Was ist eine Patientenverfügung?

Patientenverfügung – Vorsorge für den Notfall: Die Patientenverfügung sichert das medizinische Handeln im eigenen Sinne. Im Gegensatz dazu sorgen die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für eine Vertretung im eigenen Sinne, zum Beispiel durch eine Vertrauensperson aus dem Familien- oder Freundeskreis.

„Tim, bitte lies dir den Ausdruck auf deinem Schreibtisch durch. Es ist wichtig, dass du dich mit deiner Patientenverfügung auseinandersetzt“, sagt Emma zu ihrem Mann. „Wir werden nicht jünger und es ist mir wichtig, dass wir uns im Notfall um die Angelegenheiten des anderen kümmern dürfen. Deshalb habe ich mir die Mühe gemacht und mich stundenlang über die Unterschiede einer Patientenverfügung und einer Vollmacht für den Arzt informiert und nach Begriffen wie ‚Patientenverfügung-Vordrucke‘ und ‚Vollmachten-Muster‘ gesucht.“

Tim verdreht die Augen. Er möchte sich eigentlich noch nicht damit beschäftigen. Schließlich ist er ja noch jung und gesund. Und so wirklich verstanden, um was es geht, hat er auch nicht. „Erklär mir doch erst einmal bitte: Was ist eine Patientenverfügung? Und worin liegen die Unterschiede zwischen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?“

Lebensumstände können sich ganz plötzlich verändern, sodass ein zuvor lebensfähiger Mensch nicht mehr fähig ist, den eigenen Willen zu erklären. In solchen Fällen zahlt es sich aus,

  • wenn eine vertraute Person in einer Betreuungsverfügung als Betreuer festgelegt wurde,
  • dass die eigenen Wünsche für medizinische Behandlungen in einer Patientenverfügung stehen,
  • wenn eine Bezugsperson als Vertreter des eigenen Willens in Form einer Vollmacht bestimmt wurde.

Das Bundesjustizministerium bietet noch mehr Infos zur Vorsorge. Muster und Vorlagen gibt es online: Das Bundesjustizministerium bietet zwar kein fertiges Patientenverfügungs-Formular kostenlos an, dafür aber Textbausteine, die zur inhaltlichen Orientierung dienen. Auch für ein Betreuungs-Formular oder eine Vorsorgevollmacht gibt es beim Bundesministerium für Justiz Vorlagen.

Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten: Worin liegen die Unterschiede?

Patientenverfügung: Betreuungsverfügung, Vorsorgeverfügung
Nicht erst im Alter wichtig: Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Patientenverfügungen dienen zur Selbstbestimmung eines Patienten im Fall seiner Geschäftsunfähigkeit aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit oder eines Unfalls. In dieser schriftlich verfassten Patientenvollmacht werden mögliche Krankheitsszenarien und die daraufhin erwünschten medizinischen Verfahren beschrieben. Wer eine Patientenverfügung erstellen möchte, kann online nach „Patientenverfügung Muster“ oder „Patientenverfügung Formular“ suchen und stößt auf einige Vorlagen.

Im Unterschied zur Patientenverfügung wird bei einer Vorsorge-Vollmacht eine Bezugsperson aus dem Verwandten- oder Freundeskreis bestimmt, die im Fall der Geschäftsunfähigkeit des Patienten dessen Angelegenheiten regelt. In dieser Gesundheitsvollmacht, auch Pflegevollmacht genannt, beschreiben Sie ganz genau, um welche Angelegenheiten sich der Vertreter kümmern soll, zum Beispiel finanzielle Angelegenheiten, medizinische Maßnahmen oder Sozialhilfeangelegenheiten.

In einer Betreuungsverfügung, auch Betreuungsvollmacht genannt, bestimmt man wie bei der Vorsorgevollmacht ein Vertreter des Patienten. Anders als beim Bevollmächtigten der Vorsorgevollmacht wird der Betreuer von einem Gericht überprüft. So kann sichergestellt werden, dass der Betreuer den Wünschen und Bedürfnissen des zu Betreuenden nachkommt und nach dessen Willen handelt.

Was ist eine Patientenverfügung und welche Inhalte müssen rein?

Was ist eine Patientenverfügung?
Welcher Inhalt darf in einer Patientenverfügung nicht fehlen?

Was ist eine Patientenverfügung? Welche Patientenverfügung ist die beste? Welche Inhalte müssen rein? Diese Fragen kommen häufig auf, wenn man sich Gedanken um die eigene Vorsorge macht.

