Was sind Cannabinoide?
Cannabinoide sind eine Gruppe pharmakologisch aktiver Substanzen, die eine Affinität zu den Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2 im menschlichen Körper aufweisen. Sie sind Bindungsstellen für Cannabinoide auf das zentrale Nervensystem.
Cannabinoide sind als Wirkstoffe aus der Cannabispflanze (Hanf) bekannt, kommen aber auch in anderen Pflanzen, etwa dem Rhododendron, vor. Weitere pharmakologisch interessante Wirkstoffe im Cannabis sind beispielsweise Terpene und Flavonoide. Die Effekte von Cannabinoiden, Terpenen und Flavonoiden auf den menschlichen Organismus, befinden sich in ständiger Forschung und Entwicklung.
Cannabinoide werden seit Mitte der 1970er Jahre intensiv auf ihre medizinische Wirkung für unterschiedlichste Indikationen hin erforscht. Die Ergebnisse dieser Studien führte in zahlreichen Ländern zur Zulassung von Medikamenten auf Cannabinoid-Basis, wie Dronabinol (internationaler Freihandelsname für THC) oder Nabilon (ein vollsynthetisches THC-Derivat) sowie ein Cannabisextrakt mit einem ausgeglichenen THC:CBD-Verhältnis.
THC (Tetrahydrocannabinol) ist für die berauschende Wirkung im Cannabis verantwortlich. Es zählt zu den psychoaktiven Substanzen und fällt in Deutschland, sofern das Cannabis oder Cannabis-Produkt einen THC-Gehalt über 0,2 Prozent aufweist, unter das Betäubungsmittelgesetz.
Ausnahme: Wer Cannabinoide per Cannabis-Rezept vom Arzt verschrieben bekommt, kann auch höher- und hochprozentiges THC legal besitzen.
CBD als Bestandteil von beispielsweise CBD-Öl ist hingegen ohne Rezept legal in Drogerien, Reformhäusern oder Apotheken zu erhalten. Als Fertigarzneimittel ist CBD aktuell aber nur als Spasmolytikum bei multipler Sklerose und einigen sehr seltenen Epilepsieerkrankungen zugelassen. Viele weitere infrage kommenden Anwendungsgebiete sowie die komplexe CBD-Wirkung generell stehen im Fkous von Wissenschaftlern auf der ganzen Welt.
Was aber bisher über Cannabinoide, vor allem THC und CBD, bekannt ist, haben wir nachfolgend übersichtlich zusammengefasst.
Cannabinoiden auf der Spur
Cannabinoiden wird eine hohe medizinische Relevanz zugesprochen. Viele Wirkungen und Indikationen der bereits bekannten über 100 Cannabinoide sind jedoch noch nicht abschließend erforscht. Bei einigen Anwendungsgebieten gibt es zwar bereits deutliche Hinweise auf die heilende oder die Gesundheit unterstützende Wirkung von Cannabis auf den menschlichen Körper – ein endgültiger Beweis steht aber noch aus. Bei anderen Cannabinoiden wiederum weiß man bereits recht gut darüber Bescheid, wie und vor allem wo sie genau wirken.
Eines der bekanntesten und besten untersuchten Cannabinoide ist THC. Aus der Hanfpflanze konnte THC Mitte der 1960er Jahre erstmals isoliert und seine Struktur bestimmt werden. Es dauerte jedoch mehr als zwei weitere Jahrzehnte, bis eindeutige Beweise für die Existenz von spezifischen Bindestellen für Cannabinoide – im Gehirn von Ratten – vorlagen.
Diese CB1 und CB2 genannten Rezeptoren sind Bindungsstellen für Cannabinoide auf Nervenzellen des zentralen Nervensystems (ZNS) und Teil des endogenen Cannabinoid-System (ECS). Auch beim Menschen. CB1- und CB2-Rezeptoren sind zu 44 Prozent identisch und bestehen aus hunderten verschiedener Aminosäuren. CB1 kommt im menschlichen Körper vor allem im ZNS in Regionen, die für Motorik, Schmerzempfinden und Lernen zuständig sind, vor. CB2-Rezeptoren findet man hauptsächlich im Immunsystem und bestimmten Lymphozyten.
