapie nach? Wenn Sie eine psychologische Praxis eröffnen möchten, benötigen Sie als Voraussetzung in jedem Fall die Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Mit der Approbation erfüllen Sie auch die Voraussetzung, um eine Privatpraxis für Psychotherapie zu gründen.

Möchten Sie ebenfalls über die gesetzlichen Krankenkassen versicherte Patienten behandeln, also als Vertragspsychotherapeut , müssen Sie sich sowohl in das Arztregister Ihres Wohnsitzes eintragen lassen als auch eine Zulassung von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten. Obwohl vielerorts keine neuen Vertragstherapeuten zugelassen werden, können Sie trotzdem mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten. Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, wenn sie nachweislich dringend eine Psychotherapie benötigten und keinen Therapieplatz mit einer zumutbaren Wartezeit und in einer zumutbaren Entfernung zum Wohnort bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden haben.

Was ist bei der Gestaltung einer psychotherapeutischen Praxis zu beachten?

Wenn Sie eine psychotherapeutische Praxis eröffnen, widmen Sie der Gestaltung Ihrer Praxisräume sicherlich ein besonderes Augenmerk. Beachten Sie dabei unbedingt die Satzung der Psychotherapeutenkammer, die besagt, dass die Räumlichkeiten, in denen Sie Ihren Beruf ausüben, von Ihrem privaten Lebensbereich getrennt sein müssen.

Viele Psychotherapeuten entscheiden sich bei ihrer Praxiseröffnung daher dafür, Räume mit anderen psychologischen Beratern zu teilen oder tageweise anzumieten, um Kosten zu sparen.

Praxiseröffnung: Was ist zu beachten, wenn Sie eine Physiotherapiepraxis eröffnen?

Praxiseröffnung Physiotherapiepraxis
Nach der staalichen anerkannten Ausbildung können Sie Ihre Physiotherapie-Praxis eröffnen.

Wenn Sie eine Physiotherapiepraxis eröffnen möchten, können Sie sich über einen steigenden Behandlungsbedarf freuen. Die wichtigste Voraussetzung, um eine physiotherapeutische Praxis zu eröffnen, ist eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannter Physiotherapeutin. Möchten Sie jedoch nicht nur eine Privatpraxis für Physiotherapie eröffnen, sondern auch eine Kassenzulassung erhalten, dann haben Sie neben der anerkannten Ausbildung idealerweise weitere Qualifikationen, um z. B. Rezepte für Manuelle Therapie oder Lymphdrainage bei den gesetzlichen Kassen abrechnen zu können. Haben Sie diese Zusatzausbildungen nicht, können Sie viele potenzielle Patienten nicht behandeln.

Für eine Kassenzulassung muss Ihre Praxiseinrichtung auch genau vorgegebenen Auflagen entsprechen, die von den Kassen kontrolliert werden. Zu den Anforderungen zählen u. a. ein Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 Quadratmetern, zwei Behandlungsbereiche mit je einer Behandlungsliege sowie diverse Zusatzausstattungen wie eine Notrufanlage.

Aufgrund dieser Anforderungen sollten Sie sich vor dem Gründen einer Physiotherapiepraxis unbedingt detailliert informieren und wenn möglich fachlich beraten lassen. Stellen Sie einen Businessplan auf, der die umfangreichen Einrichtungskosten berücksichtigt und gleichzeitig Raum für Wachstum lässt: Denken Sie langfristig und überlegen Sie schon vor der Eröffnung Ihrer Physiotherapiepraxis, welches zusätzliche Personal Sie z. B. für die Rezeption, das Praxismanagement oder die Abrechnung mit den Krankenkassen benötigen und wie Sie perspektivisch weitere Behandlungsräume ergänzen können.

Was ist zu beachten, wenn Sie eine logopädische Praxis eröffnen möchten?

Praxiseröffnung: logopädische Praxis
Vor der Gründung Ihrer logopädischen Praxis ist eine Standort-Analyse sinnvoll.