Eine Patientenverfügung ist per Definition die medizinische Vorsorge für Menschen, die plötzlich geschäftsunfähig werden und ihren eigenen Willen gegenüber einem Arzt nicht mehr selbst äußern können. Das kann zum Beispiel eintreten, wenn Patienten an Demenz leiden, aufgrund einer schweren Erkrankung im Koma liegen oder einen Schlaganfall erleiden.

Jede geschäftsfähige Person ab dem 18. Lebensalter darf eine Patientenverfügung aufsetzen. Das Dokument muss schriftlich verfasst und mit der eigenen Unterschrift versehen werden. Die Beglaubigung durch einen Notar ist bei einer Patientenverfügung nicht notwendig und sie kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Die digitale Suchanfrage „Was ist eine Patientenverfügung“ erzielt viele Ergebnisse. Beispielweise werden digitale Muster einer Patientenverfügung als Orientierungshilfe angeboten.

Eine Patientenverfügung sollten Sie inhaltlich so genau wie möglich verfassen. Diese Punkte sollten auf keinen Fall fehlen:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • In welchen Situtationen soll die Patientenverfügung greifen? Zum Beispiel bei Sterbefällen, Demenz oder Krebserkrankungen
  • Welche medizinischen Verfahren werden in diesen Fällen gewünscht und abgelehnt? Zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen, künstlicher Ernährung oder Wiederbelebung, Datum und Unterschrift

Vorsorgevollmacht: Was ist das?

Patientenverfügung: Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung ist nicht gleich Vorsorgevollmacht.

Neben einer Patientenverfügung, die bei Inkrafttreten einer Geschäftsunfähigkeit des Patienten dessen persönliche Wünsche in Bezug auf medizinische Verfahren zum Ausdruck bringt, können sich Patienten auch zusätzlich mit einer Vorsorgevollmacht absichern. Aber was ist eine Vorsorgevollmacht eigentlich?

In einer schriftlichen Vorsorgevollmacht können enge Vertraute bevollmächtigt werden, um als Vertreter des Willens aufzutreten. Ist ein Patient also nicht mehr in der Lage, die eigenen Angelegenheiten zu regeln und Wünsche zu äußern, tritt der vorab bestimmte Bevollmächtigte in Aktion. Die Vollmacht kann einen oder mehrere Bereiche betreffen, so zum Beispiel:

  • Vermögensverwaltung
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsregelung
  • Wohnungsangelegenheiten

Oft wird eine Vollmacht auch als Generalvollmacht ausgestellt, wodurch diese Vollmacht übergreifend für alle Angelegenheiten des Patienten gilt. Über das Bundesjustizministerium oder die deutsche Verbraucherzentrale gibt es digitale Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht und auch eine Patientenverfügung zum Ausdrucken. In manchen Fällen reicht ein digitales Vorsorgevollmacht-Formular allerdings nicht aus: Wenn sich die Vollmacht beispielweise auf Grundstücksgeschäfte bezieht, ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Die Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügungs-Vordruck sind meist kostenlos und können immerhin mit inhaltlichen Textbausteinen die Formulierung erleichtern.

Betreuungsverfügung: Was ist das und was gehört da alles rein?

Patientenverfügung: Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung wird auch Betreuungsvollmacht genannt.

Ist eine Person nicht mehr selbst in der Lage, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern, sieht das Betreuungsgericht die Hilfe durch einen Betreuer vor. Geregelt ist das Betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch §§1896 ff. unter der Bezeichnung „rechtliche Betreuung“.

In einer Betreuungsverfügung, auch Betreuungsvollmacht genannt, können Sie vorsorglich bereits einen engen Vertrauten oder ein Familienmitglied als Betreuer bestimmen. Ohne Betreuungsverfügung wird ein gesetzlicher Betreuer gestellt. Im Unterschied zum Bevollmächtigen einer Vorsorgevollmacht wird der Betreuer von einem Betreuungsgericht überprüft. Das soll sicherstellen, dass der Betreuer den in der Betreuungsverfügung formulierten Wünschen und Bedürfnissen adäquat nachkommt. Dieses Dokument sichert also die Betreuung und erteilt die Vollmacht an denjenigen, der sich am Besten im Sinne des Patienten um dessen Angelegenheiten kümmern kann.