Das ECS hält das ZNS im Gleichgewicht und schüttet bei Bedarf körpereigene Cannabinoide (Endocannabinoide) aus, die andere Botenstoffe so lange ausbremsen, bis wieder Balance im ZNS besteht. Es gibt außerdem noch Hinweise auf weitere Cannabinoid-Rezeptoren, deren Beweis auf molekularer Ebene jedoch bisher aussteht.
Seit dem Bekanntwerden, wo Cannabinoide wirken, war die Frage „Wie wirken Cannabinoide?“ besser zu untersuchen.
Welche Wirkung Cannabinoide wirklich haben
Dass Cannabinoide Wirkung auf das zentrale Nevensystem (ZNS) einerseits und auf das Immunsystem und bestimmte Lymphozyten andererseits haben, ist unbestritten. Kein Wunder, dass medizinisches Cannabis mit den beiden Hauptwirkstoffen THC und CBD unter anderem zur Schmerzlinderung eingesetzt wird. Beide Stoffe unterstützen ihre Wirkung wechselseitig. Ersteres wirkt vor allem muskelrelaxierend, appetitanregend und antiemetisch, zweiteres antikonvulsiv und neuroprotektiv. Die verschiedenen Cannabissorten werden gezielt nach Indikation vom Arzt verschrieben, da sie je nachdem, mal mehr den einen oder anderen Wirkstoff beinhalten.
Klassische Anwendungsgebiete finden sich unter anderem bei Patienten mit Tumoren, Multipler Sklerose, Epilepsie, AIDS oder nach einer Chemotherapie. Die Cannabis-Wirkung reduziert die mit diesen Krankheiten einhergehende Kachexie ebenso Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Brechreiz und fördert Entspannung und Wohlbefinden. Während in einem gesunden, ausgeglichenen Körper pflanzliche Cannabinoide – speziell THC – das ZNS aus dem Gleichgewicht bringen würden, wirken sie in den beschriebenen Fällen regulierend.
Darüber hinaus werden Cannabinoide auch bei ADHS, Depressionen oder posttraumatischen Belastungsstörungen eingesetzt, wobei hier bisher keine belastbaren Daten über den medizinischen Nutzen vorliegen.
Marihuana-Sorten
Man geht davon aus, dass alle aktuell verfügbaren Sorten an Marihunas in nur einer Art der Cannabispflanze ihren Ursprung haben. Es handelt sich um die monospezifische Sorte Cannabis sativa L. Alle weiteren Arten und Sorten sind Unterarten beziehungsweise Hybride.
Marihuana werden eigentlich die getrockneten Cannabisblüten und blütennahen Blätter der weiblichen Cannabispflanze genannt. Marihuana ist aber auch einer der vielen Trivialnamen von Hanf (lat. Cannabis), andere sind Weed, Gras oder Mary Jane. Die unterschiedlichen Sorten Marihuanas werden zumeist anhand ihres CBD- und THC-Gehalts charakterisiert. Dementsprechend wird wie folgt unterschieden:
- Sativa-Wirkung: höherer Anteil am Cannabinoid CBD > zerebrales High, Steigerung der Kreativität und Konzentration, appetitanregend, Übelkeit unterbindend, Müdigkeit vertreibend
- Indica-Wirkung: höherer Anteil am Cannabinoid THC > körperliches High, beruhigend, entspannend, krampflösend, schmerzlindernd, entzündungshemmend
Abhängig vom THC-Gehalt (unter / über 0,2 Prozent) sind manche Sorten Marihuana in Deutschland legal ohne Rezept, beispielsweise in speziellen Blüten-Shops, oder mit Rezept in einer Cannabis-Apotheke erhältlich.
Cannabidiol bei Psychose
Es gibt erste Studienergebnisse, die Cannabidiol (CBD) bei Psychosen eine positive Wirkung bescheinigen. Bei Cannabis sind die Indikationen und medizinischen Einsatzmöglichkeiten nicht klar definiert. Deshalb können Cannabisarzneien (speziell das Cannabinoid Cannabidiol) auch auf die Wirkungsweise bei unterschiedlichsten Indikationen, auch bei psychischen Störungen hin untersucht werden. Cannabidiol hat im Gegensatz zu THC keine psychoaktive Wirkung, ist keine Droge und aktuell schon legal als CBD-Öl oder auch CBD Liquid im Einzelhandel, Online-Shops und Apotheken erhältlich.
