DocMorris Apothekerkammer Nordrhein Urteil

Apothekerkammer vs. DocMorris: Schlappe für den Doc

Mira Ross-Büttgen
11.01.2023

Apotheken verkaufen auf einer Online-Plattform gegen Gebühr und Umsatzbeteiligung an DocMorris Medikamente an Patienten: Legal? Nein. Jedenfalls nicht im konkreten Fall, urteilte jetzt das Landgericht Karlsruhe. Es war nicht der erste Rechtsstreit zwischen DocMorris und der Apothekenkammer Nordrhein.

Vorort-Versorgung ist ein schützenswertes Gut

Die Apothekerkammer Nordrhein hatte DocMorris im Herbst 2021 abgemahnt und dazu aufgefordert, das oben beschriebene Plattformkonzept aufzugeben. DocMorris klagte daraufhin und forderte vom Gericht, die Unterlassungsforderung der Apothekerkammer für unzulässig zu erklären. Von der Kammer gab es daraufhin eine Widerklage. Am 8. Dezember 2022 urteilte das Landgericht Karlsruhe in dieser Sache (Aktenzeichen 13 O 17/22 KfH): Die Apothekerkammer war berechtigt, den Online-Marktplatz in der existierenden Form untersagen zu lassen (1).

Das Gericht berief sich auf die Paragrafen 8 (Satz 2) und 11 (Absatz 1a) im Apothekengesetz. Es sah das Risiko einer gefährdeten Versorgung der Bevölkerung mit wohnortnahen Apothekendienstleistungen, wenn Marktplätze wie der der Klägerin erst einmal am Markt etabliert sind. Für DocMorris bleibt nach dem Urteil eine Berufung gegen das Landgerichtsurteil.

„Versandapotheken und innovative Online-Modelle für Vertrieb und Handel im Gesundheitswesen sind eigentlich eine gute Sache“, sagt der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Wagner aus Karlsruhe. Als Beispiel verweist Wagner auf die B2B-Online-Plattform cannorbis.de. Hier schließen sich Apotheken kostenlos zu einer Einkaufsgemeinschaft für Medizinalcannabis zusammen, um Rabatte für ein größeres Handelsvolumen zu bekommen. „Schwierig wird es aber, wenn diese innovativen Online-Modelle die Existenz der wichtigen Vorort-Apotheken gefährden“, sagt Christian Wagner, der auch Vorsitzender der SGB V-Kommission beim Deutschen Sozialgerichtstag ist. „Im Fall von cannorbis.de werden die Vorort-Apotheken dagegen gestärkt, weil sie – wie die großen Player – höhere Einkaufs-Rabatte bekommen können.“

14 Millionen Euro Schadensersatz für DocMorris

Hotelgutscheine DocMorris Marketing: Rezeptionistin mit verschränkten Anmen

Der Rechtsstreit der Apothekerkammer Nordrhein mit DocMorris war nicht der erste zwischen den beiden Parteien. Im Juli 2019 wies das Landgericht Düsseldorf eine Klage der niederländischen Versand-Apotheke gegen die Apothekerkammer ab (Aktenzeichen 15 O 436/16). Die Apothekerkammer hatte DocMorris in der Zeit vor 2016 mit einstweiligen Verfügungen zur Aufgabe einiger Vertriebsideen gebracht. Zu diesen Ideen gehörten Automobilclub-Mitgliedschaften und Hotelgutscheine, mit denen Kunden geködert werden sollten.

Ein Urteil aus 2016 veränderte die Gesamtsituation. Damals entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH): Das deutsche Gebot einheitlicher Abgabepreise für rezeptpflichtige Arzneimittel ist nicht verbindlich für europäische Versandapotheken. Daraufhin sah sich DocMorris gestärkt, gegen die einstweiligen Verfügungen vorzugehen und 14 Millionen Euro Schadensersatz zu fordern.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Anspruch auf Schadensersatz für DocMorris im März 2022 grundsätzlich anerkannt (Quelle: Pharmazeutische Zeitung). Aber das ist noch nicht das Ende der Geschichte. Am 9. März 2023 wird der Erste Senat des Bundesgerichtshofs mündlich in dieser Sache verhandeln.

Gewinnspiele gehören nicht in die Apotheke

Ein weiterer Fall: 2015 hatte DocMorris mit einem Gewinnspiel geworben, bei dem Kunden, die ein Rezept an die Versandapotheke übermittelten, unter anderem ein E-Bike gewinnen konnten. Die Apothekerkammer Nordrhein klagte dagegen und gewann. 2018 untersagte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main DocMorris, ein derartiges Gewinnspiel erneut zu veranstalten (Aktenzeichen MPR 2019, 85). Später hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil nach Absprache mit dem Europäischen Gerichtshof bestätigt (Aktenzeichen I ZR 214/18) (2).

„Der Gesetzgeber setzt allen Akteuren aus gutem Grund enge Grenzen bei Werbung und Marketing, denn die Gesundheitsbranche ist keine wie jede andere“, urteilt Anwalt Wagner. „Deshalb ist es besonders wichtig, sich geschickt innerhalb der Grenzen zu bewegen und vorhandene Möglichkeiten auszuschöpfen.“ Die gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten zwischen DocMorris und der Apothekerkammer Nordrhein zeigen, dass das bisweilen gar nicht so einfach ist.

Bildnachweis

Bild 1: ©iStock: bernie_photo, Bild 2: ©iStock/valentinrussanov

Verweise

(1) https://landgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/10747396/?LISTPAGE=1160343

(2) http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=126786&pos=0&anz=1

Kontakt zu mediorbis

Bitte wählen Sie ein Thema aus...*
Bitte wählen Sie ein Thema aus...
Praxisbörse
Praxisabgabe
Praxisübernahme
Praxisbewertung
Praxisabgabe an Investoren
Unternehmensberatung für Ärzte
Steuerberatung für Ärzte
Fachanwalt Medizinrecht
Praxisberatung & Praxismanagement
Praxismarketing
Suchmaschinenoptimierung
Webdesign für Ärzte
Patientenakquise
Social Media Marketing
Medical Headhunting
IT Consulting
Ärzteversicherungen
Praxisfinanzierung
Hilfe & Support
Sonstiges

Suche