Praxisverkauf und Steuern sparen

Guter Rat erforderlich: „halber Steuersatz“ und Praxisverkauf

Marc Dannenbaum
08.06.2022

Wer die eigene Praxis verkauft, kann Steuern sparen – bis zu 56 Prozent des normalen Steuersatzes. Aber: Es ist auch einiges zu beachten, denn den „halben Steuersatz“ gibt es nicht umsonst.

Ganz einfach: angestellt statt frei

Ab in den Ruhestand – aber ein bisschen dazuverdienen ist auch nicht schlecht? Das sind Gedanken, die viele Ärztinnen und Ärzte bewegen, wenn es auf das Ende der Berufstätigkeit zugeht. Dabei lockt auch die Möglichkeit, Steuern zu sparen und das in einem sehr beachtlichen Umfang. Dabei bieten sich bei der Arbeit im Ruhestand verschiedene Modelle an, wie Christian Wagner, Gründer der Anwaltsplattform advomeda und Justiziar von mediorbis, weiß: „Am unproblematischsten ist die Anstellung in einer Praxis gegen ein festes Gehalt – auch in derselben Praxis. Bei allen Formen von freiberuflicher Arbeit wird es sehr schnell kompliziert und erfordert dringend Beratung.“ Dazu kommt, dass es auch für die Käufer einer Praxis sehr von Vorteil sein kann, wenn beide Seiten wenigstens für eine Übergangszeit zusammenarbeiten.

Prinzipiell gilt beim „halben Steuersatz“: Arbeit einstellen

Dabei scheinen die Voraussetzungen für den „halben Steuersatz“ auf den ersten Blick übersichtlich. Das Alter übersteigt das 55. Lebensjahr oder es liegt eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vor. Achtung: Diese Berufsunfähigkeit sollte vor dem Verkauf amtsärztlich festgestellt werden. Weiter müssen Arzt oder Ärztin die selbstständige Tätigkeit am bisherigen Ort für eine bestimmte Zeit einstellen. Leider ist die Zeitspanne für diese Pause nicht gesetzlich definiert, auch wenn vielfach von drei Jahren ausgegangen wird. Christian Wagner empfiehlt hier, auf die Einschätzung von Steuerberatern oder Juristen zu setzen, die auf den Gesundheitssektor spezialisiert sind. Gleiches gilt für den räumlichen Bezug: „Wenn ein Arzt seine Praxis in einer Kleinstadt verkauft hat und in der benachbarten Kleinstadt wieder arbeitet, dann ist es etwas anderes, als wenn er vom Allgäu nach Mecklenburg zieht – es kommt auf den Einzelfall an.“

Ausnahme für den geringen Umfang

Wenige Patienten darf ein Arzt aber auch nach dem Verkauf seiner Praxis vor Ort weiterbehandeln, ohne die steuerlichen Vorteile zu gefährden. Dabei gilt als Marke, dass der Umsatz nach dem Praxisverkauf nicht höher liegt als zehn Prozent des Umsatzes vor dem Verkauf. Allerdings sieht Christian Wagner hier Schwierigkeiten, die vor allem im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer liegen: „Ein Käufer wird nur schwer davon zu überzeugen sein, auf zehn Prozent des Umsatzes zu verzichten, zumal sich hier auch die Frage der Kontrolle stellt. Deshalb dürfte sich wohl in den allermeisten Kaufverträgen zu Recht eine Konkurrenzschutzklausel finden.“ Kurz, dieser Weg fällt in der Praxis in der Regel aus.

Gutachtertätigkeiten und „Beratung ist alles“

Vorsicht ist übrigens auch bei Gutachtertätigkeiten geboten. Haben ein Arzt oder eine Ärztin schon vor der Praxisabgabe Gutachten erstellt, dann kann das die Reduktion des Steuersatzes zunichtemachen. Anders sieht es aus, wenn die Gutachtertätigkeit erst nach der Praxisabgabe aufgenommen wird.

„Zusammenfassend gilt“, sagt Christian Wagner, „dass beim „halben Steuersatz“ Beratung alles ist, denn die Regelungen erweisen sich im individuellen Fall oft als sehr kompliziert, auch wenn sie auf den ersten Blick gar nicht so scheinen. Aber der Aufwand einer soliden Vorbereitung zum „halben Steuersatz“ lohnt, denn es lassen sich am Ende tausende Euros an Steuern sparen.“

Bild 1: ©iStock / fizkes, Bild 2: ©iStock / sturti

Kontakt zu mediorbis

Bitte wählen Sie ein Thema aus...*
Bitte wählen Sie ein Thema aus...
Praxisbörse
Praxisabgabe
Praxisübernahme
Praxisbewertung
Praxisabgabe an Investoren
Unternehmensberatung für Ärzte
Steuerberatung für Ärzte
Fachanwalt Medizinrecht
Praxisberatung & Praxismanagement
Praxismarketing
Suchmaschinenoptimierung
Webdesign für Ärzte
Patientenakquise
Social Media Marketing
Medical Headhunting
IT Consulting
Ärzteversicherungen
Praxisfinanzierung
Hilfe & Support
Sonstiges

Suche