Cannabidiol wird schon heute als Add-on-Therapie beispielsweise bei Cannabis- oder –Opiatabhängigkeit, Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, kognitiven Einschränkungen / demenziellen Erkrankungen, Tourette-Syndrom, posttraumatischer Belastungsstörung, sozialen Phobien, Anorexia nervosa und ADHS angewandt. Die meisten Daten liegen für psychotische Störungen und Schizophrenien vor, bei denen aufgrund mangelnder Wirkung von Antipsychotika ein hoher Bedarf an neuen Therapien besteht.
THC-Formel C₂₁H₃₀O₂
Die THC-Formel ist wahrscheinlich den Wenigsten bisher bekannt, eher noch der genaue Name (–)-Δ9-trans-Tetrahydrocannabinol. Die THC-Wirkung wurde früher vor allem mit der Droge Cannabis beziehungsweise dem Kiffen und seinen Nebenwirkungen – THC-Überdosis – und der Drogenszene in Verbindung gebracht. Heute diskutiert man das Cannabinoid THC in erster Linie in medizinischem Zusammenhang.
Dronabinol-Wirkstoff
International wird der Wirkstoff THC als Dronabinol bezeichnet. Dronabinol als Medikament wird meist in Form von Tropfen oder Kapseln eingenommen. Die Wirkung setzt nach 30 bis 60 Minuten ein und hält bis zu 24 Stunden lang. Dronabinol wirkt antiphlogistisch, analgetisch, anxiolytisch, antiemetisch, muskelrelaxierend und appetitanregend und ist nur auf Rezept erhältlich.
Dronabinol kann nämlich leider auch einige unerwünschte Nebenwirkungen haben, zum Beispiel Herzrasen, Mundtrockenheit oder gerötete Augen. Daneben wirkt es psychoaktiv auf das ZNS und aktiviert dort das mesolimbische System. Das auch als Belohnungszentrum bezeichnete System ist verantwortlich für die Ausschüttung des Glückshormons Dopamin und damit für Sucht-Erkrankungen.
Dronabinol kann, wenn auch nur mit geringem Potenzial, abhängig machen. Die Stärke der körperlichen Abhängigkeit korrespondiert vor allem mit der Dauer und Dosierung. Die Symptome sind aufgrund des verursachenden Wirkstoffes (THC) dieselben wie beim Cannabis-Entzug: innere Unruhe, Nervosität und aggressive, aber auch depressive Stimmungsschwankungen.
Entzugserscheinungen setzen in der Regel 24 bis 48 Stunden nach der letzten Einnahme ein. Eine körperliche Entgiftung ist nach etwa einem Monat abgeschlossen. Die Nachweisbarkeit vom Cannabinoid THC / Dronabinol erfolgt in der Regel über eine Auswertung des Urins und ist nur in sehr seltenen Fällen und bei extrem starker Dosierung über 30 Tage hinaus möglich.
Cannabinoide: Wirkungen im Überblick
Cannabinoid | Wirkung |
Delta-9-THC | Die Wirkung von Tetrahydrocannabinol (THC) ist bereits sehr gut erforscht. Im menschlichen Körper bindet THC an die CB1- und CB2-Rezeptoren. Speziell die CB1-Rezeptoren halten unser Nervensystem im Gleichgewicht. Sie sind unter anderem an der Schmerzverarbeitung beteiligt, weshalb THC therapeutisch erfolgreich gegen Schmerzen eingesetzt werden kann. Genau genommen gibt es drei THC-Kategorien: THC Delta 8, THC Delta 9 und THC Delta 10. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird THC oft Synonym zu D9-THC verwendet. Bei Delta-9-THC handelt es sich um ein psychoaktives Cannabinoid, sprich es hat eine stark berauschende Wirkung. Es wirkt also weniger beruhigend, sondern ruft ein gewisses Gefühl der Leichtigkeit oder auch Hochgefühl oder Glücksgefühl hervor, das aber durchaus mit einer gewissen Entspannung einhergehen kann. Wird zu viel D9-THC auf einmal konsumiert, kann der positive Rausch umschlagen in Angstgefühle und Paranoia. |