Patientenverfügung: Vordrucke finden

Vordrucke für die Patientenverfügung sind inhaltliche Orientierungshilfen
Man muss eine Patientenverfügung nicht neu erfinden: Vordrucke bieten Orientierungshilfen.

Die Entscheidung für eine Patientenverfügung wurde getroffen und spätestens dann geht die Online-Recherche los: „Wo bekomme ich ein Patientenverfügungs-Formular her oder gibt es eine Patientenverfügung zum Ausdrucken?“ Es gibt einige Anbieter, die einen digitalen Vordruck für eine Patientenverfügung anbieten:

Allerdings sollten diese Vordrucke von Patientenverfügungen nur als inhaltliche Orientierungshilfe dienen. Da viele trotz einer Patientenverfügungs-Vorlage an ihre Grenzen stoßen, wenn es um die detaillierte Ausformulierung geht, kann ein ein Anwalt oder Notar hinzugezogen werden. Es ist zudem sinnvoll, den Vordruck der Patientenverfügung zum Arzt des Vertrauens mitzunehmen, um sich ggf. medizinische Szenarien und Zusammenhänge erklären zu lassen sowie medizinische Fachbegriffe richtig zu formulieren.

Über das Bundesjustizministerium Patientenverfügungs-Formulare kostenlos downloaden

Das Bundesjustizministerium bietet keine vorgefertigten Patientenverfügungs-Formular an
Die Patientenverfügungs-Formulare vom Bundesjustizministerium dienen als Grundlage für die individuelle Ausgestaltung.

Auch über das Bundesjustizministerium haben Interessierte die Möglichkeit, Textbausteine für die Erstellung der eigenen Patientenverfügung zu bekommen, oder Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Das Bundesministerium der Justiz bietet allerdings keine vorgefertigten Formulare für eine Patientenverfügung an, da eine individuelle, auf den Patienten abgestimmte Formulierung des Schriftstücks essenziell ist.

Wer bietet Vollmachten-Muster an?

Das Muster für eine Vollmacht soll als Unterstützung zur Formulierung der eigenen Vollmacht dienen. Zum Beispiel bietet der deutsche Sozialverbund VdK, das Bundesjustizministerium oder die katholische Hilfsorganisation ein Vorsorgevollmachts-Formular zum Ausfüllen an. Unter Umständen empfiehlt sich der Rat eines Anwalts oder Notars, um rechtliche Regelungen zu klären.

Patientenverfügung – für Bundesjustizministerium und Ärztekammern ein zentrales Thema

Bundesjustizministerium und Ärztelkammer: hier ist die Patientenverfügung ein wichtiges Thema.
Sowohl das Bundesjustizministerium als auch die deutschen Ärztekammern geben Auskunft zu Patientenverfügungen.

Nicht nur für den Patienten selbst spielt die medizinische Vorsorge eine große Rolle. Das Thema „Patientenverfügung“ ist auch für das Bundesjustizministerium sowie die deutschen Ärztekammern ein zentrales Thema. So wird das Recht eines jeden Patienten und der Handlungsspielraum von Ärzten gesichert.

Das „Bürgerliche Recht“ fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz und damit auch das Thema „Patientenverfügung”. §1901a des BGBs erläutert die Rahmenbedingungen einer Patientenverfügung.

Wie gesagt: Nicht nur das Bundesministerium der Justiz befasst sich mit Patientenverfügungen, auch aus Sicht der Ärzte und Ärztekammern sind sie wichtig. Über die Bundesärztekammer finden Ärzte mehrere Bekanntmachungen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen und den Ärzten in Fällen der Geschäftsunfähigkeit eines Patienten als Unterstützung dienen sollen.

Bundesjustizministerium – Tipps für die Erstellung einer Patientenverfügung

Patientenverfügungen: wertvolle Tipps
Wertvolle Tipps zu Patientenverfügungen.

