Das E-Rezept kommt

Das E-Rezept kommt – häppchenweise

Marc Dannenbaum
30.06.2022

Eigentlich sollte alles schneller und vor allen flächendeckend laufen. Aber das E-Rezept kommt eher in kleinen Schritten voran – mit einer freiwilligen Teilnahme von Pilotpraxen in zwei Testregionen.

Einigung zwischen Krankenkassen und der KBV

„Unsere Bedenken wurden gehört: Eine automatische und verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1. September in zwei Bundesländern ist vom Tisch. Vielmehr wird es ab Anfang September eine freiwillige Teilnahme von Pilotpraxen geben – und das unter klaren Rahmenbedingungen. Die sind entscheidend dafür, wann und wie der weitere Rollout erfolgen wird“, erklärt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Gemeinsam mit seinen beiden Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel dankte er dann ausdrücklich den Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein, dass sie sich bereit erklärt haben, als Testregionen die Einführung des E-Rezepts zu unterstützen.

Auch außerhalb der Testregionen nutzbar

Die nächsten Schritte der Einführung werden nach dem Start in den Testregionen von den Gesellschaftern der gematik beschlossen. Die gematik soll den Rollout-Prozess eng begleiten und einen gezielten Service zur Einführung anbieten. Aber wie es von Seiten des Bundesministeriums heißt, kann das E-Rezept auch schon vorher eingesetzt werden: „Auch außerhalb des regional begleiteten E-Rezept-Rollouts kann das E-Rezept bundesweit in den (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern für die Verordnung von Arzneimitteln genutzt werden.“ Den Angaben des Ministeriums zufolge werden ab dem 1. September 2022 die Apotheken flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Die Praxen, die noch nicht in der Lage sind, ein E-Rezept auszustellen, müssen dann ersatzweise auf das bekannte Papier-Rezept zurückgreifen. „Die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten ist somit in jedem Fall sichergestellt“, so das Ministerium.

Offensichtlich gibt es sehr viele Fragen

Weil das alles eher verwirrend als klar wirkt, lohnt sich für alle Praxen, aber auch für die Apotheken, ein Blick auf den Online-Auftritt der gematik. Hier finden sich in der Rubrik „FAQ“ tatsächlich über 80 Fragen und Antworten. Sie reichen von grundsätzlichen Fragen („Gilt der rosa Zettel, Muster 16, weiter?“), über ganz praktische („Wo sehen Versicherte bzw. Arztpraxen, welche Apotheke E-Rezept-ready ist?“) bis zu eher speziellen („Ist die Zuzahlungspflicht im E-Rezept gespeichert?“, „Können Versicherte den Status durch Vorlage des Befreiungsausweises beeinflussen?“). Die Antworten sind manchmal nicht sehr konkret, weil der Weg zur flächendeckenden Verbreitung in Teilen – wie geschrieben – noch nicht beschlossen ist.

Trotzdem: Das E-Rezept hat Vorteile

Auch wenn die Einführung des E-Rezepts bisher nicht gerade eine Werbekampagne für sich selbst war, hat die digitale Form der Verordnung nach wie vor große Vorteile. So entfällt mit den Rezepten auf Papier die falsche Interpretation der Handschrift oder der Umstand, dass die Handschrift gar nicht erst zu entschlüsseln ist. Dazu sind die Formulare empfindlich gegen Feuchtigkeit oder mechanische Beschädigungen oder sie gehen schlicht verloren.

Der Co-Founder von mediorbis, Fabian Engelhardt, Ärzteberater und Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger e. V. und Geschäftsführer für die Beratungsgemeinschaft für Ärzte und Zahnärzte, weist auf zwei weitere Vorteile des E-Rezepts hin: „Papier-Rezepte können relativ einfach gefälscht werden, wenn es zum Beispiel um die Zuzahlungsbefreiung geht. Dazu können Ärztinnen und Ärzte den berühmten ‚Papierkrieg‘ mit der digitalen Verordnung deutlich reduzieren – das ist auch ein Service für alle Patienten.“

Bild 1: ©iStock / Cunaplus_M.Faba, Bild 2: ©iStock / imaginima

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