THC-A | THC-A ist die Abkürzung für Tetrahydrocannabinolsäure. Es handelt sich um den biosynthetischen Vorläufer von THC. Noch sind viele Fragen in der Cannabis-Forschung offen, aber THC-A scheint ein Antiemetikum zu sein, also hilfreich gegen Erbrechen, Übelkeit und Appetitlosigkeit zu sein. Des Weiteren scheint es eine Wirkung auf neurodegenerative Erkrankungen wie Parkinson und entzündungshemmende Effekte, die für die Behandlung von vielen Pathologien und Krankheiten nützlich sind, zu haben. Auch gibt es Hinweise darauf, dass die Säure ein praktisches Anti-Proliferationsmittel zur Hemmung des Wachstums von Krebszellen in der Prostata ist. |
CBD | Cannabidiol, kurz CBD, hat keine berauschende Wirkung. Als Fertigarzneimittel ist CBD zur Behandlung seltener Epilepsieformen zugelassen. Krampfanfälle lassen sich deutlich reduzieren. Zudem gilt CBD als starker Entzündungshemmer, weil das Cannabinoid auf fast jeder Ebene entzündlicher Reaktionen mit den entsprechenden Botenstoffen interferiert. Zudem soll CBD angstlösend und schmerzstillend wirken, Unruhe, Übelkeit und Erbrechen lindern, den Appetit zügeln können und gegen Akne sowie andere Hautprobleme helfen. |
CBD-A | CBD-A ist die Abkürzung für Cannabidiolsäure. Es handelt sich um den biosynthetischen Vorläufer von CBD. Es gibt noch nicht ausreichend Studien und Forschungsarbeiten, um das volle Potenzial von CBD-A zu bestimmen. Bisherige Erkenntnisse bescheinigen aber auch CBD-A pharmakologisch vorteilhafte Eigenschaften. Man nimmt an, dass auch die Säure entzündungshemmende, schmerzlindernde, krebshemmende und antipsychotische Wirkung haben könnte. |
CBN | Cannabinol, kurz CNB, könnte gemäß bisheriger Forschungserkenntnisse als antibakterielles, entzündungshemmendes, schmerzlinderndes, gegen Schlaflosigkeit und Krämpfe gerichtetes Mittel wirken. Es soll auch den Appetit steigern können und scheint, synergetische Wirkungen mit THC, CBD und anderen Cannabinoiden auszuüben. |
Delta-8-THC | Delta-8-THC soll aufgrund seiner molekularen Zusammensetzung eine neuroprotektive Wirkung haben und maßvoll zur Entspannung beitragen. Diese THC-Variante kommt zum Beispiel in CBD-Tees zur Beruhigung der Nerven vor. |
Delta-10-THC | Anders als THC-Delta-8- oder THC-Delta-9-Moleküle kann THC-Delta-10 nicht aus der Hanfpflanze gewonnen werden. Es handelt sich um ein synthetisches Cannabinoid, das aus dem THC-Isomer hergestellt wird. Im Zusammenhang mit Delta-10-THC wird ein euphorisierender Charakter ebenso wie ein relativ starkes Gefühl der Benommenheit und Belustigung beschrieben. |
CBG | Cannabigerol, kurz CBG, soll keine Rauscheffekte haben. Wissenschaftler gehen davon aus, dass CBG als Gegenspieler des CB1-Rezeptors fungiert. Ersten Erkenntnissen zufolge soll CBG das Absterben neuronaler Zellen reduzieren, wodurch sich Entzündungen und oxidativer Stress mindern lassen. Aufgrund seiner antioxidativen und Stress-senkenden Eigenschaften soll das Cannabinoid auch unter anderem das Hautbild verbessern können und einen erholsamen Schlaf unterstützen. Es gibt auch Hinweise darauf, dass CBG Darmkrebszellen abzutöten vermag. |
CBG-A | CBG-A ist die Abkürzung für Cannabigerolsäure. Es handelt sich um den biosynthetischen Vorläufer anderer Cannabinoide. Die Forschung steht noch am Anfang, aber es wurden bereits zahlreich positive Effekte im Zusammenhang mit CBG-A beobachtet, zum Beispiel in Bezug auf Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, bei Darmpolypen / Darmkrebs und auch bei Stoffwechselstörungen, speziell Diabetes. |
CBC | Cannabichromen, kurz CBC, bindet sich im Gegensatz zu anderen Cannabinoiden nicht gut an die Cannabinoid-Rezeptoren im menschlichen Körper. Aber es bindet sich an die TRPV-Rezeptoren in den Zellmembranen, die ebenfalls an vielen körpereigenen Prozessen, zum Beispiel an der Wahrnehmung von Temperaturveränderungen und auch von Schmerzen beteiligt sind. Zudem wirkt CBC stark antibakteriell, ist ein Stimmungsaufheller, lindert Ödeme und Schwellungen und trägt dazu bei, die Lebensfähigkeit der Hirnzellen zu verlängern. Außerdem scheint es die Talgproduktion zu hemmen. |
