Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur verbindet als geschlossenes elektronisches Kommunikationsnetzwerk alle Beteiligten im Gesundheitswesen. Es ist registrierten Nutzern (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis vorbehalten. Den Zugang zum Netzwerk und diversen Applikationen ermöglicht ein sogenannter Konnektor.
Die Telematikinfrastruktur bildet das wichtigste Fundament für das Thema E-Health. Erfahren Sie in dieser Zusammenstellung wichtiger Fragen, um was es genau geht, was es für Ihren Praxisbetrieb bedeutet und welche Chancen sich für Sie als niedergelassener Arzt bieten.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur ist ein virtuelles privates Netzwerk, das Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzt. Deshalb schützen es besondere Sicherheitsmerkmale.
Wie weit ist E-Health in Deutschland?
Durch das E-Health-Gesetz des Bundesministeriums für Gesundheit hat E-Health zuletzt ein scharfes Profil erhalten. Das Gesetz regelt unter dem Strich einen ausführlichen Fahrplan zur Schaffung der nötigen Telematikinfrastruktur in Deutschland. So wird infolgedessen unzähligen medizinischen Anwendungen der Weg geebnet.
Der Fokus lag zunächst jedoch bei der Anbindung der Teilnehmergruppen an die Telematikinfrastruktur. So wurden Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzt. Dabei waren Apotheken bis Ende September 2020 verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anschließen zu lassen. Demgegenüber hatten Ärzte bis März 2020 Zeit, sanktionsfrei beizutreten.
Was ist der Kern des E-Health-Gesetzes?
Zentraler Punkt im E-Health-Gesetz ist die Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) seitens der Krankenkassen. Die gematik GmbH, ein Unternehmen, an dem sich die Bundesregierung mit 51 Prozent beteiligt hat, ist mit 3.000 Mitarbeitern für die Umsetzung verantwortlich. Ein wichtiger Meilenstein wurde für den 01. Januar 2021 festgesetzt: Ab diesem Zeitpunkt hatten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die ePA anzubieten.
Welche Informationen beinhaltet die elektronische Patientenakte?
Die ePA kann alle Daten beinhalten, die im Rahmen einer Behandlung erhoben worden sind. Hierunter fallen beispielsweise:
- Befunde (u. a. Allergologie- und Laborbefunde)
- Diagnosen
- Fotodokumentationen
- Patienteninformationen
- Pflegedokumentationen
- Schwangerschafts- und Geburtsdokumentationen
- Therapiedokumentationen
Wer darf die Daten aus der elektronischen Patientenakte nutzen?
Grundsätzlich ist vorgesehen, den Datenzugang für jeden zugänglich zu machen, der ein berechtigtes Interesse besitzt. Jedoch entscheidet der Patient, ob und welche Daten er in der ePA speichern möchte und wem er Zugriff gewährt.
Darüber hinaus sollen die anonymisierten Daten zu Wissenschafts- und Forschungszwecken dienen und die Entwicklung von Gesundheitsapps und Medizinapps unterstützen.
Was ist ein E-Medikationsplan und wozu ist er gedacht?
Der E-Medikationsplan beinhaltet digitale Informationen zur medikamentösen Behandlung der Versicherten. Speicherort ist die Gesundheitskarte. Denn so können entsprechende Heilberufler mögliche Wechselwirkungen bei gleichzeitiger Einnahme unterschiedlicher Medikamente berücksichtigen. Der Medikationsplan beinhaltet nützliche Informationen:
- bei Verschreibung eines neuen Medikaments,
- bei Durchführung einer Selbstmedikation mit rezeptfreien Medikamenten,
- auch bei Ausstellung von Wiederholungsrezepte,
- bei Veränderung von Einnahmezeitpunkt oder Dosis,
- bei Aussetzen der Einnahme eines Medikaments
- sowie zur Abstimmung der Einnahme von Medikamenten, wenn der Patient Allergien und Unverträglichkeiten hat,
- wenn Nebenwirkungen entstehen
- und wenn sich der Name des Medikamentes ändert.
Was unterscheidet Gesundheitsapps von Medizinapps?
Es besteht zwar keine strikte Definition, doch folgender Ansatz hat sich bei der Abgrenzung bewährt:
- Gesundheitsapps sind Anwendungen auf dem Smartphone oder einem Tablet, die Nutzer dabei unterstützen sollen, gesund zu bleiben.
- Medizinapps hingegen dienen Patienten oder deren Angehörigen, die Heilung zu unterstützen und chronische Krankheiten besser bewältigen zu können.
Telematikinfrastruktur: Welche Rolle spielt dabei das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)?
