Tausende von Gutachten – Jahr für Jahr
Nur durch den Medizinischen Dienst der Kassen wurden allein 2020 mehr als 14.000 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Da ging es um falsche Medikamente, unnötige Operationen oder vertauschte Ergebnisse. In rund einem Drittel wurden Behandlungsfehler festgestellt. Von Gutachtern.

Medizinische Gutachter oder medizinische Sachverständige
Medizinische Gutachter sind Mediziner, die im Auftrag von Gerichten, Versicherungsunternehmen oder Berufsgenossenschaften – um nur drei Beispiele zu nennen – eine Begutachtung abgeben. Anlässe können der Gesundheitszustand eines Menschen sein, die Abklärung einer Krankheit oder auch Behandlungsfehler. Ein weiteres wichtiges Feld sind Honorargutachten, die von medizinischen Sachverständigen erstellt werden.
Wie wird man Gutachter?
Das Wichtigste vorweg: Die Tätigkeit als praktizierender Arzt reicht nicht für die Arbeit als medizinischer Sachverständiger. Dazu braucht es mehr, zum Beispiel versicherungsrechtliche Grundkenntnisse. Das notwendige Wissen wird dabei zumeist postgradual und berufsbegleitend in Form von Kursen vermittelt. In Basel wird sogar ein postgraduales Masterstudium in Versicherungsmedizin angeboten, das interdisziplinär ist. Konzipiert für die Schweiz, Deutschland und Österreich. Kurz: Medizinischer Gutachter wird man nicht nebenbei.
Außerdem müssen noch weitere Bedingungen erfüllt werden, damit medizinische Gutachter in das Gutachterverzeichnis ihrer zuständigen Ärztekammer aufgenommen werden können. Dazu zählen in Berlin zum Beispiel die Facharztqualifikation, drei Jahre Berufserfahrung seit Erlangen dieser Qualifikation – sowie keine relevanten berufsrechtlichen Verstöße bei der Ärztekammer Berlin. Näheres findet sich auf den Seiten der Ärztekammern.
Es gibt aber eine wichtige Ausnahme, bei der Ärzte auch ohne jede weitere Qualifikation von Gerichten zu Rate gezogen werden können: Nach dem § 407 der Zivilprozessordnung können Ärzte von Gerichten verpflichtet werden, ein medizinisches Gutachten zu erstellen. Ein Weigerungsrecht gibt es nur für wenige Ausnahmen. Zum Beispiel bei verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Sachverständigen und Verfahrensbeteiligten.
Thema Honorar: Zu einer ersten Orientierung lohnt ein Blick auf die entsprechende Webseite des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V..
Ausnahme: Die vertragszahnärztlichen Gutachter
Die vertragszahnärztlichen Gutachter werden für vier Jahre durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Krankenkassen bestellt – einvernehmlich. Aber: Wird der Gutachter zum ersten Mal eingesetzt, kann das von einer der beiden bestellenden Seiten wieder rückgängig gemacht werden. Für die Begutachtungen müssen die Krankenkassen aufkommen. Für die Patienten sind sie kostenlos. Eine Broschüre für Bewerber kann bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung heruntergeladen werden.
Medizinischer Gutachter – sinnvoll für die Karriere?
Die Gutachter-Tätigkeit kann also finanzielle Vorteile haben, aber hilft sie auch der Karriere auf die Sprünge? Eine Frage, auf die der Co-Founder von mediorbis, Fabian Engelhardt, eine Antwort weiß. Als Ärzteberater und Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. ist er unter anderem für die Beratungsgemeinschaft für Ärzte und Zahnärzte (BAZ) tätig. „Die Arbeit als medizinischer Gutachter stellt eine sinnvolle und logische Ergänzung der täglichen Arbeit für Medizinerinnen oder Mediziner dar. Die Tätigkeit ist abwechslungsreich, anspruchsvoll und im Hinblick des Ausbaus der eigenen Reputation absolut empfehlenswert.“
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