THCV | Tetrahydrocannabivarin, kurz THCV, wirkt im menschlichen Körper wirkt psychoaktiv. Je nach Dosis soll es die Wirkung von THC verstärken oder hemmen können. Im Gegensatz zu THC wirkt dieses Cannabinoid allerdings nur halb so lang. Der Rausch wird als intensiv und stimulierend beschrieben. THCV hat eine potenziell appetitzügelnde Wirkung. |
CBDV | Cannabidivarin, kurz CBDV, ist nicht psychotrop, d. h. es hat keine psychoaktiven Wirkungen. Es hat sich bereits als effizientes Antikonvulsivum erwiesen und man hat Hoffnung, dass es über weitere wertvolle therapeutische Eigenschaften verfügt. |
CBL | Cannabicyclol, kurz CBL, ist nicht psychotrop. Seine Wirkungen erzielt es unter anderem, aber nicht ausschließlich über die Cannabinoid-Rezeptoren. Beobachtet wurden unter anderem entzündungs- und schmerzhemmende Wirkungen. |
Synthetische Cannabinoide
Synthetische Cannabinoide sind künstlich hergestellte Substanzen, die eine ähnliche pharmakologische Wirkung wie Cannabinoide haben, dementsprechend also auch mit den Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2 des ECS korrespondieren. Synthetische Cannabinoide werden auch Cannabinoidmimetika genannt und wurden kurz nach der Entschlüsselung von THC in den 1960 Jahren, zur weiteren Erforschung des ECS, entwickelt.
Heute werden synthetische Cannabinoide vor allem in Medikamenten eingesetzt. Außerdem stellt man gezielt Analoga von bestimmten Cannabinoiden her, um nur geringe Vorkommen dieser natürlichen Cannabinoiden zu erhöhen. Genau wie THC können die voll- oder teil-synthetischen Stoffe eine psychoaktive Reaktion im menschlichen Körper auslösen. Im Gegensatz zu THC fallen synthetische Cannabinoide dann aber nicht unter das Betäubungsmittel- beziehunsgweise Arzneimittelgesetz, sondern unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
Das Gesetz wurde im Zuge eines sich schnell und stetig verändernden Drogenmarktes mit immer neu entwickelten psychoaktiven Substanzen nötig. Während das Betäubungsmittelgesetz generell alle Betäubungsmittel verbietet, reguliert das NpSG komplette Stoffgruppen. In Deutschland fallen aktuell Cannabinoidmimetika mit abgeleiteten Verbindungen von Indol, Pyrazol und 4-Chinolon sowie von 3-Sulfonylamidobenzoesäure unter das NpSG. Jeglicher Handel mit diesen Stoffen ist verboten, der Konsum jedoch nicht, da in Deutschland selbstschädigende Handlungen nicht unter Strafe stehen. Ein schwieriges Thema.
Die besondere Problematik beim Konsum illegaler synthetischer Cannabinoide ist die oft um ein Vielfaches stärkere psychoaktive Potenz. Konsumenten berichten von immer wieder völlig unterschiedlichen Rauschzuständen, die im Vergleich zum Konsum von natürlichem Cannabis stärker und früher einsetzen. Es gibt auch immer wieder Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit synthetischen Cannabinoiden aus dubiosen Quellen.
Künstliche Cannabinoide
Künstliche Cannabinoide (Cannabinoidmimetika) sind teil- oder vollsynthetische Substanzen, die entweder in ihrer chemischen Struktur und / oder Wirkung den „natürlichen“ Cannabinoiden ähneln. Sie wurden ursprünglich für die wissenschaftliche Forschung und zu medizinischen Zwecken entwickelt, werden aber zu einem immer größeren Problem auf dem Drogenmarkt. Seit Anfang dieses Jahrhunderts werden cannabinoidmimetische Produkte getarnt als Kräutermischungen vor allem online im Internet angeboten.