Vom Bundesjustizministerium gibt es eine vollumfängliche Broschüre zum Thema „Patientenverfügung”. Hier finden Interessierte Tipps zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung und Infos, welche Inhalte in das Dokument sollten. Zur Erstellung der Patientenverfügung rät das Bundesjustizministerium Folgendes:

  • Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein.
  • Das Dokument muss mit der Namensunterschrift oder durch ein beglaubigtes Handzeichen vom Notar unterzeichnet sein.
  • Die Patientenverfügung kann ab dem 18. Lebensjahr aufgesetzt werden.
  • Eine Patientenverfügung ist jederzeit formlos widerrufbar.
  • Die Patientenverfügung sollte leicht zugänglich aufbewahrt sein, sodass Ärzte, Betreuer oder Bevollmächtigte darauf zugreifen können.
  • Die Behandlungsmaßnahmen und medizinischen Verfahrensweisen sollten sehr detailiert beschrieben werden.
  • Zum Beispiel religiöse Ansichten, Hoffnungen, Ängste und die Einstellung zum Leben und Sterben können beschrieben werden, um zu verdeutlichen, was einem wichtig ist.

Wer nach einer Patientenverfügung des Bundesjustizministeriums sucht, stößt auf deren Broschüre. Eine vollständige Vorlage einer Patientenverfügung über das Bundesministerium der Justiz gibt es nicht. Das Bundesjustizministerium bietet für eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung vollständige Vorlagen an.

Deshalb ist eine Patientenverfügung für Ärztekammern und Ärzte wichtig

Ärzte der Ärztekammer bietet Vorträge über das Thema "Patientenverfügung" an
Vorträge über Patientenverfügungen bietet die Ärztekammer für Mediziner an.

Die Ärztekammer ist per Definition der Berufsverband, der die berufspolitischen Interessen von Ärzten und die ärztliche Versorgung vertritt. Der Zusammenschluss der 17 Landesärztekammern in Deutschland, auch Bundesärztekammer genannt, sichert außerdem die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Die Vorsorge für Patienten durch eine entsprechende Vollmacht oder Patientenverfügung ist für Ärztekammern deshalb ein zentrales Thema.

Ärzte sind tagtäglich mit schwerkranken Patienten konfrontiert, die beispielsweise bei Schlaganfällen oder schwerwiegenden Krebserkrankungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu erklären. Die Vorsorge in Form einer detaillierten Betreuungsverfügung, Vollmacht oder Patientenverfügung erleichtert den Ärzten ihren Arbeitsalltag. Sie sind so in der Lage, stets nach dem Willen des Patienten zu handeln.

Für Ärzte sind Patientenverfügungen bindend, allerdings müssen die zu behandelnen Situtationen und die gewünschten medizinischen Verfahrensweisen genauestens und klar formuliert sein. Geht die aktuelle Lebenssituation eines Patienten aus seiner Patientenverfügung nicht hervor, liegt die Entscheidung laut Ärztekammern bei den Ärzten oder beim Bestehen einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung beim Betreuer.

Um den Ärzten den Zugang zur Patientenverfügung zu ermöglichen, sollte das Dokument vorab dem Hausarzt ausgehändigt werden. Überdies sollte eine Vertrauensperson miteinbezogen werden, die den Ort der Ablage kennt. Zusätzlich empfiehlt sich eine Notiz über den Aufenthaltsort der Patientenverfügung im Portemonnaie oder an einem sonst leicht zugänglichen Ort.

Vollmacht für den Arzt: Darauf müssen Ärzte achten

"Vollmacht für den Arzt" wird oft unterschätzt
Thema Vollmacht: Als Arzt setzt man die Wünsche des Patienten nötigenfalls auch gegen Angehörige durch.

Eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung schafft für Ärzte Klarheit, wenn der Patient nicht mehr geschäftsfähig ist. Diese ist auch aus Sicht der Ärztekammern eine Orientierungshilfe für Ärzte. Allerdings gibt es in der Realität auch bei der Vollmacht für den Arzt immer wieder Fallstricke, die es zu beachten gilt.

Folgende Punkte sollten Ärzte wissen:

  • Ist eine Patientenverfügung ausreichend verfasst, ist sie verbindlich für Ärzte.
  • Ist eine Patientenverfügung nicht ausreichend verfasst, sollte sie als Indiz für den Willen des Patienten herangezogen werden.
  • Der Vertreter des Patienten sollte bei einer nicht ausreichend formulierten Patientenverfügung den mutmaßlichen Willen feststellen.
  • Gegenüber des Bevollmächtigten oder Betreuers entfällt die Schweigepflicht.
  • Aufgabe des Arztes ist die Indikationsstellung und die Prüfung der Einwilligungsfähigkeit des Patienten.

