Pflegekosten steigen

Pflegekosten explodieren – Lauterbach schaut zu

Marc Dannenbaum
21.02.2023

Die Kosten für pflegerische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim sind im vergangenen Jahr erneut stark angestiegen. Am Ende bleibt neben dem Schonvermögen nur noch das Taschengeld. Karl Lauterbachs Gesundheitsministerium unternimmt: nichts.

Eigenanteil stieg im vergangenen Jahr um 278 Euro

Energiepreise und Inflation schlagen sich deutlich auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen nieder. Das hat der Verband der Ersatzkassen, kurz vdek, in einer aktuellen Auswertung festgestellt. Für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt wurden, stiegen die Kosten auf durchschnittlich 2.411 Euro im Monat, das sind 278 Euro mehr als im Vorjahr. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbringen, mussten durchschnittlich 2.183 Euro im Monat zuzahlen. Ein Plus von 232 Euro. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 1.955 Euro monatlich und damit 186 Euro mehr aufbringen. Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlten 1.671 Euro im Monat. Das sind 130 Euro mehr.

Löwenanteil pflegerische Kosten

Den Hauptanstieg (plus 25 Prozent) machen die pflegerischen Kosten aus. Und das, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung deutlich entlastet werden sollten. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von 5 bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Sie stellten hierfür in 2022 eine Gesamtsumme in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Im laufenden Jahr werden es sogar deutlich über vier Milliarden Euro sein. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige rund sieben Prozent mehr als im Vorjahr zahlen, was auf die deutlich gestiegenen Lebensmittelkosten zurückzuführen ist.

Kritik von der Stiftung Patientenschutz

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert in diesem Zusammenhang Maßnahmen, die sofort wirken. Nach Ansicht der Interessenvertretung kann der allergrößte Teil der 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland den Eigenanteil im Pflegeheim von 2.468 Euro nicht aus ihren Altersbezügen zahlen. An dem grundlegenden Problem ändert sich auch nichts im Laufe eines mehrjährigen Aufenthaltes. Pflegeheimbewohner werden, so die Stiftung, „somit finanziell massiv unter Wasser gedrückt.“ Und weiter: „In den letzten fünf Jahren hat sich der bundesweite Eigenanteil um rund 40 Prozent erhöht. Doch die Bundesregierung und der Ressortchef Karl Lauterbach schauen der Kostenexplosion weiter tatenlos zu. Den bislang leeren Versprechungen der Ampel-Koalition müssen endlich Taten folgen. Jeder Betroffene braucht ab sofort 300 Euro monatlich mehr.“

Was können Betroffene tun?

Sehr wenig, wie Christian Wagner, Gründer der Anwaltsplattform advomeda und Justiziar von mediorbis sagt: „Für den Eigenanteil im Pflegeheim muss fast das gesamte Vermögen aufgebracht werden. Das gilt für Barvermögen genauso wie für Immobilien oder zum Beispiel Aktien. Gelassen wird lediglich das sogenannte Schonvermögen in Höhe von 10.000 Euro.“ Der Betrag von 10.000 Euro gilt dabei auch für den Ehepartner und so summiert sich das Schonvermögen für beide auf 20.000 Euro. Wenn der Pflegebedürftige eine Immobilie besitzt, in der der Ehepartner noch wohnt, zählt sie ebenfalls zum Schonvermögen, wenn sie als angemessen einzustufen ist.

Was passiert, wenn am Ende trotzdem zu wenig Geld da ist? „Dann bleibt nach Vermögen und Rente zur Finanzierung der Pflege nur noch das Taschengeld in Höhe von 121,23 Euro“, sagt Christian Wagner, „und der Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ (§§ 61 ff. SGB XII) beim Sozialamt“.

Bild 1: ©iStock / eclipse_images, Bild 2: ©iStock / Phynart Studio

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