Was ist eine Elektronische Patientenakte (ePa)?
Elektronische Patientenakte, kurz ePA: Eine fall- und institutionsübergreifende digitale Sammlung medizinischer Daten zu einem Patienten. Das umfasst zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Impfnachweise. Die bessere Verfügbarkeit der Daten soll die persönliche medizinische Behandlung in Zukunft verbessern.
Wenn Herr Mayer in eine neue Stadt zieht, muss er sich nicht nur eine neue Hausarztpraxis suchen, sondern auch einen neuen Augenarzt, eine neue Zahnärztin etc. Seine bisherigen Patienteninformationen befinden sich in Aktenordnern am alten Wohnort und das auch noch in diversen Arztpraxen oder Krankenhäusern. Somit fehlen Dr. Sabine Haas, der neuen Hausärztin von Herrn Mayer, Details zu Medikamenten, Vorerkrankungen und bereits durchgeführten Untersuchungen. Die Patientenakte anfordern ist daher der erste Schritt. Aber wenn Herr Mayer ein dringendes Problem hat, treffen die Informationen möglicherweise nicht rechtzeitig ein. Gegebenenfalls muss Frau Dr. Haas also Untersuchungen wiederholen. Das kostet wertvolle Zeit und andere Ressourcen bis zur Diagnose.
Aus diesen Gründen und um die Arbeit von Frau Dr. Haas und Ihnen zu erleichtern, gibt es nun den nächsten Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens: die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Welche Chancen und Risiken die elektronische Gesundheitsakte für E-Health bietet, erfahren Sie in diesem Ratgeber!
Hinweis: In unserem Gesundheitswesen ist die Definition für ePa nicht immer eindeutig. Dieser Artikel behandelt nicht die Stichworte „CMS ePA“ im Sinne des im ergebnisorientierten PflegeAssessment integrierten Case-Management-Score. Es geht vielmehr um die elektronische Gesundheitskarte sowie Anbieter, Kritik, welche Daten die Krankenkasse vom Arzt bekommt u. s. w.
Wofür steht ePA?
Die Abkürzung ePA bedeutet „elektronische Patientenakte“. In dieser eAkte können medizinische Befunde sowie Ergebnisse aus Voruntersuchungen und Behandlungen abgelegt werden – und zwar unabhängig vom Ort, wo die Untersuchungen stattgefunden haben. Auch wenn die elektronische Gesundheitsakte bei den verschiedenen Krankenkassen Unterschiede in Aussehen und Funktionalität aufweisen, besteht die allgemeine Definition der ePA darin, dass sie Informationen aus verschiedenen Arztpraxen und Krankenhäusern in einer digitalen Patientenakte vereint.
Da in der ePA alle gängigen Dateiformate wie JPEG und PDF verwendet werden können, können in ihr alle Informationen zentral gesammelt und aktuell gehalten werden, die für Arztkollegen oder andere Leistungserbringer wichtig sein könnten. Das ermöglicht eine lückenlose Dokumentation der Krankengeschichte, und zwar unabhängig vom Wohn- oder Behandlungsort sowie der Krankenkasse des Patienten. Wer Ärzte Deutschland-weit aufsucht hat also trotzdem alle Daten gesammelt an einem Ort.
Es können Blutbilder und andere Laborergebnisse, ärztliche Befunde etc. als Scan oder Foto in die digitale Akte hochgeladen werden. Auch standardisierte Dateien wie Medikationspläne, Notfalldatensätze und eArztbriefe lassen sich in der eAkte abspeichern. Durch die Standardisierung wird sichergestellt, dass diese Dokumente in der ePA bei allen gängigen Praxisverwaltungssystemen und Krankenhausinformationssystemen einheitlich dargestellt werden können. Weitere standardisierte Dokumente folgen wie z. B. der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kindern sowie das Zahnbonusheft. So soll Telematik Medizin besser machen.
Dank der elektronischen Patientenakte, kurz ePA, kann Dr. Sabine Haas zukünftig zeitsparend Krankenakten anfordern sowie einsehen.
Einführung der elektronischen Patientenakte: Wie ist der zeitliche Ablauf?