Die Verabschiedung vom Digitale-Versorgung-Gesetz erfolgte im November 2019, knapp vier Jahre nach dem E-Health-Gesetz. Mit dem DVG hat die Bundesregierung klare Akzente zum weiteren Vorantreiben der Digitalisierung im Gesundheitswesen gesetzt. Dadurch schafft man drei grundlegende Voraussetzungen:
- Patienten können sich künftig digitale Gesundheitsapps und Medizinapps wie Arzneimittel von einem Arzt auf Kassenkosten verschreiben lassen.
- Sie sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern zu lassen.
- Und Patienten sollen einen einfacheren Zugang zu telemedizinischen Angeboten wie Videosprechstunden erhalten.
Telematikinfrastruktur: für alle Apotheken und Ärzte Pflicht?
Weiterhin regelt das DVG, dass sich Apotheken und Ärzte an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen müssen, sollten sie ihren Betrieb sanktionsfrei fortführen wollen. Laut Gesetz besteht bei den Patienten ein Anspruch, dass der behandelnde Arzt ihre Daten in die digitale Patientenakte einträgt. Arztpraxen, die bis März 2020 noch keine Anbindung an die Telematikinfrastruktur umgesetzt hatten, drohte ein Bußgeld in Höhe von 2,5 Prozent der Honorareinnahmen.
Die Förderung von Telemedizin: Arztpraxen ist zukünftig gestattet, auf ihrer Internetseite über die Möglichkeiten einer Videosprechstunde zu informieren. Der digitale Informationsaustausch zwischen Medizinern über sogenannte Telekonsile soll außerhalb des Praxisbudgets vergütet werden.
Welche Rolle spielen die gesetzlichen Krankenkassen bei dem Thema E-Health?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verkörpert eine tragende Säule bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland:
- Die GKV kommt dabei für die Finanzierung der Kosten auf, die einer Praxis bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehen.
- Zukünftig ist außerdem die Werbung für Gesundheitsapps und Medizinapps auf der Internetseite der GKV gestattet.
- Und die GKV soll die Appentwicklung gezielt durch Zuschüsse vorantreiben.
Telematikinfrastruktur: Wie beeinflusst E-Health Sie als Arzt?
Ärzte sind der wichtigste Bestandteil im E-Health-Universum. Das E-Health-Gesetz und das Digitale-Versorgung-Gesetz haben indes die infrastrukturellen Anforderungen für Ärzte definiert. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird einerseits durch Anreize und andererseits durch Sanktionen bei Nichtanbindung vorangetrieben. Im Fokus steht dabei die elektronische Patientenakte. Patienten haben entsprechend seit dem 01. Januar 2021 das Recht auf Dateneintragung des behandelnden Arztes in die ePA. Somit liegt die Pflicht zur Dateneingabe und Datenpflege bei den Ärzten. Folgende Aspekte sind vor dem Hintergrund der Entwicklung im Bereich E-Health folglich relevant für Ärzte:
- Durch die bessere Dokumentation im Rahmen der Telematikinfrastruktur sollen Doppelbehandlungen zukünftig vermieden werden.
- Da Gesundheitsapps und Medizinapps zukünftig verschrieben werden können, müssen sich Ärzte umfangreich über die Möglichkeiten informieren und ihren Patienten passende Vorschläge unterbreiten.
- Praxen haben zukünftig auch die Möglichkeit, mit Videosprechstunden auf der eigenen Internetseite zu werben. Die Ausweitung auf das Videomedium bietet zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten für Arztpraxen.
Brauche ich als niedergelassener Arzt eine andere Praxissoftware?
Die Anbieter von Praxissoftware haben sich für die Telematikinfrastruktur gerüstet und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Im Rahmen ihres Internetauftritts klären beispielsweise folgende Unternehmen über das Thema Telematikinfrastruktur auf:
- Evident GmbH
- PsyPrax GmbH
- Ergosoft GmbH
- MedVision AG
- Epikur Software & IT-Service GmbH & Co. KG
- CompuGroup Medical Deutschland AG
- medatixx GmbH & Co. KG
- New Media Company GmbH & Co. KG
- FREY ADV GmbH
- INDAMED EDV-Entwicklung und -Vertrieb GmbH
- Duria
- S3 Praxiscomputer GmbH
Interview mit Zahnarzt Robert Bartel
Robert Bartel ist niedergelassener Zahnarzt und Implantologe, betreibt die Niederlassung Bartl Dental in München. Er hat sich die Zeit genommen, uns einige Fragen zu beantworten.
