Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz?

Krankenhauszukunftsgesetz, kurz KHZG: Dieses Gesetz bildet seit 2021 die Grundlage dafür, dass Bund und Länder Krankenhäusern finanzielle Unterstützung für die Digitalisierung anbieten. Förderfähig sind Vorhaben, welche die Notversorgung, Infrastrukturen und IT-Sicherheit modernisieren und nachhaltig verbessern.

Wenn man den Begriff Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) liest, denkt man schnell an Vorschriften, die in der fernen Zukunft gelten. Aber weit gefehlt: Das Krankenhauszukunftsgesetz von 2020 ist längst in Kraft getreten. Vereinfacht gesagt geht es darum, die deutschen Krankenhäuser in sämtlichen Bereichen digitaler aufzustellen, als dies bisher bundesweit der Fall ist. Denn fehlende Gelder für dringend notwendig gewordene Investitionen haben die Krankenhäuser in unserem Land weit zurückgeworfen. Selbstverständlich verfügen die deutschen Kliniken weiterhin über eine ausreichend hohe medizinische Qualität, die allen Standards entspricht, wie man z. B. dem Deutschen Krankenhaus-Verzeichnis entnehmen kann.

Dennoch stellt die Krankenhaus-Digitalisierung kein leichtes Unterfangen dar, da Veränderungen dieser Größenordnung weder logistisch noch finanziell im Vorbeigehen bewerkstelligt werden können. Auch auf Klinikdirektor Martin kommen z. B. mit den anvisierten Krankenhauszukunftsgesetz-Zertifizierungen für seine Vorhaben bzw. Vorgaben eine Menge Arbeit zu.

Da sich Martin als ärztlicher Direktor seiner Klinik um die Management-Aufgaben kümmern muss, fallen auch die Bereiche Planung und vor allem das wirtschaftliche Betreiben der Einrichtung in seinen Verantwortungsbereich. Was bringt das Krankenhauszukunftsgesetz also mit sich, was hat Martin in den kommenden Wochen und Monaten zu beachten? Wie er erfahren hat, kann der Krankenhausträger bzw. die Klinik nach dem Krankenhauszukunftsgesetz beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine finanzielle Förderung erhalten.

Wie muss demzufolge die Antragstellung nach dem KHZG erfolgen? Und welche Fördertatbestände hält das Krankenhauszukunftsgesetz bereit bzw. welche Fördermittel kann das Krankenhaus für sich beanspruchen?

Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz?

Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz?
Darum geht’s beim Krankenhauszukunftsgesetz.

In unserem Ratgeber werfen wir zudem einen Blick auf die Anforderung an die KHZG-Schulung, die durch einen IT-Dienstleister zu erfolgen hat. Neben diesen und weiteren Fragen erörtern wir zum Schluss noch die Bedeutung des Krankenhauszukunftsgesetzes für den Bereich Pflege. Aber fangen wir ganz vorne an und erläutern für Sie und Martin Inhalt und Zweck dieses neuen Gesetzes …

Das Krankenhauszukunftsgesetz wurde im Herbst mit dem Ziel erlassen, die Gesundheitsförderung digitaler und damit moderner zu gestalten. Dabei geht es um das ernsthafte Bestreben, die Zukunft der deutschen Kliniken auf sicherere Beine zu stellen. Der Gesundheitsminister erhofft sich darüber hinaus nicht weniger als eine reelle Chance, durch die Digitalisierung der Krankenhäuser zukünftig Krisen wie die COVID-19-Pandemie besser bewältigen zu können.

Bei der Frage, was das Krankenhauszukunftsgesetz ist, stößt man auf den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF). Dieser wurde mit hohen finanziellen Mitteln eingerichtet, um mithilfe des Krankenhauszukunftsgesetzes die Digitalisierung von Krankenhäusern durchführen zu können. Damit hatte der Gesetzgeber in erster Linie die technische Ausstattung der Krankenhäuser im Visier, die dringend modernisiert werden soll. Gleichzeitig sollen die vorhandenen Notfallkapazitäten auf den neuesten Stand gebracht und per KHZG auch die IT-Sicherheit bzw. die regionale Versorgung verbessert werden.

In diesem Kontext findet sowohl das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als auch das ein halbes Jahr vor Erlass des KHZG verabschiedete Telekommunikationsmodernisierungsgesetz Berücksichtigung. Letzteres verfolgt u. a. das ähnlich gelagerte Ziel einer Modernisierung, nämlich die flächendeckende Verbreitung von Glasfasernetzen voranzutreiben.

Wann ist das Krankenhauszukunftsgesetz in Kraft getreten?

