Psychotherapie und Videosprechstunde

Mehr Spielraum: Videosprechstunde in der Psychotherapie

Marc Dannenbaum
22.06.2022

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass Psychotherapeuten die Videosprechstunde ab Juli flexibler einsetzen können. Sie können zukünftig bestimmte Leistungen sogar vollständig per Video durchführen.

Einigung zwischen Krankenkassen und der KBV

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen haben sich im Bewertungsausschuss im Rahmen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs darauf geeinigt, dass ab dem 1. Juli die Videosprechstunde beweglicher eingesetzt werden kann. Die vereinbarte Obergrenze von 30 Prozent umfasst dann alle Leistungen, die nach der Richtlinie für die Psychotherapie für die Videosprechstunde abgerechnet werden können.

Auf die Summe kommt es an

Mit anderen Worten: Für einzelne Bereiche kann häufiger auch die Videokamera eingesetzt werden, wenn in Summe die 30-Prozent-Marke nicht gerissen wird. Es können also Patientinnen und Patienten, wenn nach den Richtlinien grundsätzlich möglich, ganze Leistungsbereiche vollständig per Video in Anspruch nehmen, wenn andere dafür weiter persönlich in die Praxis kommen. So kann auf Menschen Rücksicht genommen werden, denen Wege schwerfallen oder die wegen Corona, Impfauflagen oder Vorerkrankungen keine normalen Psychotherapie-Sitzungen besuchen können. Welche Leistungen in einer Videosprechstunde berechnungsfähig sind, fasst diese Übersicht der KBV zusammen.

Es gibt Ausnahmen – wichtige

Unter die neuen Regelungen fallen ausdrücklich einige Bereiche nicht: die psychotherapeutische Akutbehandlung, die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen. Bei diesen dreien dürfen weiterhin nur bis 30 Prozent online stattfinden. Diese Einzelleistung darf je Psychotherapeut beziehungsweise Psychotherapeutin patientenübergreifend weiterhin nur zu 30 Prozent per Video stattfinden. Hier gelten also die Regelungen weiter, die seit dem Ende der Pandemie-Sonderregelungen am 1. April gelten.

Druck vom Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk

Zum Hintergrund der neuen Regelungen gehört, dass nach dem Wegfall der coronabedingten unbegrenzten Videosprechstunde, sich unter anderem das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk dafür ausgesprochen hatte, die Sonderregelung zum unbegrenzten Einsatz von Videosprechstunden in der Psychotherapie fortzuführen. Der DPNW-Vorsitzende, Dieter Adler: „Wir haben in den letzten zwei Jahren ein neues Kapitel aufgeschlagen durch den Einsatz digitaler Möglichkeiten. Damit haben wir Strukturen im Patienten-Behandler-Verhältnis geschaffen, die sich nicht einfach so von jetzt auf gleich zurückdrehen lassen.“

Gute Erfahrungen – gute Zahlen

Eine repräsentative Befragung unter 1.003 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren des BITKOM ist ebenfalls Spiegel dafür, dass die Videosprechstunde angekommen ist: „Schon 18 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben mindestens einmal per Video-Sprechstunde mit Ärztinnen oder Ärzten bzw. Therapeutinnen oder Therapeuten kommuniziert. Das sind 4 Prozentpunkte mehr als 2021, als es 14 Prozent waren und fast vier Mal so viele wie 2019 (5 Prozent).“ Rund 70 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer der Video-Sprechstunde haben dabei überwiegend positive Erfahrungen gemacht. Etwa 30 Prozent beurteilen sie als „gut“, 40 Prozent als „eher gut“. Insgesamt fordern der Studie nach acht von zehn Nutzerinnen und Nutzern, das Angebot an Video-Sprechstunden solle ausgebaut werden. Mehr als zwei Drittel haben die Behandlung in der Video-Sprechstunde als ebenso gut wie in der Praxis erlebt. Aussagen, die Nabil Khayat, Founder mediorbis, nachvollziehen kann: „Die Videosprechstunde hat die Behandlung von Menschen verändert – zum Guten. Ich bin mir sicher, dass die Zahlen in den kommenden Jahren noch deutlich nach oben gehen werden und wir hier einen Siegeszug sehen werden, der dem der Videokonferenzen in der freien Wirtschaft vergleichbar ist.“

Bild 1: ©iStock / SDI Productions, Bild 2: ©iStock / Geber86

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