Schlechte Bewertungen für Ärzte kein Problem

Jameda, Google & Co: Üble Kritik, was nun?

Viviane Clarin
09.09.2021

Krawall-Patienten pöbeln im Internet? Muss sich niemand gefallen lassen.

„Abrechnungsbetrug“, schimpfte eine ehemalige Patientin im Februar 2021 über ihren Zahnarzt auf dessen Google-My-Business-Profil. Der Mediziner wollte das nicht stehen lassen und beantragte eine Einstweilige Verfügung gegen die renitente Dame. Mit Erfolg: Jetzt gab das Landgericht Heidelberg dem Dentisten recht und verbot der Beklagten, ihn öffentlich wahrheitswidrig des Abrechnungsbetrugs und der falschen Verdächtigung zu bezichtigen. Verstößt sie dagegen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Haft.

Ein aktueller Fall, der zeigt: Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik sind nicht von der Meinungsfreiheit geschützt – auch nicht im Internet bei Bewertungsportalen wie Jameda & Co. Mehr noch, wird suggeriert, dass die Bewertung nach einem Besuch in einer Praxis geschrieben wurde, es diesen aber gar nicht gab, ist das rechtswidrig.

Jameda-Bewertungen können gelöscht werden

Christian Wagner, Fachanwalt für Medizinrecht erklärt: „Bewertungen und Einträge auf Jameda können gelöscht werden, wenn unwahre Tatsachen behauptet werden oder sie rechtswidrig sind. Bei Diffamierungen, Beleidigungen oder Herabsetzungen der Person oder der Praxis, wenn die Bewertungen einzig und allein der Rufschädigung dienen.“

Das gilt es also nachzuweisen und zu verargumentieren. In Anbetracht der Tatsache wie wichtig heute der gute Eindruck auf Bewertungsportalen ist, kann es sich lohnen, dafür einen Anwalt zu beauftragen. Übrigens: Jedes Bewertungsportal hat auch eigene Regeln. Zwar gilt bei allen, dass bei Verletzung der oben genannten Strafvorschriften Löschung möglich ist. Aber: Jameda hat andere interne Regelungen als zum Beispiel Google oder DocInsider. Auch das muss beachtet werden.

Google Jameda und Co

Schlechte Bewertung kommentieren: Besser nicht!

Man könnte meinen, dass es einen gewissen positiven Service-Charakter hat, wenn man auf eine negative Bewertung eingeht. Aber Medizinrechtler Wagner mahnt zur Vorsicht:

„Die ärztliche Schweigepflicht umfasst den Namen des Patienten, dessen Krankheitsdaten sowie alle Gedanken und Meinungen, die der Patient dem Arzt anvertraut hat und einiges mehr. Es gibt zu viele Fallstricke, dass der Arzt beim Kommentieren gegen Datenschutz und Strafrecht verstößt, zum Beispiel wenn er versucht, den damaligen Sachverhalt aus seiner Sicht zu erklären.“

Christian Wagner, Fachanwalt für Medizinrecht

In jedem Fall sei es besser, erstmal die Löschung zu beantragen und nur falls diese abgelehnt wird, zu kommentieren. Dazu sollte man dann einen Anwalt zu Rate ziehen, um sich rechtlich abzusichern.

Bewertungsportale positiv nutzen: So funktioniert’s

Genauso wie die Portale Fluch sein können, können sie auch Segen sein: Denn wer überwiegend positive Bewertungen bekommt, hat ohne viel Eigenaufwand eine nahezu sichere Akquise-Quelle. Fachanwalt Wagner erläutert:

„Gute Bewertungen stehen für ein gutes Standing des Arztes und für Glaubwürdigkeit, haben positiven Einfluss auf die Sichtbarkeit im Internet und erhöhen die Bereitschaft bei den Patienten, den Arzt als ihren neuen Arzt zu testen.“

Christian Wagner, Fachanwalt für Medizinrecht

Er rät dazu, das eigene Profil bei Jameda regelmäßig zu pflegen mit professionellen Praxis-Fotos, Texten zur Person und Behandlungsspektrum oder auch durch Fachtexte.

Um positive Bewertungen einzukassieren, rät der Anwalt, gezielt zufriedene Patienten anzusprechen und um eine Bewertung zu bitten. „Weiterhin können im Wartezimmer oder am Empfang Empfehlungskärtchen ausgelegt werden, mit denen auf das gewünschte Zielmedium hingewiesen wird und zuletzt kann auf der Praxis-Webseite oder in der E-Mail-Signatur ein Link zum Profil auf dem Arztbewertungsportal eingefügt werden.“

Checkliste zum Umgang mit Bewertungsportalen

Zusammenfassend rät Medizinanwalt Christian Wagner also zu diesem Vorgehen, um für Ärzte das Beste aus Jameda & Co. herauszuholen:

  • Bei negativen Bewertungen mit Anwalt Löschung beantragen, nach Ablehnung Kommentar verfassen
  • Profil eigenständig pflegen mit professionellen Texten und Fotos
  • Aktiv um positive Bewertungen werben, z.B. durch Empfehlungskärtchen

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