Rabatte? Davon können kleine Apotheken nur träumen
Durchschnittlich 2,6 Tonnen Medizinalcannabis wurden in den vergangenen Jahren in Deutschland pro Jahr angebaut, geerntet und nach strengen Maßstäben verarbeitet. Klingt viel, ist aber viel zu wenig, um den legalen Bedarf an medizinischem Cannabis zu decken. Deswegen wurden allein im vergangenen Jahr etwa 20,6 Tonnen Cannabis zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken aus dem Ausland importiert. Mit Abstand größter Lieferant ist Kanada (6,5 Tonnen) vor Dänemark und den Niederlanden mit je ca. 3,7 Tonnen. Auf den weiteren Plätzen (Quelle) Portugal (2,4 Tonnen) und Australien (1,6 Tonnen).
Viele Apotheken in Deutschland, gerade die kleinen, haben noch immer ein Beschaffungsproblem bei Medizinalcannabis. Zwar können sie es bei wenigen Großhändlern mit den erforderlichen Lizenzen beziehen, aber die Preise lassen bei kleinen Abnahmemengen kaum Phantasie für eine Marge, die den administrativen Beschaffungsaufwand rechtfertigt.
„Apotheker können das von ihnen benötigte Medizinalcannabis bei Großhändlern in Deutschland bestellen“, sagt Christian Wagner, Mitgründer von mediorbis, Fachanwalt für Medizinrecht und Vorsitzender der SGB V-Kommission beim Deutschen Sozialgerichtstag. „Alternativ können sie die benötigte Menge aber auch selbst importieren, solange sie dabei die gesetzlichen Auflagen beachten“, fährt er fort. Zu den Auflagen gehört eine Importlizenz. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind die Paragrafen 52a, 72 und 73 im Arzneimittelgesetz (AMG).
Eigene Importlizenz – hoher administrativer Aufwand

Apotheken können die benötigte Importlizenz bei den Behörden auf Landesebene beantragen. Die Importlizenz ist aber nicht die einzige Auflage. Das Betäubungsmittelgesetz definiert mit den Paragraphen 3, 5, 7 und 11 weitere Regeln. Darüber hinaus müssen Apotheker einen Sachkundenachweis erbringen und geeignete Lager für das Medizinalcannabis nachweisen.
Bei der Wahl der Lieferpartner aus außereuropäischen Ländern müssen Apotheker ebenfalls einiges beachten: etwa das Internationale Privatrecht und das UN-Kaufrecht. „Verträge mit Lieferanten aus Drittländern außerhalb der Europäischen Union aufzusetzen, bedarf einiger Erfahrung“, betont Christian Wagner, der Mandanten bei Anträgen auf eine Importlizenz für medizinisches Canabis unterstützt.
Einkaufsgemeinschaft – viele Kleine sind ein Großer
In Anbetracht der hohen bürokratischen und zeitlichen Hürden (bis zu sechs Monate) bei der Linzenzerwbung – und den damit verbundenen Kosten – ist mit cannorbis ein neuer Player auf dem Markt, der das Prinzip einer Einkaufsgemeinschaft für Apotheker umgesetzt hat. Das cannorbis-Prinzip: Großhändler und Produzenten stellen ihre Angebote auf der digitalen Handelsplattform ein, bei bestimmten Milestones (Abgabemengen), die die Einkaufsgemeinschaft im Angebotszeitraum bestellt, greifen vorher festgelegte Rabatte. So können selbst Kleinstabnehmer Rabatte mit bis zu 70 Prozent Preisnachlass einkaufen – ohne spezielle Importlizenz.
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