In der Praxis kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen, in denen Vertreter und Ärzte nicht einer Meinung sind. Wenn aus ärztlicher Sicht eine Behandlungsmaßnahme zur Erhaltung der Lebensqualität oder einer Lebensverlängerung des Patienten beitragen kann, der Vertreter die Behandlung allerdings ablehnt, muss die Maßnahme in Hinblick auf den Willen des Patienten untersucht werden. Würde der Patient die Behandlung auch ablehnen, sind die Ärzte daran gebunden. Aus diesem Grund ist eine Vollmacht für den Arzt empfehlenswert, denn hieraus kann der Wille des Patienten klar hervorgehen oder zumindest abgeleitet werden.

Vorkommen kann auch, dass Patientenvertreter die Durchführung oder den Erhalt einer medizinischen Maßnahme wünschen, die aus ärztlicher Sicht nicht oder nicht mehr indiziert ist. So kann es sein, dass lebenserhaltende Maßnahmen weiterhin gewünscht werden. Hat die Indikation aus medizinischer Sicht keinen Bestand mehr, darf sie auch nicht weitergeführt werden. Wichtig ist hierbei aber, dass die Ärzte mit Vertretern und Angehörigen kommunizieren.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung: Was passiert, wenn es nichts davon gibt?

Was passiert, wenn es keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gibt?
Was passiert wenn nichts vorliegt – weder Patientenverfügung noch Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Wenn im Vorfeld keine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt wurde, stehen Ärzte in Notsituationen vor einer schwierigen Aufgabe. Ohne Vollmacht zum Beispiel oder ohne Anhaltspunkte zu den Wünschen und Werten des Patienten und ohne Bevollmächtigten oder Betreuer werden Ärzte mit Personen aus dem nahen Umfeld versuchen, den Willen des Patienten herauszufinden. In der Realität bleibt dazu allerdings manchmal keine Zeit. Bei einem Kreislaufstillstand zum Beispiel müssen Ärzte schnell handeln und ohne Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht eigenständig entscheiden.

Was passiert, wenn es eine Patientenverfügung gibt, aber keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Wurde eine Patientenverfügung erstellt, aber keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, greift in medizinischen Notfällen die Patientenverfügung. Hier müssen Ärzte sowie Patienten nun hoffen, dass die Inhalte ausreichend formuliert sind. Wird die aktuelle Notsituation des Patienten und die zu ergreifenden Maßnahmen nicht beschrieben und es gibt weder einen Betreuer noch Bevollmächtigten, können Ärzte mithilfe von den Angehörigen nur mutmaßen.

Achtung: Ein Ehepartner hat im Notfall nicht automatisch die Rechte eines Betreuers. Das Gericht bestimmt einen Betreuer, der den Patienten fortan vertritt. Und das Gericht bestimmt nicht immer automatisch den nächststehenden Verwandten als Betreuer!

Welche Vorsorge macht am meisten Sinn: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Eine Patientenverfügung ist für jeden Menschen empfehlenswert, denn das Schriftstück sichert den eigenen Willen in medizinischen Belangen. Da es nahezu unmöglich ist, alle erdenklichen Krankheiten und Behandlungen zu formulieren, empfiehlt sich neben einer Patientenverfügung das Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Bei beiden Vorsorgen wird ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter eigens vom Patienten bestimmt, der ihn im Notfall vertreten kann.

Der Unterschied ist, dass der Betreuer vom Gericht überprüft wird, beim Bevollmächtigten einer Vollmacht erfolgt keine gerichtliche Prüfung.

Was ist eine Generalvollmacht und gibt es Vorlagen vom Bundesjustizministerium?

Inwieweit ist eine Generalvollmacht-Vorlage vom Bundesjustizministerium akzeptabel?
Was beinhaltet eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ist im Vergleich zur Patientenverfügung nicht nur für medizinische Belange gedacht, sie ist die umfassendste Vollmacht, die möglich ist. Erteilt man einer Person eine Generalvollmacht, kann diese über alle persönlichen und rechtlichen Belange bestimmen. Bei der Vorsorgevollmacht hingegen können einzelne Bereiche ausgegrenzt werden: So kann der Bevollmächtigte beispielsweise über medizinische Untersuchungen oder Behandlungen entscheiden, aber nicht das Vermögen des zu Bevollmächtigen verwalten.

Das Bundesministerium für Justiz bietet eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht an, allerdings keinen Generalvollmacht-Vordruck oder Generalvollmacht-Muster. Grundsätzlich sollten die Vordrucke für eine Vollmacht ohnehin als inhaltliche Orientierungshilfe dienen.


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