Der Samstag als Arbeitstag

„Samstags gehört Vati mir“

Marc Dannenbaum
07.01.2023

Wer in München oder Berlin nach einer Arztpraxis sucht, die auch am Samstag geöffnet ist, wird schnell fündig. Aber was bedeutet das eigentlich für die Praxis als Arbeitgeber? Ist der Samstag ein Werktag?

Der Samstag gehört gefühlt zum Weekend

Mit dem Slogan Samstags gehört Vati mir warben die Gewerkschaften ab 1956 für die Einführung der Fünf-Tage- und 40-Stunden-Woche. Seitdem ist der Samstag – oder in Nord- und Ostdeutschland der Sonnabend – gefühlt ganz klar Teil des Weekends. Das gilt zumindest für die meisten Berufe in Gewerbe und Handwerk. Der Gesetzgeber hat aber eine eigene Auffassung und die lautet in § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG): „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

In vielen Tarifverträgen ist der Samstag Werktag

Wichtig ist die Frage, ob Samstag ein Arbeitstag ist, nicht nur im täglichen Praxisbetrieb, sondern die Antwort hat auch Einfluss auf die Länge des Urlaubs. Mindestens 24 „Werktage“ sagt hier das Bundesurlaubsgesetz und zählt den Samstag bei Urlaubszeit mit dazu. Oder anders gesagt: Die MTA, die montags bis freitags in der Praxis arbeitet, hat also – aus der eigenen täglichen Wahrnehmung  betrachtet – eigentlich nur 20 Urlaubstage. Übrigens: In einigen Tarifverträgen ist der Samstag sogar ausdrücklich als Werktag festgeschrieben.

Blitzer blitzen auch am Samstag

Beim Schritt raus aus der Praxis oder dem Krankenhaus geht die Frage nach dem Werktag mit und ploppt beim Parkschild wieder hoch: an Werktagen muss ev. bezahlt werden, und an Werktagen gelten ev. andere Geschwindigkeitsbegrenzungen. In beiden Fällen gilt wahrscheinlich, dass der Samstag ein Werktag ist. Sie müssen, so gut wie immer, auch am Samstag befolgt werden. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem entsprechenden Streitfall so entschieden (AZ 2 Ss OWi 127/01). Ein Autofahrer war hier an einem Samstag auf einer Straße geblitzt worden, für die an Werktagen eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

Behörden bleiben fast geschlossen geschlossen

Wir haben es im Alltag vielfach mit Fristen zu tun, die sich ebenfalls an den Werktagen orientieren und hier sind die Regelungen unterschiedlich. Bei Behörden – die am Samstag fast geschlossen geschlossen sind – zählt der Samstag nicht als Werktag. Eine behördliche Frist endet also nicht an einem Samstag, sondern am darauffolgenden Montag. Sehr ähnlich ist das auch bei Banken und gilt hier vorrangig bei Überweisungen: Zumeist findet am Sonnabend keine Überweisung statt, sondern erst am nächsten Arbeitstag und das ist der Montag. Aus der Reihe tanzt aber die Post. Sie hat bekanntlich auch am Samstag geöffnet und deshalb müssen Pakete auch an einem Samstag von der Filiale oder Packstation abgeholt werden.

Rechtliche Lage: eindeutig nicht eindeutig

„Die Miete soll bis zum dritten Werktag des neuen Monats überwiesen sein – und was, wenn der ein Samstag ist? Der Bundesgerichtshof sagt, dass hier der Sonnabend nicht zählt (BGH, Urteil vom 13.07.2010, Aktenzeichen VII ZR 129/09 und VII ZR 291/09), sondern nur die Tage von Montag bis Freitag. Warum? Weil die Banken in der Regel – wie oben zu lesen – am Samstag keine Überweisungen vornehmen. Aber: Bei Kündigungen von Mietverträgen gilt der Samstag wieder als Werktag und sollte bei der Kündigungsfrist so einberechnet werden, auch wenn die rechtliche Lage hier eindeutig nicht eindeutig ist.

Bild 1: ©iStock / new look casting, Bild 2: ©iStock / sutlafk

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