Der Zeitplan zur Einführung der elektronischen Patientenakte, auch elektronische Gesundheitsakte genannt, ist in drei Phasen unterteilt.
- Phase 1 – Start 01.01.2021
- Die Krankenkassen informieren ihre Versicherungsnehmer über die Möglichkeit, mithilfe der ePA-App Zugang zur eigenen elektronischen Krankenakte zu erhalten.
- Ausgewählte Arztpraxen starten mit der ePA-Nutzung und einer Testphase.
- Phase 2 – Start zweites Quartal 2021
- Alle Arztpraxen sind an die ePA bzw. die elektronische Kartei angebunden. Das funktioniert über eine Schnittstelle zum bereits bestehenden Praxisverwaltungssystem.
- Phase 3 – Start 01.07.2021
- Alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer müssen – entsprechend gesetzlicher Verpflichtung – die ePA nutzen und befüllen. Für Krankenhäuser gilt dies nach dem Jahreswechsel. Hier muss die elektronische Patientenakte ab 01.01.2022 benutzt werden.
Elektronische Patientenakte: Wer hat die Datenhoheit?
Frau Dr. Haas hat nur Zugriff auf die ePA von Herrn Mayer, wenn er die Einwilligung dazu gibt. Alle Patienten entscheiden selbst über ihre elektronische Gesundheitsakte. Beim Beispiel von Herrn Mayer bedeutet das, er entscheidet, ob er seine ePA mithilfe der entsprechenden App überhaupt nutzen möchte und wenn ja, wie intensiv. Entscheidet er sich dafür, fordert er bei der Krankenkasse seine digitale Krankenakte an. Daraufhin wird für ihn eine ePA angelegt. Als Arzt kann man keine Gesundheitsakten anlegen oder löschen lassen.
Herr Mayer entscheidet auch, welche Informationen in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden dürfen und welche Praxis sowie welches Krankenhaus diese Daten einsehen darf. Mithilfe der ePA-App kann jeder Patient seine Krankenakte einsehen und verwalten, indem er elektronische Arztbriefe, Befunde, Überweisungen etc. speichert oder löscht. Arztdokumente kann der Patient aber nur lesen und nicht selbst ändern. Dokumente in Papierform müssen zu Beginn noch gescannt werden. Später soll eine strukturiertere Dateiablage möglich sein.
Neben Arztpraxen können die elektronischen Informationen in der ePA auch anderen Akteuren im Gesundheitswesen freigegeben werden: Apotheken, Therapeuten sowie anderen Stellen, die an der Behandlung beteiligt sind.
Wie erhalte ich Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte?
Um die Einwilligung der Patienten sicherzustellen, müssen die elektronischen Informationen technisch freigegeben werden. Dafür muss Herr Mayer entweder in der ePA-App den Ärzten die Freigabe erteilen oder in der Praxis mit elektronischer Gesundheitskarte und Pin die Erlaubnis geben.
Über die zeitliche Länge der Freigabe entscheiden ebenfalls die Patienten. Empfehlenswert wäre hier, wenn Hausarztpraxen eine längere Freigabe erhalten, da man die Patienten hier über einen längeren Zeitraum behandelt. Es ist den Patienten aber auch möglich, die elektronische Gesundheitsakte nur für einzelne Behandlungen zu teilen. Versicherte der TK beispielsweise können den auf sieben Tage voreingestellten Zeitraum auf bis zu einen Tag verkürzen oder auf bis zu 540 Tage verlängern. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Nach der technischen Freigabe kann die Arztpraxis die elektronische Patientenakte über ihr Praxisverwaltungssystem einsehen und falls nötig auch in Abwesenheit von Herrn Mayer Dokumente hochladen und Informationen in der ePA ergänzen. Das Löschen von Dokumenten oder alten Dateiversionen aus der elektronischen Gesundheitsakte ist aber nur in Absprache mit dem Patienten möglich.