Welcher Mehraufwand entsteht für Sie durch die Einführung der elektronischen Patientenakte?
Robert Bartel: Denke mal, dass der Mehraufwand für mich als User nicht bedeutend wäre. Aber das liegt auch immer daran, wie es technisch umgesetzt wird.
Welche Chancen sehen Sie durch die Einführung der elektronischen Patientenakte?
Robert Bartel: Alle Daten zentralisiert und für jeden Arzt schnell greifbar.
Welche Nachteile sehen Sie für sich durch Einführung der Telematikinfrastruktur?
Robert Bartel: Mehr Abhängigkeit von der Technik, dem Internet.
Was sagen Sie zu der Neuerung, dass bald Apps verschrieben werden können?
Robert Bartel: Gute Idee – allerdings sollte sich das auf bestimmte Apps reduzieren beziehungsweise auf vernünftige. Das wird schwierig sein.
Was halten Sie von Videosprechstunden und wie möchten Sie künftig von den freizügigeren Werbemöglichkeiten Gebrauch machen?
Robert Bartel: Gute Sache da, wo es Sinn macht – ist natürlich nicht wirklich beim Zahnarzt, allerdings in anderen Fachabteilungen sicherlich ein Mehrwert.
Interview mit Praxismanagerin Eileen Bundrock
Eileen Bundrock arbeitet als Praxismanagerin in der Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Derk Siebers in Berlin. Auch sie hat sich die Zeit genommen, unsere Fragen zur Telematikinfrastruktur zu beantworten.
Wie weit ist Ihre Praxis mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur?
Eileen Bundrock: Bei uns in der Zahnarztpraxis ist die Telematikanbindung / gematik seit 28.05.2019 installiert.
Welchen Anbieter haben Sie und wie werden Sie von ihm bezüglich der Telematikinfrastruktur unterstützt?
Eileen Bundrock: Wir haben die Anbindung und den Anbieter über die Telekom und haben keine weiteren Serviceleistungen gebucht. Bisher brauchten wir diese nach Installation auch nicht. Die Buchung der Installation und Bereitstellung der Hardware erfolgte per Online-Antrag. Die Installation der Hardware in unserer Praxis nahm wenige Stunden in Anspruch. Eine zusätzliche Anforderung war die Beantragung des Praxisausweises, der Zugangsschlüssel zum VPN der gematik.
Welchen Mehraufwand im Rahmen des Praxisbetriebes sehen Sie ab 2021 auf sich zukommen?
Eileen Bundrock: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechne ich für 2021 mit keinem Mehraufwand für die Praxis. Eine Rücksprache mit unseren Verwaltungsmitarbeitern hat ergeben, dass diese keine grundlegenden Veränderungen und Umstellungen des täglichen Praxisbetriebes erwarten. Aber mal sehen was 2021 genau auf uns zukommt. Das Handling der elektronischen Patientenakte ist noch sehr unpraktisch beschrieben und kommuniziert.
Was ist beim Datenschutz bezüglich der Telematikinfrastruktur zu berücksichtigen?
Eileen Bundrock: Das Arztgeheimnis soll innerhalb der Telematikinfrastruktur weiterhin gewahrt werden. Darauf sollen sich Patienten verlassen können. Die Aussicht auf eine erfolgreiche digitale Versorgung kann ohne das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und ihren Patienten erheblich eingetrübt werden. Deshalb haben der Gesetzgeber und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Datenschutzregelungen erweitert und auf die Besonderheit der Ärzte als Berufsgeheimnisträger angepasst. Patienten können mit der elektronischen Gesundheitskarte darüber bestimmen, wer wann auf ihre Daten zugreifen darf.
Bei wem liegt die Datenhoheit in der Telematikinfrastruktur?
Eileen Bundrock: Die Datenhoheit in der Telematikinfrastruktur liegt beim Versicherten. Durch die Aushändigung der Gesundheitskarte stimmt er einem Datenzugriff zu. Werden die Daten innerhalb einer Anwendung verarbeitet, Gesundheitsapp oder Medizinapp, ist die zusätzliche Eingabe einer PIN erforderlich. Es gilt, dass jede Freigabe der Daten an Dritte gesondert vom Patienten zu genehmigen ist. So wird die Datenhoheit des Versicherten vor jeder Speicherung in einer weiteren Datenbank sichergestellt. Neben gesonderten Leserechten und Schreibrechten wird zwischen einmaligen Datenverarbeitungsrechten und dauerhaften Rechten bis auf Widerruf unterschieden.
