Was ist eine Kassenzulassung?
Die Kassenzulassung, also die Zulassung als Vertragsarzt, ermöglicht es, Privatzahler, Selbstzahler und gesetzlich Versicherte zu behandeln. Nur mit Kassenzulassung darf ein Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut Leistungen mit den gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.
Kassenzulassung: Maria arbeitet als Assistenzärztin in einem städtischen Krankenhaus. Mit ihren Kollegen versteht sie sich sehr gut, aber wirklich glücklich macht sie ihr Job nicht. Schon seit Beginn ihres Medizinstudiums hat sie davon geträumt, eines Tages ihre eigene Praxis zu gründen und selbstbestimmt Patienten behandeln zu können. Ihr Freund rät ihr daher, sich frühzeitig mit den Voraussetzungen für eine Praxisgründung auseinanderzusetzen. Die erste Frage, die sich Maria hierzu stellt, ist: „Wie bekomme ich eine kassenärztliche Zulassung?“
Denn will sich ein Arzt in einer eigenen Praxis niederlassen, benötigt er zunächst eine kassenärztliche Zulassung. Erfahren Sie in wenigen Schritten, welche Vorraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie Sie die Kassenzulassung erhalten und was Sie tun können, wenn Ihre Wunschpraxis in einem zulassungsgesperrten Gebiet liegt.
Folgende Aspekte rund um die Kassenzulassung werden wir im Folgenden für Sie beleuchten:
- Voraussetzungen zur Zulassung als Vertragsarzt
- 5 Schritte zur kassenärztlichen Zulassung
- Alternativen zur Zulassung
- Praxiskauf in zulassungsbeschränkten Gebieten
- Teilzulassung
- Die Folgen der Kassenzulassung
Definition Kassenzulassung
Was ist eine Kassenzulassung? Die Kassenzulassung oder kassenärztliche Zulassung bezeichnet die Berechtigung eines Arztes, Psychotherapeuten oder Zahnarztes, seine Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen.
Alle approbierten Ärzte, welche die im SGB V und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben einen Anspruch auf die kassenärztliche Zulassung.
Das heißt, nur mit Kassenzulassung dürfen Sie als Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut gesetzlich versicherte Patienten behandeln und die Leistungen mit den Krankenversicherung abrechnen.
Voraussetzungen zur Zulassung als Vertragsarzt
Nach einer kurzen Recherche weiß Maria: Damit sie ihre Zulassung als Vertragsärztin bekommt, muss sie sich zunächst in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eintragen lassen.
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass es dort, wo sie ihre Praxis gründen oder sich anstellen lassen möchte, einen freien Arztsitz gibt.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer sind für die sogenannte Bedarfsplanung zuständig: Diese regelt, wie viele Fach- bzw. Hausärzte sich in einem Gebiet (Planungsbereich) niederlassen können. Die Auskunft über vorhandene freie Arztsitze erhalten Sie von Ihrer KV.
Eine Liste der Ansprechpartner der einzelnen KVen zur Bedarfsplanung finden Sie übrigens auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
5 Schritte zur kassenärztlichen Zulassung
Die Voraussetzungen sind soweit klar. Doch wie bekommt ein Arzt seine Kassenzulassung? Lesen Sie hier die wichtigen Infos, wie Sie Schritt für Schritt Ihrer Zulassung als Arzt näherkommen.
Eintrag in das Arztregister
Die Voraussetzungen für die Eintragung in das Arztregister sind:
- die Approbation als Arzt
- der erfolgreiche Abschluss einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet (Facharzt)
Damit Sie in das Arztregister aufgenommen werden, benötigen Sie folgende Dokumente:
- das ausgefülltes Antragsformular Ihrer KV
- Ihre Geburtsurkunde
- Ihre Approbationsurkunde
- die Zeugnisse über Ihre bisherige ärztliche Tätigkeit und bestandene Prüfungen
- die Urkunde über Ihre Facharztanerkennung
- die Urkunden über abgeschlossene Weiterbildungen
Mit diesen Unterlagen können Sie bei der KV Ihres Bundeslandes Ihre Aufnahme in das Arztregister beantragen.
Antrag an den Zulassungsausschuss
Im zweiten Schritt können Sie Ihre Zulassung als Vertragsarzt bei Ihrem örtlichen Zulassungsausschuss beantragen.
Wenn Sie sich um eine Zulassung in einem gesperrten Planungsbereich bewerben, dann kann der Zulassungsausschuss neben Ihrer fachlichen Eignung auch Kriterien wie die Dauer Ihrer bisherigen ärztlichen Tätigkeit, das Approbationsalter oder Ihre familiäre Situation berücksichtigen.
Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- das ausgefüllte Antragsformular (Sie erhalten es bei Ihrer KV)
- den Auszug aus dem Arztregister
- Bescheinigungen über die ärztlichen Tätigkeiten, die Sie seit Ihrer Approbation ausgeübt haben
- einen unterschriebenen Lebenslauf
- ein polizeiliches Führungszeugnis
Die Wahl des Praxisstandortes
Der Standort Ihrer künftigen Praxis ist entscheidend, wenn es darum geht, die Kassenzulassung zu erhalten. In einem sogenannten offenen Planungsbereich können Sie Ihren Praxissitz frei wählen. In einem Planungsbereich mit Überversorgung können Sie sich niederlassen, wenn Sie die Praxis eines anderen Arztes übernehmen. Andernfalls müssen Sie Wartezeiten hinnehmen.
Mehr zur ambulanten Bedarfsplanung und den Niederlassungsmöglichkeiten erfahren Sie auf kbv.de.
Eintrag in die Warteliste (optional)
Sie haben vor, sich in einem Planungsbereich niederzulassen, in dem es keine freien Arztsitze gibt und der damit für weitere Zulassungen gesperrt ist? Dann empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer KV auf die Warteliste für Ihr Fachgebiet setzen zu lassen.
Die Eintragung in die Zulassungswarteliste ist aus zweierlei Gründen empfehlenswert:
Zum einen wird damit Ihre Wartezeit auf einen Praxissitz dokumentiert – diese ist u. a. ein Kriterium bei der Vergabe freiwerdender Arztsitze. Zum anderen bekunden Sie so Ihr nachhaltiges Interesse an einer Niederlassung in dem betreffenden gesperrten Planungsgebiet.
Weitere Hinweise zur Zulassung in gesperrten Gebieten lesen Sie weiter unten.
Suche über Praxisbörsen
Wenn Sie nicht bereits Ihre Wunschpraxis im Auge haben, dann sollten Sie rechtzeitig mit der Suche beginnen. Sehen Sie sich gleich in der mediorbis-Praxisbörse um – vielleicht ist die passende Ausschreibung für Sie dabei!
Auch über die Online-Praxisbörse Ihrer KV, die Mitgliedermagazine der KVen oder das Deutsche Ärzteblatt können Sie bei der Praxissuche fündig werden.
Weitere Hinweise und Tipps zur Zulassung
Maria weiß nun über die wichtigsten Aspekte der kassenärztlichen Zulassung Bescheid. Sie stellt sich aber noch einige Fragen, etwa:
- Welche Alternativen gibt es, wenn ich keine Zulassung erhalte?
- Was gilt es beim Praxiskauf in zulassungsbeschränkten Gebieten zu beachten?
- Was ist eine Teilzulassung?
- Welche Folgen hat die Kassenzulassung?
Alternativen zur Zulassung
Wenn die Aussichten auf eine Kassenzulassung schlecht stehen, weil Sie sich in einem gesperrten Planungsbereich niederlassen möchten, stehen Ihnen verschiedene Alternativen zur Wahl:
- eine Anstellung in der Praxis eines Vertragsarztes
- Job-Sharing: Wenn sich ein Vertragsarzt zu einer Leistungsbeschränkung verpflichtet, kann er Ärzte bzw. Psychotherapeuten seiner eigenen Fachgruppe anstellen oder als Juniorpartner in seine Praxis aufnehmen.
- Gründung einer Privatarztpraxis: Als Privatarzt können Sie sich auch in zulassungsbeschränkten Gebieten niederlassen. Als Arzt ohne Zulassung können Sie dann lediglich Privatpatienten und Selbstzahler behandeln.
- Praxisübernahme, d. h. ein Praxiskauf: Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Praxiskauf in zulassungsbeschränkten Gebieten
Wenn Sie eine Praxis in einem überversorgten Gebiet übernehmen, also kaufen wollen, gibt es einiges zu beachten.
Liegt eine Vertragsarztpraxis in einem Planungsbereich mit Zulassungsbeschränkungen kann sie nur in einem Nachbesetzungsverfahren an einen Nachfolger übergeben werden. Dies bedeutet, dass die Praxis öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben werden muss und der Zulassungsausschuss der KV die Bewerberauswahl übernimmt.
In der Regel beantragt der Praxisinhaber, der die Praxis abgeben möchte, bei der KV die Ausschreibung des Vertragsarztsitzes. Damit kann das Verfahrung zur Nachbesetzung beginnen.
Übertragung der Zulassung bei Praxisübernahme
Die Kassenzulassung darf von Ärzten bei einer Praxisübergabe verkauft oder vererbt werden. Dies ist für Sie relevant, wenn Sie eine Praxis in einem überversorgten Gebiet übernehmen wollen.