Natürlich wird die ärztliche Pflege der elektronischen Gesundheitsakte auch vergütet. 2021 gibt es für das erste Befüllen der Akte einmalig zehn Euro und für den Eintrag der Notfalldaten nochmal 8,79 Euro. Krankenhäuser haben zudem Anspruch auf einen 5-Euro-Zuschlag für den Eintrag von Informationen über Krankenhausbehandlungen. Die Patienten haben einen Anspruch darauf, dass ihre Akte befüllt wird, was die Bedeutung der ePA noch erhöht.
Welchen Mehrwert bietet die elektronische Patientenakte mir und meinen Patienten?
Viele Patienten beschäftigt heutzutage das Thema Datensicherheit. Es gibt Bedenken, dass die sensiblen Daten von Millionen Menschen leicht Hackern zum Opfer fallen könnten und dass die ärztliche Schweigepflicht durch die zentrale Datenablage nicht mehr gewahrt werden könnte. Was die elektronische Patientenakte betrifft, können Sie Ihre Patienten beruhigen. Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind die Daten in der ePA dank der verschlüsselten Datenablage über die Telematikinfrastruktur sicher in einem geschlossenen Netzwerk verwahrt.
Die Daten in der elktronischen Gesundheitsakte sind durch kryptografische Verfahren abgesichert und liegen auf deutschen Servern, da dann die europäischen Datenschutzbestimmungen greifen. Nur die Patienten und die Gesundheitsexperten mit entsprechender Freigabe vom Patienten können einzelne oder alle Dokumente einsehen. Somit kann nicht einmal die eigene Krankenkasse ohne Einwilligung des Patienten die jeweilige ePA einsehen, da die Daten nicht auf den Servern der Krankenkassen liegen.
Bei Nutzung der digitalen Patientenakte bleibt die Datenhoheit daher bei den Patienten. Außerdem können diese das Gesundheitsmanagement in die eigenen Hände nehmen und die sensiblen Daten mit der App für die Gesundheit jederzeit kontrollieren und verwalten. Vor allem bei chronischen Erkrankungen oder langen und komplexen Krankheitsgeschichten bietet die elektronische Patientenakte den betroffenen Patienten eine Zeitersparnis.
Wie ist die Patientencompliance zur elektronischen Patientenakte?
Leider beschäftigen sich viele Patienten nicht im Detail mit dem Nutzen der ePA. In einer Studie von Socialwave und Consumerfieldwork hat sich gezeigt, dass Anfang 2021 nur jeder zehnte Versicherte (9,4 Prozent) in Deutschland verstanden hat, wie die ePA funktioniert und welchen Mehrwert sie bietet. Aus diesem Grund müssen Sie in Ihrer Praxis über das Thema ePA aufklären. Das bringt Ihnen die Vorteile der ePA-Nutzung und deckt sich mit den Erwartungen der Bevölkerung, denn knapp acht von zehn Deutschen (79,5 Prozent) fordern eine Aufklärung durch den Hausarzt.
Immerhin ermöglicht die landesweite Einheitlichkeit der elektronischen Patientenakte und die zentrale Datenspeicherung, dass die elektronischen Informationen von überall zugänglich und schnell verfügbar sind. Das erhöht nicht nur die Transparenz der Dokumentation und Abrechnung, sondern vereinfacht auch die Kommunikation zwischen verschiedenen Ärzten und zwischen Arzt und Patient. Je besser die Kenntnisse über die Krankengeschichte der Patienten desto einfacher lässt sich die passende Behandlung finden. Die ePA erleichtert Entscheidungen, digitalisiert viele Prozesse und vermeidet Mehrfachuntersuchungen, was wiederum Papier und Kosten spart.
Das aktive Angebot und die Aufklärung der Patienten über die Möglichkeit der ePA erhöht die Attraktivität einzelner Arztpraxen. Daher bietet sich ein solcher ePA-Hinweis auf der Praxis-Homepage an, um ihre Reichweite zu erhöhen. mediorbis-Experten für Suchmaschonenoptimierung unterstützen Sie gerne dabei, damit mehr Patienten Ihre Homepage finden und auf Ihre Praxis aufmerksam werden. Vereinbaren Sie einfach hier einen kostenlosen Beratungstermin!
Hat die ePa Nachteile?
