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Die App auf Rezept mausert sich

Marc Dannenbaum
08.02.2022

Das Digitale-Versorgung-Gesetzes sorgt seit mehr als zwei Jahren dafür, dass „Apps auf Rezept“ verschrieben werden können. Mehr als 70 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben also einen Anspruch darauf. Nur ein kleinerer Teil dürften davon bisher erfahren haben, aber das wird sich einer Umfrage nach in Zukunft ändern.

DiGA: Was langsam kommt, bleibt …

Die Digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, sind keine Exoten mehr, sondern werden in kleinen Schritten ein Teil des Alltags im Gesundheitswesen. Eine Studie der Stiftung Gesundheit zeigt diesen Sinneswandel an. So wissen immerhin 80 Prozent der befragten Ärzte von den DiGA und wollen sie zukünftig zumindest testweise einsetzen oder haben das bereits getan. Praktische Erfahrungen mit der Verschreibung einer App haben im Jahr 2021 immerhin rund 14 Prozent gesammelt. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren es nur ein Prozent.

Weiter stellt die Studie der Stiftung Gesundheit fest: „Zwei Drittel der Ärzt:innen sind der Ansicht, dass gezielt eingesetzte Apps überaus hilfreich sein können. Mehr als 60 Prozent meinen, dass Apps die ärztliche Arbeit mittelfristig verändern werden. Und knapp 60 Prozent der Responder haben vor, medizinische Apps mit Augenmaß zu verschreiben, wenn Patient:innen dies wünschen. Im Vergleich dazu rangieren die meisten kritischen Thesen am unteren Ende der Tabelle.“

Allerdings ist nicht alles eitel Sonnenschein: „Bei der Frage nach sinnvollen Anwendungsgebieten fällt auf, dass die Einschätzung der Wirksamkeit in sämtlichen genannten Bereichen abgenommen hat. Dies lässt vermuten, dass die praktischen Erfahrungen des ersten Jahres für eine gewisse Ernüchterung gesorgt haben und sich die Erwartungen und Hoffnungen an die DiGA nicht immer erfüllt haben.“ So heißt es zusammenfassend in der Studie.

DiGA als Treiber für die Patientenakquise

Nabil Khayat, Founder mediorbis, schätzt den Stand zu den DiGA aus heutiger Sicht so ein: „Wir sehen gerade die erste Generation der DiGA. Der Fokus liegt hier mehr auf dem Content als auf der Technologie. Die zweite Generation der DiGA wird sich auf Forschungsdaten konzentrieren und so die Präventionstechnologie vorabtreiben. Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen werden am Ende den Unterschied machen.“

Dabei können die DiGA seiner Meinung nach in einem ersten Schritt zum Beispiel sinnvoll als Tagebücher bei Allergien, bei der Ernährung oder der Bewegung eingesetzt werden. Dazu können die Apps aber auch die Aufzeichnung von Herzrhythmusstörungen übernehmen oder Hinweise zur Dosierung von Medikamenten geben. Suchtverhalten, Tinitus oder Depressionen sind weitere Felder.

Kurzer Exkurs zum Schluss: die DiGA-Definition 

Was macht eine DiGA eigentlich genau zur DiGA? Das weiß das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Eine DiGA ist ein CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt, das sich neben vielem anderen durch folgende Eigenschaften auszeichnet: Die DiGA hilft zum Beispiel bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten. Dabei nutzt das Produkt digitale Technologien und der medizinische Zweck wird wesentlich durch die eine digitale Hauptfunktion erreicht. Und: Die DiGA wird von den Patienten oder auch vom Leistungserbringer und den Patienten gemeinsam genutzt.

Bild 1: ©iStock / Nastasic, Bild 2: ©iStock / AzmanJaka

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