Achtung: Der Zulassungsausschuss kann diesen Antrag auch ablehnen, wenn eine Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist.
Eine Ausnahme besteht laut § 103 Abs. 4 b SGB V jedoch für Praxisnachfolger, die
- eine mindestens fünf Jahre dauernde vertragsärztliche Tätigkeit in einem unterversorgten Gebiet nachweisen können,
- Ehegatte, Lebenspartner oder ein Kind des bisherigen Vertragsarztes sind oder
- ein angestellter Arzt des bisherigen Vertragsarztes oder ein Vertragsarzt sind, mit dem die Praxis bisher gemeinschaftlich betrieben wurde.
Wenn Sie also planen, sich in einem eigentlich überversorgten Gebiet niederzulassen, könnten Sie sich zunächst in der Praxis des abgebenden Arztes anstellen lassen.
Kauf und Kosten einer kassenärztlichen Zulassung
Der Kauf der reinen KV-Zulassung ist problematisch. Das zeigten in der Vergangenheit mehrere Gerichtsurteile. Zum Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. Dezember 2013 etwa schrieb das Ärzteblatt: „Bedeuten die zwei Leitsätze des Urteils letztlich doch, dass die Erwerber mit dem Kauf des ‚reinen‘ Vertragsarztsitzes ein immaterielles Wirtschaftsgut erworben haben, dass keiner Abnutzung unterliegt. Wenn das Wirtschaftsgut jedoch keiner Abnutzung unterliegt, so ist eine, steuerlich wirksame, Abschreibung des erworbenen Praxiswertes nicht möglich.“
Der Praxiswert ist also nicht steuerlich absetzbar, wenn es dem Käufer vordergründig nur um die kassenärztliche Zulassung und nicht um die Fortführung der Praxis geht.
Wenn Sie jedoch planen, die Praxis des abgebenden Arztes fortzuführen, können Sie die gesamten Anschaffungskosten für das immaterielle Wirtschaftsgut Praxiswert über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis sechs Jahren abschreiben. Lassen Sie sich hierzu am besten von einem Steuerrechtsexperten bzw. einem auf Ärzte spezialisierten Steuerberater beraten.
Was ist eine Teilzulassung?
Eine Teilzulassung ist die Zulassung als Vertragsarzt mit hälftigem Versorgungsauftrag. Die Möglichkeit einer sogenannten Teilzulassung wurde eingeführt, um das Vertragsarztrecht flexibler zu gestalten. So soll auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleistet werden.
Wenn Sie nicht in Teilzeit arbeiten wollen, können Sie mit einer Teilzulassung auch hälftig in Ihrer Vertragsarztpraxis und hälftig als angestellter Arzt in einem Krankenhaus arbeiten.
Welche Folgen hat die Kassenzulassung?
Mit dem Erwerb der kassenärztlichen Zulassung erhält ein Arzt das Recht, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Außerdem bewirkt die Zulassung, dass der Vertragsarzt Mitglied in seiner KV wird und somit an Wahlen zur Vertreterversammlung teilnehmen kann.
Zugleich folgen mit der Kassenzulassung bestimmte Pflichten:
- Der Vertragsarzt muss die vertraglichen Bestimmungen über die vertragsärztliche Versorgung einhalten.
- Zudem muss er an seinem Praxisstandort regelmäßig Sprechstunden abhalten (Präsenzpflicht).
- Er verpflichtet sich zur persönlichen Leistungserbringung, d. h. er übt seine vertragsärztliche Tätigkeit persönlich in freier Praxis aus.
- Er ist zu Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst für die Kassenärztliche Vereinigung verpflichtet.
Ihr Weg zur eigenen Praxis als Vertragsarzt
Damit Ihrem Weg zu einer eigenen Vertragsarztpraxis nichts im Wege steht, sollten Sie sich rechtzeitig mit dem Thema Zulassung auseinandersetzen bzw. die Zulassung beantragen.
Hier fassen wir die wichtigsten Punkte noch einmal für Sie zusammen:
- Lassen Sie sich in das Arztregister eintragen.
- Beantragen Sie die Kassenzulassung beim örtlichen Zulassungsausschuss.
- Achten Sie bei der Wahl des Praxisstandortes darauf, ob dort freie Sitze verfügbar sind. Wenn nicht, lassen Sie sich auf die Warteliste der KV setzen.
- Überlegen Sie, ob Alternativen für Sie in Frage kommen, beispielsweise die Tätigkeit als Privatarzt oder als angestellter Arzt in einer Vertragsarztpraxis.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Niederlassung.
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Bildquellen zum Ratgeber „Kassenzulassung: Alle wichtigen Infos rund um Ihre kassenärztliche Zulassung“
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