Ungeimpfte Praxis geschlossen

Ungeimpfte? Nicht in meiner Praxis.

Mira Ross-Büttgen
23.09.2021

Beleidigt ein Patient seinen Arzt, ist die Sache klar: gestörtes Vertrauensverhältnis, die Behandlung kann abgebrochen werden. Aber wie sieht es aus, wenn der Patient ein Impfverweigerer ist? Ein aktueller Fall könnte die Frage beantworten.

Team und Patienten bestmöglich schützen

Dr. Florian Balkau ist Hausarzt im Landkreis Osnabrück und muss sich in letzter Zeit häufig erklären. Grund: Er lehnt die Behandlung von Impfverweigerern ab: „Wer ungeimpft zu mir kommen möchte, wer ungeimpft bleiben möchte, mit dem kann ich mir das ganz vertrauensvolle Verhältnis, wie es zwischen Patienten und Hausarzt sein sollte, einfach nicht mehr so richtig vertrauensvoll vorstellen.“

Balkau führt gute Gründe für seine Entscheidung an: „In dieser Zeit möchte ich mein Team und meine zum Teil schwerkranken Patienten bestmöglich schützen.“

Trotzdem hat der Hausarzt jetzt Ärger am Hals. Eine renitente Patientin, die sich trotz eingehender Impfberatung nicht dazu durchringen konnte, hatte für die Entscheidung kein Verständnis und lebte Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen ein. Die muss jetzt über den Fall entscheiden.

Privatärzte entscheiden weitgehend frei. Kassenärzte nicht.

Wäre Florian Balkau Privatarzt, wäre die Sache relativ einfach. Grundlage der Behandlung ist in diesem Fall der Behandlungsvertrag (siehe Paragraf 630a des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB). Solch ein Vertrag kommt automatisch zustande, wenn ein Patient einen Arzt aufsucht und der ihn behandelt. Aber Arzt und Patient können sich natürlich auch gegen den Vertrag entscheiden. Im Falle des Arztes heißt das: Er kann sich weigern, den Patienten zu behandeln. Eine Behandlungspflicht besteht für ihn dann nur in akuten Notsituationen.

Bei Vertragsärzten ist die Sache etwas komplizierter. Sie sind laut Paragraf 95 (Abs. 3) des Fünften Sozialgesetzbuches zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verpflichtet. Wenn sie einen Patienten ablehnen, müssen sie das deshalb gut begründen. Berechtigte Gründe sind zum Beispiel Überlastung durch zu viele Patienten, fehlende fachliche Kompetenz des Arztes für nötige Behandlungen – sowie das erwähnte Vertrauensverhältnis.

Laut richterlicher Urteile ist das Vertrauensverhältnis gestört, wenn z. B. der Patient den Arzt beleidigt oder beschimpft hat (Urteil des OLG München; 1 U 3395/7) oder bei einem unauflösbaren Streit über die Medikation (Urteil des AG Karlsruhe; 9 C 251/97). Ein richtungsweisendes Urteil, ob eine verweigerte Impfung als Ursache für ein gestörtes Vertrauensverhältnis gelten kann, existiert dagegen nicht. Aber es gibt qualifizierte Meinungen zum Thema. 

Kann Dr. Balkau die Behandlung verweigern?

Die Entscheidung Dr. Balkaus hat eine rechtliche und eine moralisch-ethische Komponente. Darauf weist Detlef Haffke, Pressesprecher der KV Niedersachsen, in einer Stellungnahme vom 3. September hin. Aus rechtlicher Sicht besteht

keine gesetzliche Impfpflicht gegen das Coronavirus“, schreibt die KV. Und „soweit der Gesetzgeber in diesem Lebensbereich nicht tätig geworden ist, steht es nicht im freien Belieben des Kassenarztes, seine Wertung an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen und eine eigene Wertung zu treffen“.

Als Fazit schreibt Haffke: „Die Ablehnung der Behandlung von Ungeimpften ist nicht gerechtfertigt, wenn dem Arzt genügend Schutzausrüstung zur Verfügung steht und er selber geimpft ist. Insoweit besteht für ihn insgesamt kein unzumutbar hohes Risiko, das die Ablehnung der Behandlung begründen könnte.

Hohe Hürden für die Entscheidung von Vertragsärzten, eine Behandlung zu verweigern, sieht auch Christian Wagner, Fachanwalt für Medizinrecht und Vorsitzender der SGB-V-Kommission. Allerdings sagt er auch:

„Wenn völlig abstruse, widerlegbare Theorien als Grundlage einer Impfweigerung dienen und sich ein Patient durch Argumente nicht mehr erreichen lässt, halte ich persönlich das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient tatsächlich für gestört.“

Damit wäre Florian Balkau auf der sicheren Seite. Aber noch ist das Ende offen.

Bild 1: ©iStock / D-Keine , Bild 2: ©iStock / , Bild 3: ©iStock /

Quellen

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Hausarzt-will-Corona-Impfgegner-nicht-mehr-behandeln,wallenhorst382.html

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.anwalt.org zu laden.

Inhalt laden

https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/praxismanagement/artikel/wann-darf-der-vertragsarzt-einen-patienten-ablehnen/
https://www.kvn.de/Presse/KVN+ruft+im+Fall+Dr_+Balkau+zu+Ma%C3%9Fhaltung+und+Besonnenheit+auf-press-11110-p-11110.html

Bild 1: ©iStock / D-Keine

Kontakt zu mediorbis

Bitte wählen Sie ein Thema aus...*
Bitte wählen Sie ein Thema aus...
Praxisbörse
Praxisabgabe
Praxisübernahme
Praxisbewertung
Praxisabgabe an Investoren
Unternehmensberatung für Ärzte
Steuerberatung für Ärzte
Fachanwalt Medizinrecht
Praxisberatung & Praxismanagement
Praxismarketing
Suchmaschinenoptimierung
Webdesign für Ärzte
Patientenakquise
Social Media Marketing
Medical Headhunting
IT Consulting
Ärzteversicherungen
Praxisfinanzierung
Hilfe & Support
Sonstiges

Suche