Krankenhauszukunftsgesetz in Kraft
Was Sie über das Krankenhauszukunftsgesetz wissen müssen.

Das Krankenhauszukunftsgesetz fand im Bundesanzeiger das erste Mal am 21.10.2020 Erwähnung. Im Bundesgesetzblatt ist dabei die Rede von einem „Gesetz für ein Zukunftsprogramm für Krankenhäuser (KHZG)“. Wie erwähnt wurde das Krankenhauszukunftsgesetz vom Bundestag nach ausführlicher Beratung auf den Weg gebracht, um die digitale Versorgungsstruktur der Krankenhäuser zu erschaffen bzw. zu verbessern. Das Krankenhauszukunftsgesetz ist schließlich am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten.

Auch für andere bestehende Gesetze hat das Krankenhauszukunftsgesetz weitreichende Auswirkungen, weil diese dadurch in ihren Inhalten geändert werden. Darunter fallen u. a. das Krankenfinanzierungsgesetz, das Fünfte und Elfte Buch Sozialgesetzbuch, das Krankenhausentgeltgesetz oder die Bundespflegesatzordnung bzw. das Bundeskindergeldgesetz. Das Investitionsprogramm des Bundes richtet sich auch an Kliniken, die ihr Vorhaben bereits nach dem 2. September 2020 begonnen haben. Das bedeutet, dass auch sie Fördermittel rückwirkend nach dem Krankenhauszukunftsgesetz beantragen können.

Welche Rolle spielt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beim Krankenhauszukunftsgesetz?

Die Rolle des Bundesamts für Soziale Sicherung beim KHZG.
Die Rolle des Bundesamts für Soziale Sicherung beim KHZG.

Die fehlenden Investitionen der Vergangenheit kosteten die Krankenhäuser unter dem Strich viel Geld und Zeit. Auch Martin kennt als Verantwortlicher für den Klinikbetrieb seine Zahlen ganz genau und weiß, dass eine Modernisierung ohne Hilfe von außen nicht möglich wäre. Daher ist er für die in Aussicht gestellte finanzielle Förderung äußerst dankbar.

Um für die Zukunft digital besser aufgestellt zu sein, muss nun Geld investiert werden. Geld, das den Krankenhäusern allerdings nicht zur Verfügung steht. Aus diesem Grund wurde ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) errichtet. Dieser Fonds ist nach dem KHZG beim BAS, also dem Bundesamt für Soziale Sicherung, vorgesehen.

Insgesamt wurden 4,3 Mrd. Euro in den KHZF eingezahlt. Dabei übernimmt der Bund den Löwenanteil von 3 Mrd.; die restlichen 1,3 Mrd. stellen die einzelnen Bundesländer bereit. Um den Antrag zur finanziellen Förderung einreichen zu können, wird vom BAS nach KHZG-Vorgabe ein entsprechendes Formular auf der Website zur Verfügung gestellt. Rund um das Krankenhauszukunftsgesetz gibt es Beratungen online von verschiedenen Dienstleistern.

Wie kann das Krankenhaus finanzielle Förderung für Digitalisierung beantragen?

finanzielle Förderung für Digitalisierung
So bekommt das Krankenhaus finanzielle Förderung.

Damit die Digitalisierung im Krankenhaus Einzug finden kann, muss Klinikdirektor Martin bzw. das Krankenhaus den vorhandenen Bedarf vorab in seinem Bundesland anmelden. Im Anschluss daran entscheidet dann das Bundesland selbst, für welche Vorhaben Fördermittel beantragt werden können. Den entsprechenden Antrag nach dem Krankenhauszukunftsgesetz reicht das Land schließlich beim BAS ein. Zu den Vorhaben gehören alle Maßnahmen, die nach § 19 KHZG eine finanzielle Förderung ermöglichen können.

Als Klinikdirektor muss Martin dafür sorgen, dass Fristen eingehalten und Anträge rechtzeitig eingereicht werden. Im Fall der finanziellen Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz obliegt es schließlich dem Bundesland, den Antrag zu stellen. Die Länder leiten den Antrag mit den gewählten Vorhaben an das BAS weiter. Werden die vom Bund bereitgestellten, finanziellen Förderungen bzw. Fördermittel nicht beantragt, gehen sie bis Ende 2023 wieder an diesen zurück.

Sie haben juristische Fragen zum Krankenhauszukunftsgesetz? Gerne stellen wir unverbindlich Kontakt zu einem geeigneten Fachanwalt für Medizinrecht her: Hier anfragen!

Welche Fördertatbestände gibt es nach dem KHZG?

Diese Fördertatbestände gibt es nach dem KHZG
Diese Fördertatbestände gibt es nach dem KHZG.

