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Haftpflicht für Ärzte: Gerichtskosten nicht vergessen

Redaktion Mediorbis
01.02.2022

Ärztliche Behandlungsfehler haben manchmal schwere Folgen. Deshalb hat der Gesetzgeber Versicherungspflichten für Vertragsärzte zuletzt verschärft. Behandlungsfehler haben manchmal schwere Folgen. Deshalb hat der Gesetzgeber Versicherungspflichten für Vertragsärzte zuletzt verschärft. Eine gute Haftpflichtversicherung federt Gerichtskosten ab und zahlt Schmerzensgeld, das Geschädigten zusteht. Um Patienten und Ärzte zu schützen, wurden die Versicherungspflichten für Vertragsärzte jetzt verschärft.

Augen-OP mit schwerwiegenden Folgen

Bei einer Augen-OP ist fast immer höchste Präzision entscheidend. Millimeterarbeit unterscheidet den erfolgreichen Eingriff vom folgenschweren Fehler. Ein Schlaganfall kann es einem Arzt unmöglich machen, derart präzise zu arbeiten. Operiert er dennoch weiter, gefährdet er die Gesundheit seiner Patienten. So wie ein Augenarzt aus Kempten. Vom Schlaganfall, den er 2009 erlitten hatte, erzählte er seinen Patienten nichts. Er operierte sie – mit schwerwiegenden Folgen in neun Fällen. Zwei Patienten erblindeten auf einem Auge, weitere sieben erlitten andere Augenschäden.

Das Amtsgericht Kempten wertete das Verhalten des Arztes als schwere, vorsätzliche Körperverletzung. Das Urteil: drei Jahre Freiheitsstrafe. Eine Instanz höher kam das Landgericht Kempten in einer Berufungsverhandlung zu einem anderen Urteil. Auch aus seiner Sicht hätte der Augenarzt keine Augenoperationen mehr durchführen dürfen. Aber das Landgericht verneinte einen nachweisbaren, direkten Zusammenhang zwischen den Folgen des Schlaganfalls und den Behandlungsfehlern. Deshalb verurteilte es den Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung nur noch zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Das ist allerdings noch nicht das Ende der Geschichte.

Arzt oder Ärztin operiert am Auge einer älteren Patientin

Eine Versicherungspflicht gibt es schon länger. Eigentlich …

Nicht jeder Behandlungsfehler eines Arztes hat Folgen. Aber auch nicht jeder bleibt folgenlos. 2020 gab es mehr als 1.700 Behandlungsfehler mit daraus resultierenden Schäden: 136-mal handelte es sich bei den Schäden um dauerhafte und schwere und in 104 Fällen verursachten Behandlungsfehler sogar den Tod des Patienten (Quelle). „Berufshaftpflichtversicherungen für Ärzte decken zumindest die finanziellen Folgen solcher Behandlungsfehler ab“, sagt mediorbis-Versicherungsexperte Sven Seiler. Deshalb verpflichtet die Musterberufsordnung (§21) Ärzte zum Abschluss einer Versicherung. Allerdings ist dort von keiner Mindestversicherungssumme die Rede. Und lange Zeit kontrollierte kaum jemand, ob die Pflicht eingehalten wurde. Das ist mittlerweile anders geworden.

Vertragsärzte: Ohne Versicherung keine Zulassung

Das Fünfte Sozialgesetzbuch verlangt heute bei Vertragsärzten für eine Zulassung den Versicherungsnachweis (Paragraf 95e). Diese Pflicht gilt zusätzlich für bereits zugelassene Ärzte. Die Zulassungsbehörden müssen bis spätestens zum 20. Juli 2023 von ihnen den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung verlangen. Versäumt der Arzt den Nachweis, ruht seine Zulassung oder wird ihm sogar entzogen. Das Gesetz nennt auch eine Mindestversicherungssumme. Bei Vertragsärzten beträgt sie drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Bei einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einer Berufsausübungsgemeinschaft liegt die Mindestsumme bei fünf Millionen Euro.

Der Versicherer darf auch die Versicherungsleistungen pro Jahr und Arzt nicht beliebig einschränken: mindestens das Zweifache der Mindestversicherungssumme muss möglich sein. „Noch wichtiger als hohe Mindestsummen ist aber ein erweiterter Strafrechtsschutz“, erklärt Sven Seiler. „Mit ihm übernimmt die Versicherung bei einem Strafrechtsprozess die Gerichtskosten sowie – falls nötig – erhöhte Kosten für die Verteidigung.“ Solche Leistungen können bei Fällen wie dem des Kemptener Augenarztes besonders wertvoll sein.

Der Augenarzt muss weiter zittern

Der Fall des Augenarztes aus Kempten ging bis vor das Bayerische Oberste Landesgericht. Es hob das mildere Urteil des Landesgerichts auf. Der Augenarzt hätte die Patienten über seinen Schlaganfall und die damit verbundenen Einschränkungen informieren müssen. Eine andere Kammer des Landgerichts Kempten wird sich nun mit dem Fall beschäftigen müssen. Ende offen.

Bild 1: ©iStock / Peopleimages, Bild 2: ©iStock / Phynart Studio

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