Auch wenn die Vorteile der elektronischen Patientenakte für Patienten und Ärzte auf der Hand liegen, ist die Modernisierung und Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht für alle Altersgruppen leicht und verständlich: Ohne mobiles Endgerät wie Tablet oder Smartphone kann die ePA nur mit elektronischer Gesundheitskarte und Pin in der Arztpraxis genutzt werden. Daher sprechen Kritiker teilweise von einer Ungleichbehandlung, da Patienten ohne mobiles Endgerät die digitale Patientenakte nicht problemlos nutzen können.
Es gibt aber auch eventuelle Nachteile der elektronischen Patientenakte für Sie als behandelnde Ärzte: Die Patienten entscheiden selbst, welche Arztpraxis welche elektronischen Informationen in der ePA sehen kann. Daher können Ärzte nie sicher sein, ob sie die vollständige Krankheitsgeschichte einsehen. Dadurch entstehen möglicherweise Wissenslücken, die zu fehlerhaften Diagnosen führen können.
Weitere Informationen darüber, wie Patienten ihre elektronische Patientenakte verwalten können, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen bietet das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage an.
Elektronische Patientenakte: eGA ist nicht gleich ePA?!
Alle Anwendungen, die zur Unterstützung der Behandlung und Betreuung von Patienten auf moderne Informations- und Kommunikationstechnologien zurückgreifen, werden unter dem Begriff „E-Health“ zusammengefasst. Dieses Wort stammt aus dem Englischen und beschreibt wörtlich übersetzt die „elektronische Gesundheit“. Die Definition von E-Health umfasst dabei u. a. die Kommunikation medizinischer Daten, also auch die ePA.
Oft wird auch von der elektronischen Gesundheitsakte (eGA) gesprochen. Die Funktionen von eGA und ePA sind zwar gleich, aber die digitale Gesundheitsakte ist ein Zusatzangebot der Krankenkassen. Da es viele Krankenkassen gibt, existieren auch verschiedene Umsetzungen der elektronischen Gesundheitsakte. Durch z. B. Zusatzversicherungen besitzt eine Person ggf. auch mehrere Akten. Die Einführung der ePA ist dagegen gesetzlich verpflichtend.
Es gibt bei der elektronischen Patientenakte zwar auch verschiedene Anbieter wie Krankenversicherungen, aber die ePA ist einheitlich geregelt und existiert für jeden Patienten nur einmal. Daher ist der Grundgedanke von elektronischer Patientenakte und elektronischer Gesundheitsakte zwar gleich, aber die Umsetzung unterscheidet sich in einigen Punkten deutlich.
Was ist unter Gematik zu verstehen?
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine echte Mammutaufgabe. Dabei spielt die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH eine zentrale Rolle. Sie wird gematik abgekürzt und ist u. a. zuständig für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte. Ein elementarer Baustein ist dabei die Telematikinfrastruktur mit rechtsverbindlichen Standards sowie Spezifikationen für alle Dienste und Komponenten.
Dieses System der Telematik kommt auch bei der elektronischen Patientenakte – ePA zum Einsatz und ist ein sicherer Datenraum für das Gesundheitswesen. Es sichert die Daten und deren Kompatibilität, wodurch alle Beteiligten im Gesundheitswesen dieses nutzen können. Das heißt konkret, dass die gematik z. B. alle ePA-Aktensysteme vor ihrer Zulassung testet, um die sichere Verwaltung und Speicherung der Gesundheitsdaten sowie die Einhaltung des „Patientendaten-Schutz-Gesetzes“ sicherzustellen. Nur mit der Zulassung der gematik und der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kann die jeweilige Krankenkasse ihre eAkte realisieren.
Somit kombiniert die gematik technisches Wissen mit Kenntnissen des Gesundheitswesens, um eine langfristige und realisierbare Lösung zu entwickeln und die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben. Details und Erklärfilme zur Telematikanwendung und der Arbeit des Unternehmens finden Sie auf der Website der gematik.
Wohin führt die Health-Digital-Entwicklung?