Sie sind Sprech- und Sprachtherapeut und planen eine Praxisgründung im Bereich Logopädie? Dann können Sie ebenfalls vom zunehmenden Fachkräftemangel profitieren. Ein entscheidendes Kriterium für Ihren Erfolg ist jedoch die Standortwahl. Bevor Sie eine logopädische Praxis eröffnen, sollten Sie unbedingt den lokalen Bedarf analysieren: Wo gibt es bereits praktizierende Logopäden in der Nähe und welche Schwerpunkte haben die vorhandenen Logopädiepraxen? Sind Sie spezialisiert auf die Behandlung von Kindern, dann ist häufig die Nähe zu Wohngebieten mit vielen Familien oder in der Nähe von Schulen erfolgversprechend. Aber auch in ländlichen Gegenden kann es aufgrund des steigenden Bedarfs sinnvoll sein, eine Praxis für Logopädie zu eröffnen.

Möchten Sie nicht nur Privatpatienten, sondern auch Kassenpatienten behandeln, dann ist die Voraussetzung, um eine Logopädiepraxis zu eröffnen, eine Kassenzulassung der ARGE Heilmittelzulassung Ihres Bundeslandes. Eine erfolgreiche Zulassung ist dabei von vielen Faktoren abhängig, z. B. von den räumlichen Mindestvoraussetzungen, der Pflichtausstattung der Praxis, der Meldung bei der Berufsgenossenschaft und dem Abschluss von Berufs- und Haftpflichtversicherungen. Informieren Sie sich also vor der Eröffnung Ihrer logopädischen Praxis genau über die Anforderungen, stellen Sie einen soliden Businessplan auf und holen Sie sich fachliche, rechtliche und steuerliche Unterstützung.

Praxiseröffnung: Was ist zu beachten, wenn Sie eine Zahnarztpraxis gründen möchten?

Praxiseröffnung: Vor der Gründung einer Zahnarztpraxis ist eine gründliche Recherche nötig.
Vor der Gründung einer Zahnarztpraxis ist eine gründliche Recherche nötig.

Eine Zahnarztpraxis gründen oder übernehmen – ist das auch Ihr Ziel als Zahnarzt? Um eine Zahnarztpraxis zu eröffnen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen sich zunächst in das Zahnarztregister der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung eintragen lassen, um eine Kassenzulassung beantragen zu können. Hierfür müssen Sie eine Approbation als Zahnarzt vorlegen und nachweisen, dass Sie eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit geleistet haben und davon mindestens sechs Monate als Assistent oder Vertreter eines Vertragszahnarztes gearbeitet haben.

Häufig gehen mit dem Wunsch einer eigenen Zahnarztpraxis hohe finanzielle Erwartungen einher. Vor der Praxisgründung sollten Sie jedoch einen soliden Businessplan aufstellen, denn eine Zahnarztpraxis zu eröffnen ist meist mit hohen Kosten verbunden. Bedenken Sie u. a. auch die demografische Entwicklung: Die zu behandelnden Einwohner werden älter und weniger. Gleichzeitig verbessert sich die Zahnhygiene und die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnbehandlungen steigen kaum. Wenn Sie eine Zahnarztpraxis gründen, sollten Sie daher auch immer unternehmerisch denken: Mit welchen Zusatzleistungen wie z. B. Alterszahnheilkunde oder Privatleistungen können Sie zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg beitragen? Was können Sie aus der Markt- und Standortanalyse ableiten?

Viele Zahnärzte entscheiden sich bei der Praxisgründung für die Übernahme einer Zahnarztpraxis, da hierbei das Investitionsvolumen zu Beginn meist geringer ist als bei einer Neueröffnung. Beachten Sie aber, dass Sie auch in diesem Fall noch häufig in neue Geräte oder eine neue Praxiseinrichtung investieren müssen. Eine Zahnarztpraxis zu gründen kann sich lohnen, erfordert jedoch eine solide finanzielle Planung.

Sie möchten eine Zahnarztpraxis eröffnen und suchen einen Steuerberater, der auf Ärzte spezialisiert ist? mediorbis hilft gerne weiter: Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Beratungsgespräch!


Bildquellen zum Ratgeber „Praxiseröffnung: Tipps zur Praxisgründung“

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