Was finanzielle Förderungen betrifft, so sieht Martin für seine Klinik gleich in mehreren Bereichen erhöhten Bedarf. Um die Mittel zu erhalten, muss der entsprechende KHZGFördertatbestand erfüllt sein. Allerdings sieht das Krankenhauszukunftsgesetz nur bestimmte Vorhaben als förderfähig an. Diese sollen den Zweck erfüllen, die digitale Infrastruktur neu aufzubauen. Als Folge davon soll sich schließlich eine Verbesserung der internen und sektorübergreifenden Versorgung ergeben.

Nach § 19 KHZG sind insgesamt elf Maßnahmen bzw. Fördertatbestände ausgewiesen. Hier eine Übersicht der KHZG-Fördertatbestände:

  1. Ausstattung Notaufnahme
  2. Patientenportal für (digitales) Aufnahme- und Entlassmanagement
  3. Pflege- und Behandlungsdokumentation, z. B. in Form einer elektronischen Patientenakte
  4. Entscheidungsunterstützung mithilfe automatisierter Systeme
  5. Medikationsmanagement
  6. krankenhausinterner digitaler Prozess bzgl. der Anforderung von Leistungen
  7. Sicherheit durch IT-Infrastrukturen wie vom Krankenhauszukunftsgesetz vorgesehen
  8. Versorgungsnachweis-System auf Onlinebasis
  9. technische Systeme zum Aufbau telemedizinischer Netzwerke
  10. IT- und Cybersicherheit
  11. Anpassung von Patientenzimmern bei Epidemien

Gleichermaßen sind Vorhaben an Hochschulkliniken bzw. Vorhaben mit Beteiligung von Hochschulkliniken förderfähig. Wie erwähnt können Krankenhausträger ihren Bedarf an Fördermitteln für das jeweilige Krankenhaus bei den Ländern anmelden. Ein Anspruch auf die Förderung besteht indes nicht.

Außerdem ist zu beachten, dass gemäß der KHZG-Förderrichtlinie die Umsetzung einiger Fördertatbestände sogar verpflichtend ist. Bis zum Jahr 2025 müssen die Tatbestände Nummer 2 bis 6 der obenstehenden Liste umgesetzt werden, während die Umsetzung der anderen KHZG-Fördertatbestände freiwilliger Natur ist. Dennoch kann für jedes Vorhaben bzw. jeden einzelnen Fördertatbestand die KHGZ-Förderung beantragt werden.

Was ist bei der KHZG-Antragstellung zu beachten?

So funktioniert die Antragstellung
So funktioniert die Antragstellung nach dem KHZG.

Sollte Martins Klinik mit einer Förderung für all seine beantragten Vorhaben berücksichtigt werden, so ist es mit dem Geldsegen allein jedoch noch nicht getan. Denn auch die KHZGAntragstellung beinhaltet gewisse Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Und diese zu überwindenden Hürden sollte man bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz kennen.

Zunächst ist zu beachten, dass man Fördermittel nach dem Krankenhauszukunftsgesetz nur für solche Vorhaben beantragen kann, die ab dem 2. September 2020 begonnen haben. Der Zeitplan nach der Antragstellung sieht vor, dass das Land innerhalb von drei Monaten über die einzureichenden Vorhaben entscheidet und seine Entscheidung an das BAS weiterleitet. Da das Krankenhauszukunftsgesetz mit seinen Fördermitteln mehrere Bereiche verbessern soll, müssen von den Mitteln – neben der Digitalisierung und der Schaffung von Notfallkapazitäten – 15 % in die Verbesserung der IT-Sicherheit investiert werden.

Insgesamt stellen der Bund und das BAS Fördermittel für die Modernisierungsmaßnahmen des Krankenhauses in Höhe von 70 % zur Verfügung. Das heißt, dass 30 % der Fördermittel der Krankenhausträger, das Land oder auch beide gemeinsam stemmen müssen. Dies bedeutet aber auch, dass dem Krankenhausträger u. U. eine Rückzahlung von Fördermitteln droht, wenn sich herausstellt, dass die Förderquote durch den Fonds über 70 % liegt.

Wer bei der KHZG-Antragstellung nicht auf sich allein gestellt sein will, kann natürlich jederzeit auf Beratungshilfen zurückgreifen. Auch Martin hat für die Klinik längst die Entscheidung getroffen, einen externen Berater hinzuzuziehen.

Gibt es neben den Vorteilen auch Nachteile des KHZG?

Vor-und Nachteile des Krankenhauszukunftgesetzes
Das Krankenhauszukunftsgesetz bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile.