Was die Digitalisierung im Medizin-Bereich angeht, gehört Deutschland laut #SmartHealthSystems-Studie der Bertelsmann Stiftung nicht gerade zu den Vorreitern. Health-Digital-Anwendungen wie die ePA werden hierzulande bisher nicht flächendeckend eingesetzt, daher belegt Deutschland im internationalen Vergleich mit 16 anderen Nationen nur den vorletzten Platz.
Während Polen das Schlusslicht des Rankings ist, führt Estland den Digital-Health-Index mit deutlichem Abstand an. In Estland integriert eine nationale Infrastruktur alle digitalen Gesundheitsdienste und zentralisiert den Zugang zu allen Patientenakten. Daher sind E-Rezept, ePA und ein nationales Gesundheitsportal längst Standard für die estnische Bevölkerung.
Auch in Deutschland steigt der Wunsch nach digitalen Möglichkeiten in der Medizin. Dazu gehört zum Beispiel die Videosprechstunde, bei dem das Gespräch mit dem Arzt online stattfindet. Laut der „Datapulse 2021“-Umfrage von Socialwave und Consumerfieldwork sehen acht von zehn Deutschen (82,1 Prozent) Vorteile in der Videosprechstunde, allein schon durch eine geringere Ansteckungsgefahr. Daher ist die Einführung der elektronischen Patientenakte – ePA ein Schritt in die richtige Richtung.
Wie lautet das Fazit zum E-Health-Status in Deutschland
Der zeitliche Rahmen für die Einführung der ePA ist landesweit geregelt und wurde im E-Health-Gesetz von 2016 festgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass jede versicherte Person in Deutschland ePA nutzen kann. Dank des Gesetzes gibt es einen formalen Fahrplan, um Digital Health in Deutschland auszubauen. Im Fokus steht dabei zwar die Telematikinfrastruktur von gematik; insgesamt fehlt aber eine nationale Digital-Health-Strategie mit verbindlichen Zielen und klaren Richtlinien.
Bisher regelt das E-Health-Gesetz nur einzelne Anwendungen wie die ePA, telemedizinische Dienste wie Videosprechstunden und die Einführung eines Medikationsplans. Das liegt u. a. daran, dass es keine Institution gibt, welche die Digitalisierung im Gesundheitswesen und somit die Health-Digital-Entwicklung koordiniert. Die gematik erfüllt als eine Art institutionelle Verankerung für digitale Gesundheit am ehesten diese Rolle.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Deutschland mit der elektronischen Patientenakte – ePA einen weiteren Schritt Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens geht. Aufgrund der Vor- und Nachteile der Digitalisierung bleibt es aber spannend, wie die elektronische Patientenakte angenommen wird und wie der Praxistest verläuft. Bei den jüngeren, digitalaffinen Generationen, die ohnehin viel an mobilen Endgeräten machen und verwalten, wird die digitale Möglichkeit „ePA“ sehr wahrscheinlich gut ankommen.
Daher müssen auch Arztpraxen sich anpassen und ihren Online-Auftritt optimieren, um sich als fortschrittlicher und digitaler Gesundheitsexperte zu präsentieren. Dabei unterstützen gerne die mediorbis-Experten. Vereinbaren Sie einfach hier einen unverbindlichen Beratungstermin.
Bildquellen zum Ratgeber „Elektronische Patientenakte: Was ist die neue Gesundheitskarte?“
Beitragsbild: ©iStock / metamorworks, Bild 1: ©iStock / AnnaStills, Bild 2: ©iStock / praetorianphoto, Bild 3: ©iStock / Cecilie_Arcurs, Bild 4: ©iStock / Ivan-balvan, Bild 5: ©iStock / Михаил Руденко, Bild 6: ©iStock / shironosov, Bild 7: ©iStock / metamorworks, Bild 8: ©iStock / alvarez, Bild 9: ©iStock / metamorworks, Bild 10: ©iStock / turk_stock_photographer
Disclaimer
Die Inhalte der mediorbis-Artikel werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und umgesetzt. Wir bemühen uns, die Informationen aktuell, inhaltlich korrekt und vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten etwaiger Fehler nicht auszuschließen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann daher trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. mediorbis übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. Hinweise und Korrekturen nehmen wir gerne entgegen; mailen Sie an mrb@mediorbis.de.