Wie erhalte ich als Arzt die Genehmigung des Patienten zur Datenverarbeitung im Rahmen medizinischer Anwendungen?
Eileen Bundrock: Für Patienten ist die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur freiwillig. Um die Daten eines Versicherten verarbeiten zu dürfen, bedarf es auf jeden Fall einer einmaligen schriftlichen Genehmigung. Sie muss dafür bei einem Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder Apotheker hinterlegt werden. Und sie ist jederzeit widerrufbar. Auf der elektronischen Gesundheitskarte wird der Verweis zur Genehmigung entsprechend gespeichert.
Wem kann der Versicherte eine Genehmigung zur Datenverarbeitung erteilen?
Eileen Bundrock: Es ist geregelt, dass der Zugriff auf Patientendaten in der Telematikinfrastruktur ausschließlich Ärzten, Psychotherapeuten, Zahnärzten und Apothekern gestattet ist. Hinzu zählen außerdem deren berufsmäßige Gehilfen. Der Datenzugriff lässt sich auf bestimmte Fachrichtungen reduzieren und wird durch das Zwei-Karten-Prinzip reguliert. Zur Datenübermittlung ist also neben einer Gesundheitskarte auch ein Heilberufsausweis notwendig. So soll vermieden werden, dass Arbeitgeber, Banken oder Versicherungen Zugang zu den Daten in der Telematikinfrastruktur erhalten.
Wie werden die Datenzugriffe auf die Patientendaten erfasst?
Eileen Bundrock: Es ist unstrittig, dass ein sinnvoller Datenschutz nur dann gewährleistet wird, wenn ein Missbrauch nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund werden alle Datenzugriffe auf die Versichertendaten protokolliert. Eine Zugriffshistorie ist jederzeit für den Versicherten einsehbar, wobei die Protokolldaten der Gesundheitskarte ausschließlich für den Versicherten bestimmt sind und vor unberechtigten Zugriffen geschützt werden.
Wie hoch ist das Datensicherheitsniveau in der Telematikinfrastruktur?
Durch mehrschichtige Datensicherheitsmechanismen wird der Anspruch auf ein hohes Sicherheitsniveau der Daten mit dem zumutbaren Aufwand aller involvierten Parteien ausbalanciert. Ein Angreifer müsste sich also zunächst Zugang zum Virtuellen Privaten Netzwerk (VPN) verschaffen, was nur durch den Besitz eines Heilberufsausweises möglich ist. Erfolgreiche und minutiös geplante Cyberterrorattacken auf Google haben gezeigt, dass es keine absolute Datensicherheit gibt, solange die Daten auf einem zentralen Server gespeichert werden.
Gelingt es einem Angreifer dennoch das Netzwerk zu unterwandern, kann er lediglich auf verschlüsselte Daten zugreifen. Darauf zu vertrauen, dass die Daten nicht dechiffriert und gestohlen oder manipuliert werden können, scheint nicht der Haltung der Bundesregierung zu entsprechen. Gegenwärtig wird stattdessen ein bestmöglicher Datenschutz im Rahmen einer zentralisierten Speicherumgebung verfolgt. Erst mit der Dezentralisierung der Daten durch den Einsatz einer geeigneten Blockchaintechnologie kann die Datensicherheit garantiert werden.
Welche Rolle spielt die gematik bei Datenschutz und Informationssicherheit?
Die gematik dient in der Telematikinfrastruktur als überwachende Instanz. Sie soll sicherstellen, dass die Datenschutzvorschriften von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der Telematikinfrastruktur eingehalten werden. Als Regelung dient hierbei das koordinierende Datenschutz– und Informationssicherheitsmanagementsystem (DSMS und ISMS).
Was ist gematik CERT eigentlich? Um Schwachstellen und Bedrohungen zu überwachen, wurde gematik CERT ins Leben gerufen, das „Computer Emergency Response Team der Telematikinfrastruktur”. Das gematik CERT nimmt Sicherheitsvorfälle innerhalb der Telematikinfrastruktur entgegen und regelt die Bearbeitung. Ziel ist dabei eine schnelle Verteidigung im Falle einer Cyberattacke und die rasche Behebung von Systemfehlern.
Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte diesem Whitepaper der gematik.
Wo erhalte ich kostenlose Beratung als Arzt zur Telematikinfrastruktur?
In Kooperation mit ärztespezifischen Beratern bieten wir Ihnen als registriertem User übrigens ein kostenloses Informationsgespräch zum Thema Telematikinfrastruktur an. Sie können sich hier registrieren und es optional wählen.
Bildquellen zum Ratgeber „Telematikinfrastruktur: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Ärzte“
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