Allerdings ist den Konsumenten nicht immer bewusst, dass sie synthetische Cannabinoide kaufen und ob es sich beispielsweise um natürliches oder synthetisches THC handelt. So kommt es vor, dass mafiöse Organisationen den nicht psychoaktiven Nutzhanf mit liquiden, synthetischen Cannabinoiden besprühen. Nichtsahnende Verbraucher von diesem dann synthetischen Gras sind von der oft überdurchschnittlich starken Wirkung überrumpelt und reagieren mit halluzinogenen Langzeitfolgen, Kreislaufkollaps, Erbrechen, Krampfanfällen bis zur Bewusstlosigkeit und Herzstillstand.
Eindeutig erkennen lässt sich synthetisches Cannabis leider auf den ersten Blick nicht. Nur ein chemischer Test auf künstliche Cannabinoide kann Sicherheit geben. Mittlerweile werden solche Identifikationstests auch schon in der Apotheke angeboten. Sie bieten allerdings nicht dieselbe Sicherheit wie ein Labortest.
Kräutermischung Spice: Drogen auf synthetischer Basis
Unter dem Namen Spice wurde synthetisches Cannabis als Kräutermischung im Jahre 2008 als sogenanntes Legal High – also nicht als Droge – auf den Markt gebracht. Behauptet wurde, dass die spezielle Mischung aus natürlichen Kräutern einen berauschenden Effekt haben sollte. Tatsächlich beruhte die Wirkung auf synthetischen Cannabinoiden, die der Kräutermischung zugesetzt wurde. Unter anderem wies man die THC-ähnliche chemische Verbindung JWH–018 (benannt nach seinem Entwickler John W. Huffmann) nach. Synthetische Cannabinoide kann man übrigens auch als Liquid kaufen. Spice wurde zwar 2009 verboten, aber hält sich als Modedroge, zum Beispiel als Spice Liquid, eine Flüssigkeit für E-Zigaretten. Anfang 2022 kamen in Duisburg drei Jugendliche mit teils lebensgefährlichen Beeinträchtigungen der inneren Organe ins Krankhaus, nachdem sie verunreinigtes Liquid auf Basis der Kräutermischung Spice als Droge konsumiert hatten.
Spice folgten nach dem Verbot zudem weitere als Kräutermischungen, Badesalze oder Raumdüfte angebotene Produkte, zugesetzt mit weiteren neuen psychoaktiven Wirkstoffen. Alle diese Produkte waren für den Drogenrausch bestimmt und vorwiegend vermeintlich legal im Internet bestellbar. Ihre Namen und genauen Zusammensetzungen wechseln ständig. Sie fangen, benannt nach ihren Entwicklern, mit „AM“ (Alexander Makriyannis), „CP“ für Charles Pfizer oder „HU“ für die Hebräische Universität in Jerusalem an. Später wurden dann pseudo–wissenschaftliche Namen wie AKB-48 oder 2NE1 verwendet, die ihren Ursprung allerdings in gleichnamigen Girl-Pop-Bands aus Japan beziehungsweise Südkorea hatten.
NpSG reguliert komplette Stoffgruppen
Allein kleinste Veränderungen reichten bei diesen neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) aus, um das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu umgehen. Auch deshalb trat das NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) im November 2016 in Kraft. Es umfasst aber nicht nur synthetische Cannabinoide, sondern alle „neuen“ psychoaktiven Stoffe und reguliert nicht nur einzelne Stoffe wie das BtMG, sondern gleich komplette Stoffgruppen.
Aber nicht alle (teil-)synthetisch hergestellten Stoffe mit psychoaktiver Wirkung fallen unter das NpSG. Schon früher entwickelte Substanzen wie die teilsynthetischen Opioide Oxy (Oxydocon) oder die unter dem Namen Age (Heroin) bekannte Droge – beides ursprünglich schmerzstillende Mittel – fallen unter das BtMG. Beide Gesetze sollen einen Missbrauch von psychoaktiven Stoffen und generell Betäubungsmitteln unterbinden.
Dieser Artikel beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zu einem Gesundheitsthema und dient somit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls einen Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen unsere Redakteure nicht beantworten.
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