Die geplante und bereits umgesetzte Digitalisierung der Krankenhäuser bringt neben den auf der Hand liegenden Vorteilen auch einige Nachteile im Zuge des KHZG mit sich. Für jedes einzelne Krankenhaus bedeutet die moderne, digitale Versorgungstruktur automatisch zahlreiche Verbesserungen in sämtlichen Bereichen. Mit dem Fokus auf klinische Kernprozesse wird der Klinikalltag in Bereichen wie der Notaufnahme, Behandlungsleistungen oder dem Entlassungsmanagement spürbar erleichtert. Dass solche positiven Veränderungen auch für Martin und sein Krankenhaus eine digitale Revolution darstellen, ist ihm freudig bewusst.

Auf der anderen Seite weiß er aber auch um die zeitlichen und nervlichen Herausforderungen während der Umstellung. Allein die Feststellung des Reifegrades nach dem KHZG, also des Status quo der vorhandenen Digitalisierung im Krankenhaus kann einen enormen Zeitaufwand erfordern. Daneben ist die staatliche Förderung in Milliardenhöhe ein zweischneidiges Schwert. Denn wenn eine Klinik solche digitalen Pflicht-Strukturen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzt, drohen sogar Geldstrafen in Höhe von 2 % des jährlichen Krankenhausumsatzes.

Ein weiterer Nachteil könnte darin gesehen werden, dass bestimmte digitale Strukturen auch nach einer einmaligen finanziellen Förderung in Zukunft sowohl gepflegt als auch finanziert werden müssen. Fehlen dann notwendige Gelder – und somit wichtiger Schutz für die Systeme – kann sich zusätzlich durch aufkommende Cyber-Kriminalität ein Risiko für die Sicherheit ergeben. Demzufolge ergeben sich neben den unbestrittenen Vorteilen auch Nachteile durch das KHZG.

Was bedeutet die Digitalisierung für das Krankenhaus?

Das bedeutet die Digitalisierung für das Krankenhaus
Das bedeutet die Digitalisierung für das Krankenhaus.

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes findet die Digitalisierung in jedem Krankenhaus Einzug. Die 2018 ins Leben gerufene Umsetzungsstrategie des Bundesministeriums für Digitalisierung bzw. Wirtschaft und Energie und entsprechende Änderungen im TKG (Telekommunikationsgesetz) können als Startschuss für den vorangetriebenen digitalen Wandel in Deutschland gesehen werden. Diese Entwicklung hat spätestens mit dem Krankenhauszukunftsgesetz auch den Gesundheitssektor erreicht, sodass man nach erfolgreicher Umwandlung des Systems von einem zukunftsträchtigen Krankenhaus 4.0 sprechen kann.

Das neue Krankenhauszukunftsgesetz steht neben den rein digitalen Erneuerungen auch für die (IT-)Sicherheit im Krankenhaus inklusive einer speziellen Informationssicherheit. In einem Krankenhaus 4.0 wird somit die Vision wahr, wonach Patientenbedürfnisse im Fokus stehen. Die Digitalisierung wird jedes einzelne Krankenhaus durch deutlich verbesserte digitale und intersektorale Vernetzungsstrukturen weiter modernisieren. Die so erschaffene Interoperabilität bringt für das komplette Kliniksystem ganz neue Möglichkeiten wie z. B. Echtzeitkommunikation oder ein schneller, digitaler Datenverkehr per elektronischer Patientenakte.

Was muss das Krankenhaus nach KHZG bei der IT-Sicherheit beachten?

Die IT-Sicherheit nach dem Krankenhauszukunftsgesetz.
Die IT-Sicherheit nach dem Krankenhauszukunftsgesetz.

Wie erwähnt ist der Krankenhausträger verpflichtet, 15 % der Fördermittel – nach KHZG – in die IT-Sicherheit fließen zu lassen. Martin kann das nur recht sein. Denn der IT-Bereich im Krankenhaus ist ohnehin der Bereich, der ihm aufgrund der anstehenden Umstellung auf digitale Patientenakten am meisten Kopfzerbrechen bereitet. Als Rechtslaie fragt er sich allerdings, welche Voraussetzungen er für eine anerkannte IT-Sicherheit nach dem KHZG erfüllen muss.

So stellt das Krankenhauszukunftsgesetz bei der Beantragung der Förderung bzw. einer Projektplanung mit einem IT-Dienstleister gewisse Anforderungen. Das heißt konkret: Was ist nach dem KHZG unter der Erbringung von Nachweisen (für das Vorhaben) durch den IT-Dienstleister zu verstehen? In erster Linie ist damit gemeint, dass man die Vorhaben, für die man eine Förderung beantragt, überprüfen lassen muss. Dabei könnte bereits zum Zeitpunkt der Planung ein berechtigter IT-Dienstleister beratend zur Seite stehen.

Die Prüfung selbst erfolgt schließlich durch einen nach KHZG berechtigten bzw. zertifizierten IT-Dienstleister (§ 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV-Krankenhausstrukturfonds-Verordnung). Das erforderliche Zertifikat bzw. die Zertifizierung des IT-Dienstleisters kann gemäß dem Krankenhauszukunftsgesetz im Rahmen einer kostenlosen Schulung auf der Homepage des BAS erworben werden.  

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema „Krankenhauszukunftsgesetz“ haben, freuen wir uns, Sie dabei unterstützen zu dürfen. Hier können Sie einen individuellen Beratungstermin durch einen Fachanwalt für Medizinrecht anfragen!

Was bedeutet das KHZG für die Pflege?

Große Chance auch für die Pflege durch das KHZG.
Große Chance auch für die Pflege durch das KHZG.

Das Krankenhauszukunftsgesetz bietet die große Chance, dem Patienten im Krankenhaus durch technischen Fortschritt mehr Möglichkeiten einzuräumen. Was wie ein Widerspruch klingt, entpuppt sich schnell als Weg in die richtige Richtung. Denn das KHZG soll auch in der Pflege die Digitalisierung in der Form voranbringen, dass der Patient die modernen Veränderungen direkt am eigenen Leib als willkommene Erleichterungen erleben darf.

Das übergreifende Thema bei der Digitalisierung der Pflege stellt wohl die Kommunikation dar, die es ohne Zweifel zu verbessern gilt. Mit den gewährten und geförderten Vorhaben kann beispielsweise das Aufnahme- und Entlassungsmanagement digitalisiert werden. Die Weiterentwicklung von geeigneter Software zur digitalen Patientendokumentation ist dabei nur ein weiterer Pluspunkt.

Auch kann der Patient selbst in Berührung mit der Digitalisierung im Pflegebereich kommen. Wenn er demnächst seine Wünsche und Anliegen per eigener App äußern kann, können interne Prozesse ungleich günstiger beschleunigt werden, als dies bisher der Fall ist. Ein Ergebnis, das vor allem dem Patienten zugutekommt und gleichzeitig ein großes Anliegen von Martin ist. Für den Klinikdirektor ist die Pflege gerade in heutigen Krisenzeiten ein immens wichtiger Baustein des Klinikalltags.

Das Krankenhauszukunftsgesetz bringt demnach große Veränderungen mit sich. Martin blickt dem anstehenden Wandel gelassen und mit positivem Auge entgegen, wohlwissend, dass eine Menge Arbeit auf ihn und auch seine Mitarbeiter wartet. Aber die Aussicht auf eine digitale Krankenhauswelt, welche Arbeitsprozesse vereinfacht und somit die Patientenbehandlung begünstigt, kann in seinen Augen nur von Vorteil sein.


Bildquellen zum Ratgeber „Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Unterstützung für Krankenhäuser?!“

Betragsbild iStock.com/metamorworks, Bild 1: iStock.com/ smagilov, Bild 2: iStock.com/ querbeet, Bild 3: iStock.com/ThomasSaupe, Bild 4: iStock.com/Feverpitched, Bild 5: iStock.com/ mrPliskin, Bild 6: iStock.com/ LumiNola, Bild 7: iStock.com/ nzphotonz, Bild 8: iStock.com/ aislan13, Bild 9: iStock.com/ matejmo, Bild 10: iStock.com/ Martin Barraud

Disclaimer

Die Inhalte der mediorbis-Artikel werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und umgesetzt. Wir bemühen uns, die Informationen aktuell, inhaltlich korrekt und vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten etwaiger Fehler nicht auszuschließen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann daher trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. mediorbis übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. Hinweise und Korrekturen nehmen wir gerne entgegen; mailen Sie an mrb@mediorbis.de.

Kontakt zu mediorbis

Bitte wählen Sie ein Thema aus...*
Bitte wählen Sie ein Thema aus...
Praxisbörse
Praxisabgabe
Praxisübernahme
Praxisbewertung
Praxisabgabe an Investoren
Unternehmensberatung für Ärzte
Steuerberatung für Ärzte
Fachanwalt Medizinrecht
Praxisberatung & Praxismanagement
Praxismarketing
Suchmaschinenoptimierung
Webdesign für Ärzte
Patientenakquise
Social Media Marketing
Medical Headhunting
IT Consulting
Ärzteversicherungen
Praxisfinanzierung
Hilfe & Support
Sonstiges

Suche